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TÜV beim abgemeldeten Auto abgelaufen?

Themenstarteram 13. November 2011 um 19:32

Hallo liebe Leute,

wenn ich ein Fahrzeug erwerben möchte und dessen Hauptuntersuchung z.B. 01/2011 abgelaufen ist, muss das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung rückdatiert werden oder nicht?

Entweder müsste die nächste Fälligkeit dann 01/2013 sein, wenn es rückdatiert wird, ansonsten ganz normal sprich 11/2013!

Bitte gibt mir mal dazu Informationen!

Ich bedanke mich bei Euch allen! Gruß thebozz81

Beste Antwort im Thema

dafür wirds dann vermutlich mehr kosten...

 

Und ich persönlich hoffe außerdem, daß dann ab dem 1. Monat schon Bußgelder verhängt werden.

Geben und Nehmen, Eigentum verpflichtet usw... ;)

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Wenn du mit dem Fahrzeug jetzt zum TÜV gehst, dann wird es 11/13 geben.

Gruß Tecci

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wenn du mit dem Fahrzeug jetzt zum TÜV gehst, dann wird es 11/13 geben.

Gruß Tecci

m.W. soll die Rückdatierung erst noch abgeschafft werden (wohl ab Januar 2013), daher denke ich, dass es 1/13 geben sollte.

Viele Grüße

Peter

Die Rückdatierung gilt aber nur für ein angemeldetes Fahrzeug, der TE fragte aber nach einem abgemeldeten Fahrzeug...

zmindest in der Überschrift. ;)

also sollten wir von abgemeldet ausgehen.

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Die Rückdatierung gilt aber nur für ein angemeldetes Fahrzeug, der TE fragte aber nach einem abgemeldeten Fahrzeug...

danke, hatte ich überlesen. Dann gilt der Monat der durchgeführten HU, also hier dann 11/13.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 14. November 2011 um 15:40

ja ich habe von einem abgemeldeten auto gesprochen ist schon richtig. die antwort ist auch gut, welche ich mir gedacht hatte, aber es trotzdem sicher stellen wollte!

bei einem angemeldeten auto ist es klar, dass man rückdatiert wird ....

aber wie siehts im falle einer abmeldung bei einem laufenden überzogenen fahrzeug und anschließendem tüv(sprich hauptuntersuchung plus abgasuntersuchung) und dann anmelden aus? wird auch dort rückdatiert?

Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, interessiert niemanden mehr der eigentliche HU-Termin. Und wenn er zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung schon 10 Jahre überzogen war. Wenn das Fahrzeug abgemeldet zum TÜV gefahren wird, dann bekommt es den nächsten Termin 2 Jahre später (Nachprüfung mal ausgenommen...).

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von thebozz81

...

aber wie siehts im falle einer abmeldung bei einem laufenden überzogenen fahrzeug und anschließendem tüv(sprich hauptuntersuchung plus abgasuntersuchung) und dann anmelden aus? wird auch dort rückdatiert?

Auch da gibts die vollen zwei Jahre. Der TÜV-Prüfer sieht nur, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und gibt dir 2 Jahre HU.

Grüße

Rückdatierung gibt es auch bei angemeldeten kfz. nicht in allen bundesländern!

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

Rückdatierung gibt es auch bei angemeldeten kfz. nicht in allen bundesländern!

RICHTIG ist, gibt es nicht mehr. ;) :cool:

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Zitat:

Original geschrieben von Vaterfin

Rückdatierung gibt es auch bei angemeldeten kfz. nicht in allen bundesländern!

RICHTIG ist, gibt es nicht mehr. ;) :cool:

MfG aus Bremen

War eh schwachsinn und nur dazu da, die autofahren zu .........

Und vor allem keine relevanz, denn prüfung, dann zwei jahre gültig und nicht stichtag - ....

dafür wirds dann vermutlich mehr kosten...

 

Und ich persönlich hoffe außerdem, daß dann ab dem 1. Monat schon Bußgelder verhängt werden.

Geben und Nehmen, Eigentum verpflichtet usw... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

dafür wirds dann vermutlich mehr kosten...

 

Und ich persönlich hoffe außerdem, daß dann ab dem 1. Monat schon Bußgelder verhängt werden.

Geben und Nehmen, Eigentum verpflichtet usw... ;)

Wie wär es ab dem zweiten monat mit "hand abhacken" und ab dem dritten die todesstrafe?

Grundsätzlich stellt sich bei den fehlern, die den herrn "sachverständigen" schon unterlaufen sind, die frage, 1. in wie weit ihr tun

2. ihr stundenlohn

3. und ihr "beamtennimbus" gerechtfertigt sind.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und ich persönlich hoffe außerdem, daß dann ab dem 1. Monat schon Bußgelder verhängt werden.

Warum?

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