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Abgesenkten Bordstein entschärfen

Hallo zusammen,

vorab: bitte das Thema verschieben sollte es nicht hier her gehören, ich war mir nicht sicher.

Zum Thema: ich habe eine Garage gemietet und kann den Stellplatz davor ebenfalls mitbenutzen. Insgesamt sind es 4 Garagen und folglich 4 Stellplätze nebeneinander, ich nutze eine der mittleren. Die Auffahrt auf den Stellplatz erfolgt über einen abgesenkten Bordstein. Die Höhe variiert, da sich die Platten auf der Straße davor unterschiedlich abgesenkt haben. Zum Teil schlägt es ordentlich auf Rad/Stoßdämpfer wenn ich drüber fahre.

Durch extrem langsames Überfahren geht es, aber wie kann ich das zusätzlich entschärfen? Gibt es etwas was ich (als Mieter) tun kann? Dachte zunächst an Kies, bin mir aber nicht sicher wie dauerhaft sich das durch befahren, Regen etc. gestaltet. Eventuell ein Holzbrett oder -keil?

Danke für eure Ideen!

Gruß Ravianer

Beste Antwort im Thema

Abgesenkter Bordstein als Übergang zu öffentlichem Raum oder alles auf
Privatgelände des Vermieters?

So oder so ist der Vermieter in der Pflicht,
diesem informieren und Mängelbeseitigung erbeten.

Auf seinem Privatgelände dürfte (mit Genehmigung des Vermieters) fast jeder am
Pflaster "reparieren" im öffentlichen Raum sind die Regeln der Gemeinde zu beachten,
bei uns z.B. Pflasterarbeiten nur in der Handwerksrolle eingetragene Betriebe
nach Genehmigung durch Strassenverkehrsamt(oder Bauamt!? erinner mich nicht mehr).

Legst Du selber ein Brett, Keil, Kies oder was auch immer aus,
bist Du für etwaige Folgen haftbar.

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Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. Dezember 2017 um 14:06:46 Uhr:


Sowas?

https://www.amazon.de/s/?...

Soviel ich weiss verboten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Haben meine Nachbarn seit 20 Jahren liegen.
Ich seit Sommer.
Ich lese mal weiter mit hier. Mein Bordstein ist verkippt. Ich überlege mal bei der Stadt vorzusprechen, man will aber auch keine schlafenden Hunde wecken.

Wenns ein abgesenkter Bordstein zu deiner Einfahrt ist, dann musst DU das, per bei den technischen Betrieben frei gegebenen Unternehmen, wieder in Stand setzen lassen. Abgesenkte Bordsteine zum eigenen Eigentum, sind nie Sache der Stadt.

Die Hartgummi (?)-Bordsteinrampen sieht man immer wieder mal. Bei "uns" scheint das geduldet zu werden.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 23. Dezember 2017 um 14:36:12 Uhr:


Wenns ein abgesenkter Bordstein zu deiner Einfahrt ist, dann musst DU das, per bei den technischen Betrieben frei gegebenen Unternehmen, wieder in Stand setzen lassen. Abgesenkte Bordsteine zum eigenen Eigentum, sind nie Sache der Stadt.

Nö, also bei mir ist das der Bürgersteig, der zu meiner Einfahrt geht. Da sind direkt bei meiner Einfahrt die Abschlusskanten zur Strasse gekippt. Ich habe also vor der Einfahrt einen normalen Bürgersteig und die Kanten an der Strasse sind verkippt.

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Also nur ungleich hohe Gehwegplatten, oder was meinst du?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 23. Dezember 2017 um 17:19:58 Uhr:


Also nur ungleich hohe Gehwegplatten, oder was meinst du?

Nein. Stelle dir einen Bürgersteig vor. Ein Bürgersteig hat zur Strasse hin doch längliche Steine als Abschluss, dann kommt die Strasse. Und diese länglichen Steine sind verkippt gegeneinander, prinzipiell auch Stolperfalle für Leute, die ausgerechnet dort vom Bürgersteig auf die Strasse treten wollen.

Wenn es um den abgesenkten Teil dieser Bordsteinkanten geht- und das beinhaltet AUCH die Seitenteile, also die Borsteinkanten, die erst hoch sind und dann in den abgesenkten Zustand übergehen. DAS ALLES gehört zu DEINER Bordsteinabsenkung, sprich der Zuwegung zu deinem Haus. Für den Zustand dieser Bordsteinabsenkung bist ALLEIN DU verantwortlich und musst allein du BEZAHLEN!

Ich nehme an, du hast das Haus "gebraucht" gekauft und weißt das deswegen nicht. Ich war Neubauer eines Hauses und deshalb WEISS ich, dass die Bordsteinabsenkung der Hausbesitzer selber beantragen, beauftragen und bezahlen muss und das somit der Zustand dieser Bordsteinabsenkung ganz allein auf die Kappe des Hausbesitzers geht.

Das ist NICHT Sache der Stadt!!! Weiß ich zu 1.000 %.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 23. Dezember 2017 um 18:15:53 Uhr:


Für den Zustand dieser Bordsteinabsenkung bist ALLEIN DU verantwortlich und musst allein du BEZAHLEN!

Das wird bezweifelt; denn der Fußgängerweg zwischen Grundstück und Fahrbahn ist öffentlicher Verkehrsraum, damit auch die zwischen fahrbahnbegleitender Bordsteinkante und grundstücksbegleitendem Fußweg gelegene Einfahrt zu einem Grundstück, das mittels abgesenkter Bordsteinkante zufahrtauglich gestaltet wird.

