ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgesenkter Bordstein: Ein Verkehrszeichen?

Abgesenkter Bordstein: Ein Verkehrszeichen?

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 11:28

Hallo,

ich habe gerade einige Fragen zum abgesenkten Bordstein. Jüngst fuhr ich in einer 30er Zone und sah eine Straßeneinmündung. Diese war nahtlos mit der "Hauptstraße" asphaltiert, also kein Bordstein, Pflasterung oder sowas. Da dort ein Auto herausfuhr blieb ich stehen, der Fahrer fuhr verzögert und etwas irritiert los. Dachte mir noch "Auf was wartet der?" und sah dann beim Vorbeifahren, dass es sich bei der Straße um eine verkehrsberuhigte Zone handelte.

Das erklärt, warum der aus der Einmündung kommende mich so verdattert angeschaut hat.

Gut, ich habe das auf der Hauptstraße fahrend nicht gesehen, dass sich da um eine verkehrsberuhigte Zone handelte. Ich kenne das so, dass diese Straßen mit einem ebenen/abgesenkten Bordstein in die primäre Straße "eingehen".

Jetzt habe ich im Verkehrszeichenkatalog geblättert, da die Straßenmarkierungen wie ne Haltelinie oder durchgezogene Linien ja auch "Verkehrszeichen" sind. Den abgesenkten Bordstein finde ich da allerdings nicht. Nurso einen Text der Verkehrswacht, wo er auch als Zeichen bezeichnet wird.

1. Ist der besagte Bordstein nun ein Zeichen?

2. Müssten dann nicht alle verkehrsberuhigten Straßen mit einem solchen Bordstein enden/anfangen?

3. Wenn 2) Nein, wie erkennt man in dem Fall die geltende Vorfahrtsregelung?

Find das recht komisch gelöst in dieser Stadt. :confused:

Ähnliche Themen
23 Antworten
Themenstarteram 14. Juli 2017 um 16:01

Zusammengefasst heißt es also:

--> Der abgesenkte Bordstein ist kein Verkehrszeichen. Deswegen ist er auch nicht im Verkehrszeichenkatalog aufzufinden. Allerdings hat dieses, wie nennen wir es nun, bauliche Merkmal eine regelnde Aufgabe inne. --> Verweis auf §10

--> Wenn sowas nicht vorhanden ist, keine Schilder die Vorfahrt regeln und man nicht erkennen kann, was für eine "Straßenart" da einmündet, so nähert man sich dieser Stelle entsprechend vorsichtig.

Na gut, ist halt doof gelöst dort, ich kann nicht von der Straße aus sehen, dass dort die verkehrsberuhigte Zone endet. Einfach durchfahren wäre mir zu heiß gewesen, da der erste Anschein das nicht hergibt.

..... Ich sehe, dass es dazu schon eine Auseinandersetzung gab:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsberuhigt06.php

Das bestätigt nur, dass man sich solchen Bereichen bremsbereit und langsamer annähert.

am 14. Juli 2017 um 18:25

sowohl das Verkehszeichen "Ende verkehrsberuhigte Zone" ("Spielstrasse") als auch ein duchgehender (ggf. abgesenkter) Bordstein raubt einem die Vorfahrt, sofern es keine weitere Beschilderung bezgl. Vorfahrt gibt.

Da gilt nicht Rechts-vor-Links!

am 14. Juli 2017 um 19:14

Eigentlich ganz simpel.

Abgesenkter Bordstein: nie Vorfahrt(sind immer einfahren von Grundstücken) und muss nicht ausgeschildert sein.

Richtige Straßen:

Alles was aus spielstraße kommt: null Vorfahrt.

30er Zone auf Hauptstraße: ausgeschildert meist keine Vorfahrt

Themenstarteram 14. Juli 2017 um 20:02

Ja Ach nee. Das war nicht mein Anliegen. :rolleyes:

am 15. Juli 2017 um 9:40

also quasi "Anlieger frei" :D

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 13. Juli 2017 um 12:59:08 Uhr:

Wüsste nicht, dass das eine DDR-Spezialiätät wäre und nach BRD*-StVO nicht gelten sollte. [...]

Ich hatte in Erinnerung, daß diese "Parkplatz-Regelung" mittels Einigungsvertrag aus der DDR-StVO für eine Übergangsfrist übernommen wurde, die Erinnerung kann aber trügen.

Die Erinnerung trügt. Diese Regelung gab es - und gibt es - über § 10 StVO auch "im Westen". Der Parkplatz ist keine Straße und damit ist die Ein-/ausfahrt des parkplatzes keine "Einmündung" gem. § 8 StVO, wo im Grundsatz "rechts vor links" gilt.

 

Eine solche Übergangsregelung wäre überflüssig gewesen.

 

Grüße vom Ostelch

Danke. Ist für Ortsunkundige natürlich nicht immer einfach zu erkennen, ob es sich um eine Straße oder eine Ausfahrt handelt.

Stimmt. Das hatten wir ja schon beim Eingangsbeispiel. Da bleibt nur der §1 StVO als Allzweckwaffe der Besserwisser. ;) Aber mehr Schilder führen nicht unbedingt zu mehr Sicherheit. Manchmal ist allseitige Vorsicht in unklaren Situationen besser.

 

Grüße vom Ostelch

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgesenkter Bordstein: Ein Verkehrszeichen?