Ablauf Airbag, was nun ?
Hallo,
die 124 `iger haben eine Airbag ( lt. DC ) mit
15 jähriger Haltbarkeitsdauer. Was macht ihr mit
euren aus Bj 1990 u.s.w. ?
Muß man deaktivieren lassen oder macht man garnichts?
Oder kann man was erneuern lassen?
Oder können die dann von alleine, ohne Rempler,
mal hochgehen?
Die Frage stelle ich mir schon seit einiger Zeit,
da einen aus Bj. 1991 und einen aus 1992...
Gruß kaba...
20 Antworten
Mahlzeit!
Ich kann nicht hingehen und das was der TÜV macht als alleiniges Heiligtum darstellen.
Jede verweigerte Plakette stellt für diese Herren einen Gewinn dar.
Aufgrund des in letzter Zeit recht auffälligen Verhaltens der dort beschäftigten Personen ist es für doe letzten verbliebenen Kunden jetzt problemlos möglich, ohne Termin eine HU zu bekommen.
Der TÜV bezeichnet auch ein verschlissenes Heckwischerblatt als Mangel. Baue ich den Heckwischer dann aus, habe ich plötzlich keinen Mangel mehr, da dieser nicht vorhanden sein muß. Klasse Trick.
Genauso verhält es sich beim Airbag. Den oben angeführten Türgriff lasse ich als einiges Bauteil durchgehen, da ansonsten im Notfall eine Rettung unmöglich ist.
Sollte ein solcher Bastelfürst klagen, hätte er gute Chancen auf Erfolg.
Im Übrigen kann der TÜV leckende Stoßdämpfer aus Umweltschutzgründen beanstanden. Fehlende jedoch nicht, wenn dadurch die Feder nicht ohne Sicherung ist.
Wer es nicht glaubt braucht nur mal einen Blick in die Aufpreisliste bei Wohnwagen werfen: Stoßdämpfer als Extra.
Die angeführte Gurte sind im Übrigen vorgeschriebene Fahrzeuteile. Deshalb können sie auch beanstandet werden.
Wie ist es mit einem funktionsuntüchtigen ABS?
Tja. Sonderausstattung, nicht vorgeschrieben. Da das Fahrzeug nachweislich (sonst hätte man das ABS nicht einbauen dürfen) genauso gut bremst total egal.
Grundsätzlich hat der TÜV/Dekra die Aufgabe, die Einhaltung der StVZO im Rahmen der genau vorgegebenen Richtlinien zu überprüfen. Was genau geprüft werden darf ergibt sich hauptsächlich aus der StVZO, da der Prüfumfang für den Kunden nachvollziehbar sein muß.
Ich will keineswegs dfür plädieren mit einem deaktivierten ABS rumzufahren. Wenn das Teil da ist, sollte man diesen Sicherheitsgewinn auch nutzen.
Ich will nur ausdrücken, daß ich mir keinen imaginären Mangel einreden lasse und für teures Geld Teile tauschen lasse nur weil keiner genau weiß wie lange die halten. Sollte es tatsächliche Anhaltspunkte für die Funktionslosigkeit geben lasse ich gerne mit mir reden. Ist ja schließlich meine Gesundheit.
nicht immer alles glauben
dirch
So, bin grad mal bei der Dekra vorbei:
Airbag wird/sollte überprüft werden anhand der Kontrolleuchte. Defekter Airbag ist ein Mangel, da bei einem fehlerhaften eine Falschauslösung möglich ist.
Abgelaufene Airbags können nicht beanstandet werden, da die Betriebserlaubnis nicht an ein Alter geknüpft ist. Die Haltbarkeit ist lediglich als ein Sicherheitshinweis zu versteheh, ähnlich wie Reifenhersteller max. 6 Jahre empfehlen. Beides ist kein Mangel.
Austragen von Airbags ohne weiteres möglich, da dieser kein Muss im Auto ist.
Sicherheitshalber hat er aber nochmal bei der Zentrale angefragt, ich werd das nächste Tage noch schriftlich bestätigt bekommen. Sollte da was anderes drinstehen werd ich den Brief hier posten.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von dirch
Genauso verhält es sich beim Airbag. Den oben angeführten Türgriff lasse ich als einiges Bauteil durchgehen, da ansonsten im Notfall eine Rettung unmöglich ist.
Sollte ein solcher Bastelfürst klagen, hätte er gute Chancen auf Erfolg.Im Übrigen kann der TÜV leckende Stoßdämpfer aus Umweltschutzgründen beanstanden. Fehlende jedoch nicht, wenn dadurch die Feder nicht ohne Sicherung ist.
Wer es nicht glaubt braucht nur mal einen Blick in die Aufpreisliste bei Wohnwagen werfen: Stoßdämpfer als Extra.Die angeführte Gurte sind im Übrigen vorgeschriebene Fahrzeuteile. Deshalb können sie auch beanstandet werden.
