Abgelaufene HU - Knöllchen !!

So, nach drei Monaten hat es mich nun endlich erwischt ;-)

Die Frage, die sich mir da stellt ... wenn ich einmal ein Knöllchen wegen einer abgelaufenen HU bekommen habe, wann darf man mir dann das nächste ausstellen? Oder darf möglicherweise sogar nur einmal "verwarnt" werden?

Weiß das jemand?

Gruß aus Köln
DIRK

17 Antworten

Kester,

diese Fälle treffen beim TE aber alle nicht zu, sind also hier irrelevant.

Zitat:

Original geschrieben von cremi


Da steht auch mit Kuli draufgeschrieben, dass meine HU abgelaufen ist. Aber kein Datum und nichts.
Das heißt weder die Polizei, die mich anhalten könnte, noch eine zweite Politesse, die ein paar Tage später an dem Wagen vorbei kommt, weiß, dass ich schon ermahnt wurde deshalb.

Das ist ein sehr naiver Trugschluß. Dass bei dir kein Datum draufsteht heißt noch lange nicht, dass beim betr. Amt keines vermerkt ist.

Im übrigen: dein nächster Thread hier heißt wahrscheinlich "Versicherung verweigerte mir Schadensregulierung", da wunderst dich dann auch noch drüber. Und dann hast du ein richtiges Problem.

Mir ist sowas vollkommen unverständlich.

~

normalerweise bekomme ich auch von meiner werkstatt post "laut unseren unterlagen läuft bald ihr tüv ab" - zusammen mit dem angebot des rundum-sorglos-pakets mit jahresinspektion und sonstigem, was man laut werkstatt für den tüv "braucht".

ob ich das angebot wahrnehm oder nicht is dann egal, aber ich weiss, wann ich mein auto irgendwo anmelden muss 😉

also nichts für ungut, aber komplett verpennen kann ich mir schwer vorstellen (ausnahmen mal abgesehen, s. urlaub - aber gab's da nicht mal eine ausnahmeregelung???)

bin ich froh, meine techn. überprüfung 4 monate überziehen zu können... :-)

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