Ablastung wegen 20kg

Wolfangel Bootsanhänger Bootsanhänger

Hi zusammen!
Kurz und knapp: Ich hab den B96 Führerschein und darf somit Gespanne bis 4250kg fahren.
Jetzt hat mein Wohnwagen aber 2000kg zulässiges Gesamtgewicht und mein Auto 2270kg.
Somit lande ich bei 4270kg.
Muss ich jetzt ernsthaft 20kg ablasten weil es sonst fahren ohne Fahrerlaubnis ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daze1988 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:57:30 Uhr:


Nicht gerade eine brauchbare Antwort...

Was erwartest du?

Du hast einen limitierten Schein gemacht ... . Hättest Dir dann wohl sparen können, wenn du Grenzen eh nicht akzeptieren willst.

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Vergebt mir. Es ist Montag Morgen.

Zitat:

@bbb34 schrieb am 6. Mai 2019 um 10:17:16 Uhr:


Vergebt mir. Es ist Montag Morgen.

Aber klar doch 🙂

Zitat:

@R-Sch schrieb am 6. Mai 2019 um 10:00:46 Uhr:



Zitat:

@bbb34 schrieb am 6. Mai 2019 um 09:26:29 Uhr:


Die Genauigkeit der Waage! Z.B. 1% gibt 42 kg.

Um diese 42 kg zu nutzen, braucht der TE allerdings eine Waage die signifikant genauer geht. 😉

Ich habe aber keine Ahnung welche Waagen die Polizei einsetzt. Es gibt genauere und ungenauere Fahrzeugwaagen. 1% sind plausibel fuer Achslastwaagen, aber dennoch nur geraten. Handelswaagen (Klasse III) haben 0.2 %. Digitale Waagen haben auch oft eine konstante Ungenauigkeit (z.B. 20 kg statt eine Prozentangabe).

So ein Quatsch.
Bei der Führerscheinfrage geht es um das zul. Gesamtgewicht.
Nicht das tatsächliche.

Richtig, war auch nur als Antwort auf das Beispiel! Hat mit dem Gewicht lt. Führerschein natürlich nichts zu tun.

Zitat:

Daze1988 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:38:55 Uhr:


Somit lande ich bei 4270kg.
Muss ich jetzt ernsthaft 20kg ablasten weil es sonst fahren ohne Fahrerlaubnis ist?

JA!

Sinnvoller wäre es, gleich den Anhängerführerschein (BE) zu machen, dann bist Du für die Zukunft gerüstet und hast beim nächsten Fahrzeug wieder das gleiche Theater.

Gruß

Jürgen

Statt paar Taler für die Umschreibung, lieber 600-800€ für BE? Das ist Logik!

Da ist es billiger den Hänger 5x umzuschreiben oder beim Fahrzeug die Daten entsprechend zu beachten. (Oder bei der Erstanmeldung umschreiben zu lassen.)

MfG

Wie kann man die Frage nach Tolleranzen stellen?

Wie gross soll den die Tolelranz sein? Für Dich 20 Kg. Für den Nächsten dann 10 oder 40 Kg?

Denke die Anstösse was zu machen ist sind gegeben.

- Ablasten
- oder vernünftigen Schein machen
- Wenn beides nicht, guten Anwalt besorgen und mit Fahrerlaubnisentzug leben

"Toleranz"! 😉

Zitat:

doedl schrieb am 6. Mai 2019 um 22:46:04 Uhr:


Wie kann man die Frage nach Tolleranzen stellen?

Naja, verstehen kann ich das GROB schon.

Man denkt halt immer an "tatsächliches Gewicht" und dass es dort Toleranzen gibt ist auch gut, bei Schüttgütern o.ä. kann man sich leicht mal verschätzen. Oder die Leergewichtsangaben von Anhängern und Co. stimmen oft nicht - oder die von den transportierenden Autos. Da noch ~2-5% Toleranz zu haben ist halt nicht verkehrt, weil manches KANN man nicht bis aufs kg genau im Voraus wissen.

