Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.
Hallo Community,
Ich habe folgendes Problem:
Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.
Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.
Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.
Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?
Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?
Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)
Danke für Hilfreiche Tipps,
Gruß Sitzheitzung
212 Antworten
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 19. Januar 2021 um 22:46:13 Uhr:
EBay Kleinanzeigen, Auto ohne Papier abzugeben für Selbstabholer.
+ Keine Schlüssel oder Papiere, dafür guter Zustand und geile Felgen, Werkzeug zum Aufknacken kann gestellt werden
Vermieterpfandrecht geltend machen und das Auto über einen Gerichtsvollzieher pfänden lassen. Das deckt dann das Geld, was er Dir schuldet und das Auto ist auch weg.
Zitat:
...das Auto über einen Gerichtsvollzieher pfänden lassen. Das deckt dann das Geld, was er Dir schuldet und das Auto ist auch weg.
Das klingt doch sinnvoll.
Ich würde auf keinen Fall das Auto heimlich versetzen oder verkaufen. Das landet man schnell selber vor Gericht, wenn man sich an fremden Eigentum vergeht.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 22:35:11 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 19. Januar 2021 um 22:13:34 Uhr:
Ja aber wenn es blöd läuft ärger für den Grundstücksbesitzer. Dann muss er den Wagen auf eigene Kosten einlagern und ob es das Geld dafür jemals wieder gibt steht echt in den Sternen.
Auch wenn es kein legaler Weg ist und man sich besser nicht davon erwischen lassen sollte. Die Kiste auf den nächsten öffentlichen Parkplatz verfrachten und fertig. Dann kümmert sich das Ordnungsamt drum und belangt den Besitzer nicht den Grundstückseigentümer.
Werde mir das überlegen. Ich denke halt das man dadurch, das das kein wertloses Auto ist, aus der Entsorgung noch etwas Geld schöpfen könnte. Da es ja als „Abfall“ gilt.
Ich würde mir genau überlegen, ob ich mich an der Kiste vergreife. Geschweige denn, die Kiste gleich verkaufen. Das würde wohl den Tatbestand des Diebstahls bzw. Unterschlagung erfüllen und du bekommst definitiv Nachricht vom Staatsanwalt. Auch den Wagen auf die Straße schieben, dürfte mit großen Ärger verbunden sein. Die Kiste gehört dir nicht, also Fristsetzung mit anschließenden Abschleppen dürfte die einzige legale Möglichkeit sein, da der Wagen auf privaten Grund steht.
Letztenendes weißt du nicht, warum er den Wagen noch nicht abgeholt hat. Vielleicht gibt es ja auch einen guten Grund.
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Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 19. Januar 2021 um 23:31:25 Uhr:
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 19. Januar 2021 um 22:35:11 Uhr:
Werde mir das überlegen. Ich denke halt das man dadurch, das das kein wertloses Auto ist, aus der Entsorgung noch etwas Geld schöpfen könnte. Da es ja als „Abfall“ gilt.
Ich würde mir genau überlegen, ob ich mich an der Kiste vergreife. Geschweige denn, die Kiste gleich verkaufen. Das würde wohl den Tatbestand des Diebstahls bzw. Unterschlagung erfüllen und du bekommst definitiv Nachricht vom Staatsanwalt. Auch den Wagen auf die Straße schieben, dürfte mit großen Ärger verbunden sein. Die Kiste gehört dir nicht, also Fristsetzung mit anschließenden Abschleppen dürfte die einzige legale Möglichkeit sein, da der Wagen auf privaten Grund steht.
Letztenendes weißt du nicht, warum er den Wagen noch nicht abgeholt hat. Vielleicht gibt es ja auch einen guten Grund.
Ich werde ihm per Einwurfeinschreiben dazu auffordern, das Auto zu entfernen, mit Fristsetzung. Ich werde es ganz bestimmt nicht einfach so „verkaufen“
1. Abschleppunternehmen beauftragen, den Wagen umzusetzen auf die Straße, an eine Stelle wo man parken darf.
2. Ihm das mitteilen.
3. Die Abschleppkosten von der Kaution abziehen, bevor du sie ihm zurück bezahlst.
Und bitte sag jetzt nicht, du hast ihm die Kaution schon zurück bezahlt. Das macht man immer erst, wenn alles erledigt ist.
Zitat:
@Sitzheitzung schrieb am 19. Jan. 2021 um 21:56:52 Uhr:
Der Typ schuldet mir noch Geld,
Kaution? Zurück behalten? Hast du wohl obiges nicht gelesen....
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 19. Januar 2021 um 21:58:32 Uhr:
Auf keinen Fall Einschreiben mit Unterschrift,wenn der vermutet was es ist verweigert er die Annahme.
Bei sowas grundsätzlich Einwurfeinschreiben,da kann er nicht sagen das es ihm nicht zugegangen ist.
Dafür bürgt ja die Post.
Nein, was man hier braucht ist ein Postzustellungsurkunde, alles andere ist Wertlos, weil der Delinquent sagen kann in dem Einschreiben war nur eine leere Seite.
