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Abgemeldetes und unversichertes KFZ gefahren und geblitzt!

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 12:18

Sehr geehrte Gemeinde, mir ist etwas schreckliches passiert.

Meine Mutter kam ins Krankenhaus und ich war völlig in Panik und habe mir unseren Wagen, der in der Garage steht geschnappt und bin damit ins Krankenhaus gefahren. Unterwegs wurde ich mit 5KMH zu viel geblitzt.

Bis jetzt alles schick. Doch dann kam der Schock, meine Mutter meinte, dass der Wagen schon abgemeldet und die Versicherung gekündigt wurde. Ich war völlig schockiert und rechne nun mit dem Schlimmsten.

Kann mir jemand sagen, was auf mich zukommen könnte?

Zu meiner Person, ich bin 20, aus der Probezeit raus und habe 0 Punkte in Flensburg.

So ein mist, am selben Tag haben wir unseren Familienwagen zum Service gegeben.

:(

Beste Antwort im Thema

Was soll denn da passieren? Das Fahrzeug ist nicht angemeldet, also wird maximal der letzte Halter angeschrieben. Wenn das nicht sogar die Mutter ist...dann einfach reinschreiben, keine Ahnung, wer das wohl wahr, hier fährt doch keiner ein abgemeldetes Fahrzeug...

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Wenn deine Mutter das Schreiben bekommt schreibt sie ihre persönlichen Daten rein und gut. Dich hat sie gar nicht zu nennen. Sie muss dich nicht belasten. Das ist euer gutes Recht. Und dann einfach abwarten. Wäre natürlich blöd wenn ein gestochen scharfes Bild beiliegt.

Muß sie auch nicht. Es gibt da so Methoden, anders an den Fahrer zu kommen....Gleiche Namen helfen da enorm...:D:cool:

am 26. Juli 2016 um 16:32

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 26. Juli 2016 um 18:09:48 Uhr:

Wenn deine Mutter das Schreiben bekommt schreibt sie ihre persönlichen Daten rein und gut. Dich hat sie gar nicht zu nennen. Sie muss dich nicht belasten. Das ist euer gutes Recht....

Richtig... und in solche Fällen ist nichts zu auszusagen gesagt genug. Da wissen die Ermittlungsbehörden gleich, dass sie innerhalb der Familie / der Verwandschaft suchen müssen... wie viele Versuche werden die Wohl beim EMA-Abgleich brauchen, wenn nicht gleich der erste Versuch ein Volltreffer ist.

Deshalb präsentiert man ja Ersatzfahrer, usw. , damit die Ermittlungsbehörden nicht anfangen zu eifrig nachzuforschen um bei einem Geschwindigkeitsverstoß über die Verjährungsfristen zu kommen - aber das ist das eine.

Eine Straftat -Fahren ohne Zulassung & Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz- ist etwas anderes... da ist Schluß mit Lustig und man hat richtige Probleme.

Ich glaub kaum, dass da das übliche Prozedere wie bei nem einfachen Geschwindigkeitsverstoß abläuft... spätestens wenn se feststellen, dass das Kennzeichen nicht vergeben ist oder das Fahrzeug nicht zum Kennzeichen paßt, gehts zur Sache und es wird richtig ermittelt.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 26. Juli 2016 um 18:12:59 Uhr:

Muß sie auch nicht. Es gibt da so Methoden, anders an den Fahrer zu kommen....Gleiche Namen helfen da enorm...:D:cool:

Unsinn, entweder können sie den Fahrer eindeutig zuordnen oder nicht. Was soll der gleiche Name beweisen. Aber vielleicht gibt es in einigen Bundesländern ja auch Sippenhaft.

Falls die Rennleitung doch richtig Stress macht, würde ich einen Anwalt vorher fragen. Die Betonung liegt auf vorher, nicht das man sich verblabbert.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 16:42

Also wir haben den Wagen den Tag darauf zugelassen und versichert, falls das die ganze Sache positiv beeinflussen sollte. Auf der Seite, die ich gepostet habe und die für mich recht seriös erscheint, sehe ich nur Geldstrafen in überschaubarer Höhe für das Vergehen.

Oder irre ich mich da?

Danke nochmal an alle

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 26. Juli 2016 um 18:33:57 Uhr:

 

 

Unsinn, entweder können sie den Fahrer eindeutig zuordnen oder nicht. Was soll der gleiche Name beweisen. Aber vielleicht gibt es in einigen Bundesländern ja auch Sippenhaft.

Du bist da etwas naiv, mene Erfolgsquote ist da relativ groß...:D Was das nun mit "Sippenhaft" zu tun hat, weißt du wohl selber nicht. Im übrigen kommt es darauf an, was die Bußgeldstelle daraus macht. Da es keine Versicherung gab, kann das durchaus einzeln geahndet werden- das hat mit Bußgeld nichts zu tun.

Grundsätzlich gibt´s da wohl das hier noch zu beachten, wie auch von einem anderen User erwähnt, meine ich - ohne genaue Sachkenntnis:

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

Wenn man sich den Paragraphen und die Umstände ansieht, dann wird die Strafe aber sicherlich nicht zu drastisch ausfallen. Der Krankenhausaufenthalt, das andere Auto in der Werkstatt, lässt sich doch alles beweisen.

