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Abgelaufener TÜV, Sandero kommt im Oktober, Frau macht mich wahnsinnig!!

Themenstarteram 25. Juni 2009 um 22:52

Hallo zusammen!

Ich werde mir in den nächsten Tagen einen Sandero bestellen. Die Auslieferung wird erst im Oktober erfolgen.

So lange werden wir noch den alten Polo fahren, dessen TÜV im Mai abgelaufen ist.

Seit Tagen versucht meine Frau mich in den Wahnsinn zu treiben, sie ist es schon :-)), mit folgendem Szenario:

Wir bauen einen selbsverschuldeten Unfall mit dem alten Auto. Und das bei abgelaufenem TÜV!!!!

Folge: Kein Versicherungsschutz, hohe Rechnung, völlige Verschuldung, Hartz4, Obdachlosigkeit, Tod usw.

Ich habs etwas übertrieben, aber sie ist jetzt leicht panisch.

Ich möchte jetzt echt nicht den alten Polo für 600,- Euro reparieren lassen, damit er für die letzten 4 Monate noch TÜV bekommt.

Was droht uns wirklich, wenn wir jetzt mit abgelaufenem TÜV einen Unfall bauen? Zahlt die Versicherung dann nichts?

Beste Antwort im Thema
am 1. Juli 2009 um 22:07

Sag deiner Frau, sie soll mal ordentlich aufm Pinsel treten -> Fleppen 3 Monate weg und den einen Monat bekommt sie auch mit Busfahren rum.

Klingt doof? Mag sein, aber ist auch in etwa das gleiche Kaliber wie "Kaufvertrag sticht TÜV-Termin"..

Daciaforum - Lache dich gesund ;)

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am 27. Juni 2009 um 9:11

Ein Arbeitskollege hat sich vor 2 Wochen einen Basis MCV bestellt und hat dann gleich gesagt das sein Tüv des Abwrackautos seit April abgelaufen ist liefertermin des MCV`s soll Oktober sein die haben ihm gesagt er soll den Kaufvertrag mit ins Auto nehmen und wenn er angehalten wird soll er den Kaufvertrag vorzeigen und dann wäre die Sache erledigt hat er sich auch wohl von der Polizei bestätigen lassen er hat nen Bekannten der da ist.

MfG

am 27. Juni 2009 um 9:17

Hallo, was die Fristen angeht, war / ist das eigentlich ganz locker und so hat es uns auch mal ein gut aufgelegter Polizist am Telefon 'rübergebracht, der mir bestätigen musste, was mir die restliche Familie nicht glauben wollte und vermutlich viele nicht wissen...

2 Monate sind definitiv gratis, nur dass mitlerweile zurückdatiert wird auf den Fälligkeitsmonat. Fällt man durch, hat man eine Nachfrist, 4 oder 6 Wochen (bin zufaul zum googlen...) und fällt man dann nochmals durch, gibt's nochmal eine Nachfrist von 4 Wochen.

Also die 4 Monate sind drin mit zweimal vorfahren...

Und das Auto sollte ja sowieso verkehrtauglich / -tüchtig sein, dann ist ein Zusammenhang mit dem überzogenen TÜV erst mal nachzuweisen. Andersrum muss ein Auto mit gültigem Plaketterl ja nicht zwingend verkehrstauglich sein, warum auch immer...

Gruß aus Bayern...

Zitat:

Original geschrieben von master2005

Ein Arbeitskollege hat sich vor 2 Wochen einen Basis MCV bestellt und hat dann gleich gesagt das sein Tüv des Abwrackautos seit April abgelaufen ist liefertermin des MCV`s soll Oktober sein die haben ihm gesagt er soll den Kaufvertrag mit ins Auto nehmen und wenn er angehalten wird soll er den Kaufvertrag vorzeigen und dann wäre die Sache erledigt hat er sich auch wohl von der Polizei bestätigen lassen er hat nen Bekannten der da ist.

MfG

Polizisten sind ja bekanntlich "Gesetzeshüter". In welchen Gesetzt steht dann, dass ein Auto ohne TÜV gefahren werden darf, wenn eine Neuwagenbestellung vorliegt? Wenn das Auto nur zwischen zwei Dörfern bewegt wird und die jeweiligen Grünröcke gute Bekannte sind, kann ich mir ein beidseitiges Augenzudrücken Seitens der Exekutive durchausvorstellen. Gesetzteskonform ist das auf keinen Fall.

Muss halt jeder selber sehen, welches Risiko man eingeht.

