Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem:

Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.

Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.

Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.

Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?

Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?

Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)

Danke für Hilfreiche Tipps,

Gruß Sitzheitzung

212 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:40:07 Uhr:



Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 15:19:27 Uhr:


da hast Du recht - "im Gefängnis" scheint wohl laut TS der Fall zu sein ...

Ach echt, ihr habt aber einen sehr interpretativen Lesestyle. 😁

Gruß Metalhead

Danke, das habe ich tatsächlich übersehen. Wobei das auch nicht alle anderen Fragen klärt wie alles dazu kam. Und wie glaubwürdig alles ist. Wir hören nur eine Seite. Fakt ist, hier gibt es wohl zwei zerstrittenen Parteien und eine meldet sich hier und schildert nur ihre Geschichte. Eigentlich kann man hier dann gar nichts empfehlen, da man nichts kennt.

Die einfache Variante: schiebt das Auto zur Seite wie auch immer.

Die richtige und legale Variante: wende dich an die Behörden

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:38:35 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:12:54 Uhr:


Wo steht das denn? Von Reaktion auf unterdrückter Nummer habe ich jetzt nichts gelesen.

Hier

Gruß Metalhead

Danke, das habe ich tatsächlich übersehen. Wobei das auch nicht alle anderen Fragen klärt wie alles dazu kam. Und wie glaubwürdig alles ist. Wir hören nur eine Seite. Fakt ist, hier gibt es wohl zwei zerstrittenen Parteien und eine meldet sich hier und schildert nur ihre Geschichte. Eigentlich kann man hier dann gar nichts empfehlen, da man nichts kennt.

Die einfache Variante: schiebt das Auto zur Seite wie auch immer.

Die richtige und legale Variante: wende dich an die Behörden

Kaffeesatzleserei, Nebelstochereien, Kristallkugelgucken... 😁
Jetzt kann nur noch das Teufelchen aus dem Moor helfen. 😉

Ciao
Ratoncita

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:19:54 Uhr:


...
Alternativ: Auto stehen lassen, Titel wegen der ausstehenden Schulden erwirken und das Auto durch Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
...
Es ist auch nicht das Problem des Absenders, wenn der Empfänger seine Post nicht lesen kann. Die Frist beginnt, wenn das Schreiben im Briefkasten ist. Wenn der Empfänger verhindert ist, muss er dafür sorgen dass ein anderer den Briefkasten leert.

der gerichtliche Mahnbescheid wird an den Empfänger zugestellt.
Allerdings muss die Anschrift dazu bekannt sein

Ähnliche Themen

edit: war falsch

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:49:26 Uhr:



Die einfache Variante: schiebt das Auto zur Seite wie auch immer.

Die richtige und legale Variante: wende dich an die Behörden

sehe ich genauso.....

Zitat:

@bug99 schrieb am 21. Jan. 2021 um 16:1:31 Uhr:


der gerichtliche Mahnbescheid wird an den Empfänger zugestellt.
Allerdings muss die Anschrift dazu bekannt sein

Dann eben so:

Die sicherste Möglichkeit der Zustellung eines Schriftstückes ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (§§ 192 ff ZPO). Bei dieser Art der Zustellung übersendet der Absender das Schriftstück an einen beim Amtsgericht am Wohnort des Empfängers zugelassenen Gerichtsvollzieher mit der Aufforderung, das Schriftstück an den Empfänger zuzustellen. Der Gerichtsvollzieher kann die Zustellung dann entweder selbst durchführen oder die Post mit der Zustellung beauftragen. Der Zugang wird unter Angabe des Datums, der Uhrzeit und des Ortes der Zustellung sowie des Empfängers amtlich beurkundet. Ist der Empfänger nicht anwesend, wird das Schrift­stück auf der Post niedergelegt und der Empfänger hierüber benachrichtigt. Mit dieser Ersatzzustellung gilt das Schriftstück als zugestellt, unabhängig davon, ob der Empfänger es bei der Post abholt oder nicht. Die Kosten für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher betragen um die zehn Euro.

