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Abgemeldetes Motorrad blockiert Privatparkplatz in TG

Themenstarteram 28. Januar 2018 um 14:39

Hi,

wer kann hier rechtlich Tipps geben?

 

Das Motorrad einer Freundin meiner Freundin wurde vor über 5 Jahren im Einvernehmen zur Überwinterung auf dem Privatparkplatz meiner Freundin in der zu ihrer Wohnung zugehörigen Tiefgarage abgestellt. Die Freundin nahm Papiere, Schlüssel und Kennzeichen mit und meldete es ab.

 

Kurz darauf wanderte die Freundin in eine andere Stadt aus, die neue Adresse gab sie nicht bekannt. Sie wollte wohl aussteigen. Der Kontakt hielt noch längere Zeit über Mobil und über die sozialen Medien.

Letztes Jahr hatte die Geduld meiner Freundin nach häufigem Nachfragen, wann die Maschine abgeholt würde, ein Ende. Sie setzte eine Frist.

Daraufhin wurden Telefon und Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke von der Freundin gesperrt.

Aufgrund fehlender Kontaktdaten ist nun kein Kontakt mehr möglich. Die Frist ist abgelaufen.

Ich schätze den Wert des Motorrades auf 1200 - 1500 €, durch die lange Standzeit eventuell auch weniger.

 

Was macht man nun damit? Wie wird man das Motorrad legal los, ohne das einem Kosten entstehen?

 

Bitte tut mir den Gefallen und spekuliert nicht. Ich weiss nicht, wie man da am Besten mit umgeht und welche Lösungen es gibt.

 

Herzliche Grüsse und danke vorab

Beste Antwort im Thema

Der Gedanke, dass dies Sache des Vermieters sei, ist echt krank. Was kann der für eine Abmachung, an der er überhaupt nicht beteiligt war?

Das Motorrad entfernen ist doch wirklich kein Problem. Das Ding stellen zwei Mann mit dem Vorderrad auf ein Rollbrett (hier müssen zwei Räder feststehen) und rollen es auf die Straße. Beschädigungen gibt es dabei keine, das Ordnungsamt regelt den Rest.

Ups: da war jemand schneller. Sorry für meinen Beitrag.

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Kannst du von Amtswegen Kontakt herstellen?

Oder Motorrad als Fundsache melden und nach einem halben Jahr legal Eigentum beanspruchen?

Vielleicht tut Dir jemand den Gefallen und klaut das Ding... ;)

Ciao

Ratoncita

Roll es einfach raus und ruf das Ordnungsamt an weil ein abgemeldetes Krad auf öffentlichen Raum steht.

 

Anscheinend will die Dame es nicht anders..

Schieb es raus auf den Gehsteig und rufe das Ordnungsamt an...aber frag mich nicht, ob das legal ist. Alternativ Adressanfrage bei der neuen Meldebehörde für 10€ stellen und ihr dann das Teil auf nem Anhänger hinfahren und vor die Tür stellen :)

am 28. Januar 2018 um 15:29

Ich wuerde es auch rausstellen und anrufen.

Wenn Benzin und/oder Öl ausläuft, ist Gefahr im Vollzug...!

Dann schnell raus damit.

-:)

Na, ja, wer schon mal ein Motorrad , ein richtiges Mot. mit etwa 100kg, angeschlossen , d.h. Lenker eingeschlagen

transportiert hat , der weiss was das bedeutet .

Da sind mehrere ausgewachsene Männer nötig .

Der Fragesteller sollte damit sehr vorsichtig sein . Dazu kommt , wenn er das Ding verletzt, muss er noch für einen

evtl. Schaden aufkommen, falls sich die Besitzerin doch melden sollte.

Keine ganz einfache Angelegenheit und schon garnicht so obenhin zu klären .

Hat er denn schon mal über Einwohnermeldeamt die derzeitige Adresse erkundet .

Dass Meldeamt des Garageninhabers kennt auch die Meldeadresse des jetzigen Wohnorts .

Giovanni.

warum sich überhaupt selber die Finger schmutzig machen (im doppelten Wortsinn)?

Vermieter anrufen und auf den Umstand aufmerksam machen (natürlich weißt du nicht, wem die Rübe mal gehört hat!).

Du kannst den TG-Platz deswegen nicht nutzen und drohst eine angemessene Mietminderung an.

Der Vermieter lässt den Bock entfernen und gut ist!

Hinterher wars der Vermieter (der ein herrenloses, abgemeldetes Krad auf seinem TG-Platz gesehen hat) und du weißt komischerweise von nichts ;)

Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Januar 2018 um 16:39:31 Uhr:

warum sich überhaupt selber die Finger schmutzig machen (im doppelten Wortsinn)?

