Abgemeldetes und unversichertes KFZ gefahren und geblitzt!
Sehr geehrte Gemeinde, mir ist etwas schreckliches passiert.
Meine Mutter kam ins Krankenhaus und ich war völlig in Panik und habe mir unseren Wagen, der in der Garage steht geschnappt und bin damit ins Krankenhaus gefahren. Unterwegs wurde ich mit 5KMH zu viel geblitzt.
Bis jetzt alles schick. Doch dann kam der Schock, meine Mutter meinte, dass der Wagen schon abgemeldet und die Versicherung gekündigt wurde. Ich war völlig schockiert und rechne nun mit dem Schlimmsten.
Kann mir jemand sagen, was auf mich zukommen könnte?
Zu meiner Person, ich bin 20, aus der Probezeit raus und habe 0 Punkte in Flensburg.
So ein mist, am selben Tag haben wir unseren Familienwagen zum Service gegeben.
🙁
Beste Antwort im Thema
Was soll denn da passieren? Das Fahrzeug ist nicht angemeldet, also wird maximal der letzte Halter angeschrieben. Wenn das nicht sogar die Mutter ist...dann einfach reinschreiben, keine Ahnung, wer das wohl wahr, hier fährt doch keiner ein abgemeldetes Fahrzeug...
33 Antworten
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 27. Juli 2016 um 07:14:40 Uhr:
...Da die Kiste am nächsten Tage zugelassen wurde, könnte hier schon die vorläufige Deckung greifen. ...
Hrmpf... bestimmt. Das widersprich vollkommen der Logik des Versicherungswesens... wer mal schallendes Gelächter hören will ruft einfach mal bei einer Versicherung an und versucht einen (erheblichen) Schaden nachträglich zu versichern.
Da im Fall des TE anscheinend nichts passiert ist, ists egal... weiß man ja jetzt dass kein Schaden eingetreten ist, da kann jeder leicht reden. Aber angenommen der TE hätte einen erheblichen Schaden (Sachschaden & Personenschaden z.B. in Millionenhöhe) angerichtet... wer wäre wohl so blöd und würde sich im nachhinein auf einen Vertrag einlassen von dem er weiß, dass da außer erheblichen Nachteilen z.B. zahlen zu müssen nix bei rum kommt.
PS: ...sollte trotzdem jemanden so einen Versicherer kenne möge diesen mir bitte nennen... da versichere ich dann auch alle meine Schäden im nachhinein.
Wenn es sich wie vom TE geschildert zugetragen hat, könnte hier ein Fall des Verbotsirrtums oder des strafmildernden vermeidbaren Verbotsirrtums vorliegen.
Wegen der möglichen Folgen des Verhaltens des TE empfehle ich, sobald Ermittlungshandlungen erfolgen, den Gang zu einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Zitat:
@gast356 schrieb am 27. Juli 2016 um 18:40:39 Uhr:
da versichere ich dann auch alle meine Schäden im nachhinein.
Von "im nachhinein" war nie die Rede. Beim meinen Blutsaugern gilt die voirläufige Deckung ab Beantragung. Wenn der TE das allerdings erst am Tag der Zulassung gemacht hat, kann man das natürlich vergessen. Aus der Nummer mit der fehlenden Zulassung konmmt er eh nicht raus.
Zitat:
@DerFragenSteller schrieb am 26. Juli 2016 um 23:57:47 Uhr:
Ich werde in Zukunft berichten was passiert.
Rein interessehalber - what happened?