Gruß, Wolf.

Das Fahren ohne HU/AU kostet dich jeweils ein paar Euro und schlimmstenfalls 2x 1 Punkt.

Ist eigentlich ein "kalkulierbares" Risiko - musst du also selber entscheiden.

Was Versicherung angeht, würde ich mir auch kein "Kopf" machen.

Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen und deine Steuer ist wohl auch bezahlt.

Selbst wenn du pünktlich zur Hauptuntersuchung gegangen wärst, könnte ein paar Stunden nach der Untersuchung ein Schaden eingetreten sein, der das Fahrzeug verkehrsunsicher macht.

Deine Haftpflicht zahlt trotzdem.

Die HU/AU stellt nur eine vielleicht 10minütige Momentaufnahme des Fahrzeugzustandes dar. Sagt aber nichts über den Zustand zum Zeitpunkt eines möglichen Unfalls aus.

Aus einer abgelaufenen HU gleich ein verkehrsunsicheres Auto abzuleiten, kommt einer fragwürdigen Ferndiagnose gleich. Wenn z.B. die Windschutzscheibe (im Sichtbereich) gerissen ist, kommen ich nicht durch die HU.

Ob das Fahrzeug dadurch aber verkehrsunsicher (im Sinne von Gefahr für Andere) ist, wage ich zu bezweifeln.

Anderes Beispiel:

Beim (ehemaligen) Golf 1 meiner Mutter war im unteren Bereich (zum Schweller hin) vom Kotflügel eine 1-Mark-Stück große Durchrostung - sonst war alles im Lot. Der "nette" Herr vom Tüv hat es als so wesentlich erachtet, dass er uns hat durchfallen lassen... - ist das Auto wirklich ein Risiko im Straßenverkehr gewesen?

Will damit sagen:

Eine "Tüv-relevante" Reparatur in Höhe von Euro 600,- kann auch "Firlefanz" sein...

Wir reden hier über eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat - :rolleyes:

 

Was hier zu diesem Thema alles vom Stapel gelassen wird, läßt mich echt an den Verstand mancher Mitmenschen zweifeln.

Das Thema "überschrittener TÜV Termin" und die Folgen für die Betriebserlaubnis / verscherungsschutz eines Fahrzeugs ist, wenn man mal ein wenig googelt, durchaus nicht klar zu beantworten.

Wenn du sagst, dass du 600 Euro Reparaturkosten hättest, um die alte Karre TÜV fertig zu machen, dann nehme ich mal stark an, dass mindestens Bremsen und oder Dämpfer fällig sind. Bei einem Unfall argumentieren zu wollen, dass diese Schäden nicht ursächlich gewesen sein sollen, dürfte einen jahrelangen Prozess mit ungewissem Ausgang für dich bedeuten.

Die Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, dass erstattete Geld bei dir wieder zu holen, und die dürften da ein deutlich längeren Arm und Prozesspuste haben als du.

Es gibt auch keine "Kulanz" Zeiten für TÜV Termine. Reinrechtlich gesehen kannst du im Folgemnat schon ein Ticket von der Polizei kriegen. Wenn der Wagen zum TÜV kommt, wird immer zurückdatiert, d.h. die überzogenen Monate werden abgezogen und du hast nur noch 20 Monate TÜV bei 4 Monaten Überziehung.

Wenn auf irgendwelchen Kuddörfern die Polizei ein Auge zudrückt, dann ist das nett aber eben ungesetzlich, und keinesfalls ein Präzedenzfall, den man anderen Polizisten unter die Nase reiben kann.

Es gibt nur die Möglichkeiten: Auto TÜV Abnehmen lassen, oder versuchen eine andere Karre mit Rest-TÜV zu ergattern (was momentan schwer sein dürfte). Alles andere kann dich viel Geld kosten. Ich kann deine Frau voll verstehen. Eine Diskussion über Sinn-und Unsinn von TÜV u.ä. ist hier völlig irrelevant, auf die klugen Sprüche mancher Leute würde ich nix geben - die bezahlen am Ende ja auch nicht. Wie gesagt, überlege, was der "Worst case" für dich bedeutet.