Die Führerscheinfrage ist halt ein anderes Paar Schuhe.. da die sich so oder so nur auf die zulässigen Gesamtgewichte bezieht, und die GANZ GENAU in den Fahrzeugscheinen definiert sind und sich daran auch nichts tut, braucht/gibt es dort eben auch keine Toleranzen.

Zitat:

@Johnes schrieb am 6. Mai 2019 um 22:36:39 Uhr:


Statt paar Taler für die Umschreibung, lieber 600-800€ für BE? Das ist Logik!

Da ist es billiger den Hänger 5x umzuschreiben oder beim Fahrzeug die Daten entsprechend zu beachten. (Oder bei der Erstanmeldung umschreiben zu lassen.)

MfG

Das ist vielleicht für jemand, der nur von heute bis morgen denkt unlogisch.
Aber schon wenn man zwischendurch mal nen anderen Anhänger für nen Umzug, oder sonstigen Transportbedarf braucht, wo man auch die Zugmöglichkeiten des eigenen Fahrzeugs nutzen möchte, steht man vordem Problem, dass man zwar theoretisch könnte, aber nicht darf...
Selbst wenn ich nen Hänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über dem des vom TE angeführten Wohnwagens liegt, nur mal kurz nutzen will, darf ich den nicht mal anhängen.

Ein B96 ist nur ein fauler Kompromiss, dessen Nutzwert doch sehr beschränkt ist.
Die Mehrkosten des BE gegenüber des B96 wären es mir immer wert, selbst wenn ich aktuell keinen konkreten Anwendungsfall hätte. Allein die Option, ein wesentlich größeres Nutzungsspektrum zu erschließen, dass ich damit selbst bewegen darf, wäre es mir Wert. In Anbetracht der Entwicklung, dass die Fahrzeuge immer schwerer werden verliert der B96 immer mehr an Nutzen, bzw. wird immer mehr eingeschränkt.
Mit dem B96 dürfte ich nicht mal meinen Schlepper mit Anhänger bewegen...

Gruß

Jürgen

Was in deiner Bude wiegt denn so 2-3 Tonnen?

Und nicht jeder rüstet immer weiter auf, was den Hänger angeht.

Es ist nicht logisch, statt 20.93€, über 600€ für BE zu zahlen und Zeit zu investieren, weil man in 14 Jahren mal nen großen Hänger ziehen könnte.

MfG

Schon der Begriff "Bude" verrät Dich als Stadtkind..., ;-p

Wer ein eigenes Haus, nen Hof und Garten, vielleicht noch ein WE-Grundstück besitzt, wird des öfteren auch mal mehr, als etwas Grünschnitt fahren. Eventuell mal ein Auto per Anhänger transportieren, Baumaterialien rankarren... Am WE, nen geliehenen Minibagger zum Einsatzort ziehen... Mit dem eigenen Bulldog auch mal 5T Mineralbeton im nahegelegenen Schotterwerk, oder ne Fuhre Holz aus dem Wald holen...

Wenn ich natürlich in einer 2-Zimmerwohnung in der Stadt Hause, meine Abende per Spielekonsole und Flimmerkiste gestalte, statt so herrliches Wetter zum Gras mähen und anschließendem Grillen mit Freunde, auf der frisch gemähten Wiese, kann das natürlich nicht nachvollziehen...

Gruß

Jürgen

FALSCH!

2-Fam.Haus, paar tausend Quadratmeter, 750kg-Hänger, Rasentraktor mit Selbstbauhänger, 15 Kubikmeter Komposthaufen, gerade 25t Holz auf dem eigenem Grundstück gefällt und verarbeitet.

MfG

Sind wie jetzt bei der Show "Wer hat den Längsten"?.....😎

Irgendwie fällt mir da gerade eine uralte Werbung ein ....

https://youtu.be/U0MU-2_MuUE