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Abgeschleppt und halteverbot war in andere richtung

Themenstarteram 1. Juli 2008 um 13:42

hallo..ich hab ein problem

ich wurde abgecshleppt...271 euro:-(

ich stand in einer strasse wo gebaut wurde und es wurde bedarfs parkverbote aufgestellt..in der strasse kann man aufm gehweg parken aba fast alle parken auch auf der strasse..so wie ich:-) ich hab extzra drauf geachtet, dass der pfeil auf dem schild in die andere richtung zeigt..also ich nicht im parkverbot stehe...aba ich wurde abgecshleppt...weil ich auf der strasse stand??????auf der strasse sind keine makierungen das man parken darf und keine schilder dass man nicht da parken darf...war das rechtens oder sollte ich widerspriuch einlegen???????

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28 Antworten
Themenstarteram 2. Juli 2008 um 16:00

ja also auf der anderen strassenseite war dann am nächsten tag ne baustelle...was ich aber am tag vorher nicht ahnen konnte..da war keine einfahrt oderso..nichts..aber kann seind as ein lkw dann nicht durchgekommen ist..aber hab ich dannd a was mit zu tun? ich mein dann hätten die doch die schilder anders stellen müssen..oder?

auf dem bescheid steht, dass das Auto verkehrsbehindert abgestellt wurde und deswegen sichergestellt wurde...

Begründung: Das fahrzeug parkte an der genannten Stelle im halteverbot (VZ 283) in einer bedarfsverbotszone, sodass die genehmigte veranstaltungg an dieser stelle nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.....

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 16:06

das war von der gegenüberliegenden Seite...auf dieser seite ist rechts eine baustelle gewesen am nächsten tag als mein auto weg war!!!:-(

 

vielen dank für eure Hilfe!!!!

 

Lg

 

janina

Da haben wir aber bestimmt den angeblichen Standort ein bißchen nach vorne verlegt, hm ?;)

Hmm, steht denn irgendwo weiter vorne das blaue Schild dass auf dem Seitenstreifen zu Parken ist?

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Da haben wir aber bestimmt den angeblichen Standort ein bißchen nach vorne verlegt, hm ?;)

ich denke schon, dass sie soweit die Wahrheit sagt.

Alles andere würde ihr eh nichts nützen. Wen sie lügt, und wir ihr dadurch Recht geben, die Abschleppkosten kriegt sie dadurch auch nicht wieder.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, steht denn irgendwo weiter vorne das blaue Schild dass auf dem Seitenstreifen zu Parken ist?

Grüße

Steini

ich würde auch vermuten, dass das genau daran liegt.

Der Punto parkt ja auch auf dem Seitenstreifen, vermutlich nicht ohne grund.

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 19:52

nein wieso soll ich denn in einem anonymen forum lügen????

wenn ich einspruch einlege und der abgelehnt wird muss ich ja geld bezahlen..darum bin ich ja hier um mir meinungen zu holen..weil wenn jetzt alle sagen ist logisch, dass ich da abgeschleppt wurde, dann lass ichs natürlich mit dem einspruch..aba aus meiner sicht macht es keinen sinn..ich hatte extra darauf geachtet, dass ich nicht im halteverbot stehe..:-( aber vielleicht übersehe ich etwas..ich habe nur leider kein foto wo mein auto noch drauf ist..weils abgeschleppt wurde..aba bin mir 100% sicher dass ich da stand und hab 2 zeugen:-)

lg

janina

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 19:57

nein weiter in die strasse rein, was man nicht sehen kannw enn man reinfährt steht noch ein schild!

dass mit rotem und weißem Pfeil...liegt es an dem schild????????????

aber das kommt erst weiter hinten...hmmm

oder kanne s sein, dass ich richtig stand udn die haben sich die schildaufstellung falsch überlegt..dann stand ich deswegen im weg und vllt kam ein laster nicht durch und ich musste abgecshleppt werden?????

wennd as so ist ist es dann rechtens???

Themenstarteram 2. Juli 2008 um 19:58

nein so ein schild ist da nicht!!!!!

