abgesenkte Bordsteinkante???

Hi Leute,

ich habe mal eine dringende Frage, die mir keiner eindeutig beantworten kann ...

Also, in meinem Wohngebiet (alles 30er Zone) gibt es eine Kreuzung bzw. Ausfahrt (je nachdem) und deren Anbindung ist so komisch gebaut, dass keiner weiß welche Vorfahrtsregelung da gilt...

Zur Verdeutlichung habe ich euch noch ein paar Bilder angehangen.
Hoffe es ist einigermaßen erkennbar, da ich die Fotos nur mit meinem Handy gemacht habe ...

Hoffe, Ihr könnt mir da helfen...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Weis_nicht_so_recht


ach was 😁
nach 15 Jahren unfallfreies fahren und 40k km/Jahr mag ich keine Bank drücken
hab sicher einige km im rückwärtsgang mehr als so manche im vorwärtshfahren 😉 - kann schon sein, dass die regel etwas verblasst sind, aber meine weibliche intuition - die FUNZT :P

da mach ich mir keine sorgen 😉

Wenn dem so ist, solltest du es unterlassen, anderen Regeln zu erklären, wenn du von diesen keine Ahnung hast, sondern nach Intuition fährst.

Dass du scheinbar stolz darauf bist, ohne Wissen draus loszufahren, lasse ich mal unkommentiert.

44 weitere Antworten
44 Antworten

Foto 2

Foto 3

Foto 4

Hallo,

also meiner Meinung nach gilt hier rechts vor links, da es sich um zwei gleichberechtigte Straßen handelt (auf beiden gilt das gleiche Tempo wg. der 30er-Zone) und keine Schilder aufgestellt sind. Das mit dem Bordstein ist so eine Sache, für mich ist der nicht eindeutig abgesenkt.
Wäre diese Ausfahrt eine verkehrsberuhigte Zone, wäre die wartepflichtig.
Wie gesagt, das ist meine Meinung und ich weiss nicht, ob die in diesem Fall mit der StVO korrspondiert.

In diesem Sinne!

Ähnliche Themen

Moin,

ich sehs genauso wie Gelderland, also ganz normale Strasse mit der Vorfahrtsregelung rechts vor links.

Ein abgesenkter Bordstein hebt diese Regel beispielsweise auf – s. § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in diesem Fall haben wir aber keinen abgesenkten Bordstein (dieser verläuft ja nach rechts in die Straße) sondern lediglich eine bautechnische Veränderung (Asphalt - Kopfsteinpflaster) ohne verkehrsrechtliche Bedeutung. Eindeutig ist es wie auf dem Bild im Anhang.

Gruß
Christian 😉

hmm ich finde es ist zwar rechts vor links, allerdings wirklich eindeutig sieht man das nicht! denn diese breite weiße "linie" stört. für mich macht das den eindruck einer wartelinie. trotzdem, wie vorhin schon angemerkt gilt hier rechts vor links

Hi,

da haben sich die Hirnis in der Stadtplanung ja mal was einfallen lassen. Ich denke die Antwort auf die Frage ist: Als Ortsunkundiger habe ich Vorfahrt vor dem rechtskommenden und als Ortskundiger gilt rechts vor Links.

Da für mich hier absolut der optische Eindruck eines Abgesenkten und sogar noch extra markierten Bordseins ensteht, der zu einer Garageneinfahrt (anderer Belag) führt. Hier könnte sogar die Stadt für einen Unfall haften, da sie z.B nicht mit einem Achtungschild mit X (gefährliche Kreuzung) hingewiesen hat.

aber:
Im Zweifel aber lieber warten.

cu

pp

Bei meinen Eltern gibt es sowas ähnliches. Da gab es auch immer Schwierigkeiten. Nachdem keiner wusste wer nun zu erst fahren darf, wurde eine breite weiße Linie auf die Fahrbahn gemalt.

Wenn ich mir nun Dein erstes Bild anschaue, habe ich auch den Eindruck, dass es sich um eine weiße Linie handelt. Vielleicht wollte man nicht malen und hat deshalb die Steine verwendet. Die weiße Linie muss dann m.E. als Haltelinie interpretiert werden.

Frag doch mal beim Ordnungsamt nach, die müssten doch dazu eine Auskunft geben können oder?

Da fällt mir nur ein eine weiße Linie macht noch keine Vorfahrt 😁

das hier könnte bei einem unfall vor gericht zu einem länger währenden problemfall werden...

ich denke, dass im zweifelsfall die stadt eine nicht unerhebliche mitschuld bekommt, falls hier ein unfallbeteiligter klagen sollte.

es kann doch eigentlich nicht vorrausgesetzt werden, das jeder autofahrer diese verkehrssituation richtig interpretiert.

gruss

Im Zweifelsfalle immer "stop". Wenn ich als Ortsunkundiger auf diese Einmündung zufahre, interpretiere ich diese nach meinen 26 Autofahrerjahren in der kurzen Entscheidungszeit die mir bleibt als rechts vor links. Ein Straße ist es, sie hat ein Straßenschild. Die Haltelinie ist zuviel, die gibt es bei rechts vor links Einmündungen nicht.

Ciao!

Meiner Meinung nach gilt "nicht rechts vor links" da es sich um einen abgesenkten Bordstein handelt.

Der, der von einer Straße über eine abgesenkten Bordstein einfährt muß warten.

Ich empfehle aber trotzdem vorsichtig zu fahren, vor Gericht sieht das oftmals ganz anders aus als alle Anderen das sehen 😁.

Florian

vielleicht sollte mal jemand bei der Stadt beantragen, die Regelung eindeutig zu kennzeichnen. Die Definition von Bordstein ist ja anscheinend in der StVO nicht festgehalten. Eine Regenrinne jedenfalls, hebt "recht vor links" nicht auf.

Das Problem ist, dass die Steine, die den Bordstein verlängern würden, nicht die Gleichen sind, die ihn wirklich bilden (Pflastersteine vs. "Bodenplatten"😉. Ich weiß, klingt kompliziert. Ich würde daher die Gültigkeit von "rechts vor links" implizieren.

Naja, das wäre wieder ein Fall bei dem 15 Gutachter kommen, drei Ortsbegehungen stattfinden und dann schließlich doch nichts wirklich dabei rauskommt...
"Wollen Sie nicht einen Vergleich eingehen, um die Entscheidungsfindung zu beschleunigen?"
Sorry, aber erkundige Dich doch einfach mal beim zuständigen Bauamt Abt. Straßenbau, wie diese "Pflasterung" zu verstehen ist. Der zuständige Beamte wird vielleicht staunen.

Außerdem muss ich am Rande mal anmerken, dass da ein ganz schönes Flickwerk auf dem Boden liegt! 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen