Abgemeldetes Auto steht in meiner Einfahrt.
Hallo Community,
Ich habe folgendes Problem:
Die Wohnung in meinem Souterrain war bis Dezember vermietet. Der Mieter ist bereits kurz vor Weihnachten ausgezogen.
Teil der Mietwohnung war auch ein Parkplatz in meiner Einfahrt (breit genug für 2 Autos), welchen er auch genutzt hat.
Mitte Dezember hatte er sein Auto aus mir nicht bekannten Gründen abgemeldet und beim Auszug nicht mitgenommen. So steht es jetzt seit seinem Einzug unbewegt in meiner Einfahrt und nimmt Platz weg, was die erneute Vermietung erschwert und einfach ärgerlich ist.
Das Auto würde man augenscheinlich nicht als „Schrottauto“ Betrachten (Kleinwagen von 2014 oder 2015), aber da es abgemeldet ist ist es meiner Recherche nach dennoch „Abfall“ da nicht mehr für den Erschaffungszweck genutzt?
Was meint ihr, wie soll ich nun damit verfahren?
Ich hatte vor ihm jetzt eine Frist zu setzen bis zu der er Zeit hat has Auto zu entfernen, andernfalls lasse ich es entsorgen. (Ich habe ihn dazu schon mehrfach aufgefordert, aber er reagiert weder auf Anrufe noch auf Textnachrichten, Post oder Emails.)
Danke für Hilfreiche Tipps,
Gruß Sitzheitzung
212 Antworten
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 12:08:37 Uhr:
Ich weiß davon was ??
Richtig.
Nichts.
Schön und gut, aber wissen die Nachbarn auch alle nichts davon?
Das würde mir in der Situation mehr Bauchschmerzen bereiten, als die Aussagen/Anschuldigungen des Fahrzeughalters....
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 12:16:19 Uhr:
Beschimpft habe ich niemanden. Nur malst du dir die Welt so wie sie dir gefällt. Aber wenn der gegenüber nicht ganz auf dem Kopf gefallen ist, wird er dir auseinander nehmen. Deswegen finde ich solche Vorschläge für illegale Handlungen für bedenklich. Du kannst hier große Sprüche klopfen was du einfach machen würdest, am Ende muss es aber der TE ausbaden und sich verantworten. Oder übernimmst du dann die Verantwortung?
Er kann mir gern (versuchen) auseinandernehmen. Bitte.
Ich male nicht.
Ob mein Gegenüber was am Kopp hat frage ich mich in dem Moment, wo er bei mir auf dem Grundstück seine Sachen einlagert. Welche Handlung illegal ist, weiß ich jetzt nicht. Ich befreie nur mein Grundstück von einem alten Auto. Ob mein Weg der richtige ist, sei dahin gestellt. Ich lasse mir aber nicht verarschen.
Ich klopfe keine Sprüche, sondern handele. Wenn dir (dem FZ-Besitzer) das nicht passt, kann er gegen mich vorgehen. Ob der TE so handelt, steht nicht in meinem Programm - ich habe lediglich gesagt wie ich es mache.
Meine Nachbarn, C200-bluebird, muss ich natürlich im Griff haben - oder sie sollten es am besten nicht sehen. Ich würde zum zweiten tendieren. Natürlich bleibt immer ein Risiko. Das würde ich aber locker eingehen. Die Umsetzaktion lasse ich machen. Ich darf den Wagen quasi "nicht berühren" 😁 Da sitz ich vllt sogar beim Nachbarn. Sowas ist ja in einer halben Stunde erledigt. Da hätte ich am wenigsten Angst vor.
Gruß Jörg.
Der TE suchst aber eine legale Lösung. Das Auto mit Bagger vom Hof zu schaffen kann ja irgendwie jeder. Aber das war offensichtlich nicht der Sinn des Threads.
Ähnliche Themen
Es ist aber schon traurig, dass in diesem Rechtsstaat so eine organisierte Verantwortungslosigkeit herrschen soll, dass der TS nirgendwo Hilfe und sein Recht bekommt, aber gleichzeitig (fast) alles was er selber machen kann, illegal sein soll;
daher bleibt der Vorschlag: Ordnungsbehörde anrufen - es steht ein nicht fahrbereites fremdes Fahrzeug in behindernder Weise auf einem Mietparkplatz - Zustand unklar, Gefährdungbeurteilung (Betriebsmittel, Kraftstoff, Tüv...);
- wie kann man es los werden;
Fragen kostet ja nix
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 12:43:42 Uhr
Der TE suchst aber eine legale Lösung.
Das wissen wir nicht.
Er bat um unsere Meinung, wie er verfahren soll und um hilfreiche Tipps. Beides hat er ja nun wirklich zahlreich gekriegt.
Am Ende bleibt nur, abzuwarten, wie oder ob sein Problem geloest werden konnte.(Hoffentlich erfahren wir es.)
Es bleibt also spannend.
Ciao
Ratoncita
Die Meldung ans Ordnungsamt wegen Umweltgefährdung würde ich auch sein lassen. Da bist Du schnell als Grundstückseigentümer in der Pflicht die Umweltgefährung zu beseitigen. Lustig, wenn dann noch auf Deine Kosten ein Gutachter bestellt wird, der erstmal auf Kosten des Eigentümers das vermeintlich belastete Erdreichs ausbaggern lässt. Hat es alles schon gegeben.