Dann bezweifel das... Bau ein Haus, spätestens dann weisste, dass ich Recht hab. Is doch sinnlos, ein Faktum zu bestreiten, nur weil du DENKST, dass es anders sein MÜSSTE.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 23. Dezember 2017 um 18:15:53 Uhr:


Wenn es um den abgesenkten Teil dieser Bordsteinkanten geht- und das beinhaltet AUCH die Seitenteile, also die Borsteinkanten, die erst hoch sind und dann in den abgesenkten Zustand übergehen. DAS ALLES gehört zu DEINER Bordsteinabsenkung, sprich der Zuwegung zu deinem Haus. Für den Zustand dieser Bordsteinabsenkung bist ALLEIN DU verantwortlich und musst allein du BEZAHLEN!

Ich nehme an, du hast das Haus "gebraucht" gekauft und weißt das deswegen nicht. Ich war Neubauer eines Hauses und deshalb WEISS ich, dass die Bordsteinabsenkung der Hausbesitzer selber beantragen, beauftragen und bezahlen muss und das somit der Zustand dieser Bordsteinabsenkung ganz allein auf die Kappe des Hausbesitzers geht.

Das ist NICHT Sache der Stadt!!! Weiß ich zu 1.000 %.

Das ist halt die Frage. Und nein, sie sind nicht abgesenkt. Wenn ich diese jetzt absenken wollen würde, dann müsste ich das bezahlen, da hast du recht. Es handelt sich aber um einen stinknormalen Bürgersteig, der vor meiner Einfahrt verläuft, nur dass die Bordsteinkanten zu Strasse verkippt sind. Und dass noch nicht mal vom drüberfahren. Ich habe das Haus von meinem Vater geerbt und der hatte kein Auto, hat ihn also nicht gestört.
Aber ist auch müssig. Ich werde wohl mal bei der Stadt vorsprechen, das kostet ja nix.

Also du hast bis dato gar keine Bordsteinabsenkung? Sondern ne stinknormale hohe Bordsteinkante?

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 23. Dezember 2017 um 19:16:33 Uhr:


Also du hast bis dato gar keine Bordsteinabsenkung? Sondern ne stinknormale hohe Kante?

Ja und die Steine sind verkippt. Mir stellt sich halt die Frage, ob man die Stadt evtl. mit ins Boot holen könnte. Denn wenn die Stadt für eine normale Reparatur verantwortlich ist, also das ohne Absenkung begradigen lässt ( was zumindest ein Vorteil zum jetzigen Zustand für mich ist), was ich halt nicht weiss.
Könnte man ja vorsprechen und argumentieren, wenn es eh gemacht werden muss, dann mit Absenkung und die Kosten halbe/halbe, so meine Vorstellung.
Und dann ist halt die Frage, ob diese Absenkung, die du ja hast bezahlen müssen, ob das nicht von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird mit den Kosten, ist ja keine Bundesstrasse.

Du, es gibt Gemeinden, da is der Bordstein überall abgesenkt, da muss es so gesehen keiner zahlen, aber in Städten und Gemeinden mit normaler Bordsteinhöhe wirst du auch für die Absenkung immer selber zahlen müssen. Warum sollte auch der Steuerzahler in der Gesamtheit für das komfortablere befahren eines Stellplatzes einer Privatperson zahlen? Gibts ja nur wirklich keinen Grund für.

Bei mir zahlt ja auch der Steuerzahler nicht das Warmwasser, damit das duschen für mich komfortabler ist, als mit kaltem Wasser, nur ma so als Beispiel 😁

Klar, kannst probieren, ob die sich aufn Deal einlassen. Aber sieh zu, dass dein Auto dann nicht in der Einfahrt parkt, wenn die raus kommen zur Begutachtung. Und wenn die dich fragen, ob da regelmäßig Autos deine Einfahrt befahren, dann beantworte das mit einem klaren, da fahren NIE Fahrzeuge hoch. Andernfalls wird dir die Stadt - auch wenn du für die verkippten Bordsteine keine Schuld trägst, mit Pech auch das Richten derer in Rechnung stellen, weil man dir dennoch vorwirft, dass der Schaden vom rauf und runter fahren kommt.

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 23. Dezember 2017 um 19:39:25 Uhr:


Du, es gibt Gemeinden, da is der Bordstein überall abgesenkt, da muss es so gesehen keiner zahlen, aber in Städten und Gemeinden mit normaler Bordsteinhöhe wirst du auch für die Absenkung immer selber zahlen müssen. Warum sollte auch der Steuerzahler in der Gesamtheit für das komfortablere befahren eines Stellplatzes einer Privatperson zahlen? Gibts ja nur wirklich keinen Grund für.

Bei mir zahlt ja auch der Steuerzahler nicht das Warmwasser, damit das duschen für mich komfortabler ist, als mit kaltem Wasser, nur ma so als Beispiel 😁

Klar, kannst probieren, ob die sich aufn Deal einlassen. Aber sieh zu, dass dein Auto dann nicht in der Einfahrt parkt, wenn die raus kommen zur Begutachtung. Und wenn die dich fragen, ob da regelmäßig Autos deine Einfahrt befahren, dann beantworte das mit einem klaren, da fahren NIE Fahrzeuge hoch. Andernfalls wird dir die Stadt - auch wenn du für die verkippten Bordsteine keine Schuld trägst, mit Pech auch das Richten derer in Rechnung stellen, weil man dir dennoch vorwirft, dass der Schaden vom rauf und runter fahren kommt.

Ja, wie gesagt, wenn ich einfach eine Absenkung sozusagen beautrage, dann zahle ich das, ist ja i.O.
Wenn ich auf eine Reparatur ohne Absenkung bestehe ist halt die Frage, ob man schlafende Hund weckt, auch die die Nachbarn.

Oder ich muss mal mit einem der Stadträte hier sprechen, den kenn ich seit ich kleines Kind bin.

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