Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.
Hallo Community,
Ich habe folgendes Problem:
Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.
Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.
Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.
Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?
Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?
Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)
Danke für Hilfreiche Tipps,
Gruß Sitzheitzung
212 Antworten
Und der Mieter hat die Wohnung vor einen Monat verlassen. Zwei Wochen geplant das Fahrzeug Weg zu stellen, in den nächsten zwei Wochen im Krankenhaus gelandet. Ist ja nicht so als ob die Karre seit Jahren da rumsteht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Januar 2021 um 14:54:19 Uhr:
Auf der anderen Seite - und die kennt hier niemand - kann es ja durchaus Gründe dafür geben, daß das Fahrzeug dort steht wo es steht und daß der Besitzer auf nichts reagiert.
Er kann verreist, im Krankenhaus, im Gefängnis, entführt oder wo auch immer sein.
Das wurde doch vom TE schon ausgeschlossen (geht nur mit unterdrückter Nummer ans Telefon, also nicht willig der Delinquent).
Gruß Metalhead
Matsches, alles richtig.
Nehmen wir wirklich mal an, der Besitzer ist verhindert.
Vllt im Kh, vllt im Knast...
...aber trotz allem kann ich auch aus dem Kh mal eben kurz anrufen: Hör zu, bin krank, hole die Karre ab wenn es besser geht. Auch im Knast gibt es ein Telefon.
Nur hier scheint daran kein Interesse zu sein.
Er muss nicht mal selbst anrufen, sich selbst melden. Aber was passiert ?? Nichts....
Darum erscheint mir das so, dass der Besitzer da entweder kein Interesse hat sich beim TE zu melden, oder eben deshalb nicht, weil er massiv Schulden bei ihm hat - wobei ich zweiteres bevorzuge.
Somit wird dieses Auto da noch länger stehen.
Ich glaube sicher, das ist nicht anzuzweifeln.
Und genau darum hat der TE auch gefragt.
Ich sehe auf dem "rechtlichen" Weg hier im Moment kein Licht im Tunnel. Das sagt auch der TE. Wie lange soll das also gehen ? Da entstehen ja auch Kosten. Er kann die Wohnung NICHT mit dem Stellplatz neu vermieten.
Darum, und das wäre MEIN Weg, nachdem da nix passiert.
Umstellen und gut. Erledigt...
Gruß Jörg.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:05:27 Uhr:
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Januar 2021 um 14:54:19 Uhr:
Auf der anderen Seite - und die kennt hier niemand - kann es ja durchaus Gründe dafür geben, daß das Fahrzeug dort steht wo es steht und daß der Besitzer auf nichts reagiert.
Er kann verreist, im Krankenhaus, im Gefängnis, entführt oder wo auch immer sein.
Das wurde doch vom TE schon ausgeschlossen (geht nur mit unterdrückter Nummer ans Telefon, also nicht willig der Delinquent).Gruß Metalhead
Wo steht das denn? Von Reaktion auf unterdrückter Nummer habe ich jetzt nichts gelesen.
"Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails"
Und die andere Aussage des TE war, dass der Mieter von heute auf morgen einfach Weg war.
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Zitat:
@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 15:06:15 Uhr:
Matsches, alles richtig.Nehmen wir wirklich mal an, der Besitzer ist verhindert.
Vllt im Kh, vllt im Knast...
...aber trotz allem kann ich auch aus dem Kh mal eben kurz anrufen: Hör zu, bin krank, hole die Karre ab wenn es besser geht. Auch im Knast gibt es ein Telefon.Nur hier scheint daran kein Interesse zu sein.
Er muss nicht mal selbst anrufen, sich selbst melden. Aber was passiert ?? Nichts....Darum erscheint mir das so, dass der Besitzer da entweder kein Interesse hat sich beim TE zu melden, oder eben deshalb nicht, weil er massiv Schulden bei ihm hat - wobei ich zweiteres bevorzuge.
Somit wird dieses Auto da noch länger stehen.
Ich glaube sicher, das ist nicht anzuzweifeln.
Und genau darum hat der TE auch gefragt.Ich sehe auf dem "rechtlichen" Weg hier im Moment kein Licht im Tunnel. Das sagt auch der TE. Wie lange soll das also gehen ? Da entstehen ja auch Kosten. Er kann die Wohnung NICHT mit dem Stellplatz neu vermieten.
Darum, und das wäre MEIN Weg, nachdem da nix passiert.
Umstellen und gut. Erledigt...Gruß Jörg.
Und ich Frage mich wie der Ex-Mieter eine neue Wohnung bekommen hat. Heutzutage kriegst du keine Wohnung ohne Schufa Bescheinigung und auch nicht ohne eine Bescheinigung vom ehemaligen Vermieter ob man Mietschulden hat. Und warum hat der Ex-Mieter bis kurz vor Weihnachten dort gewohnt, obwohl die Wohnung zum Dezember gekündigt war. Fragen über Fragen. Und wir kennen nur die eine Seite...
