abgesenkte Bordsteinkante???
Hi Leute,
ich habe mal eine dringende Frage, die mir keiner eindeutig beantworten kann ...
Also, in meinem Wohngebiet (alles 30er Zone) gibt es eine Kreuzung bzw. Ausfahrt (je nachdem) und deren Anbindung ist so komisch gebaut, dass keiner weiß welche Vorfahrtsregelung da gilt...
Zur Verdeutlichung habe ich euch noch ein paar Bilder angehangen.
Hoffe es ist einigermaßen erkennbar, da ich die Fotos nur mit meinem Handy gemacht habe ...
Hoffe, Ihr könnt mir da helfen...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Weis_nicht_so_recht
ach was 😁
nach 15 Jahren unfallfreies fahren und 40k km/Jahr mag ich keine Bank drücken
hab sicher einige km im rückwärtsgang mehr als so manche im vorwärtshfahren 😉 - kann schon sein, dass die regel etwas verblasst sind, aber meine weibliche intuition - die FUNZT :Pda mach ich mir keine sorgen 😉
Wenn dem so ist, solltest du es unterlassen, anderen Regeln zu erklären, wenn du von diesen keine Ahnung hast, sondern nach Intuition fährst.
Dass du scheinbar stolz darauf bist, ohne Wissen draus loszufahren, lasse ich mal unkommentiert.
44 Antworten
es erschreckt das solche leute im strassenverkehr unterwegs sind, die einfachsten grundregeln nicht beherrschen 🙄
du solltest dir wirklich nochmal den theorie unterricht einer fahrschule antun.
15 jahre unfallfrei sind dafür keine ausrede
Moin Moin.
Hätte doch gerne mal ein aktuelles Foto von der Einmündung!😕
Das"Weis nicht so recht"einen Thread der am 05.09.2005 eigeschlafen ist,
wieder hat aufleben lassen,habt ihr bemerkt ?😁
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Das"Weis nicht so recht"einen Thread der am 05.09.2005 eigeschlafen ist,
wieder hat aufleben lassen,habt ihr bemerkt ?😁
Öhm... nein. 🙄
😁
Zitat:
Original geschrieben von Weis_nicht_so_recht
ach was 😁Zitat:
Original geschrieben von pappen
Rechts vor links nur an Kreuzungen, nicht an Einmündungen? Geh mal schnell zur Nachschulung. 🙄
nach 15 Jahren unfallfreies fahren und 40k km/Jahr mag ich keine Bank drücken
hab sicher einige km im rückwärtsgang mehr als so manche im vorwärtshfahren 😉 - kann schon sein, dass die regel etwas verblasst sind, aber meine weibliche intuition - die FUNZT :Pda mach ich mir keine sorgen 😉
Na, Du offensichtlich nicht. Aber ich möchte keiner Fahrerein begegnen, die nach weiblicher Intuition fährt. 😰
...schreibt jemand, der auch 40k KM im Jahr fährt, davon auch einige KM rückwärts. Und das seit 38 Jahren. Ich hab zwar erst einen unverschuldeten Unfall miterleben dürfen, aber ich weiß, dass weder meine männliche Intuition, noch die Erzwingung des vermeintlichen Rechtes im Straßenverkehr, etwas bringt. Es bringt aber durchaus etwas, als Mann weibliche Intuitionen vorauszuahnen. Vielleicht hat's deswegen bei Dir noch nicht gerummst 🙄
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Hier handelt es sich nicht um eine Rechts vor Links Kreuzung.
Da es ich hier um eine abgesenkte Ordsteinkante handelt und ausserdem auch der Fußgängerweg mit seiner Pflasterung nicht durch die Straße unterbrochen wird handelt es sich hier nicht um eine Straße sondern um eine Einfahrt.
Wer aus einer Einfahrt kommt ist Wartepflichtig.
Das Problem:
Diese Situation wird häufig falsch gesehen - auch von denen, die aus der Einfahrt kommen. Also trotzdem Vorsicht und mit dem Fehler des anderen rechnen.
Gruß
Hobaum
Dieses Thema ist immer wieder sehr interessant, habe ich hier auch, komme aus einer Nebenstraße auf die Hauptstraße, genau gegenüber kommt eine kleine Straße raus, diese führt über einen Gehweg, den Radler und eine abgesenkte Bordsteinkante. Meiner Meinung nach habe ich als Linksabbieger die Vorfahrt vor dem Gegenüber, da ich schon auf Straßenniveau bin und der Gegenüber aUS einer Einfahrten erst auf die Straße einfahren möchte. Aber In den ganzen Jahren hat mir erst ein Autofahrer meine Vorfahrt gelassen.
Jetzt fragte ich einen Fahrlehrer, dieser sagte mir das auf der anderen Seite Zeichen 205, Vorfahrt gewähren steht, dieses Zeichen setzt den Paragraf 10 ausser Kraft und ich müsse den Gegenüber die Vorfahrt lassen. Dumm aber das ich sein Zeichen 205 nicht sehen kann, aber den abgesenkte Bordstein kann ich sehen, was ist hier nun Richtig???
StVO §10Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Das ändert aber nichts daran das VZ205 diese allgemeine Regelung aus §10 außer Kraft setzt, den VZ gehen vor allgemeinen Verkehrsregelungen.
Die Situation ist soweit ich weiß auch unter Juristen tatsächlich sehr umstritten.
Das steht nicht so im Gesetzestext, sollte gegenüber der Einfahrt ( Aus der Sicht von Hausmeister Tom kommend) ebenso das Zeichen 205 stehen sieht es wiederum anders aus.
§39 STVO
Zitat:
(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 9. März 2016 um 16:44:46 Uhr:
§39 STVO
Zitat:
@Tand0r schrieb am 9. März 2016 um 16:44:46 Uhr:
Zitat:
(2) Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Verkehrszeichen sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen und Richtzeichen. Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.
Ja genau derjenige welcher aus einer Straße mit abgesenkter Bordsteinkante in eine übergeordnete Straße einfahren will muss die Vorfahrt gewähren ohne und mit Schild.
Wie gesagt man kann hier durchaus mehrere Meinungen vertreten, weil es nun mal rechtlich umstritten ist.
Meiner Meinung nach ist es mit Zeichen 205 eine relativ normale Kreuzung, bei der ich halt Vorfahrt achten muss, aber der Linksabbieger von gegenüber muss mich eben durchlassen. Den das Zeichen 205 ist nun mal als höherrangig als die allgemeine Regelung aus §10 anzusehen.
Wobei ich auch ganz klar der Meinung bin das es solch eine Konstellation eben nicht geben dürfte weil sie zu Widersprüchen führt. Das VZ 205 ist hier einfach unnötig, und die Sache wäre klar.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 9. März 2016 um 16:49:23 Uhr:
Zitat:
@Tand0r schrieb am 9. März 2016 um 16:44:46 Uhr:
§39 STVO
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 9. März 2016 um 16:49:23 Uhr:
Zitat:
Ja genau derjenige welcher aus einer Straße mit abgesenkter Bordsteinkante in eine übergeordnete Straße einfahren will muss die Vorfahrt gewähren ohne und mit Schild.
So verstehe ich es auch mit dem Paragraf 10,
An einer anderen Stelle hier in der Stadt ist eine Kreuzung wo eine Seite auch einen abgesenkte Bordsteinkante hat, dort steht auch Zeichen 205, an den 3 anderen Seiten steht ein Achtungsschild mit gleichrangig er Kreuzun, hebt dann das Vorfahrt schildert auch den abgesenkte Bordstein auf?
Im § 10 steht aber auch das man das Zeichen 205 zur Klärung zusätzlich aufstellen kann, von einer Änderung der Vorfahrt dadurch steht nix drin.