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Abgeschleppt im temporären Halteverbot, Schild kaum sichtbar, Einspruch?

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 9:24

Am Sonntag habe ich mein Auto im temporären Halteverbot abgestellt, woraufhin es am Montag abgeschleppt wurde. Da hier eine sehr angespannte Parksituation herrscht, gibt es recht häufig temporär eingerichtete Halteverbotszonen für Handwerker, Umzüge etc. Deshalb achte ich eigentlich immer sehr genau auf die Beschilderung und bei Unklarheit parke ich lieber erst gar nicht.

Am Sonntag Abend war es schon recht dämmrig und ich muss das Schild wohl übersehen haben. Am Tage habe ich dann noch mal geguckt und dabei ist mir aufgefallen, dass das Schild fast vollständig von einem Baum verdeckt wird und so von der Straße aus kaum zu sehen ist. Ich habe mal zwei Bilder angehängt (Schild steht vor dem roten BMW).

Da die 268€ schon sehr schmerzen, überlege ich Einspruch einzulegen. Da ich keine Rechtsschutzvers. habe, sollte so etwas aber wohl überlegt sein. Wie würdet ihr die Situation bewerten?

Ich freue mich auf eure Meinungen!

Beste Antwort im Thema
am 9. Mai 2014 um 13:42

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Der Sockel in leuchtend Gelb, der Mast mit rot/weiß Farbmarkierung auf Augenhöhe, an einer Stelle wo man beim einparken fast mit dem Wagen vor das Schild fährt.

Aber es hängt 38cm zu hoch, also konnte man es ja garnicht sehn. Wenn wir unsere Gesetze in Zukunft weiterhin an den gerhirnamputierten oder traumtänzerischen Verkehrsteilnehmern ausrichten, kommen wir nie von unseren Schulden runter.

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am 9. Mai 2014 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Der Sockel in leuchtend Gelb, der Mast mit rot/weiß Farbmarkierung auf Augenhöhe, an einer Stelle wo man beim einparken fast mit dem Wagen vor das Schild fährt.

Aber es hängt 38cm zu hoch, also konnte man es ja garnicht sehn. Wenn wir unsere Gesetze in Zukunft weiterhin an den gerhirnamputierten oder traumtänzerischen Verkehrsteilnehmern ausrichten, kommen wir nie von unseren Schulden runter.

Fakt ist, daß Verkehrzeichen gut sichtbar stehen müssen, um zu gelten.

Das mit den gelben Fußplatten und der Stangenmarkierung gibt es auch oft an Kabelüberleitungen auf die andere Fahrbahnseite, weshalb man nicht auf ein verdeckt aufgestelltes Haltverbot schließen muß.

Man könnte natürlich auch vermuten, daß dieses extra so verdeckt aufgestellt wurde, um Gebühren zu generieren. Das mal als Leserbrief an die örtliche Zeitung senden.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Fakt ist, daß Verkehrzeichen gut sichtbar stehen müssen, um zu gelten.

Das trifft sicher nicht zu. Angenommen, du wirst auf einer 70er Strecke mit 90 geblitzt. Du kehrst nun einfach an den Ort des Schildes zurück und vesenkst das in den Straßengraben. Kein Schild- keine Beschränkung ? Schön wärs, wennn es so einfach wäre.

Selbst im Winter, wenn Schilder teilweise verschneit und somit gar nicht zu erkennen sind, zählen Schilder trotzdem. Erst recht für Einheimische.

Ausserdem ist ,,gut sichtbar,, ein sehr dehnbarer Begriff. Welcher subjektiv mehr oder weniger positiv oder negativ ausgelegt werden kann.

am 9. Mai 2014 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Das mit den gelben Fußplatten und der Stangenmarkierung gibt es auch oft an Kabelüberleitungen auf die andere Fahrbahnseite, weshalb man nicht auf ein verdeckt aufgestelltes Haltverbot schließen muß.

Hier kommt dan wieder die vielzitierte Eigenverantwortlichkeit zum tragen.

Um ein Tempolimit außer Kraft zu setzen reicht sie immer, aber wenn man mal den Kopf 38cm weiter heben muss, ist die Grenze für den mündigen Bürger eindeutig erreicht, was?

"Ohhh, da steht ein Mast. Was das wohl ist? Hmm, kein Schild auf 2m Höhe, dann wirds wohl eine Kabelüberleitung sein."

Die Fähnchen drehen sich mal wieder gewaltig mit dem Wind.

Themenstarteram 9. Mai 2014 um 14:27

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Der Sockel in leuchtend Gelb, der Mast mit rot/weiß Farbmarkierung auf Augenhöhe, an einer Stelle wo man beim einparken fast mit dem Wagen vor das Schild fährt.

Aber es hängt 38cm zu hoch, also konnte man es ja garnicht sehn. Wenn wir unsere Gesetze in Zukunft weiterhin an den gerhirnamputierten oder traumtänzerischen Verkehrsteilnehmern ausrichten, kommen wir nie von unseren Schulden runter.

Wie ich im ersten Post geschrieben habe, achte ich immer sehr genau auf Verkehrsschilder und bin mit Sicherheit kein "gerhirnamputierter oder traumtänzerischer Verkehrsteilnehmer". Trotzdem danke für dein generalisiertes Urteil.

In diesem Fall habe ich das Schild nicht gesehen und dafür muss es einen Grund geben. Ich möchte dich mal sehen, wenn du plötzlich einen meiner Meinung nach viel zu Hohen Betrag von 268€ bezahlen musst. Bei dieser Summe kann ich ja wohl verlangen, dass sich ALLE an die gemachten Regeln halten, oder?

am 9. Mai 2014 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von kollew

In diesem Fall habe ich das Schild nicht gesehen und dafür muss es einen Grund geben.

Mit Sicherheit gibt es dafür einen Grund.

Da das Schild einen halben Meter vor deinem Auto stand (oder dahinter, je nachdem wie du eingeparkt hast) , ist dieser Grund zumindest für mich offensichtlich.

Wo stand denn jetzt übrigens das zweite Schild? Gibts davon auch noch ein Foto?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Vermutlich du und ich und de Rest der arbeitenden Bevölkerung.

Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Der Sockel in leuchtend Gelb, der Mast mit rot/weiß Farbmarkierung auf Augenhöhe, an einer Stelle wo man beim einparken fast mit dem Wagen vor das Schild fährt.

Aber es hängt 38cm zu hoch, also konnte man es ja garnicht sehn. Wenn wir unsere Gesetze in Zukunft weiterhin an den gerhirnamputierten oder traumtänzerischen Verkehrsteilnehmern ausrichten, kommen wir nie von unseren Schulden runter.

Der markierte Teil hätte auch gereicht. Den restlichen Schwachsinn hättest du dir sparen können.

Das ist nun mal so, dass, wenn jemand in einer Behörde Mist baut, diese dafür dann gerade stehen muss. Und wenn es hier um Zahlungen geht, natürlich indirekt auch der Steuerzahler.

Leute, die dann wie du sich über die ...... Verkehrsteilnehmer beschweren, sind wahrscheinlich die ersten die sich beschweren und die die am lautetsten schreien, wenn sie es selber betrifft.

am 9. Mai 2014 um 15:28

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Fakt ist, daß Verkehrzeichen gut sichtbar stehen müssen, um zu gelten.

Das trifft sicher nicht zu. Angenommen, du wirst auf einer 70er Strecke mit 90 geblitzt. Du kehrst nun einfach an den Ort des Schildes zurück und vesenkst das in den Straßengraben. Kein Schild- keine Beschränkung ? Schön wärs, wennn es so einfach wäre.

Selbst im Winter, wenn Schilder teilweise verschneit und somit gar nicht zu erkennen sind, zählen Schilder trotzdem. Erst recht für Einheimische.

Ausserdem ist ,,gut sichtbar,, ein sehr dehnbarer Begriff. Welcher subjektiv mehr oder weniger positiv oder negativ ausgelegt werden kann.

Irrtum. Laut BGH sind verschneite runde VZ nicht gültig. Bei den Dreieckigen muß man vorsichtig sein und NUR das 8-eckige STOP-Schild muß auch dann immer beachtet werden, selbst wenn es verschneit ist, weil es NUR ein einziges VZ in der StVO gibt, das 8-eckig ist.

Wenn ich mich recht erinnere, ging es damals um einen VU, bei dem der Fahrer zu schnell war und es dann an einer Einmündung knallte. Er argumentierte, die Geschwindigkeitsbegrenzung konnte er nicht erkennen und an der Einmündung hätte, wegen aller zugeschneiten VZ rechts vor links gegolten. Doch die "Obersten" schrieben ihm ins Urteil, daß er das STOP-Schild auch verschneit hätte erkennen und beachten müssen. Der Tempo-Verstoß wurde aufgehoben, aber das STOP-Mißachten blieb bestehen und seine Versicherung mußte zahlen.

Mmh, so klar ist das allerdings nicht. Man hat als Autofahrer auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Und insbesondere bei Park- und Halteverboten sollte man sich auch mal genauer umschauen. Schliesslich können die sich innerhalb von Stunden ändern. Wo du gestern noch ganz legal geparkt hast, könnte es morgen schon wieder verboten sein.

Und wie der TE schrieb, kommt das in der Straße wohl öfter mal vor. Nur, weil da ein Baum seine Blätter drüber ausbreitet, verliert das Schild sicher nicht seine Bedeutung.

Es steht ihm natürlich frei, gegen die Abschleppkosten vorzugehen, ich räume ihm aber nicht allzuhohe Chancen ein.

Zitat:

Original geschrieben von Gleiterfahrer

Nur, weil da ein Baum seine Blätter drüber ausbreitet, verliert das Schild sicher nicht seine Bedeutung.

Da es sich offensichtlich um das Schild handelt, was das Ende des Halteverbots erklärt, ... Eine Widerspruchsbegründung mit dem Inhalt "ich durfte im Halteverbot stehen, weil das aufhebende Schild nicht erkennbar war" - Versuch macht kluch.

Grundsätzlich hast Du gute Chancen, gegen das Schild und dessen Funktion mit einem Einspruch durch zu kommen.

Grund:

Schilder müssen deutlich sichtbar sein. Stark sichtbehindernder Bewuchs muss enfernt werden.

Das ist hier klar nicht der Fall, man sieht das Schild kaum. Hier hat die Stadt schlicht das Freischneiden versäumt.

Ich bin mal mit über 30km/h zuviel geblitzt worden auf dem Mopped. Da war 70, ich fuhr bewust 105 Tacho, weil ich sicher war, 100 zu dürfen.

Tja, rausgewunken und aus allen Wolken gefallen, als man mir sagte, ich sei nach Abzug 27 km/h zu schnell gewesen.

Ich habe der Polizei vor Ort mitgeteilt, dass da kein Schild war. Die sagten "hier ist überall 70".

Tja, danach bin ich die Strecke zurück und habe das Schild gesucht.

Ich fand es erst nach zweimal Hin und Her. Auf einer Leitplanke, kaum sichtbar, weil von Pflanzen zugewachsen.

Am nächsten Tag kam ich mit Kamera wieder. Und was war?

Alles freigeschnitten!

Nach 2 Monaten kam die Mitteilung, dass ich Bussgeld, Punkte usw. kriege.

Habe Einspruch erhoben und das Photo vom nächsten Tag mit dem frisch freigeschnittenen Schild hingeschickt mit der Begründung, dass das am Vortag nicht freigeschnitten war.

Tja, und schon zwei Wochen später kam die Mitteilung, dass das Verfahren eingestellt wird, weil ein Verstoß nicht nachgewiesen werden konnte.

Ich war wohl nicht der einzige....

Die mussten nur den Zeitpunkt vom Blitzen und Freischneiden vergleichen, und schon ist nicht mehr sicher, dass rechtmäßig geblitzt wurde. Denn ggf. müssen sie den Anwalt von Dir zahlen und die Verfahrenkosten. Das tun die nicht, ist denen zu teuer und unsicher.

Wegen Bewuchs. Kann man mit durchkommen, wenns stimmt.

k-hm

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