Wie ist es mit einem funktionsuntüchtigen ABS?
Tja. Sonderausstattung, nicht vorgeschrieben. Da das Fahrzeug nachweislich (sonst hätte man das ABS nicht einbauen dürfen) genauso gut bremst total egal.
Ich will nur ausdrücken, daß ich mir keinen imaginären Mangel einreden lasse und für teures Geld Teile tauschen lasse nur weil keiner genau weiß wie lange die halten. Sollte es tatsächliche Anhaltspunkte für die Funktionslosigkeit geben lasse ich gerne mit mir reden. Ist ja schließlich meine Gesundheit.
nicht immer alles glauben
dirch
Jetzt haust du aber ne Menge Müll in einen Topf.
Stoßdämpfer sind ein sicherheitsrelevantes Teil und wenn sie fehlen, wird das Fahrzeug SOFORT stillgelegt.
Bei Anhängern ist dies etwas ganz anderes.
Da gibs 2 Sorten:
Mit Stoßdämpfern bis 100 km/h
Ohne Stoßdämpfer bis 80 km/h
Wenn du mit Serie 1 auf einmal ohne Stoßdämpfer ankommst, wirst du auch durch die HU fallen.
Und auch das ABS ist Teil deiner Zulassung und wird bei nichtfunktionieren selbstverständlich zum Durchfallen führen. Es geht hier nciht um drin/nichtdrin, sondern dadrin was in der Fahrzeug-ABE steht. Und wenn da ein ABS drinsteht, muss dieses drinsein und funktionieren. Wenn es nicht drinsteht, weil es nie drin war oder ausgetragen wurde, ist das etwas ganz anderes.
Genauso ist das mit dem Heckwischer.
Der hat seinen Sinn und funktioniert er nicht ist das genauso als täte er fehlen, wenn du ihn aber austragen lässt, dann gehört er im Prinzip nichtmehr bindend an das Fahrzeug.
Der Tüv ist auch nicht der liebe Gott, sondern soll und alle halt vor den Schrottgurken schützen. Das ist alles und das ist auch gut so. Da aber auch dort nur Menschen arbeiten, kommt es eben auch dort zu Fehlern.
mfg, Mark
Edit: Derzeit wartet der Tüv auch einen Gerichtsentscheid zu den Türgriffen und so lange der nicht gekommen ist, gibts die nichtmehr eingetragen. Schlimmstenfalls müsste er nämlich sonst die Eintragung wieder zurücknehmen und tausende jetzt rausgeflexter und zugeschweißte eingetragene Türgriffe müsste zur nächsten HU wieder da sein.
Das Vorhandensein von Airbags in Kraftfahrzeugen basiert nicht auf einer dementsprechenden, speziellen Ausrüstungsvorschrift mit Airbags. Es geht bei den heute neu gefertigten Fahrzeugen um die Erfüllung bestimmter Wirkvorschriften.
Dabei kann es sein (muss aber nicht), dass Airbags zur Erfüllung dieser Vorschriften notwendig sind. Diese Wirkvorschriften (Frontal- , Seitenaufprall) greifen erst ab bestimmten Erstzulassungszeiträumen und gewisse Übergangsbestimmungen gab es dann auch noch zu beachten.
Eine entsprechende Auflistung von Fahrzeugtypen gibt es nicht!
Wenn es den jeweiligen Fahrzeugtyp auch ohne Airbag gab, dann ist i.d.R. ein Ausbau möglich und zulässig.
Da hier die Bestimmungen hierfür sehr umfangreich sind und z.B. Auskünfte der Hersteller/Importeure von großer Wichtigkeit sind, bitten wir Sie, dass Sie sich in konkreten Fällen an Ihre zuständige Technische Prüfstelle und den Fahrzeughersteller wenden.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern und Berlin DEKRA beauftragt.
Funktionsprüfungen der Systeme sind erst ab 2006 möglich, wenn die Prüfstellen ermächtigt werden elektronische Systeme der Fahrzeuge zu prüfen. Bis dahin erstrecken sich die Prüfungen auf die Airbagkontrollleuchte.
Daimler-Chrysler hatte übrigens vor einigen Jahren aufgerufen ältere Fahrzeuge mit Airbag zur Überprüfung und zum Testen in die Werke zurückzugeben. Die Ergebnisse waren m.E. durchweg positiv was die Haltbarkeit und Funktionssicherheit der Systeme anbelangte. Genauere Informationen können Sie ggf. bei Daimler-Chrysler anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Grad per mail gekommen, ging bei denen ja richtig schnell 🙂 Werd also mal MB und TüV zu dem Thema anschreiben.
Gruß Meik
Edit: Anfrage an TüV und DC abgeschickt.
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Moin!
Lieber Mark,
nicht aufregen. Sollst Du gar nicht. Wenn Du glaubst, dass ich Dir auf irgendeinen Schlips treten will, irrst Du.