Es sind auch schon Leute 25 jahre ohne Führerschein rumgefahren, trotzdem würde sich hier doch wohl keiner deswegen hinstellen und sagen "Riskier das ruhig, ist ne' Kosten-Nutzen-Rechnung"

Man muß sich doch hier wirklich fragen, warum jemand, der weiß, daß der TÜV seines Altfahrzeuges im April abgelaufen ist, ein Neufahrzeug bestellt, welches erst im Oktober (!) lieferbar ist. Da fehlt IMHO die Sinnhaftigkeit.

am 27. Juni 2009 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von dermondeoreiter

Was hier zu diesem Thema alles vom Stapel gelassen wird, läßt mich echt an den Verstand mancher Mitmenschen zweifeln.

Das Thema "überschrittener TÜV Termin" und die Folgen für die Betriebserlaubnis / verscherungsschutz eines Fahrzeugs ist, wenn man mal ein wenig googelt, durchaus nicht klar zu beantworten.

Wenn du sagst, dass du 600 Euro Reparaturkosten hättest, um die alte Karre TÜV fertig zu machen, dann nehme ich mal stark an, dass mindestens Bremsen und oder Dämpfer fällig sind. Bei einem Unfall argumentieren zu wollen, dass diese Schäden nicht ursächlich gewesen sein sollen, dürfte einen jahrelangen Prozess mit ungewissem Ausgang für dich bedeuten.

Die Versicherung wird auf jeden Fall versuchen, dass erstattete Geld bei dir wieder zu holen, und die dürften da ein deutlich längeren Arm und Prozesspuste haben als du.

Im großen und ganzen hast du recht, dem TE sollte man aber mal klar machen, daß das Thema Versicherungsschutz rein garnichts mit dem TÜV zu tun hat! Was das TÜV-Überziehen kostet, kann man über Google herausfinden, aber nicht die AU vergessen, die kostet eventuell extra.

Sollte die Kiste Mängel haben, die die Verkehrssicherheit gefährden spiel es keine Rolle ob die Kiste noch 23 Monate TÜV hat oder er seit 2 Jahren abgelaufen ist. Im Extremfall kannst du einen Tag nach dem TÜV bei einem Unfall bereits Probleme mit der Versicherung bekommen, wenn am Tag des Tüv die Reifen 2mm Profil haben und durch ein paar Burnouts am nächsten Tag nur noch 1,5mm (oder mit den guten Winterreifen zum Tüv und danach die Alus mit den "Slicks" wieder drauf...)

Und immer daran Denken: Der Tüv ist nur eine Momentaufnahme und keine Garantie für 24 Monate!

Was ich mich hier frage:

Warum haben wir überhaupt noch einen TÜV?

Wenn ich ein Auto bestellt habe, kann ich ohne Tüv meinen Altwagen weiterfahren? Wie lange denn? Auch ein Jahr? oder wie oder was??? Oder der Verkäufer hat da was gesagt, und so weiter, - wer macht die Gesetze? Der Verkäufer mit den Kaufvertrag = TÜV?? Karl heinz von Nebenan?

Wird lustig vor Gericht, wenn die Begründungen für 6 monatiges fahren mit einem Auto ohne TÜV dem Richter erklärt werden...

Richtig bitter wird es, wenn bei einem Unfall mit Todesfolge den Angehörigen erklärt wird, warum die Bremsen nicht kontrolliert wurden, um den TÜV zu sparen, wegen Kaufvertrag usw....

 

Wie bitte? Kaufvertrag als Tüv Ersatz???? Das glaub Ihr doch selbst nicht!

Wenn ich an Stelle der Versicherung bei einem Unfall wäre, bei dem mein Versicherter einen Unfall hat, den ich regulieren muss, würde ich wegen 6 Monaten Tüv Überschreitung von einer groben Fahrlässigkeit ausgehen.

Und die Zahlung verweigern, bzw. den Gegner je nach Verschulden im Haftpflichtfall das Geld überweisen, mir es aber vom eigenen Versicherten zurückholen, da kann jede Versicherung Geld sparen!

Zitat:

Original geschrieben von master2005

...die haben ihm gesagt er soll den Kaufvertrag mit ins Auto nehmen und wenn er angehalten wird soll er den Kaufvertrag vorzeigen und dann wäre die Sache erledigt hat er sich auch wohl von der Polizei bestätigen lassen er hat nen Bekannten der da ist.

Für eine derartige Handlungsweise gibt es defintiv keine gesetzliche Grundlage.

Zitat:

Für eine derartige Handlungsweise gibt es defintiv keine gesetzliche Grundlage.

