ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Themenstarteram 19. Januar 2021 um 20:29

Hallo Community,

 

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

Ähnliche Themen
212 Antworten

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 09:26:03 Uhr:

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. Januar 2021 um 07:34:19 Uhr:

Mir stellen sich erstmal andere Fragen:

- was wurde vermietet? Mit Vertrag 1 eine Wohnung und Vertrag 2 ein Stellplatz? Oder mit einem Vertrag ein Wohnung mit Stellplatz ?

- was wurde gekündigt? Wenn 2 Verträge bestehen - wurden denn beide gekündigt?

- wie erfolgte die Rückgabe der Wohnung? Und warum wurde das Fahrzeug dabei nicht angesprochen?

- gibt es ein Protokoll das die Rücknahme bestätigt und was steht dort zum Fahrzeug?

Es gab einen Vertrag, der bis zum 31.12 gekündigt wurde. Darin war die Nutzung des Stellplatzes befristet auf die Mietdauer der Wohnung enthalten.

Ok - und wie erfolgte die Übernahme? Warum hast Du die Mietsache überhaupt zurück genommen - war doch nicht vollständig geräumt? Wurde im Rücknahmeprotokoll das KFZ vermerkt - zB "Stellplatz noch belegt durch KFZ TYP x Farbe y, Mieter verpflichtet sich bis zum Datum x zur Entfernung, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt das KFZ auf Kosten des Mieter entsorgen zu lassen ohne dass ihm der Mieter hierfür Schadensersatz oÄ geltend machen kann" (so ähnlich)? Wenn es das alles nicht gibt - warum um Himmels Willen nicht? gerade bei einem faulen Ei?

Edit: ist ein Teil der Forderungen schon tituliert? Könnte man also den GV mit der Pfändung des Wagens beauftragen (in 2 Teilen - Wagen vor Ort, Papiere/Schlüssel in der neuen Wohnung des Mieters)?

Themenstarteram 20. Januar 2021 um 8:55

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. Januar 2021 um 09:53:40 Uhr:

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 09:26:03 Uhr:

 

Es gab einen Vertrag, der bis zum 31.12 gekündigt wurde. Darin war die Nutzung des Stellplatzes befristet auf die Mietdauer der Wohnung enthalten.

Ok - und wie erfolgte die Übernahme? Warum hast Du die Mietsache überhaupt zurück genommen - war doch nicht vollständig geräumt? Wurde im Rücknahmeprotokoll das KFZ vermerkt - zB "Stellplatz noch belegt durch KFZ TYP x Farbe y, Mieter verpflichtet sich bis zum Datum x zur Entfernung, anderenfalls ist der Vermieter berechtigt das KFZ auf Kosten des Mieter entsorgen zu lassen ohne dass ihm der Mieter hierfür Schadensersatz oÄ geltend machen kann" (so ähnlich)? Wenn es das alles nicht gibt - warum um Himmels Willen nicht? gerade bei einem faulen Ei?

Der ist kurz vor Weihnachten mit Sack und Pack ohne Übergabe oder Vorankündigung abgehauen.

Zitat:

 

Ok - und wie erfolgte die Übernahme? Warum hast Du die Mietsache überhaupt zurück genommen - war doch nicht vollständig geräumt?

Guter Tiop einfach die Rückgabe der Wohnung verweigern. Der Mieter muss die Wohnung behalten, bis sie vollständig geräumt ist. :D:D:D

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 09:46:01 Uhr:

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 08:28:11 Uhr:

 

Wieder falsch. Das führt in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien. Und selbst wenn, dann ist mir das auch egal. Was soll schon passieren ausser finanziellem Nachteil der mich ehrlich gesagt in dem Fall wenig juckt? Hauptsache der Stellplatz ist frei.

Ich bin im Leben grundsätzlich bereit, Risiken einzugehen und auch bereit, Ärger in Kauf zu nehmen. Mit dieser Einstellung hatte ich in meinem bisherigen Leben meist Erfolg, und werde das auch weiterhin so tun.

Duckmäusertum ist nicht mein Ding, ich bin ein Mann des Handelns.

Schwupps, da isser wieder: ein "Mann des Handelns", ohne "Duckmäusertum" usw., der "bereit ist Arger in Kauf zu nehmen", ein Verfechter der Selbstjustiz.....:rolleyes:

 

Das ganze führt nicht "in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien", sondern in allen Fällen.

