ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgemeldetes Motorrad blockiert Privatparkplatz in TG

Abgemeldetes Motorrad blockiert Privatparkplatz in TG

Themenstarteram 28. Januar 2018 um 14:39

Hi,

wer kann hier rechtlich Tipps geben?

 

Das Motorrad einer Freundin meiner Freundin wurde vor über 5 Jahren im Einvernehmen zur Überwinterung auf dem Privatparkplatz meiner Freundin in der zu ihrer Wohnung zugehörigen Tiefgarage abgestellt. Die Freundin nahm Papiere, Schlüssel und Kennzeichen mit und meldete es ab.

 

Kurz darauf wanderte die Freundin in eine andere Stadt aus, die neue Adresse gab sie nicht bekannt. Sie wollte wohl aussteigen. Der Kontakt hielt noch längere Zeit über Mobil und über die sozialen Medien.

Letztes Jahr hatte die Geduld meiner Freundin nach häufigem Nachfragen, wann die Maschine abgeholt würde, ein Ende. Sie setzte eine Frist.

Daraufhin wurden Telefon und Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke von der Freundin gesperrt.

Aufgrund fehlender Kontaktdaten ist nun kein Kontakt mehr möglich. Die Frist ist abgelaufen.

Ich schätze den Wert des Motorrades auf 1200 - 1500 €, durch die lange Standzeit eventuell auch weniger.

 

Was macht man nun damit? Wie wird man das Motorrad legal los, ohne das einem Kosten entstehen?

 

Bitte tut mir den Gefallen und spekuliert nicht. Ich weiss nicht, wie man da am Besten mit umgeht und welche Lösungen es gibt.

 

Herzliche Grüsse und danke vorab

Beste Antwort im Thema

Der Gedanke, dass dies Sache des Vermieters sei, ist echt krank. Was kann der für eine Abmachung, an der er überhaupt nicht beteiligt war?

Das Motorrad entfernen ist doch wirklich kein Problem. Das Ding stellen zwei Mann mit dem Vorderrad auf ein Rollbrett (hier müssen zwei Räder feststehen) und rollen es auf die Straße. Beschädigungen gibt es dabei keine, das Ordnungsamt regelt den Rest.

Ups: da war jemand schneller. Sorry für meinen Beitrag.

115 weitere Antworten
Ähnliche Themen
115 Antworten

Es wurde aber mit Zustimmung des Eigentümer (nicht Mieter) dort abgestellt. Und das könnte ein Problem sein.

... und dann wiederspricht die Eigentümerin, indem sie behauptet, es sei mit ihrer Freundin abgesprochen gewesen das Motorrad dort auf unbefristete Zeit abzustellen und dann geht die Maschinerie erst mal richtig los. Kann ja keiner einfach so sein Fahrzeug inner privaten Tiefgarage abstellen, kommt man im Normalfall ja gar nicht rein. Wird also keiner glauben, dass man nicht weiß, wie das Dingen da hin gekommen ist.

So einfach wie sich das manche hier vorstellen, ist das nicht.

der allererste Schritt ist es, über die bekannten Kommunikationskanäle mit Setzung einer angemessenen Frist den Unterstellvertrag zu kündigen und das Abschleppen anzukündigen. Diese Frist muss man abwarten. Dann geht auch das Abschleppen in Ordnung und die weiteren Schritte ihren Gang.

Außerdem wird bei einer öffentlichen Zustellung des Mahnbescheids sowieso niemand widersprechen. Und wenn jemand widerspricht hat man auch wieder eine Adresse, über die man kommunizieren kann.

Ich verstehe, dass Du nicht Lust hast, alles noch einmal nachzulesen, was hier schon geschrieben wurde:

1. Unterstellvertrag kündigen und Abschleppen ankündigen

2. Abschleppen und irgendwo (gegen Gebühr) unterstellen

3. Kosten einfordern

4. Mahnbescheid erwirken

5. Vollstreckungsbescheid erwirken

6. Gerichtsvollzieher losschicken

7. Motorrad ggf. selber ersteigern und privat mit neuen Papieren weiterverkaufen

Kannst ja auch einen besseren Vorschlag machen.

Ach ja? Sowas macht keiner? Da hab ich so ganz andere Informationen!

