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Abgelaufener TÜV, Sandero kommt im Oktober, Frau macht mich wahnsinnig!!

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 22:52

Hallo zusammen!

Ich werde mir in den nächsten Tagen einen Sandero bestellen. Die Auslieferung wird erst im Oktober erfolgen.

So lange werden wir noch den alten Polo fahren, dessen TÜV im Mai abgelaufen ist.

Seit Tagen versucht meine Frau mich in den Wahnsinn zu treiben, sie ist es schon :-)), mit folgendem Szenario:

Wir bauen einen selbsverschuldeten Unfall mit dem alten Auto. Und das bei abgelaufenem TÜV!!!!

Folge: Kein Versicherungsschutz, hohe Rechnung, völlige Verschuldung, Hartz4, Obdachlosigkeit, Tod usw.

Ich habs etwas übertrieben, aber sie ist jetzt leicht panisch.

Ich möchte jetzt echt nicht den alten Polo für 600,- Euro reparieren lassen, damit er für die letzten 4 Monate noch TÜV bekommt.

Was droht uns wirklich, wenn wir jetzt mit abgelaufenem TÜV einen Unfall bauen? Zahlt die Versicherung dann nichts?

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2009 um 22:07

Sag deiner Frau, sie soll mal ordentlich aufm Pinsel treten -> Fleppen 3 Monate weg und den einen Monat bekommt sie auch mit Busfahren rum.

Klingt doof? Mag sein, aber ist auch in etwa das gleiche Kaliber wie "Kaufvertrag sticht TÜV-Termin"..

Daciaforum - Lache dich gesund ;)

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am 29. Juni 2009 um 14:17

Nein Nein und nochmals nein!

Hier steht ein gequirltes Halbwissen- können bitte diejenigen Poster die nichts wissen und vor allem nichts Sachdienliches beitragen sich zurückhalten?

danke

Es ist so, dassman als Fahrer verpflichtet ist, sein Auto verkehrssicher zu halten. Weiterhin ist man verpflichtet, sein Auto zu versichern.

Davon nahezu unabhängig ist die Verpflichtung zur HU.

Und nun der Reihe nach: Rote Schilder haben nichts mit diesem Fall zu tun, denn das ist eine andere Baustelle!

Das ÜPberziehen der HU bedeutet ersteinmal ordnungsgeldtechnisch: bis 2 Monate nichts. ab 2 Monate kostet es 25 Euro, ab 4 Monate kostet es Bußgeld und ein Punkt. Das ist aber ausschließlich die OWI technische Seite der Medallie!

(Quelle: http://www.bmvbs.de/.../...talog-Verordnung-BKatV-Stand-01.02.2009.pdf)

Das nächste ist die Haftpflichtversicherung im Unfallfall.

Hier lautet die Antwort:

Jedes Auto, was angemeldet ist, ist versichert. Deshalb wird die Versicherung qua Gesetz den Schaden auf jeden Fall regulieren. Wenn sogenannte Obliegenheiten verletzt werden, dann kann die Versicherung den VN in Regress nehmen. Der Regress beschänkt sich auf 5000 Euro, wobei manche Gerichte zur ansicht tendieren, dass man in besonders Schweren fällen 2 x regresspflichtig werden kann.

Die Obliegenheiten selbst sind in

§ 5 KfzPflVV

abschließend aufgeführt. Ich zitiere:

1. das Fahrzeug zu keinem anderen als dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck zu verwenden;

2. das Fahrzeug nicht zu behördlich nicht genehmigten Fahrveranstaltungen zu verwenden, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt;

3. das Fahrzeug nicht unberechtigt zu gebrauchen oder wissentlich gebrauchen zu lassen;

4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;

5. das Fahrzeug nicht zu führen oder führen zu lassen, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel dazu nicht sicher in der Lage ist.

 

Von verkehrssicherheit oder so ist keine Einschränkung zu lesen.

Achtung: Das gilt nur für Fremdschaden- also die Haftpflichtversicherung!

Ergo: Das Bedrohungsszenario ist kurz gesagt Dummschwatz: Krass ausgedrückt: Egal, ob das Auto verkehrssicher ist, oder nicht, solange es zugelassen ist, besteht versicherungsschutz in der Haftpflicht!

Die ndere Frage ist eine moralische: Wenn ein Auto keinen Tüv bekommt, dann sind die Mängel schon richtig gravierend. Und ob man dann tatsächlich es mit seinem Gewissen vereinbaren kann aufgrund technischer Mängel im worst case menschenleben ausgelöscht zu haben, steht auf einen ganz anderen Blatt.