Soll aber auch egal sein. Die Behörden anrufen und Fragen was zu tun ist könnte der TE schon längst und mit 15 Minuten Gespräch wäre die Sache vielleicht schon vor Wochen aus der Welt geschaffen.
Villa Knacki....
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Januar 2021 um 14:54:19 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 12:52:34 Uhr:
Es ist aber schon traurig, dass in diesem Rechtsstaat so eine organisierte Verantwortungslosigkeit herrschen soll, dass der TS nirgendwo Hilfe und sein Recht bekommt, aber gleichzeitig (fast) alles was er selber machen kann, illegal sein soll;
Auf der einen Seite gebe ich dir vollkommen Recht.
Auf der anderen Seite - und die kennt hier niemand - kann es ja durchaus Gründe dafür geben, daß das Fahrzeug dort steht wo es steht und daß der Besitzer auf nichts reagiert.
Er kann verreist, im Krankenhaus, im Gefängnis, entführt oder wo auch immer sein......
da hast Du recht - "im Gefängnis" scheint wohl laut TS der Fall zu sein und es geht ja auch erstmal darum, in Ruhe zu überlegen, wie man es angehen kann;
solange das abgemeldete Auto nicht als Drogendepot o.ä. genutzt wird....
(oder hat der TS das Tütchen mit den Pillen da `reingeworfen...😁)
Der richtige Weg wurde doch schon beschrieben: Frist setzen, idealerweise Zustellung durch Gerichtsvollzieher, dann entfernen lassen. Auf einen kostenpflichtigen Verwahrplatz von einem Abschlepper, Rechnung an den Ex-Mieter. Alternativ: Auto stehen lassen, Titel wegen der ausstehenden Schulden erwirken und das Auto durch Gerichtsvollzieher pfänden lassen.
Grauzone:
Das Auto durch Abschlepper, mit Dokumentation des Zustands vor dem Abschleppen, auf die Straße verfrachten, dann das Ordnungsamt seine Arbeit tun lassen...
Es ist auch nicht das Problem des Absenders, wenn der Empfänger seine Post nicht lesen kann. Die Frist beginnt, wenn das Schreiben im Briefkasten ist. Wenn der Empfänger verhindert ist, muss er dafür sorgen dass ein anderer den Briefkasten leert.
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:12:54 Uhr:
"Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails"Und die andere Aussage des TE war, dass der Mieter von heute auf morgen einfach Weg war.
Richtig. Zudem "Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. "
Welchen Motivation auch immer ein Mensch also hat, sein 4-5 Jahre altes und damit einen gewissen Wert darstellendes Fahrzeug Hals über Kopf abzumelden und stehen zu lassen: Irgendeinen Grund wird es haben.
Und den kennen wir hier nicht, wie gesagt wird nur eine Seite berichtet und alles weitere ist Spekulation.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2021 um 15:19:54 Uhr:
Der richtige Weg wurde doch schon beschrieben: Frist setzen, idealerweise Zustellung durch Gerichtsvollzieher, dann entfernen lassen. Auf einen kostenpflichtigen Verwahrplatz von einem Abschlepper, Rechnung an den Ex-Mieter.
Fast. Denn das Procedere hat einen (u.U. kostspieligen) Schönheitsfehler:
Die Rechnung geht natürlich an den TE als Auftraggeber (falls ein verschlossenes Fahrzeug ohne Eigentumsnachweis überhaupt von Privatgrund entfernt wird).
Die Kosten laufen beim TE auf. Wie er sich sein Geld wieder holt, ist dann sein Problem.
Ob das also der "richtige" Weg ist? Ich hab da so meine leisen Zweifel.
Was ich in der Situation des TE tun würde, steht auf einem anderen Blatt. 😉
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:23:33 Uhr:
Und das ist einfach falsch Hannes
Was genau?
Zitat:
@Matsches schrieb am 21. Jan. 2021 um 15:27:51 Uhr:
Die Kosten laufen beim TE auf. Wie er sich sein Geld wieder holt, ist sein Problem.
Das ist der Haken am legalen Weg. Deshalb ist der graue ja so verlockend...
HierZitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 15:12:54 Uhr:
Wo steht das denn? Von Reaktion auf unterdrückter Nummer habe ich jetzt nichts gelesen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 15:19:27 Uhr:
da hast Du recht - "im Gefängnis" scheint wohl laut TS der Fall zu sein ...
Ach echt, ihr habt aber einen sehr interpretativen Lesestyle. 😁
Gruß Metalhead