Ehrlich währt am Längsten.
Es gibt genügend legale Möglichkeiten zu seinem Recht zu kommen. Der TE hat ja auch einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der ihm einen schnellen einfachen Weg aufgezeigt hat.
Den würde ich jetzt auch erstmal akzeptieren. Der Anwalt und der TE wird die Umstände des Falls besser kennen als wir.
Ich glaube nicht, das sich der TE für weitere, nicht unserer rechtsstaatlichen Grundordnung entsprechenden Tipps interessiert. Wer kein Vertrauen in unseren Rechtsstaat hat, kann ja gerne in eine Diktatur auswandern.
Es gibt überhaupt keinen Grund illegale Methoden anzuwenden. Es geht auch nur um einen Wagen auf einem Stellplatz und um nichts wirklich schlimmes.
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 21. Januar 2021 um 12:54:32 Uhr:
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 12:43:42 Uhr
Der TE suchst aber eine legale Lösung.Das wissen wir nicht.
Er bat um unsere Meinung, wie er verfahren soll und um hilfreiche Tipps. Beides hat er ja nun wirklich zahlreich gekriegt.
Am Ende bleibt nur, abzuwarten, wie oder ob sein Problem geloest werden konnte.(Hoffentlich erfahren wir es.)
Es bleibt also spannend.Ciao
Ratoncita
Nunja, auf die Idee mit abschieben wäre ja er wohl selber gekommen oder hälst du denn für blöd? Und wenn er schon Rücksprache mit Anwalt hatte, ist er offensichtlich nicht an illegalen Lösungen interessiert. Kann man nur Kopfschütteln
die Diskussion lief hier ja weiter, weil einige die vom TS erwähnte Lösung seines Rechtsanwaltes ja in Frage gestellt haben - nämlich, dass er das Recht habe, das Fahrzeug als Abfall anzusehen und zu entsorgen.....
darunter waren einige erfahrene und juristisch vorgebildete Forumsteilnehmer....
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 21. Januar 2021 um 08:15:06 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Januar 2021 um 06:29:00 Uhr:
Ohne Fahrzeugbrief nimmt der Verwerter das nicht mit.
Doch.
Problemlos.
Ohne Beauftragung durch eine entsprechende Behörde wird (und darf) der Verwerter (Aka Schrotthändler) das Fahrzeug nur dann mitnehmen, wenn ihm der Fahrzeugbrief ausgehändigt wird. Ansonsten macht er sich des Diebstahl schuldig.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Januar 2021 um 13:57:36 Uhr:
....Ansonsten macht er sich des Diebstahl schuldig.
Nicht zwangsläufig.
Punkt C4C eines ZUBII:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 21. Januar 2021 um 14:04:27 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 21. Januar 2021 um 13:57:36 Uhr:
....Ansonsten macht er sich des Diebstahl schuldig.Nicht zwangsläufig.
Punkt C4C eines ZUBII:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.
Dan muss sich aber der TE illegalerweise sich als Eigentümer ausweisen, was er nicht ist. Macht es auch nicht besser
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 14:08:22 Uhr:
Zitat:
@onzlaught schrieb am 21. Januar 2021 um 14:04:27 Uhr:
Nicht zwangsläufig.
Punkt C4C eines ZUBII:
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.Dan muss sich aber der TE illegalerweise sich als Eigentümer ausweisen, was er nicht ist. Macht es auch nicht besser
Was aber keine Auswirkungen auf den Verwerter hat. Der darf seinem Auftraggeber durchaus glauben.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 21. Januar 2021 um 14:11:20 Uhr:
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 21. Januar 2021 um 14:08:22 Uhr:
Dan muss sich aber der TE illegalerweise sich als Eigentümer ausweisen, was er nicht ist. Macht es auch nicht besser
Was aber keine Auswirkungen auf den Verwerter hat. Der darf seinem Auftraggeber durchaus glauben.
Und was bringt das dem TE? Er wäre der Auftraggeber...
Zitat:
@remix schrieb am 21. Januar 2021 um 12:52:34 Uhr:
Es ist aber schon traurig, dass in diesem Rechtsstaat so eine organisierte Verantwortungslosigkeit herrschen soll, dass der TS nirgendwo Hilfe und sein Recht bekommt, aber gleichzeitig (fast) alles was er selber machen kann, illegal sein soll;
Auf der einen Seite gebe ich dir vollkommen Recht.
Auf der anderen Seite - und die kennt hier niemand - kann es ja durchaus Gründe dafür geben, daß das Fahrzeug dort steht wo es steht und daß der Besitzer auf nichts reagiert.
Er kann verreist, im Krankenhaus, im Gefängnis, entführt oder wo auch immer sein.
Natürlich ist es ärgerlich für den Parkplatzbesitzer, daß er ein Fahrzeug nicht so ohne weiteres vom Hof bekommt.
Auf der anderen Seite wäre es aber auch zweifelhaft, wen auf Zuruf sofort abgeschleppt würde.
Denn woher weiß die Behörde dann die Wahrheit? Sowas kann aus Familienstreitigkeiten, böser Absicht, Nachbarschaftsstreit oder warum auch immer passieren.