Ob das nach vorne oder hinten losgehen kann, insbesondere das nachträgliche Anmelden, das weiß ich nicht - vielleicht sollte man seine Erklärungen zum Sachverhalt dann mal mit einem Fachmann (Anwalt) durchsprechen.

Ich würde jetzt ersteinmal abwarten und wenn etwas kommt, entsprechend reagieren.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 17:22

Ja alle Dokumente sind vorhanden. Sowohl von Renault als auch vom Krankenhaus.

Mach dich doch nicht verrückt.

Warte erst mal die Post ab.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 26. Juli 2016 um 18:33:57 Uhr:

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 26. Juli 2016 um 18:12:59 Uhr:

Muß sie auch nicht. Es gibt da so Methoden, anders an den Fahrer zu kommen....Gleiche Namen helfen da enorm...:D:cool:

Unsinn, entweder können sie den Fahrer eindeutig zuordnen oder nicht. Was soll der gleiche Name beweisen. Aber vielleicht gibt es in einigen Bundesländern ja auch Sippenhaft.

Falls die Rennleitung doch richtig Stress macht, würde ich einen Anwalt vorher fragen. Die Betonung liegt auf vorher, nicht das man sich verblabbert.

So ein Unsinn ist das nicht. Gibt tatsächlich Bußgeldstellen, die dann einfach beim Einwohnermeldeamt sich die Passfotos schicken lassen, von den Kindern des Halters. Ist zwar unzulässig, weil sie vorher anständig zu ermitteln haben, aber ob das vor Gericht was nutzt, ist zweifelhaft. Bis jetzt kenne ich erst eine Entscheidung von einem Amtsgericht, wonach das Verfahren deshalb eingestellt wurde. Ging da aber um eine Owi.

am 26. Juli 2016 um 18:00

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juli 2016 um 19:39:40 Uhr:

...weil sie vorher anständig zu ermitteln haben...

...is ja auch kein Problem, da fragen halt einfach mal zwei Uniformierte mit dem Photo in der Hand in der Nachbarschaft rum oder gucken mal ob jemand der an der Halteradresse aus- und eingeht zum Blitzerphoto paßt.

Aber so wie ich die Threads drüben im Radarforum (Fachforum für Blitzer, Geblitzte und "Abwehrmaßnahmen") so deute gibts da nicht nur "tatsächlich ein paar Bußgeldstellen" bei denen ggf. ein Ableich mit dem EMA durchgeführt wird... so wie sich das mir darstellt ist der EMA-Abgleich tägliches Geschäft bei den Bußgeldstellen.

Wenn es ein verwertbares Foto gibt ist die Sache wohl klar. Dann kommt man schwer aus der Nummer raus. Falls nicht, sollte der TE oder die Mutter sich nicht zu dem Vorfall äußern. Ansonsten den Rat eines Anwaltes befolgen, falls überhaupt was von der Polizei kommt.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juli 2016 um 20:00:47 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juli 2016 um 19:39:40 Uhr:

...weil sie vorher anständig zu ermitteln haben...

...is ja auch kein Problem, da fragen halt einfach mal zwei Uniformierte mit dem Photo in der Hand in der Nachbarschaft rum oder gucken mal ob jemand der an der Halteradresse aus- und eingeht zum Blitzerphoto paßt.

Aber so wie ich die Threads drüben im Radarforum (Fachforum für Blitzer, Geblitzte und "Abwehrmaßnahmen") so deute gibts da nicht nur "tatsächlich ein paar Bußgeldstellen" bei denen ggf. ein Ableich mit dem EMA durchgeführt wird... so wie sich das mir darstellt ist der EMA-Abgleich tägliches Geschäft bei den Bußgeldstellen.

Stimmt, und das obwohl es Richtlinien der Innenmin. gibt, unter welchen Voraussetzungen ein EMA-Abgleich zulässig ist. Bin mal gespannt, wann die nächsten Gerichte dem einen Riegel vorschieben. Hat ich bei meinem letzten Owi-Vorfall auch. Aber "leider" hatten die Behörden den Vorfall verjähren lassen, so dass es auf einen unzulässigen EMA-Abgleich nicht mehr ankam.

Themenstarteram 26. Juli 2016 um 21:57

Ich werde in Zukunft berichten was passiert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 26. Juli 2016 um 23:12:08 Uhr:

 

 

Bin mal gespannt, wann die nächsten Gerichte dem einen Riegel vorschieben.

Die "Gerichte" haben überhaupt keine "Riegel vorzuschieben", auch wenn da einige meinen,sie wären der liebe Gott und könnten selber Gesetzgeber spielen ( ein Grundübel ). Es ist bei schweren OWIS und Straftaten die Pflicht, den Täter zu ermitteln. Wenn Amtsrichter Heinrich Größenwahn meint, daß anders zu sehen, dann ist das seine persönliche Auffassung und hat für andere keinerlei bindende Wirkung.Wohin das alles führt, haben die letzten Ereignisse in diesem Lande hinlänglich genug gezeigt, denn hier gilt ja mittlerweile der Grundsatz: Täterschutz vor Opferschutz.

Zum Thema selber: Da die Kiste am nächsten Tage zugelassen wurde, könnte hier schon die vorläufige Deckung greifen. Ich würde da mal in den Unterlagen nachsehen, dann wird es wohl bei den 70 Talern bleiben.

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