Abgemeldetes Motorrad blockiert Privatparkplatz in TG

Hi,
wer kann hier rechtlich Tipps geben?

Das Motorrad einer Freundin meiner Freundin wurde vor über 5 Jahren im Einvernehmen zur Überwinterung auf dem Privatparkplatz meiner Freundin in der zu ihrer Wohnung zugehörigen Tiefgarage abgestellt. Die Freundin nahm Papiere, Schlüssel und Kennzeichen mit und meldete es ab.

Kurz darauf wanderte die Freundin in eine andere Stadt aus, die neue Adresse gab sie nicht bekannt. Sie wollte wohl aussteigen. Der Kontakt hielt noch längere Zeit über Mobil und über die sozialen Medien.
Letztes Jahr hatte die Geduld meiner Freundin nach häufigem Nachfragen, wann die Maschine abgeholt würde, ein Ende. Sie setzte eine Frist.
Daraufhin wurden Telefon und Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke von der Freundin gesperrt.
Aufgrund fehlender Kontaktdaten ist nun kein Kontakt mehr möglich. Die Frist ist abgelaufen.
Ich schätze den Wert des Motorrades auf 1200 - 1500 €, durch die lange Standzeit eventuell auch weniger.

Was macht man nun damit? Wie wird man das Motorrad legal los, ohne das einem Kosten entstehen?

Bitte tut mir den Gefallen und spekuliert nicht. Ich weiss nicht, wie man da am Besten mit umgeht und welche Lösungen es gibt.

Herzliche Grüsse und danke vorab

Beste Antwort im Thema

Der Gedanke, dass dies Sache des Vermieters sei, ist echt krank. Was kann der für eine Abmachung, an der er überhaupt nicht beteiligt war?

Das Motorrad entfernen ist doch wirklich kein Problem. Das Ding stellen zwei Mann mit dem Vorderrad auf ein Rollbrett (hier müssen zwei Räder feststehen) und rollen es auf die Straße. Beschädigungen gibt es dabei keine, das Ordnungsamt regelt den Rest.

Ups: da war jemand schneller. Sorry für meinen Beitrag.

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Die Maschine ist mit Lenkradschloss gesichert?

Wenn nein, dann einach auf die Straße schieben und garnix machen. Irgendwann kommt das Ordnungsamt vorbei und findet das abgemeldete Teil. Über VIN finden die die Dame schon. Damit machst Du Dich auch nicht strafbar, da das Teil nicht DEIN Eigentum ist und der Besitzerin eine angemessene Frist gesetzt hast.

Die Maschine ist mit Lenkradschloss gesichert?
Zwei starke Buben heben das Vorderrad an, ein Rollbrett drunter und weiter wie Punkt 1.

Wenn die rechtlich saubere Lösung nicht so schnell funktioniert, dann dauert es halt ein wenig länger.
Insbesondere bei einem Wert von mehreren Hundert oder Tausend Euro würde ich mich nicht dem Verdacht des Diebstahls oder Unterschlagung aussetzen.

Der Gedanke, dass dies Sache des Vermieters sei, ist echt krank. Was kann der für eine Abmachung, an der er überhaupt nicht beteiligt war?

Das Motorrad entfernen ist doch wirklich kein Problem. Das Ding stellen zwei Mann mit dem Vorderrad auf ein Rollbrett (hier müssen zwei Räder feststehen) und rollen es auf die Straße. Beschädigungen gibt es dabei keine, das Ordnungsamt regelt den Rest.

Ups: da war jemand schneller. Sorry für meinen Beitrag.

Eigentlich gibt es nur einen sauberen Weg. Der Eigentümerin an die letzte bekannte Adresse mitteilen, dass sie das Motorrad bis zum ... entfernen möge, andernfalls man a) Miete verlangt und es b) abschleppen lässt. Nach Ablauf der Frist das Bike abschleppen lassen und es zur Befriedigung der Forderung von einem Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern lassen. Aus dem Erlös die Kosten begleichen.