Vermieter anrufen und auf den Umstand aufmerksam machen (natürlich weißt du nicht, wem die Rübe mal gehört hat!).

Du kannst den TG-Platz deswegen nicht nutzen und drohst eine angemessene Mietminderung an.

Der Vermieter lässt den Bock entfernen und gut ist!

Hinterher wars der Vermieter (der das gesehen hat) und du weißt von nichts ;)

Ich würde hier nichts unternehmen was dir später auf die Füsse fallen könnte, z.B. falsche Angaben zum Eigentümer machen.

Ausserdem ist mMn sowieso nicht der Garageneigentümer in der Pflicht, denn nicht er hat der Eigentümerin den Stellplatz überlassen sondern der TE bzw. dessen Freundin.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. Januar 2018 um 16:44:13 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Januar 2018 um 16:39:31 Uhr:

warum sich überhaupt selber die Finger schmutzig machen (im doppelten Wortsinn)?

Vermieter anrufen und auf den Umstand aufmerksam machen (natürlich weißt du nicht, wem die Rübe mal gehört hat!).

Du kannst den TG-Platz deswegen nicht nutzen und drohst eine angemessene Mietminderung an.

Der Vermieter lässt den Bock entfernen und gut ist!

Hinterher wars der Vermieter (der das gesehen hat) und du weißt von nichts ;)

Ich würde hier nichts unternehmen was dir später auf die Füsse fallen könnte, z.B. falsche Angaben zum Eigentümer machen.

Ausserdem ist mMn sowieso nicht der Garageneigentümer in der Pflicht, denn nicht er hat der Eigentümerin den Stellplatz überlassen sonder der TE bzw. dessen Freundin.

Der TG-Platz ist Eigentum des Vermieters und ist Teil der Mietsache, für die ich bezahle, den ich aber nicht nutzen kann? Wie lange soll ich das tolerieren?

Wenn die Rübe erstmal weg ist, stell ich mir alles weitere schon sehr aufwändig für die Freundin vor.

Wenn die Freundin sich "totstellt" hätte ich da keine Skrupel. Hinterher ist DIE in der Beweispflicht überhaupt irgendwas zu beweisen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 28. Januar 2018 um 16:47:29 Uhr:

wenn die Freundin sich "totstellt" hätte ich da keine Skrupel. Hinterher ist DIE in der Beweispflicht überhaupt was zu beweisen.

Ist das eine rechtlich fundierte Aussage oder doch nur deine persönliche Laienmeinung?

sobald sich der Vermieter drum kümmert, würde ich alles weitere gelassen sehen.

Meiner bescheidenen "Laienmeinung" nach ist der Vermieter immer erstmal in der Pflicht, schließlich gehört ihm der TG-Platz. Es sollte in seinem Interesse liegen, dass dieser nicht durch Fremdparker blockiert ist.

Ähm ja, einfach einem anderen Arbeit machen, weil man sich selbst auf solchen Blödsinn (ein paar Sachen unterstellen, genauso schlau wie Geld verleihen) eingelassen hat (eine Bekannte hat auch noch ein paar Sachen von meiner Frau und im Keller von meinen Eltern steht altes Zeug von mir, daher weiß ich Bescheid). Skrupellos? Dreist und unverschämt schon eher.

Ich würde mich mal informieren wie man ein Motorrad bewegt. Vermutlich Gang raus und einfach schieben? Weiß nicht, ob die Dinger ein Zündschloss haben und ggf. eine Sperre der Gänge. Keine Ahnung. Erfährt man im Fachforum zum Motorrad.

Bleibt zwar noch die Frage wohin damit, aber irgendwie kommt man schon an die neue Adresse. Über Meldeamt/Zulassungsstelle, die werden die Halterin schon ausfindig machen und anschreiben können.

Fahrgestellnummer dürfte doch bekannt sein.

Das Ding auf die Straße zu stellen, da wäre ich mir nicht sicher was im Falle eines Schadens (austretende Betriebsmittel oder auch am Motorrad) droht.

Wird schon werden. Ist ja noch nichts passiert. Alle Möglichkeiten stehen offen und auf ein oder zwei Wochen kommt´s nicht an. Da kann man sich am Ende die einfachste/schnellste/günstigste/dreisteste Methode raussuchen.

eine rechtlich absolut saubere Lösung zur schnellen Entfernung wirds kaum geben. Die Freundin zeigt ihrerseits aber auch keinerlei Kooperationsbereitschaft. Wer sich so verhält, muss auch mit möglichen Konsequenzen rechnen.

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