ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgesenkter Bordstein: Ein Verkehrszeichen?

Abgesenkter Bordstein: Ein Verkehrszeichen?

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 11:28

Hallo,

ich habe gerade einige Fragen zum abgesenkten Bordstein. Jüngst fuhr ich in einer 30er Zone und sah eine Straßeneinmündung. Diese war nahtlos mit der "Hauptstraße" asphaltiert, also kein Bordstein, Pflasterung oder sowas. Da dort ein Auto herausfuhr blieb ich stehen, der Fahrer fuhr verzögert und etwas irritiert los. Dachte mir noch "Auf was wartet der?" und sah dann beim Vorbeifahren, dass es sich bei der Straße um eine verkehrsberuhigte Zone handelte.

Das erklärt, warum der aus der Einmündung kommende mich so verdattert angeschaut hat.

Gut, ich habe das auf der Hauptstraße fahrend nicht gesehen, dass sich da um eine verkehrsberuhigte Zone handelte. Ich kenne das so, dass diese Straßen mit einem ebenen/abgesenkten Bordstein in die primäre Straße "eingehen".

Jetzt habe ich im Verkehrszeichenkatalog geblättert, da die Straßenmarkierungen wie ne Haltelinie oder durchgezogene Linien ja auch "Verkehrszeichen" sind. Den abgesenkten Bordstein finde ich da allerdings nicht. Nurso einen Text der Verkehrswacht, wo er auch als Zeichen bezeichnet wird.

1. Ist der besagte Bordstein nun ein Zeichen?

2. Müssten dann nicht alle verkehrsberuhigten Straßen mit einem solchen Bordstein enden/anfangen?

3. Wenn 2) Nein, wie erkennt man in dem Fall die geltende Vorfahrtsregelung?

Find das recht komisch gelöst in dieser Stadt. :confused:

Ähnliche Themen
23 Antworten

Zitat:

Nein, wie erkennt man in dem Fall die geltende Vorfahrtsregelung?

Solche Dinger kenne ich zu haufen. Von rechts kommt einer, aus der Verkehrsberuhigten Zone und selber geht man von "rechts vor links" aus weil man das Schild selber gar nicht sieht (zumindest nicht auf anhieb).

Gruß Metalhead

Zitat:

@rpalmer schrieb am 11. Juli 2017 um 13:28:16 Uhr:

1. Ist der besagte Bordstein nun ein Zeichen?

2. Müssten dann nicht alle verkehrsberuhigten Straßen mit einem solchen Bordstein enden/anfangen?

3. Wenn 2) Nein, wie erkennt man in dem Fall die geltende Vorfahrtsregelung?

Find das recht komisch gelöst in dieser Stadt. :confused:

1. Nein, ein abgesenkter Bordstein ist kein Verkehrszeichen. Er ist aber im Prinzip verkehrsregelnd wie ein Verkehrszeichen.

2. Am Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs ist dies zur Verdeutlichung zu empfehlen, allerdings nicht zwingend notwendig. Gerade wenn nachträglich ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, wird häufig auf (teure) bauliche Maßnahmen verzichtet.

3. In so einem Fall sollte zumindest das Verkehrszeichen-Ende so aufgestellt sein, dass es der bevorrechtigte Verkehr auch rechtzeitig wahrnehmen kann. Ansonsten stehen halt dann erst mal zwei Verkehrsteilnehmer wartend an der Einmündung...

Er musste warten. Es bedeutet für ihn:Vorfahr beachten..

am 11. Juli 2017 um 18:37

Zitat:

@BP_03 schrieb am 11. Juli 2017 um 13:53:43 Uhr:

… Nein, ein abgesenkter Bordstein ist kein Verkehrszeichen. Er ist aber im Prinzip verkehrsregelnd wie ein Verkehrszeichen. …

Er ist nicht "im Prinzip" regelnd, sondern § 10 StVO sagt klar: Es muss derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, Rücksicht auf andere Verkehrs­teil­nehmer nehmen.

Das steht da aber etwas anders:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.

Der abgesenkte Bordstein ist im Prinzip ein Stück Gehweg, vergleichbar einer Grundstücksausfahrt gemäß § 10 StVO. Heißt in Kürze: Querende Fußgänger etc. haben Vorrang, und wer dort rauskommt, hat niemals Vorfahrt.

Aus rein praktischen Gründen wäre es aber eine schlechte Idee, so eine Stelle nur "an sich", also durch ihre bauliche Gestaltung, kenntlich zu machen. Ich kenne das nur in Verbindung mit einer verkehrsberuhigten Zone oder Spielstraße, und das ist auch gut so.

