abgedunkelte Seitenmarkierungsleuchten mit Zulassung?

VW Vento 1H

Moin.

Kennt einer originale VW SMLn vom Golf 3 oder ähnliche, die möglichst nich groß gewölbt sind (wie beim Passat 3BG) und abgedunkelt sind?

Noch dazu solten sie ein E-Prüfzeichen haben oder sonstige Zulassungsmöglichkeit.

Will nich diese Hella-Eier dranbasteln 😉

36 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel



Zitat:

Original geschrieben von CrossGolf


Warum sollte man Vier Stück dran machen? Ich würde die nur vorne drann machen. Und zwar genau da wo sie beim US Golf auch sitzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wenn man die nachrüsten vorne und hinten drann machen muss. Es gibt viele Autos (zB 5er BMW pre Facelift) die nur vorne welche haben. Da rote nun mal illlegal sind, lass ich sie hinten lieber ganz weg.
Weil in der ECE-R48 vorgeschrieben ist das welche im vorderen Drittel und welche im hinteren Drittel sein müssen!

Guck mal nach der Fahrzeuglaenge.

Bei Fahrzeugen unter 6m der Klasse M1 und N1.

Unsere Autos entsprechen M1: Bis zu 8 Sitze exklusive dem Fahrersitz 😉

Unter 6m sind die meisten Golfs auch.

Okay ein Fehler gebe ich zu: Laut ECE-R48 6.18.4.3 steht "und/oder". Also es dürfen welche nur vorne oder nur hinten oder vorne und hinten. Da habt ihr recht. Habe das "/oder" überlesen.

Und zum 2.Mal: Sie DÜRFEN blinken!!

Das PDF vom BMVBS ist leider kopiergeschützt, ich schau mal ob Foxit das intressiert, habe keine Lust das hier abzuschreiben...

Aber Kurzform:
6.18.7 Elektrische Schaltung
[blablabla 6m M1 / N1] dürfen gelbe SMLn auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron mit der selben Frequenz wie die Blinker auf der selben Seite des Fahrzeuges blinken.

Liest selber nach...oder verpetzt mich beim TÜFF wenn ich se drin habe.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Bei Fahrzeugen unter 6m der Klasse M1 und N1.

Unsere Autos entsprechen M1: Bis zu 8 Sitze exklusive dem Fahrersitz 😉

Unter 6m sind die meisten Golfs auch.

Okay ein Fehler gebe ich zu: Laut ECE-R48 6.18.4.3 steht "und/oder". Also es dürfen welche nur vorne oder nur hinten oder vorne und hinten. Da habt ihr recht. Habe das "/oder" überlesen.

Und zum 2.Mal: Sie DÜRFEN blinken!!

Das PDF vom BMVBS ist leider kopiergeschützt, ich schau mal ob Foxit das intressiert, habe keine Lust das hier abzuschreiben...

Aber Kurzform:
6.18.7 Elektrische Schaltung
[blablabla 6m M1 / N1] dürfen gelbe SMLn auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron mit der selben Frequenz wie die Blinker auf der selben Seite des Fahrzeuges blinken.

Interessant, das ist mir tatsaechlich neu.

Zitat:

Liest selber nach...oder verpetzt mich beim TÜFF wenn ich se drin habe.

Ach iwo.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Bei Fahrzeugen unter 6m der Klasse M1 und N1.

Unsere Autos entsprechen M1: Bis zu 8 Sitze exklusive dem Fahrersitz 😉

Unter 6m sind die meisten Golfs auch.

Okay ein Fehler gebe ich zu: Laut ECE-R48 6.18.4.3 steht "und/oder". Also es dürfen welche nur vorne oder nur hinten oder vorne und hinten. Da habt ihr recht. Habe das "/oder" überlesen.

Und zum 2.Mal: Sie DÜRFEN blinken!!

Das PDF vom BMVBS ist leider kopiergeschützt, ich schau mal ob Foxit das intressiert, habe keine Lust das hier abzuschreiben...

Aber Kurzform:
6.18.7 Elektrische Schaltung
[blablabla 6m M1 / N1] dürfen gelbe SMLn auch Blinklicht ausstrahlen, sofern sie synchron mit der selben Frequenz wie die Blinker auf der selben Seite des Fahrzeuges blinken.

