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Ablauf Haftpflicht Unfall - bitte um Rat

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 16:55

Hallo zusammen,

was macht man am besten in folgender Situation:

Am Freitag im Stau "rollt" mir das vorausstehende Fahrzeug, trotz ca 3-4 Meter Entfernung und exzessiven hupens meiner Seits auf meinen Wagen.

Die Fahrerin des KfZs möchte weiterfahren und wird erst durch mein Aussteigen aus dem Wagen auf den Unfall "angeblich" aufmerksam.

Sie hätte nichts gemerkt und ihr Wagen hat auch keinerlei Beschädigungen.

Bei mir ist das Kennzeichen stark verbogen, die Lufteinlässe ausgesprungen und Stoßstange leicht schräg.

Sie gibt mir ihre Versicherungsnummer, lässt ihr Ausweis fotografieren und meint sie würde sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Habe umgehend Kontakt zu ihrer Versicherung aufgenommen und den Unfall gemeldet sowie einen Termin in meiner Werkstatt zwecks Gutachten. Stand heute hat sie sich bei ihrer Versicherung noch nicht gemeldet.

Wie soll ich jetzt am besten - weiter - verfahren?

Habe es leider verpennt Zeugen zu befragen...

Gilt meine Frau, die im Wagen saß als Zeugin?

vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:

Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Die Aufgaben der Polizei sind schon etwas anders. Einfach mal in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder und in der StPO lesen. Dass die Polizei zu jedem Verkehrsunfall kommen muss, ist ein verbreiteter Irrglaube.

 

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Zitat:

@tartra schrieb am 17. Juni 2020 um 09:51:32 Uhr:

 

Ne ganz ehrlich, würde ich einen Unfall in einem Bundesland haben, wo die rumtuttern, ich würde solange Stunk machen, bis ein Streifenwagen kommt und die Sache aufnimmt ... Was man akzeptieren kann, ist eine längere Wartezeit, das dringende Angelegenheiten vor gehen ist logisch, aber abwimmeln und garnicht kommen, geht überhaupt nicht ...und habe ich in bis jetzt Berlin/Brandenburg nie erlebt..

Ich in Niedersachsen schon... "dafür kommen wir nicht raus, regeln Sie das selber."

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 17. Juni 2020 um 10:58:00 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 17. Juni 2020 um 09:51:32 Uhr:

 

Ne ganz ehrlich, würde ich einen Unfall in einem Bundesland haben, wo die rumtuttern, ich würde solange Stunk machen, bis ein Streifenwagen kommt und die Sache aufnimmt ... Was man akzeptieren kann, ist eine längere Wartezeit, das dringende Angelegenheiten vor gehen ist logisch, aber abwimmeln und garnicht kommen, geht überhaupt nicht ...und habe ich in bis jetzt Berlin/Brandenburg nie erlebt..

Ich in Niedersachsen schon... "dafür kommen wir nicht raus, regeln Sie das selber."

Kann ja auch nicht so schwer sein, sich die Personalien des anderen vom Ausweis und das Kennzeichen vom Fahrzeugschein abzuschreiben. Dann noch ein paar Bilder machen und fertig. Mehr macht die Polizei bei Bagatellsachen auch nicht. Eher weniger, da Bilder bei solchen Sachen nicht vorgesehen sind.

Und wenn in einem Bundesland die Aufnahme aller noch so "kleinen" Unfälle laut Erlaß eben nicht vorgesehen ist, dann hat das auch mit Abwimmlen nichts zu tun. Das ist dann nun mal so. Man glaubt gar nicht, wie viele Lupen mitgeführt werden, um eventuell noch Schäden nach einer Berührung zu entdecken. Da hat dann die Polizei wirklich besseres zu tun, als mit zu suchen.

Anders natürlich, wenn man selbst auf Grund fehlender Unterlagen nicht in der Lage ist, die Personalien des Unfallgegners eindeutig festzustellen. Dann sollte man dafür dann die Polizei zu Rate ziehen.

Und aus Erfahrung weiß ich, dass es in Stoßzeiten zu erheblichen Wartezeiten kommen kann. Eine Stunde und mehr ist da nicht selten, aber eben nicht zu vermeiden, da Einsätze nach Priorität gefahren werden. Versteht nicht jeder, ist aber so.

Und wenn es dann mal wieder lange gedauert hat, haben viele Beteiligte sich oft schon selbst geeinigt und den Unfallort verlassen, natürlich ohne Bescheid zu sagen, dass die Sache erledigt ist. Aber das ist ja nicht das Thema, wie eigentlich die ganze Diskussion über das Hinzuziehen der Polizei bei einem kleinen Auffahrunfall nicht.