Hmmm, du meinst das Schild das die Vorfahrt in einer Engstelle regelt? Ich bin mir nicht sicher, aber es könnte tatsächlich sein das das Parken innerhalb einer Engstelle verboten ist! Allerdings ist es fraglich ob dieses Parkverbot auch wieder durch das Schild auf deinem Bild aufgehoben wird. Aus dem Bauch raus würde ich sagen: Ja, sonst müsste man ja von hinten das andere quadratische Schild identifizieren um zu wissen das man wieder Parken darf. Und das Ende Schild hätte mich auch dazu verleitet direkt danach zu Parken.

Übrigens wäre es nett wenn du Antwortest auch zu schreiben wem du Antwortest, Blickkontakt gibts hier leider nicht ;)

Wenn du ADAC Mitglied bist gibts dort eine Anwaltliche Erstberatung, ansonsten Rechtsschutz oder eine "Anwaltsseite" im WWW wo man fragen Stellen kann (gg Bezahlung)

Grüße

Steini

Themenstarteram 3. Juli 2008 um 9:03

@steini111

ja das schild war in der strasse..

aber das sietht man ja nicht wenn man in die strasse fährt:-)das is ja von der anderen seite...:-(

lg

janina

komisch, normalerweise muss auf der anderen seite dann dieses zeichen zu sehen sein:

Hi,

Wenn die schon die Tafeln (zumindest die Runde) für Engstelle aufstellen und dann da drinnen noch einer reinparkt vermute ich, dass es mit den 3m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand nicht mehr so prickelnd war.

Möglicherweise haben Sie auch einen Fehler gemacht und die Halteverbotschilder für die Baustelle der gegenüberliegenden Seite, die dann die Engstelle darstellt vergessen/zu spät hingestellt (oder die TE hat sie nicht gesehen). Auf jeden Fall hat Ihnen das Auto nicht in den Kram gepasst und wurde entfernt mit Segen und Begründung seitens der Aufsichtsbehörde. Ohne Zeugenaussage / nachvollziehbaren Beweis, welches Schild stand wann wo seitens der TE wird ein Einspruch eher erfolglos sein.

bye

am 3. Juli 2008 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Hmm, steht denn irgendwo weiter vorne das blaue Schild dass auf dem Seitenstreifen zu Parken ist?

Grüße

Steini

Dieses Schild legt aber nicht fest, dass auf dem Seitenstreifen geparkt werden muss. Parken ist immer auf der Fahrbahn gestattet, ausser die einschlägigen Vorschriften/Schilder verbieten es. Es gibt noch keine Entscheidung zur (zugegebenermassen existiereden) Frage, ob Zeichen 315 ein Gebotsschild ist, welches das Parken auf der Fahrbahn automatisch verbietet; siehe z.B.:

http://www.sicherestrassen.de/.../Frameaufbau.htm?...

ICh glaube auch nicht, dass die TE lügt - warum auch? Schliesslich wird sie eh grosse Schwierigkeiten haben, die Situation zu beweisen. Aber auch das Ordnungsamt macht Fehler - meine Mutter hatte mal einen ähnlichen Fall. Das Verfahren wurde eingestellt.

Ebenso hatten wir mal die Situation, dass ein "Gelegenheitsschild" (für Umzug) falsch aufgestellt war. Dann kann man noch lange nicht nach gutdünken (ich brauch den Platz hier !) Autos abschleppen. So hat uns das jedenfalls das Ordnungsamt erklärt. Wenn also die Baufirma hier das Schild nicht weit genug gestellt hat, kann sie nicht das Abschleppen veranlassen.

Daher: Was ist der Vorwurf genau? Wenn es sich um Parken im absoluten Halteverbot handelt, Einspruch einlegen und Beweis (den es ja laut User R129 geben muss) verlangen. Faktisch braucht man dazu aber eine RSV und n Anwalt, sonst wird man verrückt gegen die Chuzpe des Amt s (kostet ja nicht ihr Geld der Rechtsstreit, das Geld für den Abschlepper haben sie ja schon und bis zur Pension ist eh noch soooooooooooo lange).

Alex

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