Abgemeldet zum Händler fahren bei Inzahlungnahme?
Ich werde Mitte Januar ein neues Fahrzeug übernehmen, ich muss zu BMW nach Stuttgart.
Mein bisheriges Fahrzeug wird in Zahlung genommen.
Abmelden und hin fahren ist nicht, korrekt ?
Beste Antwort im Thema
Endlich was gefunden, was die Auffassung von Tecci6N bestätigt. Hier steht deutlich, dass man bundesweit fahren darf, somit nur zeitlich, aber nicht örtlich begrenzt.
http://www.stadt-koeln.de/.../fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen
109 Antworten
Wo ist eigentlich das Problem? Wenn ich bei einer Niederlassung kaufe, fahre ich da einfach hin, gebe den Schlüssel ab, und lasse die abmelden. Wieso willst Du das selber machen?
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 4. Januar 2016 um 16:02:49 Uhr:
Wo ist eigentlich das Problem? Wenn ich bei einer Niederlassung kaufe, fahre ich da einfach hin, gebe den Schlüssel ab, und lasse die abmelden. Wieso willst Du das selber machen?
Genau. So habe ich das auch gemacht. Null komma null Probleme. Würde ich immer wieder tun. 😉
Gibt ja auch Leute, die ein Auto von Privat kaufen und sich die 2000€ Händlermarge sparen wollen. Da ist an- und abmelden schon ein Thema. Privatverkäufer will verständlicherweise kein angemeldetes Auto aus der Hand geben, Privatkäufer will keine Kurzzeitkennzeichen bezahlen, weil er das Auto noch nicht geprüft hat und evtl. ohne Kauf wieder nach Hause fahren und die ungenutzten Kennzeichen wegschmeißen muss.
Das ist jetzt offensichtlich einfacher geworden, weil man neuerdings mit dem abgemeldeten Fahrzeug auch längere Strecken als früher zurücklegen kann. Und darüber erhoffe ich mir genauere Informationen, nicht über die generelle Möglichkeit, bei irgendeinem Händler ein Auto zu kaufen und das Alte in Zahlung zu geben. Die kenne ich schon.
Man fragt: wieviel
Die Antwort: grün
Typisch V&S-Forum
Hast du Verständnisprobleme? Der TE gibt sein Fahrzeug beim Händler sprich Niederlassung ab, kein Privatverkauf! 😕
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Zitat:
@warnkb schrieb am 4. Januar 2016 um 17:38:54 Uhr:
Gibt ja auch Leute, die ein Auto von Privat kaufen und sich die 2000€ Händlermarge sparen wollen. Da ist an- und abmelden schon ein Thema. Privatverkäufer will verständlicherweise kein angemeldetes Auto aus der Hand geben, Privatkäufer will keine Kurzzeitkennzeichen bezahlen, weil er das Auto noch nicht geprüft hat und evtl. ohne Kauf wieder nach Hause fahren und die ungenutzten Kennzeichen wegschmeißen muss.
Das ist jetzt offensichtlich einfacher geworden, weil man neuerdings mit dem abgemeldeten Fahrzeug auch längere Strecken als früher zurücklegen kann. Und darüber erhoffe ich mir genauere Informationen, nicht über die generelle Möglichkeit, bei irgendeinem Händler ein Auto zu kaufen und das Alte in Zahlung zu geben. Die kenne ich schon.Man fragt: wieviel
Die Antwort: grünTypisch V&S-Forum
Wenn er schreibt, dass er den Wagen bei BMW holt, wird er wohl kaum einen privaten Käufer meinen, mit dem er sich da nur trifft. 🙄
Also Deine Antwort passt ganz gut ins "Grüne".
Zitat:
@warnkb schrieb am 4. Januar 2016 um 17:38:54 Uhr:
.........Man fragt: wieviel
Die Antwort: grün...Typisch V&S-Forum
Es gibt Leute die lesen den Thread. Es gibt Leute die verstehen worum es geht.
Es gib Leute die Lesen und Verstehen worum es geht.
Und es gibt Leute die schreiben "Typisch V&S-Forum"
Gruß Frank,
der jetzt nicht weis welches Grün gemeint ist. 😉
Zitat:
@d118bmw schrieb am 4. Januar 2016 um 17:49:05 Uhr:
Hast du Verständnisprobleme? Der TE gibt sein Fahrzeug beim Händler sprich Niederlassung ab, kein Privatverkauf! 😕
Die Eingangsfrage des TE lautete: "Abmelden und hin fahren ist nicht, korrekt ?" (wieviel)
Deine Antwort: "Den Händler abmelden lassen" (grün)
Das wollte der TE nicht wissen, es ging um die Fahrt mit abgemeldetem Fahrzeug. Das ist ja mittlerweile geklärt, dankenswerterweise.
