Ablauf Haftpflicht Unfall - bitte um Rat

Hallo zusammen,

was macht man am besten in folgender Situation:
Am Freitag im Stau "rollt" mir das vorausstehende Fahrzeug, trotz ca 3-4 Meter Entfernung und exzessiven hupens meiner Seits auf meinen Wagen.
Die Fahrerin des KfZs möchte weiterfahren und wird erst durch mein Aussteigen aus dem Wagen auf den Unfall "angeblich" aufmerksam.
Sie hätte nichts gemerkt und ihr Wagen hat auch keinerlei Beschädigungen.
Bei mir ist das Kennzeichen stark verbogen, die Lufteinlässe ausgesprungen und Stoßstange leicht schräg.
Sie gibt mir ihre Versicherungsnummer, lässt ihr Ausweis fotografieren und meint sie würde sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen.

Habe umgehend Kontakt zu ihrer Versicherung aufgenommen und den Unfall gemeldet sowie einen Termin in meiner Werkstatt zwecks Gutachten. Stand heute hat sie sich bei ihrer Versicherung noch nicht gemeldet.

Wie soll ich jetzt am besten - weiter - verfahren?

Habe es leider verpennt Zeugen zu befragen...

Gilt meine Frau, die im Wagen saß als Zeugin?

vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 15. Juni 2020 um 20:28:03 Uhr:


Normale Vorgehensweise:

Polizei rufen, nicht abwimmeln lassen. Dafür sind die da!

Die Aufgaben der Polizei sind schon etwas anders. Einfach mal in den Gefahrenabwehrgesetzen der Länder und in der StPO lesen. Dass die Polizei zu jedem Verkehrsunfall kommen muss, ist ein verbreiteter Irrglaube.

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Zitat:

@tartra schrieb am 17. Juni 2020 um 13:54:05 Uhr:



Diese selbst auszufüllenden Unfallberichte, sollte man mit höchster Vorsicht ausfüllen, das dort niedergeschriebende kann einem schnell zum verhängnis werden. Insbesondere wenn man auf dem ersten blick schuld hat und das dort eingesteht, sieht die eigene HP gar nicht gerne ... mein Anwalt meinte, niemals was ausfüllen .... bis natürlich die adressdaten auf dem grünen Polizeizettel, den man nur bekommt wenn man selbige ruft...😉

Es scheint so, dass Du noch nie diesen Unfallbericht gesehen hast. Da wird nicht niedergeschrieben, wer Schuld hat und schon gar nicht stellt es ein Schuldeingeständnis dar. Du musst auch keine Angaben zum Hergang machen, wenn Du nicht willst, aber solltest zumindest die Fahrzeug, Führerschein und Personaldaten eintragen.
Der Unfallbericht ist übrigens von der Versicherungswirtschaft entwickelt worden und ich bekomme den von meiner Versicherung kostenlos bei jedem Abschluß eines HP-Vertrages.

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/unfall/europaeischer-unfallbericht/

Ja das stimmt, so genau habe ich da noch nie drauf geschaut, ist immer gleich in die Ablage P gewandert 😁... glaube mich zu erinnern, bei den letzten Versicherungswechseln gab es sowas zumindest bei mir auch garnicht mehr...

Kann man den Wagen nach Gutachten, aber vor der Freigabe durch die Versicherung reparieren lassen?

Das kann man machen, aber wenn die Reparatur nicht erforderlich ist, um den Wagen verkehrssicher zu machen, würde ich warten, bis die Angelegenheit geklärt ist.

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Zitat:

@Catwiezle schrieb am 18. Juni 2020 um 17:25:44 Uhr:


......................, aber wenn die Reparatur nicht erforderlich ist, um den Wagen verkehrssicher zu machen, würde ich warten, bis die Angelegenheit geklärt ist.

Das habe ich bei meinem weiter vorn berichtetet Fall auch getan.

Bin hin und her gerissen - Rechtsanwalt meint ich kann problemlos den Wagen direkt nach Gutachten reparieren lassen, obwohl die Versicherung dazu noch nicht Stellung genommen hat. Meine eigene Versicherung meint dass es unter Umständen risikobehaftet wäre...

Weil der Schaden für Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht relevant ist würde ich erst einmal abwarten.