Das muß über einen Gerichtsvollzieher laufen und der macht vom Schreiben daß dann in den Umschlag gepackt wird eine beglaubichte Kopie. Nur so bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Klingt teuer, aber glaub eine DIN A4-Seite kostet 10,-
Gruß Metalhead
Zitat:
@onzlaught schrieb am 19. Januar 2021 um 22:00:01 Uhr:
Parallel mal beim Ordnungsamt anfragen ob an der Stelle überhaupt ein abgemeldetes Fahrzeug stehen darf. Auch wenn das Privatgelände ist, wenn der Stellplatz nicht durch ein Tor o.ä. von der Straße getrennt ist hat mWn das OA was dagegen.
Hatte ich auch im Kopf (ehr in Richtung Müllentsorgung dritter auf meinem Grundstück), aber ich vermute das wird dann vom Amt zu deinem Problem erklärt, nur daß du dafür dann irgendeine Frist gesetzt bekommst.
Wäre es eine Idee das Ding als Fundsache zu melden (das geht dann nach einer Frist in das Eigentum des finders über, vermutlich wird der Eigentümer dann angeschrieben weil der ja anhand der FIN ermittelbar ist aber dann müsste er es ja auch abholen)?
Gruß Metalhead
Mir stellen sich erstmal andere Fragen:
- was wurde vermietet? Mit Vertrag 1 eine Wohnung und Vertrag 2 ein Stellplatz? Oder mit einem Vertrag ein Wohnung mit Stellplatz ?
- was wurde gekündigt? Wenn 2 Verträge bestehen - wurden denn beide gekündigt?
- wie erfolgte die Rückgabe der Wohnung? Und warum wurde das Fahrzeug dabei nicht angesprochen?
- gibt es ein Protokoll das die Rücknahme bestätigt und was steht dort zum Fahrzeug?
Den Wagen als "Pfand" einzubehalten wenn man selber noch Forderungen hat wäre vielleicht auch eine Überlegung wert. Denn abgemeldet wie er ist wird er wohl nicht für den Arbeitsweg o.ä. gebraucht. Vorrangig schön fein säuberlich über Gericht & Gerichtsvollzieher natürlich. Wenn denn der Wert des Wagens ohne Papiere überhaupt in diese Richtung interessant ist.
Wenn der Wagen überhaupt bezahlt ist.
Die meisten Fahrzeuge sind irgendwie finanziert. Abmelden geht aber trotzdem.
Von allen Aktionen wie "bei ebay verkaufen", "auf die Straße raus zerren", vom Abschleppdienst umsetzen lassen" etc. ist dringend abzuraten. Diese Maßnahmen klingen zwar knackig und "gerecht", führen aber nur zu unnötigen Rechtsstreiten, wobei man garantiert auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt, außerdem mit ungewissem Ausgang.
Vermutlich hilft nur, dem Mieter (per Einschreiben) eine Frist zur Beseitigung zu setzen und ab Fristablauf eine tägliche Stellplatzmiete anzukündigen.
Falls es die Örtlichkeiten hergeben (Fzg. steht im "öffentlichen Verkehrsraum", hat nichts mit Eigentumsverhältnissen zu tun!), kann man sich natürlich parallel ans Ordnungsamt wenden.
Den Wagen einfach entsorgen zu lassen wird nichts....
Ohne Papiere nimmt doch kein seriöser Verwerter das Ding mit.
Mal ganz davon abgesehen, dass man selbst recht großen rechtlichen Ärger bekommen wird.
Da wäre es ggf. zielführender dem ehemaligen Mieter vorzuschlagen, dass er einem das Fahrzeug überschreiben soll, als Teil der Schuldentilgung und das Fahrzeug anschliessend selbst zu verkaufen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn das Fahrzeug noch einen bezifferbaren Wert hat und alle Mängel bekannt sind.
Wenn vom Fahrzeug Umweltgefahren ausgehen (tropfende Ölwanne), dann kann man mit Hilfe des Ordnungsamtes auch sehr schnell eine Lösung erwirken. Ansonsten wird das Ordnungsamt sich eher nicht einmischen...
Rechtsschutzversicherung vorhanden?
Da könnte man dann gleich die anderen Schulden des Ex-Mieters drüber abhandeln.
Zitat:
@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 08:15:38 Uhr:
Von allen Aktionen wie "bei ebay verkaufen", "auf die Straße raus zerren", vom Abschleppdienst umsetzen lassen" etc. ist dringend abzuraten. Diese Maßnahmen klingen zwar knackig und "gerecht", führen aber nur zu unnötigen Rechtsstreiten, wobei man garantiert auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt, außerdem mit ungewissem Ausgang.
Wieder falsch. Das führt in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien. Und selbst wenn, dann ist mir das auch egal. Was soll schon passieren ausser finanziellem Nachteil der mich ehrlich gesagt in dem Fall wenig juckt? Hauptsache der Stellplatz ist frei.
Ich bin im Leben grundsätzlich bereit, Risiken einzugehen und auch bereit, Ärger in Kauf zu nehmen. Mit dieser Einstellung hatte ich in meinem bisherigen Leben meist Erfolg, und werde das auch weiterhin so tun.
Duckmäusertum ist nicht mein Ding, ich bin ein Mann des Handelns.