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Abgesenkter Bordstein

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 22:02

Ich bräuchte mal euren Rat.

Also wir haben hier 2 Grundstücke mit abgesenkten Bordstein nebeneinander. Aktuell ist unserer Bordstein tatsächlich eine Ausfahrt. Die vom Nachbarn jedoch nicht. Jedoch wird jeden Tag sein PKW genau davor abgestellt, so daß es echt schwer ist die Durchgangsstraße einzusehen, wenn ich von meinem Parkplatz möchte.

Ist das nun wirklich rechtens. Wenn man den Bordstein absenkt für eine Ausfahrt, dann sollte diese doch auch nur als Ein bzw. Ausfahrt genutzt werden dürfen, oder?

Beste Antwort im Thema

Wir hatten dieses Thema schonmal hier im Forum.

Es ist aufjedenfall verboten vor einem abgesenkt Bordstein zu parken, auch wenn es der zum eigenen Grundstück anliegende ist.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 30. Juni 2020 um 15:43:58 Uhr:

Ärgerlich ist, dass ein Schild den Parkenden ins Gedächtnis rufen könnte, was sie irgendwann mal in der Fahrschule gelernt haben dürften... sehr viele wissen nicht, dass man nicht vor abgesenkten Bordsteinen parken darf und dass Parkverbote dort nicht ausgeschildert sind.

Aber gut, das Wort ist etwas deplatziert, nur in Verbindung beider Sätze ergibt es den gemeinten Sinn.

Ich würde mir halt schon wünschen, dass dort ein Schild zusätzlich wäre; ärgerlicherweise darf dort keines aufgestellt werden (wäre doppelt)

Bitte nicht! Wenn man auf diese Weise auch noch an Selbstverständliches zusätzlich mit Verkehrsschildern erinnern soll, würde der Schilderwald noch bunter, damit man am Ende wegen des Schilderwalds das einzelne Schild schon gar nicht mehr wahrnimmt.

Grüße vom Ostelch

Man sollte das mit NFC lösen.

Die Fahrzeuge müssten dann mit Lesegeräten ausgestattet werden.

Fortgeschrittene Autotypen könnten optional die automatische Einhaltung aller Vorschriften anbieten und dafür 120 % auf die Versicherungssumme anbieten. (Schmerzensgeld wäre gleich enthalten.)

Vorteil: die Anordnung kann in jede Sprache (klingonisch, chinesisch rückwärts, gegendert usw.) übersetzt werden, damit auch alle mundgerecht bedient werden können.

Selbst links mit Erläuterungen, aktuelle Rechtsprechung oder hier ins Forum wären möglich.

Im Gegenzug könnten alle Bußgelder und Strafen auf Basis vorsätzlicher Begehung berechnet werden.

Das wäre doch mal innovativ?!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 16:25:01 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 30. Juni 2020 um 15:43:58 Uhr:

Ärgerlich ist, dass ein Schild den Parkenden ins Gedächtnis rufen könnte, was sie irgendwann mal in der Fahrschule gelernt haben dürften... sehr viele wissen nicht, dass man nicht vor abgesenkten Bordsteinen parken darf und dass Parkverbote dort nicht ausgeschildert sind.

Aber gut, das Wort ist etwas deplatziert, nur in Verbindung beider Sätze ergibt es den gemeinten Sinn.

Ich würde mir halt schon wünschen, dass dort ein Schild zusätzlich wäre; ärgerlicherweise darf dort keines aufgestellt werden (wäre doppelt)

Bitte nicht! Wenn man auf diese Weise auch noch an Selbstverständliches zusätzlich mit Verkehrsschildern erinnern soll, würde der Schilderwald noch bunter, damit man am Ende wegen des Schilderwalds das einzelne Schild schon gar nicht mehr wahrnimmt.