Mal die Sichtweise eines Praktikers hierzu.

Da gebe ich Dir vollkommen recht. Eigentlich habe ich für solche Bagatellfälle den europäischen Unfallbericht im Handschuhfach. Aber in meinem Fall handelte es sich um einen leichten Parkrempler (später auf 800€ zzgl. Mwst. taxiert) bei dem die Verursacherin zunächst nicht einsehen wollte, überhaupt einen Schaden verursacht zu haben. Erst nach dem Anruf bei der Polizei wurde von ihr das Unfallprotokoll unterschrieben. Dass die Polizei gar nicht kommen wird, hatte ich geflissentlich verschwiegen.

Normalerweise reicht es aus, der Polizei am Telefon klar zu machen, dass die Schuldfrage strittig ist bzw. der Verursacher uneinsichtig. Die kommen dann schon.

Nein, das reichte nicht.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 17. Juni 2020 um 12:21:52 Uhr:

Normalerweise reicht es aus, der Polizei am Telefon klar zu machen, dass die Schuldfrage strittig ist bzw. der Verursacher uneinsichtig. Die kommen dann schon.

Wobei auch die Polizei die Schuldfrage nicht klärt...

Darum geht es auch nicht. Die nehmen aber die Personalien auf und registrieren den Unfall.

 

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 17. Juni 2020 um 12:24:22 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 17. Juni 2020 um 12:21:52 Uhr:

Normalerweise reicht es aus, der Polizei am Telefon klar zu machen, dass die Schuldfrage strittig ist bzw. der Verursacher uneinsichtig. Die kommen dann schon.

Wobei auch die Polizei die Schuldfrage nicht klärt...

Zitat:

Darum geht es auch nicht. Die nehmen aber die Personalien auf und registrieren den Unfall.

 

 

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 17. Juni 2020 um 12:24:22 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 17. Juni 2020 um 12:21:52 Uhr:

Normalerweise reicht es aus, der Polizei am Telefon klar zu machen, dass die Schuldfrage strittig ist bzw. der Verursacher uneinsichtig. Die kommen dann schon.

Wobei auch die Polizei die Schuldfrage nicht klärt...

Was ist unter erwachsenen Menschen so schwer, die Personalien selber auszutauschen? Jeder wird doch in der Lage sein, die Daten von Personalausweis und Fahrzeugschein abschreiben/fotografieren zu können. In meiner aktiven Zeit habe ich nach der Unfallaufnahme in die fragenden Gesichter der Beteiligten gesehen und ihnen gesagt, "...jetzt tauschen sie untereinander die Personalien aus und wer meint, Ansprüche gegen den anderen zu haben, wendet sich mit diesen Ansprüchen an die gegnerische Versicherung".

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 17. Juni 2020 um 12:25:59 Uhr:

Darum geht es auch nicht. Die nehmen aber die Personalien auf und registrieren den Unfall.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 17. Juni 2020 um 12:25:59 Uhr:

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 17. Juni 2020 um 12:24:22 Uhr:

 

Wobei auch die Polizei die Schuldfrage nicht klärt...

Und was hast du von der Registrierung??

Bei Erscheinen der Polizei wird einer der Beteiligten, nämlich der aus verkehrsrechtlicher Sicht Verursacher, noch einen Obulus für sein "Vergehen" zahlen. Die vor Ort ausgestellten "Unfallmitteilungen" werden abgeheftet und das war´s mit der Registrierung. Ob das hinterher beim Rechtsstreit hilft, und darum geht´s hier ja wohl, ist fraglich, weil keiner der aufnehmenden Beamten Zeuge des Vorfalls war und sich an die Unfallaufnahme mit Sicherheit nicht mehr erinnern kann.

Zumindest ist die Verfahrensweise in NRW so.

In anderen Ländern kann die Verfahrensweise natürlich eine andere sein.

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 17. Juni 2020 um 12:37:56 Uhr:

 

Was ist unter erwachsenen Menschen so schwer, die Personalien selber auszutauschen? Jeder wird doch in der Lage sein, die Daten von Personalausweis und Fahrzeugschein abschreiben/fotografieren zu können. In meiner aktiven Zeit habe ich nach der Unfallaufnahme in die fragenden Gesichter der Beteiligten gesehen und ihnen gesagt, "...jetzt tauschen sie untereinander die Personalien aus und wer meint, Ansprüche gegen den anderen zu haben, wendet sich mit diesen Ansprüchen an die gegnerische Versicherung".

