Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

212 Antworten

Bei abschleppen und einlagern trägt erstmal der Auftraggeber die Kosten. Wie bei einer Zwangsräumung auch. Ohne entsprechenden Titel kann das arg teuer werden. Also Ordnungsamt fragen, so man da akut jemanden erreicht 😉

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 08:28:11 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 08:15:38 Uhr:


Von allen Aktionen wie "bei ebay verkaufen", "auf die Straße raus zerren", vom Abschleppdienst umsetzen lassen" etc. ist dringend abzuraten. Diese Maßnahmen klingen zwar knackig und "gerecht", führen aber nur zu unnötigen Rechtsstreiten, wobei man garantiert auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt, außerdem mit ungewissem Ausgang.

Wieder falsch. Das führt in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien. Und selbst wenn, dann ist mir das auch egal. Was soll schon passieren ausser finanziellem Nachteil der mich ehrlich gesagt in dem Fall wenig juckt? Hauptsache der Stellplatz ist frei.

Ich bin im Leben grundsätzlich bereit, Risiken einzugehen und auch bereit, Ärger in Kauf zu nehmen. Mit dieser Einstellung hatte ich in meinem bisherigen Leben meist Erfolg, und werde das auch weiterhin so tun.

Duckmäusertum ist nicht mein Ding, ich bin ein Mann des Handelns.

Sehe ich auch so.
Ich gehe auch davon aus, "legale" Wege sind begrenzt, bedeuten sehr viel Geduld, Zeit, Laufereien, Papierkrieg und Co., was nicht mal ansatzweise sicher ist, diese Feile los zu werden.

Man hat seine Freunde, Bekannte, Verwandte. Einer davon hat doch sicher einen Traktor, Gabelstapler oder sonstiges der Art. Anhängen, raus damit, sicher wieder abstellen, fertig und erledigt. Was danach kommt, ist mir egal. Der Platz ist aber frei. Punkt.

Gruß Jörg.

Natürlich ist die ganze Situation unschön und ich kann den TE gut verstehen. Interessant wäre jedoch herauszufinden, warum der Autobesitzer nicht erreichbar ist. Liegt im Krankenhaus, ist in Haft, verreist und sitzt irgendwo fest? Also vielleicht eine Ursache, die sich aus Umständen heraus ungewollt ergeben hat? Oder ist es mutwillig, Faulheit oder er hat an der neuen Bleibe keinen Parkplatz gefunden?

Ich würde versuchen,mal mit einem seiner neuen Nachbarn zu sprechen. Vielleicht wissen die ja was und je nach Umständen würde ich weitersehen. Im Falle einer gewissen "Mutwilligkeit" seinerseits hätte ich dann aber kein Problem, das Auto mittels Umsetzrollen auf die Straße zu schieben. Es muss dazu nicht geöffnet werden, wird nicht beschädigt und geht schnell. Und wer sollte mir das nachweisen können?

Ohne Gerichtsbeschluss und ohne Gerichtsvollzieher bekommt man in solchen Fällen das Auto dort nicht weg.
Bei den anderen empfohlenen Selbsthilfemaßnahmen wirst Du Dich selber strafbar zu machen oder ggfs. selber Schadenersatz zahlen müssen

Wenn der Wagen auf die Straße versetzt wird, kann durch weitere Maßnahmen des Ordnungsamts dem Mieter ein finanzieller Schaden entstehen. Den könnte der Mieter beim Vermieter einklagen. Das geht nach hinten los

Wenn der Mieter auf ein Einschreiben mit Fristsetzung nicht reagiert, wirst Du wohl einen Anwalt brauchen und gerichtlich räumen lassen oder da ja eh Schulden vorhanden sind, pfänden lassen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/...h-Gerichtsvollzieher--f211755.html

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Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 08:28:11 Uhr:


Wieder falsch. Das führt in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien. Und selbst wenn, dann ist mir das auch egal. Was soll schon passieren ausser finanziellem Nachteil der mich ehrlich gesagt in dem Fall wenig juckt? Hauptsache der Stellplatz ist frei.

