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Ablastung wegen 20kg

Wolfangel Bootsanhänger
Themenstarteram 5. Mai 2019 um 20:38

Hi zusammen!

Kurz und knapp: Ich hab den B96 Führerschein und darf somit Gespanne bis 4250kg fahren.

Jetzt hat mein Wohnwagen aber 2000kg zulässiges Gesamtgewicht und mein Auto 2270kg.

Somit lande ich bei 4270kg.

Muss ich jetzt ernsthaft 20kg ablasten weil es sonst fahren ohne Fahrerlaubnis ist?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daze1988 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:57:30 Uhr:

Nicht gerade eine brauchbare Antwort...

Was erwartest du?

Du hast einen limitierten Schein gemacht ... . Hättest Dir dann wohl sparen können, wenn du Grenzen eh nicht akzeptieren willst.

40 weitere Antworten
40 Antworten

Was Dein Führerschein gekostet hat weist Du noch?

Das Ablasten kostet einen Bruchteil dessen!

Themenstarteram 5. Mai 2019 um 20:48

Dass das nicht viel kostet ist mir klar, aber es geht um 20kg... Fast ein wenig lächerlich. Gibt es da keine Toleranzen ?

Frag den Staatsanwalt

;)

Themenstarteram 5. Mai 2019 um 20:57

Nicht gerade eine brauchbare Antwort...

Da gibt es keine Toleranz, außer einem toleranten Kontrolleur. Da man das aber vorher nicht weiß....

Das Überladen bei nur 20kg dann eher kein Problem.

Zitat:

@Daze1988 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:57:30 Uhr:

Nicht gerade eine brauchbare Antwort...

Was erwartest du?

Du hast einen limitierten Schein gemacht ... . Hättest Dir dann wohl sparen können, wenn du Grenzen eh nicht akzeptieren willst.

Du hast 3 Möglichkeiten.

Billigste zuerst.

1. um 20 Kg ablasten.

2. BE machen

3. Leichteres Zugfahrzeug kaufen

Ablasten auf jeden Fall, schneller als hier lange zu fragen.

Zitat:

@Daze1988 schrieb am 5. Mai 2019 um 22:48:11 Uhr:

Dass das nicht viel kostet ist mir klar, aber es geht um 20kg... Fast ein wenig lächerlich. Gibt es da keine Toleranzen ?

Toleranz ist zwischen Minimum und Maximum! 4250 kg sind das Maximum - welche Toleranz soll da noch sein?

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 6. Mai 2019 um 08:46:26 Uhr:

welche Toleranz soll da noch sein?

Die Genauigkeit der Waage! Z.B. 1% gibt 42 kg.

Um diese 42 kg zu nutzen, braucht der TE allerdings eine Waage die signifikant genauer geht. ;)

Ich habe aber keine Ahnung welche Waagen die Polizei einsetzt. Es gibt genauere und ungenauere Fahrzeugwaagen. 1% sind plausibel fuer Achslastwaagen, aber dennoch nur geraten. Handelswaagen (Klasse III) haben 0.2 %. Digitale Waagen haben auch oft eine konstante Ungenauigkeit (z.B. 20 kg statt eine Prozentangabe).

Wenn die dann 1% nach oben abweicht ? außerdem geht es nicht ums tatsächliche sondern um eingetr ges. Gew.

Zitat:

@bbb34 schrieb am 6. Mai 2019 um 09:26:29 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 6. Mai 2019 um 08:46:26 Uhr:

welche Toleranz soll da noch sein?

Die Genauigkeit der Waage! Z.B. 1% gibt 42 kg.

Um diese 42 kg zu nutzen, braucht der TE allerdings eine Waage die signifikant genauer geht. ;)

Ich habe aber keine Ahnung welche Waagen die Polizei einsetzt. Es gibt genauere und ungenauere Fahrzeugwaagen. 1% sind plausibel, aber dennoch nur geraten. Handelswaagen (Klasse III) haben 0.2 %. Manche (digitalen) Waagen haben auch eine konstante Ungenauigkeit (z.B. 20 kg).

Soweit ich aus der Praxis weiß, soll es eine 5% Toleranz geben, bis zu der kein Bußgeld anfällt. Das kann ich aber nicht so recht glauben. Das wären dann beim ZGg eines 40-Tonners bereits 2 t !

Zitat:

@bbb34 schrieb am 6. Mai 2019 um 09:26:29 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 6. Mai 2019 um 08:46:26 Uhr:

welche Toleranz soll da noch sein?

Die Genauigkeit der Waage! Z.B. 1% gibt 42 kg.

Um diese 42 kg zu nutzen, braucht der TE allerdings eine Waage die signifikant genauer geht. ;)

Ich habe aber keine Ahnung welche Waagen die Polizei einsetzt. Es gibt genauere und ungenauere Fahrzeugwaagen. 1% sind plausibel fuer Achslastwaagen, aber dennoch nur geraten. Handelswaagen (Klasse III) haben 0.2 %. Digitale Waagen haben auch oft eine konstante Ungenauigkeit (z.B. 20 kg statt eine Prozentangabe).

So ein Quatsch.

Bei der Führerscheinfrage geht es um das zul. Gesamtgewicht.

Nicht das tatsächliche.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 06. Mai 2019 um 10:0:46 Uhr:

So ein Quatsch.

Bei der Führerscheinfrage geht es um das zul. Gesamtgewicht.

Nicht das tatsächliche.

Richtig, und da wird nur gerechnet und nicht gewogen