Grüße vom Ostelch

Das hat ja noch einen anderen Hintergrund, nämlich dass der Nutzer nicht auf die Idee kommen soll, dass es zusätzlich beschildert sein muss, damit es gültig ist.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Juni 2020 um 16:25:01 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 30. Juni 2020 um 15:43:58 Uhr:

Ärgerlich ist, dass ein Schild den Parkenden ins Gedächtnis rufen könnte, was sie irgendwann mal in der Fahrschule gelernt haben dürften... sehr viele wissen nicht, dass man nicht vor abgesenkten Bordsteinen parken darf und dass Parkverbote dort nicht ausgeschildert sind.

Aber gut, das Wort ist etwas deplatziert, nur in Verbindung beider Sätze ergibt es den gemeinten Sinn.

Ich würde mir halt schon wünschen, dass dort ein Schild zusätzlich wäre; ärgerlicherweise darf dort keines aufgestellt werden (wäre doppelt)

Bitte nicht! Wenn man auf diese Weise auch noch an Selbstverständliches zusätzlich mit Verkehrsschildern erinnern soll, würde der Schilderwald noch bunter, damit man am Ende wegen des Schilderwalds das einzelne Schild schon gar nicht mehr wahrnimmt.

Grüße vom Ostelch

Da bin ich ganz bei dir. Es gibt schon genügend Schilder. Nur wissen offenbar die wenigsten, dass bei abgeenkten Bordsteinen nicht geparkt werden darf... wobei die Garagen eigentlich an sich schon ein deutliches "Hier parkt man nicht" bedeuten sollten...

Auf der Gegenrichtung dieser Strasse ist absolutes Halteverbot (Schulbusstrecke) mit Schild. Absurderweise hält sich da wirklich jeder dran.

Zitat:

@FWebe schrieb am 30. Juni 2020 um 17:08:45 Uhr:

Das hat ja noch einen anderen Hintergrund, nämlich dass der Nutzer nicht auf die Idee kommen soll, dass es zusätzlich beschildert sein muss, damit es gültig ist.

Naja auf den Landstrassen hier ist immer die "100" ausgeschildert... was an und für sich auch vollkommener Unfug ist. Auf einigen Strecken steht hier an jeder Einmündung/Kreuzung ein "100"-Schild. Dafür dann an anderer Stelle wird die "70" auf der Vorfahrtstrasse nicht wiederholt (bei einer Kreuzung) und 500m weiter kommt eine Aufhebung der 70. Dass die 70 auf Vorfahrtstrassen weiter gilt wissen offenbar auch nicht alle... es blitzt dort gern vor der Aufhebung.

Ich sage nicht, dass die Gemeinden das konsequent durchziehen, sinnvoll wäre es aber allemal, insbesondere in Kombination mit gezielten Kontrollen.

Themenstarteram 29. August 2020 um 13:06

Seitdem der Nachbar mir verbieten will vor seinen Garagen zu drehen, da beschäftigt mich das Thema wieder.

Laut Stvo gilt:

"Das Parken direkt an Einfahrten ist demnach verboten. Dies dient zum einen natürlich dem Zweck, dass die Eigentümer der Grundstücke bzw. die dort lebenden Menschen und deren Besucher beim Ein- und Ausfahren nicht beeinträchtigt oder belästigt werden. Zum anderen darf bei der Grundstücksausfahrt keine Sichtbehinderung vorliegen. Dies könnte zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, Radfahrern oder anderen Pkw führen."

Der Nachbar parkt nun so an der Grundstücksgrenze (vor seiner Einfahrt, am absenkten Bordstein) das keine 10 cm Platz ist.

Sicht ist durch deren 3 Fahrzeuge (inkl. Wohnwagen, der seit 3 Jahren nur hin und her geschoben wird) gleich Null.

Das kann doch nicht erlaubt sein.

Laut Stvo:

"Wer über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich gem. § 10 StVO so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

Dies ist durch die Sichtversperrung des Nachbarn überhaupt nicht möglich. Da ich mehr als 1 Meter im Gegenverkehr stehe bis ich was sehen kann.