Wenn dich schlimmstenfalls die Vorstrafe nicht juckt; wenn der Eigentümer des Fahrzeugs es drauf anlegt... ok.

In Anbetracht dessen, dass da auch noch Schulden im Raum stehen würde ich direkt alles per Anwalt erledigen lassen....bei vorhandener RV.

Löst euch bitte gedanklich vom Einschreiben, das bringt euch im Zweifelsfall gar nix.

Gruß Metalhead

Zitat:

@400.000km schrieb am 20. Januar 2021 um 08:54:26 Uhr:


Wenn der Wagen auf die Straße versetzt wird, kann durch weitere Maßnahmen des Ordnungsamts dem Mieter ein finanzieller Schaden entstehen. Den könnte der Mieter beim Vermieter einklagen. Das geht nach hinten los

https://www.frag-einen-anwalt.de/...h-Gerichtsvollzieher--f211755.html

Das funktioniert aber nur wenn der Ex Mieter beweisen kann wer den Wagen umgesetzt hat. Natürlich darf man ihm dann nicht auf die Nase binden. " Hey ich hab deinen Schrott an die Straße gestellt"

Ganz im Gegenteil wenn jemals jemand auftaucht sagt man einfach der war eines Morgens einfach weg vermutlich hat ihn der Besitzer Nachts vom Grundstück gefahren. 😉

Gerichtsvollzieher mag der rechtlich einwandfreie Weg sein, kann aber eben Woche und Monate dauern.

.... und nützt alles nichts, wenn der Besitzer nicht auffindbar ist.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. Januar 2021 um 07:34:19 Uhr:


Mir stellen sich erstmal andere Fragen:

- was wurde vermietet? Mit Vertrag 1 eine Wohnung und Vertrag 2 ein Stellplatz? Oder mit einem Vertrag ein Wohnung mit Stellplatz ?
- was wurde gekündigt? Wenn 2 Verträge bestehen - wurden denn beide gekündigt?
- wie erfolgte die Rückgabe der Wohnung? Und warum wurde das Fahrzeug dabei nicht angesprochen?
- gibt es ein Protokoll das die Rücknahme bestätigt und was steht dort zum Fahrzeug?

Es gab einen Vertrag, der bis zum 31.12 gekündigt wurde. Darin war die Nutzung des Stellplatzes befristet auf die Mietdauer der Wohnung enthalten.

Zitat:

@Harig58 schrieb am 20. Januar 2021 um 08:54:19 Uhr:


Natürlich ist die ganze Situation unschön und ich kann den TE gut verstehen. Interessant wäre jedoch herauszufinden, warum der Autobesitzer nicht erreichbar ist. Liegt im Krankenhaus, ist in Haft, verreist und sitzt irgendwo fest? Also vielleicht eine Ursache, die sich aus Umständen heraus ungewollt ergeben hat? Oder ist es mutwillig, Faulheit oder er hat an der neuen Bleibe keinen Parkplatz gefunden?

Ich würde versuchen,mal mit einem seiner neuen Nachbarn zu sprechen. Vielleicht wissen die ja was und je nach Umständen würde ich weitersehen. Im Falle einer gewissen "Mutwilligkeit" seinerseits hätte ich dann aber kein Problem, das Auto mittels Umsetzrollen auf die Straße zu schieben. Es muss dazu nicht geöffnet werden, wird nicht beschädigt und geht schnell. Und wer sollte mir das nachweisen können?

Es ist Mutwillig. Der Herr hat noch einiges an Mietschulden und schaltet komplett auf Durchzug, geht nur dran wenn ich ihm von einer ihm nicht bekannten Nummer anrufe. Hatte nur Ärger mit dem.

Ich werde jetzt mal schauen. Heute lass ich mich von meiner Rechtsschutzversicherung beraten. Nach meiner Recherche habe ich wohl das gute Recht das Fahrzeug als Abfall anzusehen und dementsprechend auch entsorgen zu lassen. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 08:28:11 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 08:15:38 Uhr:


Von allen Aktionen wie "bei ebay verkaufen", "auf die Straße raus zerren", vom Abschleppdienst umsetzen lassen" etc. ist dringend abzuraten. Diese Maßnahmen klingen zwar knackig und "gerecht", führen aber nur zu unnötigen Rechtsstreiten, wobei man garantiert auf einem Teil der Kosten sitzenbleibt, außerdem mit ungewissem Ausgang.

