Abholung in WOB und Bezahlung
Hallo an alle Abholer in WOB.
Wie ist das bei euch mit der Bezahlung gelaufen.
1. Wenn der Händler die Bereitstellung meldet ?
2. Wenn WOB den Termin vegibt ?
3. Kommt der Brief vorab ? (vor der Überweisung)
4. Oder anders ?
Danke
Alf
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FerdiR
Wenn du irgend welche Bedenken bezüglich Vorabüberweisung hast, solltest du mal vorher mit deiner Bank reden, im Bankwesen ist es heute so, dass du den überwiesenen Betrag per Rückbuchung zurück vordern kannst, ich Glaube sogar bis zu zwei Jahren.Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Werde also auf jeden Fall den Brief anfordern, bevor ich bezahle.Ich hoffe dass dies so geht und der Händler keine dicken Backen macht :--)
Alf
Gruß FerdiR
Wenn das so einfach wäre, dann gebe es keine Betrüger, genau auf diesen Gebiet.
Eigenene Überweisungen, sind nicht mehr rückgängig zu machen, wenn das Geld auf dem
Gegenkonto positiv verbucht ist.
Selbst eine Einzugsermächtigung, kann nur max.
6 Wochen zurückgefordert werden.
Sofern dann das Konto noch existiert !!
Alf
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Wenn das so einfach wäre, dann gebe es keine Betrüger, genau auf diesen Gebiet.Eigenene Überweisungen, sind nicht mehr rückgängig zu machen, wenn das Geld auf dem
Gegenkonto positiv verbucht ist.Selbst eine Einzugsermächtigung, kann nur max.
6 Wochen zurückgefordert werden.
Sofern dann das Konto noch existiert !!Alf
Hallo Alf,
ich kann dir nur folgendes sagen und das ernsthaft, folge einmal meinem Rat und gehe zu deiner Bank um dich diesbezüglich beraten zu lassen. Meine Frau arbeitet bei der Bank und bei uns ist im letzten Jahr genau solch ein Fall eingetreten. Wir hatte das Geld an betreffende Stelle überweisen und es hat sich bezüglich einer getätigten Bestellung nichts getan. Worauf hin meine Frau nach 3 Wochen eine Rückbuchung veranlasst hat.
Der getätigten Rückbuchung ist eine Mail vorraus gegangen in der ich die Rückbuchung angezeigt habe und Gerichtliche Schritte angedroht habe. Ebenso habe ich den Hinweis gegeben das unser Konto bis auf weiters gesperrt würde. Die besagte Lieferung kam dann nach 7 Wochen bei uns an, das Gedl hatten wir inzwischen schon wieder auf usnerem Konto und bei der Bestellung habe ich als sie kam die Annahme verweigert.
Wie gesagt, solltest du zu deiner Bank gehen und dich schlau machen, alles andere jetzt hier darüber zu fachsimpeln bringt Glaube ich nichts. Ich würde es jedenfalls so machen, oder... wenn sich die Firma wirklich mit der Möglichkeit eines Treuhandkontos bereit erklärt.
Gruß FerdiR
OK,
danke Ferdi
Laut Aussage meiner Bank, soll das jedoch nicht unbedingt funktionieren.
Werde da nochmal nachfragen.
Alf
.... tja ALF, das sind halt so die Sorgen, die einen plagen wenn man
16% Tiguans irgendwo im Netz bestellt 😁 (APL ???) - (Geiz ist geil 😎)
ich hoffe trotzdem für dich, dass Du deinen Tig irgendwann bekommst,
und Du nicht über`s Ohr gehauen wirst.
Berichte bitte weiterhin, ob`s funktioniert hat.
Grüße
Willi
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Bayliner2655
.... tja ALF, das sind halt so die Sorgen, die einen plagen wenn man
16% Tiguans irgendwo im Netz bestellt 😁 (APL ???) - (Geiz ist geil 😎)ich hoffe trotzdem für dich, dass Du deinen Tig irgendwann bekommst,
und Du nicht über`s Ohr gehauen wirst.Berichte bitte weiterhin, ob`s funktioniert hat.