Und wie der TE nun schon mehrmals klar gemacht hat, will er eben KEINE finanziellen Nachteile haben, der Mieter schuldet ihm sowieso schon Geld. Und er will eine Lösung die rechtlich sauber ist und eben "KEINEN Ärger in Kauf nehmen"

Bei allen Fällen von Selbstjustiz, Abschleppen lassen, Anwaltkosten usw., usw., kann es sein, daß man zwar letzlich im Recht ist, aber trotzdem ALLES selbst zahlt, wenn bei dem armen Würstchen eben nichts zu holen ist.

Bei mir nicht. Ich hab in den 90er Jahren schon mal ein Auto von meinem Stellplatz runtergezogen, der stand dann ein paar Tage an der Straße und plötzlich war er weg. Das war's.

Ich bin jetzt 52, und habe immer alles selbst geregelt. Und damit war ich auch immer erfolgreich. Verklagt wurde ich aber noch nie, komisch. Und selbst wenn, ich führe ein so sorgenfreies Leben, dass es schon fast wieder langweilig ist. Das bisschen Action kommt mir dann ganz gelegen. :)

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 21:29:55 Uhr:

 

1. Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

2. Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen.

1. Unbemerkt ausgezogen aus dem Haus, welches Du auch bewohnst?

2. wenn der finanziell notleidend war, dann wurde das wohl behördlich angeordnet, könnte ich mir vorstellen ...

Themenstarteram 20. Januar 2021 um 8:59

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Januar 2021 um 09:56:59 Uhr:

Zitat:

 

Ok - und wie erfolgte die Übernahme? Warum hast Du die Mietsache überhaupt zurück genommen - war doch nicht vollständig geräumt?

Guter Tiop einfach die Rückgabe der Wohnung verweigern. Der Mieter muss die Wohnung behalten, bis sie vollständig geräumt ist. :D:D:D

Das klappt alles nicht, wie gesagt, der hat ja schon die reguläre Miete nicht mehr gezahlt. So komme ich da nicht weiter.

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Januar 2021 um 09:56:59 Uhr:

Zitat:

 

Ok - und wie erfolgte die Übernahme? Warum hast Du die Mietsache überhaupt zurück genommen - war doch nicht vollständig geräumt?

Guter Tiop einfach die Rückgabe der Wohnung verweigern. Der Mieter muss die Wohnung behalten, bis sie vollständig geräumt ist. :D:D:D

Ja natürlich. Oder zumindest festhalten, was dort noch rum steht und wie damit zu verfahren ist. Das zieht ja uU einen Rattenschwanz nach sich. Oder willst Du einfach akzeptieren, dass der Mieter eben alles was er nicht mehr braucht, Müll, oder sonstigen Schrott der nicht mehr auf den Lieferwagen passte stehen lässt und das dann selbst entsorgen? Habe ich schon mehrfach gemacht: "ok, die Mietsache ist ja nicht geräumt. Dann gehe ich wieder. Bitte die nächste Miete überweisen aufs bekannte Konto und die Kosten der Übernachtungen und Einlagerungen für den Nachmieter teile ich dann mit, damit diese dem gegenüber ersetzt werden können."

Klappt natürlich nur bei einem Klientel, was noch einen letzten Rest Ruf und Hab und Gut übrig hat was es zu schützen lohnt - die sind dann zwar sauer, aber reagieren idR recht schnell und man hat das wenigstens geräumt. Die ganz unten angekommen sind, lockt man nicht mehr. Und die einfach unerkannt verschwinden, sind ein anderes Problem. Da habe ich schon eine kpl eingerichtete Wohnung leer geräumt. Mit Zeugen entschieden Müll/Einlagerung/Verkauf und Katalogisiert. (ich hatte allerdings auch eine nahezu unvermietbare Lagerfläche zur Verfügung, in welcher ich das ohne Schaden für mich Lagern konnte. Das ging dann 1,5 jahre später vor Gericht, weil der Mieterin dann einfiel dass sie ja doch ihre Möbel und den großen TV wieder haben will. Und sie hat uns verklagt, wir hätten die Sachen unterschlagen. Das ging dann vor Gericht wie folgt aus: wir haben nachgewiesen was entsorgt wurde. Wir haben Belege vorgelegt über die Dinge die Verkauft wurden und unser Buchhaltung, dass die Beträge gegen die Aufwände/Mietschulden gegengerechnet wurde. Und vor Gericht dann mitgeteilt, dass der große Rest gerne nach Terminvereinbarung jederzeit abholbar ist ... daraufhin wurde vom Gericht der Termin festgestellt, wann sie ihre Dinge bei uns abholen soll. Das hat der gestunken - weil das von Interesse haben wir ja verkauft ...