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Erstmal die Adresse ausfindig machen in der anderen Stadt. Es besteht immer noch Meldepflicht. Danach würde ich entweder Kontakt aufnehmen oder per Gerichtsvollzieher die Abholung durchsetzen. Man muß es sich wie eine Zwangsräumung vorstellen. Ist sie nicht auffindbar wird der Gegenstand eben per Gerichtsbeschluß entsorgt. Ist leider alles mit Kosten verbunden. Aber man bewegt sich auf legalem Boden.

genau,und ich schiebe/zerre den bock ohne kennzeichen
auf die straße oder gehweg.und wie es der zufall will,sieht
mich dabei jemand....na herzlichen dank.

die variante von @audijazzer taugt mir da schon eher.

Bitte lest euch die Antwort von Kai R. durch, er beschreibt die rechtlich saubere Verfahrensweise.

TE, wenn ihr euch die Mühe machen wollt (falls das überhaupt geht!), könnt ihr einen bona-fide-Versuch der Adressfeststellung am mutmaßlichen neuen Wohnort der Motorrad-Eigentümerin machen. Klappt es, dann den erwähnten Brief per Einschreiben dorthin, ansonsten an die letzte bekannte Adresse. Rest wie von Kai R. beschrieben.

Ist doch so wie ich es gesagt habe, nur selbst entfernen ist nicht. Geht nur über Gerichtsbeschluß und Vollzieher.

Hi, schon mal danke für eure Antworten.

Noch zur Vervollständigung: Der TG Platz ist Eigentum und gehört zur Wohnung.

Fahrgestellnummer und Handynummer (Falls nicht geändert) und der vollständige Name sind vorhanden.
Wen spricht man denn wegen der Recherche an - bzw. wer erteilt trotz Datenschutz Auskunft?

Die Variante mit der Verrechnung einer Standmiete klingt mir am plausibelsten. Und dann verkauft man selbst ... aber dafür braucht man die Adresse....

Von der Methode “auf die Straße stellen” halte ich auch wenig. Das fällt auf einen zurück. Ausserdem mit Lenkradschloss schwierig.

Ins Ausland verschenken wäre noch eine Lösung, aber dann sind die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt.

Eine Adressanfrage stellst du wie bereits beschrieben beim zuständigen Einwohnermeldeamt, also in der Stadt, in der sie jetzt wohnt. Wie das genaue Prozedere dort ist, erfragst du ebenso bei dieser Stelle.

Mmh ... praktikabel wäre evtl., bei der Polizeiwache vorbei zu gehen und eine Anzeige wegen Nötigung durch die unbekannten Aufenthalts befindliche aber dennoch bekannte Eigentümerin des Bikes zu erstatten. Sie nötigt ja irgendwie gegen den Willen der Berechtigten, diesen rechtswidrigen Zustand weiter zu dulden. Wird sie dann von der Polizei darauf angesprochen, wird sie doch wahrscheinlich die Sache aus der Welt bringen wollen. Abschleppen bliebe vorläufig erstmal ein Fall für den eigenen Geldbeutel.

In jedem Fall kann man erstmal zur Polizei und den Sachverhalt mitteilen. Wenn es nicht gerade ein "null Bock auf Verwaltung" Polizist ist, dann wird man dort schon gesagt bekommen, wie man da jetzt juristisch sauber weiter vorgeht.

Ich denke auch, es wird am Ende auf Ermittlung der aktuellen Adresse, mit Fristsetzung und anschließendem, abschleppen, sicherstellen und nachgelagertem veräußern per Gerichtsvollzieher zur Kostendeckung, hinaus laufen.

Die Polizei hat da keinerlei Aktien dran. Das ist eine rein zivilrechtliche Geschichte

Nötigung ist auch durch Unterlassen denkbar. 😉

Ja, aber mein Guter, jetzt vergaloppierst du dich.

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