Quelle.

Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 15:19:27 Uhr:


Villa Knacki....

Zitat:

@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 15:19:27 Uhr:



Zitat:

@Matsches schrieb am 21. Januar 2021 um 14:54:19 Uhr:



Auf der einen Seite gebe ich dir vollkommen Recht.
Auf der anderen Seite - und die kennt hier niemand - kann es ja durchaus Gründe dafür geben, daß das Fahrzeug dort steht wo es steht und daß der Besitzer auf nichts reagiert.
Er kann verreist, im Krankenhaus, im Gefängnis, entführt oder wo auch immer sein.

.....

da hast Du recht - "im Gefängnis" scheint wohl laut TS der Fall zu sein und es geht ja auch erstmal darum, in Ruhe zu überlegen, wie man es angehen kann;

solange das abgemeldete Auto nicht als Drogendepot o.ä. genutzt wird....

(oder hat der TS das Tütchen mit den Pillen da `reingeworfen...😁)

Was? Ich habe doch explizit gesagt das er nirgendwo einsitzt, weder im Knast, noch in der Psychatrie, und er liegt auch nicht im Krankenhaus.

ok , sorry, Asche auf mein Haupt - ich hatte da "irgendwo" gelesen..... mein Fehler 🙁

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:48:03 Uhr:


Die richtige und legale Variante: wende dich an die Behörden

kein Wunder, dass wir jetzt schon auf Seite 14 sind, wenn Leute immer wieder den gleichen, längst widerlegten Unsinn schreiben. Keine Behörde ist hier zuständig, es ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen einem Vermieter und einem Ex-Mieter.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2021 um 17:10:44 Uhr:



Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:48:03 Uhr:


Die richtige und legale Variante: wende dich an die Behörden

kein Wunder, dass wir jetzt schon auf Seite 14 sind, wenn Leute immer wieder den gleichen, längst widerlegten Unsinn schreiben. Keine Behörde ist hier zuständig, es ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen einem Vermieter und einem Ex-Mieter.

Weil du allmächtig bist und für alle entscheidest.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 21. Januar 2021 um 16:53:59 Uhr:


Was? Ich habe doch explizit gesagt das er nirgendwo einsitzt, weder im Knast, noch in der Psychatrie, und er liegt auch nicht im Krankenhaus.

hat er einen neuen festen Wohnsitz, unter der er postalisch zu erreichen ist?

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Jan. 2021 um 17:22:24 Uhr:


Weil du allmächtig bist und für alle entscheidest.

Anstatt rumzuzicken könntest Du mal Fakten liefern. Welche Behörde interessiert das? Das Ordnungsamt schon mal nicht...

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 17:22:24 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. Januar 2021 um 17:10:44 Uhr:



kein Wunder, dass wir jetzt schon auf Seite 14 sind, wenn Leute immer wieder den gleichen, längst widerlegten Unsinn schreiben. Keine Behörde ist hier zuständig, es ist eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen einem Vermieter und einem Ex-Mieter.

Weil du allmächtig bist und für alle entscheidest.

Nein, weil die Behörde bevor sie aktiv wird, die Zuständigkeit prüft. Und diese ist hier nicht gegeben.

Auf die Frage beim OA, "auf meinem Hof steht ein Auto, wie bekomm ich das weg" wird Dir die Behörde antworten "nehmen Sie sich einen Anwalt, wir sind nicht zuständig"

Ich habe ja schon , wie auch andere Widersprüchliche Texte gepostet. Aber jeder wie er meint. Dann soll der te auf Hobby Juristen im Forum hören, statt es einfach zu versuchen. Er wird ja sonst auf die schwarze Liste gepackt falls er anfragt...

Zitat:

@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 18:22:48 Uhr:


Ich habe ja schon Widersprüchliche Texte gepostet. Aber jeder wie er meint.

Nur leider noch keine Belege geliefert...

Ähnliche Themen