Doch, das ist definitiv so. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten. Wer in der Kirche den abgelaufenen TÜV gebeichtet hat und eine Bescheinigung über 3 vollzogene Vaterunser vom Pfarrer mitführt, auch der kann das bei einer Polizeikontrolle vorlegen. Da das Fahrzeug somit temporär geweiht ist, erlaubt der Gesetzgeber bis zu 8 Monate TÜV-Überziehen.

Ernst beiseite: Der TE möge doch bitte auflisten, welche Mängel denn nun genau vorliegen, und welcher Mangel wieviel kostet.

Folgendes Szenario: Steinschlag in der Windschutzscheibe und Motor sifft etwas -> deswegen kein TÜV, Instandsetzung von beidem in Summe 600Euro.

Dann kann man doch für 50 Euro auf den Bremsenprüfstand + Stoßdämpfer und Fahrwerk Sichtkontrolle und sich das von der Werkstatt bescheinigen lassen.

Bei einem Unfall kann man dann der Versicherung astrein nachweisen, daß der abgelaufene TÜV nicht ursächlich für den Unfall (z.B. Auffahrunfall) war.

Zitat:

Original geschrieben von SeatArosa1.7SDI

Dann kann man doch für 50 Euro auf den Bremsenprüfstand + Stoßdämpfer und Fahrwerk Sichtkontrolle und sich das von der Werkstatt bescheinigen lassen.

Bei einem Unfall kann man dann der Versicherung astrein nachweisen, daß der abgelaufene TÜV nicht ursächlich für den Unfall (z.B. Auffahrunfall) war.

Und morgen kommt der Nikolaus...

Zitat:

Original geschrieben von SeatArosa1.7SDI

Dann kann man doch für 50 Euro auf den Bremsenprüfstand + Stoßdämpfer und Fahrwerk Sichtkontrolle und sich das von der Werkstatt bescheinigen lassen.

Bei einem Unfall kann man dann der Versicherung astrein nachweisen, daß der abgelaufene TÜV nicht ursächlich für den Unfall (z.B. Auffahrunfall) war.

Und was soll das bringen? So einen Wisch kann dir jede halbwegs unseriöse Werkstatt auch nach einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug erstellen. Von daher dürfte die Beweiskraft wohl gegen Null gehen.

Ausser du lässt es notariell beglaubigen, dann reichen 50 EUR aber nicht. ;D ;D

Hallo,

ich kann Deine Frau gut verstehen. Du spielst ganz schön hoch, wenn Du ohne TÜV schon

weiterfährst!!!

Du spielst nicht nur für Euch mit hohen Karten. Nein, so eine Rücksichtlosigkeit anderen gegenüber

da habe ich keine Worte mehr.

Vorallem denk doch mal an die eventuellen Unfallgegener. Ich finde es Verantwortungslos von Dir ohne TÜV schon seit Mai herum zufahren!!!

Ich würde einen Unfallgegner bei Unfall und abgelaufenen TÜV anzeigen.

Man kann nur hoffen, das Dein Auto aus dem Verkehr gezogen wird ( der jetzige ohne TÜV).

Hallo,ich kann Deine Frau gut verstehen.

Du spielst ganz schön hoch, wenn Du ohne TÜV schon weiterfährst!!!

Du spielst nicht nur für Euch mit hohen Karten. Nein, so eine Rücksichtlosigkeit anderen gegenüber

da habe ich keine Worte mehr.

Vorallem denk doch mal an die eventuellen Unfallgegener. Ich finde es Verantwortungslos von Dir ohne TÜV schon seit Mai herum zufahren!!!

Ich würde einen Unfallgegner bei Unfall und abgelaufenen TÜV anzeigen.

Man kann nur hoffen, das Dein Auto aus dem Verkehr gezogen wird (der jetzige ohne TÜV).

Hallo, nein Deine Versicherung wird nichts zahlen.

Wir haben einen bekannten wo die roten Schilder nicht verlängert wurden. Was war? Er hatte einen schweren Unfall verursacht.

Seine Beifahrerin war schwerst verletzt ins Krankenhaus gekommen und musste

mehrmal operiert werden.

Es war ein Schaden von ins Gesamt : über 750.000 DM damals entstanden. Ermusst für jeden Pfennig haften.

Bei Autos die ohne TÜV fahren ist es genauso!! Ich würde es mir sehr überlegen ob man nicht noch Geld opfert und ein intaktes Auto Fährt.

Vorallem weist Du ja auch noch welche gravierenden Fehler Dein Auto hat.

Ich sage nur bei Gericht gillt es als besonders "Grobfahrlässig".

Zeig Verantwortung allen gegenüber!!

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