Schon mal als Unfallbeteiligten einen z.B. Vietnamesen gehabt, sorry ich bin bestimmt nicht rassistisch, aber ich maße mir nicht an auf dem 15 Jahre alten Führerschein und 10 Jahre alten Perso, zu erkenne ob es mit der Person mir gegenüber übereinstimmt ...:D Und wenn sich später beim Zentralruf der Versicherer rausstellt, das Kennzeichen gehört zu einem Golf, das Unfallauto war aber ein BMW (geklautes Kennzeichen), dann Herzlichen Glückwunsch:p, dann hätte man sich gewünscht doch nicht ohne Polizei die Situation zu verlassen...

Aber evtl. bin ich da als Berliner auch ein wenig vorsichtig, auf dem platten LAnd, wo man den Verursacher eh kennt, mag das untereinander regeln funktionieren..:D:D

Um den Bogen zu bekommen, bei dem Fall von Te, wo sich die Dame von aAnfang an Unwissend stellt, hätte bei mir die Polizei kommen müssen, da hätte ich mich auch nicht abwimmeln lassen mit "Klären Sie das mal selber" ... das finde ich ehrlichgesagt unmöglich, wenn die sowas abziehen ...

Diese selbst auszufüllenden Unfallberichte, sollte man mit höchster Vorsicht ausfüllen, das dort niedergeschriebende kann einem schnell zum verhängnis werden. Insbesondere wenn man auf dem ersten blick schuld hat und das dort eingesteht, sieht die eigene HP gar nicht gerne ... mein Anwalt meinte, niemals was ausfüllen .... bis natürlich die adressdaten auf dem grünen Polizeizettel, den man nur bekommt wenn man selbige ruft...;)

Ich meine bei Leasing, Firmen und Mietwagen steht sogar in den Bedingungen das zwingend die Polizei dazugerufen wedren muss, warum sollte man es also privat nicht auch tun?

Zitat:

@tartra schrieb am 17. Juni 2020 um 13:54:05 Uhr:

 

Ich meine bei Leasing, Firmen und Mietwagen steht sogar in den Bedingungen das zwingend die Polizei dazugerufen wedren muss, warum sollte man es also privat nicht auch tun?

Das erzähl mal wenn du z.B. in Hessen mit einem Mietwagen einen leichten Unfall hast. Die Polizei wird das nicht interessieren, da der Erlass so ist wie er ist. An AGB der Mietwagen- bzw. Leasingfirmen ist die Polizei nicht gebunden.

Aber versuchen kann man es natürlich mit dieser Begründung den Unfall aufnehmen zu lassen. Kann mir vorstellen, dass man der Bitte dann nachkommt. Keine Ahnung wie das dort gehandhabt wird. Aber dieser Passus in den Verträgen ist für die Polizei nicht bindend.

Die Polizei hat mit Miet-, Firmen- oder Leasingverträgen rein gar nichts zu tun. Das ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen mindestens 2 Parteien, jedoch nicht mit der Polizei.

 

Sofern du nicht in der Lage bist, im Fahrzeugschein zu erlesen, ob Kennzeichen und Fahrzeug zusammengehören, dann solltest du an dir arbeiten.

In unserer Zulassungstelle wurden vor kurzem erst stapelweise Blankofahrzeugpapiere entwendet, wenn du dich für so versiert und schlau hälst die geklauten Seriennummern, bzw. falschen Zulassungen zu erkennen, bitte....

Link zur Meldung, nicht das es heißt ich phantasiere ...;):D

sicherlich ist es unwahrscheinlich das es einen trifft, aber ich als Laie habe doch garnicht die möglichkeit die Dokumente zu prüfen, die Polizei gleicht die Daten mit ihrem System ab und die gröbsten Schnitzer würden sofort auffallen...

Zitat:

@tartra schrieb am 17. Juni 2020 um 14:34:34 Uhr:

In unserer Zulassungstelle wurden vor kurzem erst stapelweise Blankofahrzeugpapiere entwendet, wenn du dich für so versiert und schlau hälst die geklauten Seriennummern, bzw. falschen Zulassungen zu erkennen, bitte....

Link zur Meldung, nicht das es heißt ich phantasiere ...;):D

Und was soll das heißen? Es gibt nun mal Bundesländer in denen die Polizei nicht verpflichtet ist jeden bekannten Unfall aufzunehmen. Da ändern auch geklaute Dokumente nichts. Hast du natürlich einen konkreten Hinweis auf eine Straftat im Zusammenhang mit dem Unfall, kommt auch die Polizei. Aber wie gesagt - konkreter Hinweis - und nicht irgendeine Meldung.

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