Grüße
Willi
Na ja,
nicht "irgendwo", sondern schon bei einem Vertragshändler.
Dieser ist halt nur nicht in meiner Nähe :-))
Da ich ein sehr skeptischer und vorsichtiger Mensch bin, will ich eine 200% Sicherheit haben :-))
Alf
Zitat:
Original geschrieben von Bayliner2655
.... tja ALF, das sind halt so die Sorgen, die einen plagen wenn man
16% Tiguans irgendwo im Netz bestellt 😁 (APL ???) - (Geiz ist geil 😎)ich hoffe trotzdem für dich, dass Du deinen Tig irgendwann bekommst,
und Du nicht über`s Ohr gehauen wirst.Berichte bitte weiterhin, ob`s funktioniert hat.
Grüße
Willi
Ich habe auch im Netz bestellt (gute Rabatte) und bin einem seriösen VW Händler in Krefeld gelandet. Von ihm habe ich ne Auftragsbestätigung mit unv. LT bekommen und ich habe keine "bauchschmerzen" wenn ich die Rechnung bekommen um das Geld zu überweisen.
Zitat:
Original geschrieben von kaiwe
Ich habe auch im Netz bestellt (gute Rabatte) und bin einem seriösen VW Händler in Krefeld gelandet. Von ihm habe ich ne Auftragsbestätigung mit unv. LT bekommen und ich habe keine "bauchschmerzen" wenn ich die Rechnung bekommen um das Geld zu überweisen.Zitat:
Original geschrieben von Bayliner2655
.... tja ALF, das sind halt so die Sorgen, die einen plagen wenn man
16% Tiguans irgendwo im Netz bestellt 😁 (APL ???) - (Geiz ist geil 😎)ich hoffe trotzdem für dich, dass Du deinen Tig irgendwann bekommst,
und Du nicht über`s Ohr gehauen wirst.Berichte bitte weiterhin, ob`s funktioniert hat.
Grüße
Willi
Genau wie ich !!
Jedoch bezahle ich UNGERN !! bevor ich die Ware habe :-))
Alf
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Genau wie ich !!Zitat:
Original geschrieben von kaiwe
Ich habe auch im Netz bestellt (gute Rabatte) und bin einem seriösen VW Händler in Krefeld gelandet. Von ihm habe ich ne Auftragsbestätigung mit unv. LT bekommen und ich habe keine "bauchschmerzen" wenn ich die Rechnung bekommen um das Geld zu überweisen.
Jedoch bezahle ich UNGERN !! bevor ich die Ware habe :-))Alf
Ich zahle erst wenn ich die "richtige" Rechnung habe und ggf. den Fzg.Brief.
Auf keinen Fall vorhher.
Zitat:
Original geschrieben von kaiwe
Ich zahle erst wenn ich die "richtige" Rechnung habe und ggf. den Fzg.Brief.Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
Genau wie ich !!
Jedoch bezahle ich UNGERN !! bevor ich die Ware habe :-))Alf
Auf keinen Fall vorhher.
HA !
ne "richtige" Rechnung kannst auch von mir haben :-)))))
Zitat:
Original geschrieben von 6er-Alf
HA !Zitat:
Original geschrieben von kaiwe
Ich zahle erst wenn ich die "richtige" Rechnung habe und ggf. den Fzg.Brief.
Auf keinen Fall vorhher.
ne "richtige" Rechnung kannst auch von mir haben :-)))))
Ick meene ne richtische vom Händler 😁
"Ick meene ne richtische vom Händler"
ist doch auch kein Problem !
also alleine darauf, würde ich nicht zahlen
Alf
Hallo Alf,
es ist doch logisch, dass Du kein Geld an einen Händler überweist, den Du nicht kennst. Gleichermaßen logisch ist, dass der Händler einem Kunden, der er nicht kennt, auch nicht den KFZ-Brief überlässt. Ein Händler vor Ort wäre natürlich besser zu erreichen. Dafür hast Du aber vom 500 km entfernten Autohaus einen höheren Rabatt erhalten, oder? Also: Rechnung schicken lassen, einen bankbestätigten Scheck einstecken, hinfahren, KFZ-Brief gegen Scheck tauschen, nach Hause fahren. Diese Fahrtkosten musst Du dann von dem eingesparten Geld abziehen. Ganz einfach, oder?