Endlich mal eine qualifizierte Antwort! Leider ist zu viel Halbwissen auf MT versammelt. Schlimm wird es dann, wenn emotional aufgeheizte Stammtisch-Parolen lautstark rausgehauen und für bare Münze genommen werden.

Ich hatte die Situation vom gesunden Menschenverstand her schon richtig eingeschätzt. Wenn die TÜV-relevanten Mängel nicht die elementare Sicherheitssysteme des Fahrzeugs betreffen (Bremsen, Fahrwerk, Lenkung) und letzteres in einem vergleichsweise preiswertem Werkstattcheck für gut befunden wird, sollte man mit gutem Gewissen und unter Inkaufnahme eines Bußgeldes und ggf. unter besonderer Vorsicht noch am Verkehr teilnehmen können.

Beispiele: Sifft der Motor, bei Abstellen Pappe drunter, hat der Auspuff ein Loch, wöchentlich kontrollieren ob alles noch genügend Halt hat und das Loch nicht größer wird u.s.w. Wenn das Fahrzeug eine ordentliche Vollbremsung ermöglicht und stets sicher lenkbar ist und die Spur hält, ist das IMO vertretbar. Natürlich ist diese Übergangslösung so kurz wie möglich zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von watschel

Die ndere Frage ist eine moralische: Wenn ein Auto keinen Tüv bekommt, dann sind die Mängel schon richtig gravierend. Und ob man dann tatsächlich es mit seinem Gewissen vereinbaren kann aufgrund technischer Mängel im worst case menschenleben ausgelöscht zu haben, steht auf einen ganz anderen Blatt.

Auch diese Bürde kann eine sehr schwere sein. Das sollte man nie unterschätzen und sich lieber vorher darüber Gedanken machen als nachher zu jammern....

am 30. Juni 2009 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von watschel

Die ndere Frage ist eine moralische: Wenn ein Auto keinen Tüv bekommt, dann sind die Mängel schon richtig gravierend. Und ob man dann tatsächlich es mit seinem Gewissen vereinbaren kann aufgrund technischer Mängel im worst case menschenleben ausgelöscht zu haben, steht auf einen ganz anderen Blatt.

Auch diese Bürde kann eine sehr schwere sein. Das sollte man nie unterschätzen und sich lieber vorher darüber Gedanken machen als nachher zu jammern....

Diese Bürde ist unabhängig vom technischen Zustand des Fahrzeugs.

am 1. Juli 2009 um 6:29

diese Bürde nimmt jeder Verkehrsteilnehmer auf sich, allein durch die Teilnahme am Verkehr, denn wer kann wegen gültigem TÜV-Papperl Defekte an Mensch oder Material ausschließen (Reifenplatzer, Herzkasper, ältere Verkehrsteilnehmer o.ä.).

Das ist sicher auch nicht der Sinn und Zweck einer technischen Überwachung (die man vielleicht auch für die Fahrer einführen sollte bezüglich Verkehrstauglichkeit und Wissen). Die soll nur die groben Verstöße ausfiltern wie Schrott oder Umbauten...

@watschel: teilweise war ich amüsiert, teilweise verärgert ob dieser Beiträge, manch einem würde ich das Wahlrecht entziehen wollen...

ein zufriedener Gas-MCV-Fahrer aus Bayern :)

am 1. Juli 2009 um 9:34

moin,

ich hab mir einen logan mcv für viel geld gekauft.

Wenn du mir dort wegen technischer mängel, an deinem polo, reinkrachst reis ich dir den kopf ab.

Das du deiner frau diese sache zutraust ist schon stark.

ciao peter

am 1. Juli 2009 um 11:17

Zitat:

Original geschrieben von abgpeter

moin,

ich hab mir einen logan mcv für viel geld gekauft.

Wenn du mir dort wegen technischer mängel, an deinem polo, reinkrachst reis ich dir den kopf ab.

Das du deiner frau diese sache zutraust ist schon stark.

ciao peter

Ich finde es nicht in Ordnung mit technischen Mängeln rumzufahren, aber ich finde solch Stammtisch geblubber einfach nur widerlich Aurian?

am 1. Juli 2009 um 11:48

achja?

wenn es dich betreffen würde würdest du nicht blos blubbern

mir ist einer hinten rein weil im gegenverkehr zwei meinten sie können ein schlange von 15 fahrzeugen überholen, für den ersten kein problem, der fand eine lücke, was geschah mit den anderen lücken? genau der zweite fand keine, also ich vollbremsung, zumal ich den zweiten erst sah als erste einfedelte, die hinter mir war zu dicht an mir, peng, mein auto war schrott, alle anderen sind versicherungsmäßig sicher nur gestuft worden

 

blubber blubber

am 1. Juli 2009 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Man muß sich doch hier wirklich fragen, warum jemand, der weiß, daß der TÜV seines Altfahrzeuges im April abgelaufen ist, ein Neufahrzeug bestellt, welches erst im Oktober (!) lieferbar ist. Da fehlt IMHO die Sinnhaftigkeit.