Liest selber nach...oder verpetzt mich beim TÜFF wenn ich se drin habe.

qnkel sie dürfen blinken WENN sie für diese Funtkion zugelassen sind dazu muss auf denen das verwendungskurzzeichen 5 oder 6 drauf sein. haben sie nur die verwendungskurzzeichen SM1 oder SM2 drauf dürfen sie nicht blinken da sie nur betreibungserlaubnis für seitenmakierung haben

das letzte wort hat immernoch die stvzo und da ist ganz klar geregelt was lampen dürfen und für was zugelassen

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Würden ihr an einen Golf in dragon green, eher weiße, graue oder gelbe dran machen? Es kommen nur die vom Volvo V40 Phase I in betracht. Es seid denn ich finde noch welche die sie noch flacher einsetzten lassen, ohne das man lackieren muss.

Frontblinker sind von MTS (mit Standlicht)
Seitenblinker im Polo Look (Oval, Klarglas innen geriffelt)
Rückleuchen kommen schwarz rote von Inpro rein.
Scheinwerfer sind noch originale Einkammer.

Ich tendiere ja zu den weißen, würde aber auch die gelben nehmen, wenn ich sie sehr günstig irgendwo herbekäme.

Zitat:

Original geschrieben von CrossGolf


Würden ihr an einen Golf in dragon green, eher weiße, graue oder gelbe dran machen? Es kommen nur die vom Volvo V40 Phase I in betracht. Es seid denn ich finde noch welche die sie noch flacher einsetzten lassen, ohne das man lackieren muss.

Frontblinker sind von MTS (mit Standlicht)
Seitenblinker im Polo Look (Oval, Klarglas innen geriffelt)
Rückleuchen kommen schwarz rote von Inpro rein.
Scheinwerfer sind noch originale Einkammer.

Ich tendiere ja zu den weißen, würde aber auch die gelben nehmen, wenn ich sie sehr günstig irgendwo herbekäme.

Also Gelbe fallen für mich total wech. Hab ja auch Dragon Green. Da ich schon durch Joker-Ausstattung weisse Seitenblinker etc. habe kommt nix Gelbes ans Auto. Das is hässlich.

Ich möchte gern abgedunkelte - graue - smoked. Nenne es wie Du willst. Da sie ja unten in die Schürzen kommen will ich es schön dezent haben. Weisse fallen mir da zu krass auf.

edit:
@Himeno Danke für den Hinweis. Werd ich gleich nochmal nachlesen...

Also in der StVZO steht nur wie sie zu blinken haben und wo was blinkt. Mehr nicht.

In der ECE-R48 ist eindeutig von SMLn nach SM1 und SM2 die Rede die blinken dürfen. Also benötigen diese dafür nicht das Verwendungskurzzeichen 5 oder 6.

Oder hast Du einen weiteren Paragraphen / Regelung dazu?

erstmal ist ece reglung keine eu reglung sondern von den vereinten nationen darüber steht immernoch die stvzo

http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf

sm1 und sm2 Heisst seitenmakierung, nach deutscher vorschrift leuchtet seitenmakierungsleuchten dauerhaft und blinken nicht. gelbe blinkzeichen sind nur für blinkleuchten erlaubt die die zeichen 5 und 6 haben.
in der stvzo steht nirgends drin das seitenmakierungsleuchten blinken dürfen und demzufolge ist dies verboten.
wozu sollten auch seitenmakierungsleuchten auch blinken?
die funktionsweeisen sind mit den verwendungskurzzeichen sm1, sm2 sowie 5 und 6 festgelegt und da drin steht in der stvzo nirgends das sml blinken sollen oder das seitliche blinker dauerhaft leuchten sollen.
sm1 und sm2 sind nunmal seitenmakierungsleuchten die dauerhaft leuchten .
Und 5 und 6 sind seitliche blinker die beim blinken aufleuchten.

Jedes verwendungskurzzeichen macht die zugelassene Verwendung der lichttechnischen Einheit deutlich und die da nicht genannten funktionen sind illegal. die bedeutungen der zeichen stehen oben im link

In der StVZO ist es nicht verboten und die ECE-R48 kommt nach der StVZO. In Deutschland gilt die ECE-R48 komplett und alles was sie beinhaltet sonst wäre diese "Internationale Harmonisierung der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge" mit den ECE-Regelungen völlig nutzlos.