Zur Polizei:
Als (ehemaliger) Postkraftfahrer wurde mir damals gelehrt: bei Bagatellschäden muss ich keine Polizei holen, lediglich ein Unfallprotokoll ausfüllen. Und heutzutage hat doch jeder ein Handy: also Bilder machen, nicht nur von den Fahrzeugen, auch von den Beschädigungen, und von den Papieren (Führerschein, Fahrzeugschein, ..)
Ausnahmen:
a) es handelt sich um ein Kfz mit ausländischem Kennzeichen
b) der Unfallgegner kann keinen Führerschein vorzeigen, kann sich nicht ausweisen
c) ich habe den Verdacht auf Alkohol oder Drogen
D) beim Unfallgegner handelt es sich um ein Militärfahrzeug
Diese Ausnahmen sehe ich auch heute noch aktuell an. Die meisten Leute versprechen sich zu viel von der Polizei. Selbst wenn sie von einem oder mehreren Beteiligten ein Verwarngeld kassieren würde, hilft das nicht weiter beim durchsetzen meiner eigenen Forderungen.

Ich empfehle deshalb jedem Laien sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen!

Zum Thema Polizei :

Einfach sagen dass der Gegner behauptet hat, dass man getrunken hätte, dann kommen die und man macht dann eben einen Alkotest zusätzlich, der dann sogar später jegliche Versuche des Gegners in diese Richtung verhindert.

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 20. Juni 2020 um 14:01:35 Uhr:


Zum Thema Polizei :

Einfach sagen dass der Gegner behauptet hat, dass man getrunken hätte, dann kommen die und man macht dann eben einen Alkotest zusätzlich, der dann sogar später jegliche Versuche des Gegners in diese Richtung verhindert.

Grüße
Steini

Aha und wozu der Quatsch?

Weil sie dann kommen MÜSSEN!

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 20. Juni 2020 um 14:15:26 Uhr:



Zitat:

@steini111 schrieb am 20. Juni 2020 um 14:01:35 Uhr:


Zum Thema Polizei :

Einfach sagen dass der Gegner behauptet hat, dass man getrunken hätte, dann kommen die und man macht dann eben einen Alkotest zusätzlich, der dann sogar später jegliche Versuche des Gegners in diese Richtung verhindert.

Grüße
Steini

Aha und wozu der Quatsch?

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Juni 2020 um 14:19:13 Uhr:


Weil sie dann kommen MÜSSEN!

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 20. Juni 2020 um 14:19:13 Uhr:



Zitat:

@vanguardboy schrieb am 20. Juni 2020 um 14:15:26 Uhr:


Aha und wozu der Quatsch?

Und was hat man dann davon, vorallem weil man eine falsche Aussage tätigt ?Macht man sich richtig beliebt bei der Polizei

Bei einem blechschaden vermitteln die eh nur die Personalien das wars, die Polizei bringt KEINEN Vorteil bei sowas.

Das ist jetzt jedoch nur deine Meinung, lass doch anderen die Meinung, das Polizei + ein dann erstelltes Aktenzeichen, evtl. nicht immer was bringt, jedoch im Gegenzug auf keinen Fall schadet ...

Manche Versicherer verlangen teils einen Polizeibericht und beim Unfall mit einem Mietwagen ist es m. W. nach eh obligatorisch.

Zitat:

@steini111 schrieb am 20. Juni 2020 um 14:01:35 Uhr:


Zum Thema Polizei :

Einfach sagen dass der Gegner behauptet hat, dass man getrunken hätte, dann kommen die und man macht dann eben einen Alkotest zusätzlich, der dann sogar später jegliche Versuche des Gegners in diese Richtung verhindert.

Grüße
Steini

So ein Unsinn, irgendwelche Sachen zu erfinden, nur um sich die Personalien des Unfallgegners von der Polizei aushändihen lassen will. Was für ein Kindergartenverhalten.
Und außerdem werden keine Alkoteste auf Verlangen der Unfallbeteiligten gemacht. Das entscheidet die Polizei, egal was da behauptet wird.
Von daher ist dies ein Beitrag, den man getrost als völlig überflüssig bezeichnen kann. Und so ein Unsinn von einem Moderator. Unfassbar.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 20. Juni 2020 um 15:06:12 Uhr:


Manche Versicherer verlangen teils einen Polizeibericht und beim Unfall mit einem Mietwagen ist es m. W. nach eh obligatorisch.

Wurde hier auch schon erwähnt. Der Versicherer oder Vermieter kann verlangen was er will. Daran ist die Polizei nicht gebunden.

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