Genau das war auch die Frage, die ich mir als erstes gestellt habe.

Vor allem ist der TüV wohl schon abgelaufen und er hat das neue Auto noch nichtmal bestellt.

Ich würde die alte Möhre verschrotten und die holde Gattin Bus oder Fahrrad fahren lassen, damit gefährdet sie sich und andere nicht :rolleyes:

am 1. Juli 2009 um 13:36

Zitat:

Original geschrieben von abgpeter

achja?

wenn es dich betreffen würde würdest du nicht blos blubbern

mir ist einer hinten rein weil im gegenverkehr zwei meinten sie können ein schlange von 15 fahrzeugen überholen, für den ersten kein problem, der fand eine lücke, was geschah mit den anderen lücken? genau der zweite fand keine, also ich vollbremsung, zumal ich den zweiten erst sah als erste einfedelte, die hinter mir war zu dicht an mir, peng, mein auto war schrott, alle anderen sind versicherungsmäßig sicher nur gestuft worden

 

blubber blubber

So,

bevor nun auf dieses Posting antwortest, wisch Dir den Schaum vom Mund, geh bei dem schönen Wetter zur Eisdiele und gönn Dir ein Eis, Du Hitzkopf.

Ich bin bislang in meinem Leben immer nur passiv in Unfälle verwickelt gewesen. Man hat bislang immer meine Autos verknittert Zum Glück waren das alles nur Blechschäden. Nichts gravierendes. Doch halt, meine Frau hat mal gepennt und mein Auto zerlegt. Für was zahle ich jedes Jahr versicherungsbeiträge- richtig, damit ich im Zweifel nicht ruiniert werde, wenn ich Fremdschäden verursache.

Sei froh, dass in Deinem speziellen Fall nur das Auto Schrott war. Das ist doch letztenendes nur Blech. Und da Du nicht selber gepennt hast, bekommst Du doch den Schaden bezahlt, also weshalb regst Du Dich auf? Und um nochmals auf den Polo zurückzukommen auch wenn der gravierende Mängel hat, ist der versichert und Dein Schaden wird bezahlt.

Mensch, mach fürn paar Euro ne AU und dann fahr doch einfach. Und wenn die auch nicht klappt, weil dein Auspuff aufm Boden hängt nimm n Stück Draht und tüddel' den an die Abschleppöse.

Wenn du nur n Sprung in der Frontscheibe, ne Durchrostung im Kotflügel oder eine nicht ziehende Handbremse hast würd ich nicht noch vorm Abwracken investieren. Dass du nicht mehr fahren solltest, wenn eine Bremsscheibe fehlt oder dein Gaspedal nicht von alleine zurückschnackt weißt du ja sicherlich selber.

Schau dir die Tarife für die Überschreitung und die Reparatur an und mach ne Kosten-Nutzen-Risiko-Rechnung.

Zitat:

weil dein Auspuff aufm Boden hängt nimm n Stück Draht und tüddel' den an die Abschleppöse.

na klar, man freut sich doch immer wieder, wenn einem auf der Autobahn der Vordermann den Endschalldämpfer vor´s Auto legt.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel

Mensch, mach fürn paar Euro ne AU und dann fahr doch einfach. Und wenn die auch nicht klappt, weil dein Auspuff aufm Boden hängt nimm n Stück Draht und tüddel' den an die Abschleppöse.

Mensch,

was ist eigentlich los mit euch "TÜV-ist-sowieso-Mist" Vertretern???

Habt ihr noch alles beisammen - ich bin echt schockiert von einer derartigen Hirnlosigkeit umringt zu sein.

Mir ist mittlerweile egal, ob und wer bei einem Schaden aufkommt, ich habe bloß keinen Bock auf eine unheimliche Begegnung mit einem wie euch ...

Im vorliegenden Fall ist es doch wohl am sinnvollsten, die alte Möhre ohne TÜV sofort zu verschrotten und sich für ein paar Euros einen (Klein-)Wagen zu kaufen, der zumindest noch für die Zeit bis zur Auslieferung des neuen Wagens TÜV hat und sich außerdem in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Auf Ebay und Mobile gibt es dazu genug Angebote.

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