Danke an Kai R., jetzt sollte es aber wirklich präzise und vollständig sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Februar 2018 um 08:54:37 Uhr:

Zitat:

@zufruehauf schrieb am 1. Februar 2018 um 23:28:00 Uhr:

Die Reihenfolge ist also Anwalt, Klage, Gerichtsurteil (Titel) UND dann, aber auch ERST dann kann man abschleppen und die Kosten, mit einem Urteil im Rücken, einfordern. Sonst falsche Reihenfolge und man bleibt höchst wahrscheinlich auf den Kosten sitzen.

nein das ist falsch. Das Abschleppen kann man wegen der Besitzstörung. Damit begründet man erst die Forderung, wegen der man dann vollstrecken kann.

Ich würde das ohne Anwalt durchziehen. Kann doch so schwer nicht sein.

Das dürfte eine Bauchlandung werden. Der isolierte Anspruch aus Besitzstörung ist bereits seit einigen Jahren ... tick.tack.tick.tack ...

Die "Vertragskündigung" und Beräumungsaufforderungen sind längst erfolgt und fruchtlos geblieben.

Schrotti anrufen, abholen lassen und fertig ist der Rotz. Das darf man machen, muss man aber nicht.

Man kann sich auch das große Kino antun, Geld investieren und auf die 2,50 € Gewinn nach Verkauf nach einer Versteigerung im Saldo hoffen und den eigenen Zeitaufwand dabei mit 0,- € bewerten. Das wäre für mich jedoch keine weitere Überlegung wert.

" Willst du dich von etwas trennen, muß du es verbrennen.Willst du es nie wieder sehen, laß es schwimmen in Benzin".

Rammstein

:cool::D

Die Idee hatte ich auch schon.

Abgelehnt aus Gründen.

Schön mal ein Rammstein Zitat hier zu lesen.

Ich bin dann mal so frei und ändere die Liste von Kai in den Punkten 1, 2 und 7 ein klein wenig ab, weil auch diese Möglichkeit besteht:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 2. Februar 2018 um 15:31:15 Uhr:

 

Ich verstehe, dass Du nicht Lust hast, alles noch einmal nachzulesen, was hier schon geschrieben wurde:

1. Unterstellvertrag kündigen, angemessene mtl. Nutzungsausfallkosten ermitteln und mitteilen

2. Ausfallkosten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung berechnen

3. Kosten einfordern

4. Mahnbescheid erwirken

5. Vollstreckungsbescheid erwirken

6. Gerichtsvollzieher losschicken

7. Motorrad ggf. als Mietpfand mit den Ausfallkosten verrechnen und mit neuen Papieren weiterverkaufen

Kannst ja auch einen besseren Vorschlag machen.

Hat mein Onkel vor Kurzem so gemacht. War zwar kein Motorrad, sondern eine Druckmaschine eines Bekannten, die die halbe Garage belegte, aber in der Sache ist's ja egal.

Jou. Das klingt als Variante auch nicht übel.

Es ist ein etwas anderer Weg, eine Forderung zu erzeugen.

Gibt es hier schon was neues?

Ich persönlich hätte in solch einem Fall echt kein Bock auf diese ganzen legalen Wege...

Der Tipp mit den Rollbrett ist genau richtig!

Einfach mitten auf den Gehweg und ciao.

Würde es nichtmal irgendwo melden - da wird sich sicher eine Omi freuen, einen Grund zu haben, um mit der Polizei / Ordnungsamt zu quatschen.

Wenn dann irgendwann mal diese blöde und dreiste ex Freundin meiner Freundin auftaucht, sage ich, dass das ding plötzlich nicht mehr da war und ich davon ausgegangen bin, dass Sie es abgeholt hat.

Meine laienhafte Meinung sagt: Es wird nie vor Gericht gehen und wenn: Man wird nicht verlieren.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 28. Januar 2018 um 16:38:33 Uhr:

Na, ja, wer schon mal ein Motorrad , ein richtiges Mot. mit etwa 100kg, angeschlossen , d.h. Lenker eingeschlagen

transportiert hat , der weiss was das bedeutet .

Du kennst dich ja aus :D

Ein 50er Roller wiegt schon um die 100 Kg.

Mein 650er Moped bringt schmale 208 Kg auf die Waage und ist eher leichtgewicht. Meine alte 1100er Kawa wog über eine viertel tonne.

100 Kilo zu transportieren wäre doch ein Witz. Da brauche ich nur einen 08/15 Helfer, der keine 2 linke Arme hat und weg ist es - und das nur, weil wahrscheinlich die Räder / Bremsen durch die lange Standzeit festgerostet sind.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgemeldetes Motorrad blockiert Privatparkplatz in TG