Gruß TL
Zitat:
Original geschrieben von TigerLissy
Hallo Alf,es ist doch logisch, dass Du kein Geld an einen Händler überweist, den Du nicht kennst. Gleichermaßen logisch ist, dass der Händler einem Kunden, der er nicht kennt, auch nicht den KFZ-Brief überlässt. Ein Händler vor Ort wäre natürlich besser zu erreichen. Dafür hast Du aber vom 500 km entfernten Autohaus einen höheren Rabatt erhalten, oder? Also: Rechnung schicken lassen, einen bankbestätigten Scheck einstecken, hinfahren, KFZ-Brief gegen Scheck tauschen, nach Hause fahren. Diese Fahrtkosten musst Du dann von dem eingesparten Geld abziehen. Ganz einfach, oder?
Gruß TL
Ich habe meine AB per Post bekommen, unterschrieben und dann per Post zurück.
So wird es auch mit der Rechnung laufen...
Hallo,
ich nehme an, Du hast zumindest das Autohaus in etwa geprüft, bei dem Du bestellt hast.
Großer Betrieb, oder kleine Klitsche?
Wie lange besteht das Autohaus, wieviele Mitarbeiter?
Wenn es sich um einen langjährigen Vertragshändler handelt, ist nicht zu befürchten, daß er in den nächsten Tagen Pleite macht. es
Vielleicht kann auch Deine Bank Infos über die Bonität des Händlers einholen.
Zum Zahlungsablauf:
Laß Dir den Kfz-Brief schicken mit Rechnung und überweise erst nach Erhalt
Wenn es ein seriöser Händler ist, wird er das machen.
Was für ein Risiko würde der Händler damit eingehen?
Er hätte ja immer das Auto! Was nützt Dir der Brief, wenn Du das Auto nicht hast?
Also für den Händler kein Risiko!
Problematisch ist, wenn der Händler den Brief zunächst bei der Bank auslösen muß und dafür vorab Dein Geld braucht.
Dann hättest Du einen schlechten Händler erwischt.
Aber Du hättest dann die Möglichkeit, das Geld im Treuhandauftrag an die Bank zu überweisen mit der Maßgabe,
hierüber nur zu verfügen gegen Übersendung des Kfz-Briefes ausschließlich an Dich.
Ein Risiko für Dich besteht dann noch wie folgt:
Wenn Du das Geld überwiesen hast und im Besitz des Kfz-Briefes bist und genau zu diesem Zeitpunkt der Händler in Insolvenz geht, mußtest Du Dich evtl. mit einem Insolvenzverwalter herumschlagen auf Herausgabe des Fahrzeuges.
Wenn Du das Fahrzeug in Wolfsburg abholst bekommst Du doch einen Abholschein oder sowas (ich kenne das Procedere nicht). Vielleicht kannst Du bei dem vorbeschriebenen Treuhandauftrag an die Bank gleichzeitig mit dem Anfordern des Kfz-Briefes auch diesen Abholschein verlangen. Die Bank muß dann, sobald über Dein Geld verfügt wird
a) den Kfz-Brief ausschließlich an Dich senden
b) Dir den Abholschein schicken (muß Händler seiner Bank geben).
Dann bis Du doch aus dem Schneider.
Nur ein Vorschlag (ich kenne Deinen Vertragspartner nicht, und den sollte man, wenn man einen Vertrag abschließt,
schon einigermaßen kennen)
Gruß
Und warum nicht das Geld bei Abholung auf dem Tisch legen, wie es früher war; altmodisch aber korrekt😉
Geld beisst nicht😁
Bezahlen bei Lieferung😛
Willy