Laut ECE-R48 dürfen SMLn mit SM1 und SM2 blinken. Fertig. Aus.

geh mal zum tüv und frag nach ob seitenmakierungen blinken dürfen. die werden dir den vogel zeigen und dich vom hof jagen

was nicht in der STVZO/FZV steht ist verboten und da steht kein wort das seitenmakierungen blinken dürfen.

das hier zu der ece regelung

Zitat:

ECE-Regelungen bezeichnet einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften für Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen.

Grundlage ist ein am 20. März 1958 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) geschlossenes und mit Wirkung vom 16. Oktober 1995 geändertes Übereinkommen. Dem Übereinkommen gehören 46 Vertragsparteien an.

Mit diesem Übereinkommen wird auf internationaler Ebene der Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge sowie die gegenseitige Anerkennung und Zulassung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens möglich. Dies soll vor allem Schranken im Handel abbauen. Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Übereinkommens über einhundert ECE-Regelungen verabschiedet.

Die meisten dieser ECE-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Sie erfassen die meisten Teile und Ausrüstungen von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig erweitert/angepasst

liest du das da nicht alles übernommen wird?

dann lies mal ECE R48 unter 6.5 Fahrtrichtungsanzeiger
6.5.1
Vorgeschrieben. Die Typen der Fahrtrichtungsanzeiger sind in kategorien ( : 1, 1a, 1b, 2a, 2b, 5 und 6) unterteilt, deren zusammnfassung an einem fahrzeug ain anbauschema (A und B ) darstellt.

hier steht schnmal welche verwendungskurzzeichen blinker haben , du hast zwar recht das unter 6.5.7 auch seitenmakierungsleuchten für fahrzeuge unter 6m stehen aber diese müssen die anfoderungen der kategorien und abstrahlung unter 6.5.5 haben und dann die kategoriekennzeichnung 5 und 6 mit drauf haben.
somit fallen hier schon die seitenmakierungen die nur die kategorie sm1 und sm2 haben raus

der nächste witz kommt unter 6.18.8
Bei Fahrzeuen der Klasse M1 undN1 die kürzer als 6m sind , dürfen gelbe Seitenmakierungsleuchten auch blinklicht ausstrahlen. sofern sie synchron und mit derselben frequenz wie die fahrtrichtungsanzeiger auf derselben seite des Fahrzeugs blinken

das heisst du darfst die zwar blinken lassen aber nur zu dem seitlichen blinkern im kotflügel oder im spiegel aber nicht alleine dort betreiben. dabei musste auch wieder die seitenmakierungsfunktion lahmlegen. problem ist immernohc dabei das denen die blinkleuchtenkategorie 5 oder 6 fehlt ohne das dies nicht erlaubt ist

"einheitlicher technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge" Vorschrift ist Vorschrift.

Ausserdem hatte ich nicht vor meinen Kotflügelblinker auszubauen. Und die Schaltung dafür das sie dauerhaft leuchten und sobald der Blinker gesetzt ist mitblinken habe ich mir schon akurat ausgedacht.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


"einheitlicher technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge" Vorschrift ist Vorschrift.

Ausserdem hatte ich nicht vor meinen Kotflügelblinker auszubauen. Und die Schaltung dafür das sie dauerhaft leuchten und sobald der Blinker gesetzt ist mitblinken habe ich mir schon akurat ausgedacht.

Erzähl mal.

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier



Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


"einheitlicher technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge" Vorschrift ist Vorschrift.

Ausserdem hatte ich nicht vor meinen Kotflügelblinker auszubauen. Und die Schaltung dafür das sie dauerhaft leuchten und sobald der Blinker gesetzt ist mitblinken habe ich mir schon akurat ausgedacht.

Erzähl mal.

Ich nehm die Parklichtkontakte vom Hebel 😉 Zündung auf die eine Seite, über Zündung staltet nen 2x-fach-Wechsler auf der anderen Seite die Kontakte zum Standlicht weg und für jede Seite ein Wechsler-Relais was zwischen Dauerspannung und Blinksignal der entsprechenden Seite umschaltet.

Hat sich schon mal jemand die Volvo Seitenmarkierungsleuchten genauer angeschaut und detailierte Fotos von der Rückseite und dem Rand gemacht?

Mein Schwager fährt ein V40... werd ihn mal anhauen nä. Woche ob er die mal rausnimmt und Fotos macht von den Löchern und den Teilen selber 😉

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