Der zitierte Satz geht aber noch weiter: "… erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen." Wenn du nix siehst, musst du dich eben einweisen lassen. (Auch wenn das praxisfremd ist.) Dass er am abgesenkten Bordstein parkt, ist nicht zulässig – wenn ein Gespräch mit ihm nicht fruchtet, würde ich (da eine Sichtbehinderung besteht) das Ordnungsamt einschalten.

Themenstarteram 29. August 2020 um 21:13

Habe ich gemacht. Das Ordnungsamt, nennt die Einfahrt keinen abgesenkten Bordstein. ... Die Sichtbehinderung bedeutet für das Ordnungsamt nur das ich mich raus tasten soll (toll kann ich meine Vollkasko wohl niemals kündigen;)). Eine 2. Person zum einweisen ist meistens nicht vorhanden und an einer Vorfahrtsstrasse sollte so was eigentlich nicht nötig sein.

Schon mal erwogen, auf dem eigenen Grundstück gewölbte Rundspiegel (im Einzelhandel beliebt für die Überwachung schlecht einsehbarer Ecken) oder W-Lan-cams mit Anbindung auf ein Display im Auto anzubringen. Damit ließe sich das Einfahren auf die Straße recht gut erleichtern.

Zitat:

@ktown schrieb am 16. Juni 2020 um 08:52:08 Uhr:

darf der Grundstücksbesitzer sein Fahrzeug vor und in seiner Zufahrt parken.

Ist wohl eher eine Frage des dafür zur Verfügung stehenden Platzes? Rad- und Gehwege müssen nämlich frei bleiben, wenn da zufällig baulich welche angelegt sind.

Solange da kein abgesenkter Bordstein ist darf er das.

Für abgesenkte Bordsteine gilt ja generell Parkkverbot.

Das Problem dabei ist das ein Ordnungshüter nicht erkennen kann ob das Fahrzeug dem Hausbesitzer gehört,also muss man da schon mit einer Verwsrnung rechnen.

Die wird im Regelfall aber nach Einspruch zurück genommen.

Übrigens gilt in der Rechtsprechung daß ein "abgesenkter Bordstein" nur dann vorliegt, wenn er (nur) hier abgesenkt ist, also nicht dauerhaft eine flache Höhe hat.

Themenstarteram 30. August 2020 um 21:11

Sorry, ich verstehe euch nicht. Mein Nachbar hat seine Einfahrt neben meiner (mit klar abgesenktem Bordstein, vielleicht 15 cm). Er stellt jedoch dort nur seine PKWs davor ab (wo keiner außer Ihm nun Parken darf) bis auf den letzten Zentimeter vor meiner Ausfahrt. Und er versperrt durch einen dazu gehörigen Wohnwagen (seit Jahren) mir die Sicht. Hätte ich das vorher gewusst dann hätte ich keinen Parkplatz vor dem Haus bauen lassen. Da ich nun nur Rückwärts darauf fahren kann und es dann immer noch ein Glücksspiel ist unfallfrei auf die Straße zu kommen.

Wieso darf er mir die Sicht nehmen und damit d. Straßenverkehr gefährden, wieso vor einem abgesenktem Bordstein stehen und einen Wohnwagen für Jahre an der selben Stelle stehen lassen.

Zitat:

@nogel schrieb am 30. August 2020 um 09:55:38 Uhr:

Übrigens gilt in der Rechtsprechung daß ein "abgesenkter Bordstein" nur dann vorliegt, wenn er (nur) hier abgesenkt ist, also nicht dauerhaft eine flache Höhe hat.

Nein. Manche Gerichte entscheiden so, andere entscheiden anders. Ein abschließendes Urteil gibt es nicht.

Zitat:

@klaus201 schrieb am 30. August 2020 um 23:11:23 Uhr:

… wieso vor einem abgesenktem Bordstein stehen und einen Wohnwagen für Jahre an der selben Stelle stehen lassen.

Beides darf er nicht. Wegen dem Parken am abgesenkten Bordstein hast du doch schon den Tipp erhalten, das Ordnungsamt anzurufen.

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