Wenn ich heute mal Zeit habe, werde ich mich um die Prüfvorschriften für die Hauptuntersuchung bemühen. Die gibt es nämlich wirklich. Da ist genau umrissen, was beanstandet werdem kann.
Z.B. Stoßdämpfer nicht. Nur, wenn sie wie angeführt lecken. Eine funktionsfähigkeit ist nicht vorgeschrieben. Die einzige Ausnahme ist der von Dir angesprochene Hänger bis 100 km/h. Dort wird allerdings das Vorhandensein der funktionsfähigen Dämpfer im Zusammenspiel mit Reifen nicht älter als... belohnt.
Klingelt's? Das, was eigentlich normal sein sollte wird mit 20 km/h mehr honoriert.
Stoßdämpfer waren halt nicht immer selbstverständlich und auch mal ein Extra. Das hat sich bis heute nicht beim Gesetzgeber rumgesprochen und daher sind die nicht vorgeschrieben. Oder hast Du schon mal davon gehört, dass jemand wegen abgenutzter ( nicht ölender) Stoßdämpfer keine Plakette bekommen hat?
Der Stoßdämpfertest ist beim TÜV ein aufpreispflichtiges Extra.
Ich habe einfach nur ein paar Kuriositäten aufgezählt, bei welchen der Gesetzgeber nicht mit der Entwicklung schritt gehalten hat. Wischer oder ein ähnliches System ist lediglich für vorne vorgeschrieben. Hinten dient er nur der Bequemlichkeit und hat sich zumindest beim Kombi eingbürgert.
Die Betriebsvorschriften für Bremsen haben lediglich eine Aussage bezüglich der Mindestleistung und der Gleichmäßigkeit.
Dies sind genau genommen die Sachen, welche der TÜV überprüft. Sollte wegen eines defekten ABS die Abnahme verweigert werden, hätte man die Chance erfolgreich dagegen zu klagen. Dummerweise würde das Monate dauern und der Wagen hätte in dieser Zeit keine gültige HU.
Eigentlich ist das Funktionieren eher als Empfehlung zu sehen, wie beim Airbag. Da wurde ja offensichtlich auch schon ein Wischiwaschi von der Dekra geantwortet. Genau genommen steht in der o.a. Antwort drin, daß es keine Vorschriften hierzu gibt.
Die angesprochenen Wirkvorschriften beziehen sich hauptsächlich auf diesen NCAP oder so ähnlich Test, der erst ab irgendwann Vorschrift geworden ist. Hier wird lediglich das Fahrzeug ab Werk geprüft. Was später daraus wird, interessiert keinen Menschen. Sonst würde es auch Listen geben. Statt dessen kriegt die Karre eine EB-ABE zugeteilt und gut.
Die Sache mit den Türgriffen zeigt doch schon, auf welch dünnes Eis man sich seitens des TÜV begibt. Eigentlich müßte so ein Unsinn gar nicht eingetragen werden da es sich um eine Veränderung außerhalb der Bauvorschriften handelt. Das ist in etwa so, als wenn Du die serienmäßige Farbe änderst.
Natürlich wirst Du das nicht glauben, mußt Du auch gar nicht. Ist ja auch nicht wichtig, da hier wohl niemand seine Airbags, das ABS oder sonstige Teile ausbauen wird.
Wie schon erwähnt sollte nur mal aufgezeigt werden wie schwachsinnig einige Zulassungsbestimmungen sind.
Würde ich mir jetzt einen W123 280E BJ 77 mit erst 10000 km auf der Uhr und noch den originalen HR-Reifen drauf kaufen, dürfte kein Prüfer der Welt mir verbieten mit den 28 Jahre alten Schwarten zu heizen wie ein kranker, wenn die Reifen noch ausreichen Profil haben.
Erschreckender Gedanke. Aber leider gibt es bestimmt Mitbürger die so etwas tun würden.
bis denne
dirch
Moin,
Diesbezüglich hast Du definitiv recht. Nur ist es ein ziemlicher Unterschied, was definitives Gesetz ist, und welche Dinge aktuelle Rechtsauffassung darstellen.
Und die derzeitige Rechtsauffassung sieht es sicherlich vor, das du die HU Plakette nicht bekommst, weil eine eventuell erhebliche Verkehrsgefährdung von diesem Fahrzeug ausgehen kann.
Zwar ist der Dämpfer immer noch total hin, aber die Begründung ist eine andere.
Solche Fälle gibt es in Deutschland aber einige, wo die Gesetze nicht eindeutig formuliert sind, oder eventuell Lücken vorhanden sind, die über eine Rechtsauffassungskrücke abgedeckt werden können.
z.B. ist ein solcher Fall "spannen". Da es dies nicht explizit als Straftat o.ä. existiert, wird hier meist über Beleidigung argumentiert.
MFG Kester