Hier ists natürlich etwas anders. Aber wenn denn schon Forderungen tituliert sind (?), könnte man mit dem Titel den Wagen pfänden. Wenn die Kaution so stark übertroffen wird von den Mietschulden, könnte da ja schon ein Teil im MB gelandet sein (?)

Ich unterstütze die pragmatische Lösung. In einer Stunde wäre der Parkplatz wieder frei.

Hierzulande haben die Italiener (besonders im Sueden) sehr findige Loesungen, bei denen so gut wie nie eine Amtsperson beteiligt ist. :D

Deshalb kann ich eigentlich gar nicht mitreden.

Aber, wie waere es denn, wenn man den laestigen Wagen unbemerkt ein bisschen Richtung oeffentlichen Verkehrsraum schiebt, so dass er dort - sagen wir - einen viertel Meter hineinragt.

Faellt bestimmt rasch den Ordnungshuetern auf....

Ciao

Ratoncita

Wenn Ich ein paar Km aus der Stadt rausfahre in eher ländliche Gefilde, wäre das Thema mit einem Schlepper schnell erledigt.

Die Leute fackeln da nicht lang und würden das Auto auch mitten auf die Fahrbahn stellen.

Thema erledigt :D

Die beschäftigen sich da nicht mit Einschreiben oder sonstigem Firlefantz.

Jo, wenn denn heute nicht an jeder Ecke eine Kamera lauern würde... Tief in mir bin ich aber auch für den Lösungsansatz...

 

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 09:59:42 Uhr:

 

Das klappt alles nicht, wie gesagt, der hat ja schon die reguläre Miete nicht mehr gezahlt. So komme ich da nicht weiter.

auf jeden Fall erst mal parallel zum KfZ-Problem schauen, dass du an dein Geld kommst,

sofern nichts zu holen ist, hast du dann aber die Möglichkeit der gerichtlichen Vollstreckung und der Pfändung/Versteigerung des Fahrzeugs.

https://www.verbraucherzentrale.de/.../...kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Ein Auto aus 2014 hat einen Wert von mindestens 6000.- €. Über eine gerichtliche Pfändung kann man sogar legal Eigentümer werden und neue Papiere ausstellen lassen. Bis dahin gibt es das Vermieterpfandrecht. Daher würde ich alles daran setzen, dass der Eigentümer sein Auto nicht da wegholt. Im Zweifel lasse ich es auf eigene Kosten vom Abschlepper abholen und einlagern, so lange bis ich meine Forderung durch habe. Dann verkaufen und aus dem Verkauf seine Schulden decken, so ist der richtige Weg. Freue Dich, dass Du ein werthaltiges Pfand hast.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 20. Januar 2021 um 11:22:27 Uhr:

Ein Auto aus 2014 hat einen Wert von mindestens 6000.- €. Über eine gerichtliche Pfändung kann man sogar legal Eigentümer werden und neue Papiere ausstellen lassen. Bis dahin gibt es das Vermieterpfandrecht. Daher würde ich alles daran setzen, dass der Eigentümer sein Auto nicht da wegholt. Im Zweifel lasse ich es auf eigene Kosten vom Abschlepper abholen und einlagern, so lange bis ich meine Forderung durch habe. Dann verkaufen und aus dem Verkauf seine Schulden decken, so ist der richtige Weg. Freue Dich, dass Du ein werthaltiges Pfand hast.

Wenns denn so funktionieren würde !

Der Besitzer holt sein Fahrzeug beim Abschleppunternehmen ab... die Kosten sind ja vom Auftraggeber bereits bezahlt.

Der Auftraggeber klagt zivilrechtlich seine Kosten fürs Abschleppen beim Fahrzeugbesitzer ein, bei dem aber nix zu holen ist.

Oder kann das Abschleppunternehmen das Fahrzeug solange behalten, bis die Schulden vom Besitzer an den Auftraggeber beglichen sind ?

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.