Gibt's auch in 30 er Zonen,meistens farblich hervor gehoben

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 12. Juli 2017 um 07:55:22 Uhr:

Gibt's auch in 30 er Zonen,meistens farblich hervor gehoben

Oder - wie im Land Brandenburg erlebt - in einer 30-er Zone aufgehoben durch Zeichen 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

Dann hätte man sich die Bordsteinlösung sparen können.

am 12. Juli 2017 um 15:57

das Schild "Ende verkehrsberuhigte Zone" (ich nenn das der Einfachheit halber jetzt mal umgangsprachlich Spielstrasse) sieht man zwar nicht, aber gewöhnlich hängt am selben Mast für die in die Strasse einfahrenden Autofahrer das Schild "beginnende Spielstrasse". Das ist für mich Indiz genug, dass auf der anderen Seite das passende "Ende Spielstrasse"-Schild hängt, ich gegenüber dieser Strasse Vorfahrt habe und hier kein Rechts-vor-Links gilt.

Zitat:

@cocker schrieb am 12. Juli 2017 um 17:57:53 Uhr:

das Schild "Ende verkehrsberuhigte Zone" (ich nenn das der Einfachheit halber jetzt mal umgangsprachlich Spielstrasse) sieht man zwar nicht, aber gewöhnlich hängt am selben Mast für die in die Strasse einfahrenden Autofahrer das Schild "beginnende Spielstrasse". Das ist für mich Indiz genug, dass auf der anderen Seite das passende "Ende Spielstrasse"-Schild hängt, ich gegenüber dieser Strasse Vorfahrt habe und hier kein Rechts-vor-Links gilt.

Das ist trotzdem suboptimal, da man das auch erst ungefähr auf Höhe der Sichtline sieht.

Macht alles nur unnötig zäh.

Gruß Metalhead

am 12. Juli 2017 um 20:10

kommt auf die Umgebung an - bei mir hier in der Nähe gibts so eine Siedlung, da münden gleich 3 solcher verkehrsberuhigten Zonen nacheinander in die Hauptstrasse ... wenn man die gebotenen 30 fährt und die Augen aufmacht, sieht man die Beschilderung eigentlich recht gut.

Allgemein finde ich ehrlich gesagt die Rechts-vor-Links-Regelung so oder so antiquiert ...

Mal 'ne Nebenfrage: gilt eigentlich immer noch die Parkplatz-Regelung aus der DDR-StVO? Also daß eine baulich ausgebildete Einmündung keine ist, wenn ein P-Schild dort steht?

Beispiele:

https://www.google.de/.../...F9PFD4Gli1eP8JmcFpdPIw!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/.../...Q1pXAeE4qXFfrhe8mIoHWw!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/.../...TAVsKoonWdmSaPUVKroWJA!2e0!7i13312!8i6656

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 12. Juli 2017 um 23:11:22 Uhr:

Mal 'ne Nebenfrage: gilt eigentlich immer noch die Parkplatz-Regelung aus der DDR-StVO? Also daß eine baulich ausgebildete Einmündung keine ist, wenn ein P-Schild dort steht?

Beispiele:

https://www.google.de/.../...F9PFD4Gli1eP8JmcFpdPIw!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/.../...Q1pXAeE4qXFfrhe8mIoHWw!2e0!7i13312!8i6656

https://www.google.de/.../...TAVsKoonWdmSaPUVKroWJA!2e0!7i13312!8i6656

"Rechts vor links" gilt gem. § 8 StVO für Kreuzungen und Einmündungen von Straßen. Ansonsten gilt § 10 StVO für das Einfahren auf Straßen. Die Abgrenzung der Straße sollte idealerweise durch einen Bordstein oder ähnliches gekennzeichnet sein, muss aber nicht. Da muss immer der Einfahrende warten. Ein Parkplatz ist keine Straße, also gilt § 10. Und wenn man gar nicht weiß, was man tun soll, richte man sich nach §1 StVO.

Grüße vom Ostelch

Wüsste nicht, dass das eine DDR-Spezialiätät wäre und nach BRD*-StVO nicht gelten sollte. Das Parkplatzschild nehme ich als Hinweis darauf, dass es sich um eine Grundstücksausfahrt gemäß § 10 StVO handelt. Der Parkplatz ist in dem Sinne ein öffentliches Grundstück. Die bauliche Gestaltung der Ausfahrt mag durchaus einer Straßenkreuzung enstprechen. Es gilt aber das Schild.

* Ich weiß, dass der Begriff "BRD" in derselben nicht gern verwendet wurde, da man sich dort lange Zeit als "das einzige Deutschland" gesehen hat und die Abkürzung als DDR-Sprech galt. Die Abkürzung BRD ist inzwischen sehr ungebräuchlich, obwohl sie keinesfall falsch wäre, denn Bundesrepublik Deutschland ist ja nach wie vor die offizielle Staatsbezeichnung Deutschlands.
Ich bitte hier auch um genaue Unterscheidung. Wer im Osten sozialisiert wurde, wird hier und da "BRD" sagen, z. B. wenn die Bundesrepublik von vor 1990 gemeint ist. Das ist völlig sachlich und neutral gemeint. Anders bei bestimmten rechtsextremistischen Kreisen, die den Begriff "BRD" abwertend verwenden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgesenkter Bordstein: Ein Verkehrszeichen?