Durch Leute, die die Eingangsfrage lesen und dann beantworten.
Zwischenzeitlich hatte ich dann noch Konkretisierungen erbeten, da sich für mich unbekannterweise die Rechtslage geändert hat, speziell zugunsten von Privatkäufern und -Verkäufern.
Auch dies wurde beantwortet bzw. bestätigt. Danke dafür.
Im weiteren Threadverlauf haben einige Spezialisten nochmals die Eingangsfrage des TE mehrmals nicht beantwortet und auch sonst nichts weiter zum Thema beigetragen.
Und jetzt habe ich ein Verständnisproblem...
Zitat:
@warnkb schrieb am 4. Januar 2016 um 19:29:27 Uhr:
Die Eingangsfrage des TE lautete:
Ich weiß ja nicht, wo dein Problem liegt, aber es ist
sinnlossein Auto vor dem Verkauf an einen autorisierten Händler abzumelden. Punkt. Ende. Aus.
Zitat:
@warnkb schrieb am 4. Januar 2016 um 19:43:16 Uhr:
Grün.
Cool. Unrecht haben und auf seinem Standpunkt bestehen. 😁😁
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. Januar 2016 um 10:09:05 Uhr:
Und wo genau steht das so?Zitat:
@Tecci6N schrieb am 4. Januar 2016 um 00:28:12 Uhr:
Die örtliche Begrenzung ist entfallen, es gilt nur noch die zeitliche. Das hat auch überhaupt null mit dem regelmäßigen Standort zu tun. Wenn überhaupt wie früher, dann ging es um den endgültigen Verbringungsort. Aber das gibt's halt nicht mehr, Gesetze ändern sich halt auch mal...Ich lese immer "Rückfahrt" im Gesetz – was ist denn diese Rückfahrt wenn nicht eine Fahrt zurück zum regelmäßigen Standort?
Das würde mich auch maßlos interessieren, an welcher Stelle die örtliche Begrenzung weggefallen ist.
Dann schauen wir doch einfach einmal ins Gesetz unter
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (Klick)
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Vielleicht will er das so ausgelegt haben, dass die Rückfahrt von dem in fett geschriebenen Text nicht erfasst ist. Würde mich zumindest wundern, wenn dem so wäre.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 4. Januar 2016 um 21:49:09 Uhr:
Das würde mich auch maßlos interessieren, an welcher Stelle die örtliche Begrenzung weggefallen ist.
Vergleiche doch einfach deinen veralteten Text, den du schon gepostet hast mit dem jetzt aktuellen Text. Die Fahrten nach Abmeldung sind bundesweit möglich und eben nicht mehr in einem Zulassungsbezirk plus einem angrenzenden.
Dann zeig uns doch bitte mal den angeblich aktuellen Text! Über die Behauptung, dass es einen gäbe, bist du noch nicht rausgekommen.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt jenen Text zur Verfügung:
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Eine Fahrt, die von der Zulassungsstelle über mehrere hundert Kilometer zu einem Händler führt, findet nicht "im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren" statt.
Man sollte Satz 1 und Satz 2 schon trennen können. Behandeln zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte, auch wenn sie zufällig in einem Absatz enthalten sind. (btw., der aktuelle Text steht ja da, es wurde nur vorher mal auf den alten Text verlinkt. Mit aufmerksamen Lesen wäre sogar dir dieser Umstand aufgefallen und du müsstest nicht ständig nachfragen...)
Dass es offensichtlich richtig ist, wurde hier ja auch schon von anderen Leuten mit Links von Zulassungsstellen belegt, die das genau so auf ihrer Seite stehen haben. Desweiteren kannst du dir gerne Kommentarmeinungen zu diesem Thema zu Gemüte führen, mal bei einem Verkehrsministerium nachfragen oder einfach auf einer Zulassungsstelle deiner Wahl anrufen und fragen.
Letztendlich ist es mir aber auch völlig Banane, was du glaubst oder meinst zu wissen. Ich weiß, was ich schreibe und bin mir sicher, dass es richtig ist, sonst hätte ich es nicht so geschrieben. Akzeptiere es oder lasse es, ist für mich nicht wichtig. Und damit bin ich raus hier...
Ich sehe das auch inzwischen so, dass dieser Paragraf auch eine Rückfahrt vom Hamburg nach München zulässt, wenn diese am Tag der Abmeldung erfolgt. Hintergrund wird sein, dass die KH-Versicherung noch den gesamten Tag besteht, erst am Folgetag nicht mehr. Weiterhin ist die Kfz-Steuer auch für den Tag bezahlt.
Ich kann schon nachvollziehen, dass Tecci6N ziemlich genervt ist - auch von mir.