Wieder falsch. Das führt in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien. Und selbst wenn, dann ist mir das auch egal. Was soll schon passieren ausser finanziellem Nachteil der mich ehrlich gesagt in dem Fall wenig juckt? Hauptsache der Stellplatz ist frei.

Ich bin im Leben grundsätzlich bereit, Risiken einzugehen und auch bereit, Ärger in Kauf zu nehmen. Mit dieser Einstellung hatte ich in meinem bisherigen Leben meist Erfolg, und werde das auch weiterhin so tun.

Duckmäusertum ist nicht mein Ding, ich bin ein Mann des Handelns.

Schwupps, da isser wieder: ein "Mann des Handelns", ohne "Duckmäusertum" usw., der "bereit ist Arger in Kauf zu nehmen", ein Verfechter der Selbstjustiz.....🙄

Das ganze führt nicht "in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien", sondern in allen Fällen.

Und wie der TE nun schon mehrmals klar gemacht hat, will er eben KEINE finanziellen Nachteile haben, der Mieter schuldet ihm sowieso schon Geld. Und er will eine Lösung die rechtlich sauber ist und eben "KEINEN Ärger in Kauf nehmen"

Bei allen Fällen von Selbstjustiz, Abschleppen lassen, Anwaltkosten usw., usw., kann es sein, daß man zwar letzlich im Recht ist, aber trotzdem ALLES selbst zahlt, wenn bei dem armen Würstchen eben nichts zu holen ist.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 09:32:49 Uhr:


Es ist Mutwillig. Der Herr hat noch einiges an Mietschulden und schaltet komplett auf Durchzug, geht nur dran wenn ich ihm von einer ihm nicht bekannten Nummer anrufe. Hatte nur Ärger mit dem.

Ich werde jetzt mal schauen. Heute lass ich mich von meiner Rechtsschutzversicherung beraten. Nach meiner Recherche habe ich wohl das gute Recht das Fahrzeug als Abfall anzusehen und dementsprechend auch entsorgen zu lassen. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen.

Was ist denn nun mit der Kaution? Hattest du gar keine?

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. Januar 2021 um 09:48:18 Uhr:



Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 20. Januar 2021 um 09:32:49 Uhr:


Es ist Mutwillig. Der Herr hat noch einiges an Mietschulden und schaltet komplett auf Durchzug, geht nur dran wenn ich ihm von einer ihm nicht bekannten Nummer anrufe. Hatte nur Ärger mit dem.

Ich werde jetzt mal schauen. Heute lass ich mich von meiner Rechtsschutzversicherung beraten. Nach meiner Recherche habe ich wohl das gute Recht das Fahrzeug als Abfall anzusehen und dementsprechend auch entsorgen zu lassen. Vermutlich wird es darauf hinauslaufen.

Was ist denn nun mit der Kaution? Hattest du gar keine?

Die deckt knapp ein Drittel von dem was er mir schuldet.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Januar 2021 um 09:46:01 Uhr:


Das ganze führt nicht "in den wenigsten Fällen zu irgendwelchen Rechtsstreitereien", sondern in allen Fällen.

Da nur auch wieder nicht, denn der Fahrzeugbesitzer müsste da auch was in die Wege leiten (von selber passiert da gar nix). Wo kein Kläger, da kein Richter. 😉

Gruß Metalhead

Mutwillig entsorgen, sprich wider besserem Wissen deutlich unter Wert verkaufen darfst Du nicht, aber "angemessen verwerten" wahrscheinlich schon. Das mit einem Anwalt zu besprechen ist aber angeraten.

Da würde ich aber den Exmieter mal kontaktieren, mit Schlüssel und Papieren dürfte der Wagen wohl mehr wert sein als "nackt".

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