Abgas-Abschalteinrichtung eingebaut beim 888 Motor?
Der EA 888 Motor hat nicht nur das Problem mit den Kolbenringen und der daraus resultierenden Verkokung, dem hohen Ölverbrauch und letztendlich dem sich hieraus ergebenden Motorschaden bei hohen Laufleistungen. Jetzt wird behauptet, dass das EA 888 Motoraggregat eine unzulässige Abgas-Abschalteinrichtung aufweisen würde. Bestimmt kommt die Audi AG jetzt wieder mit der "Einzeltätertheorie" um die Ecke. Vermutlich hat ein unbedeutender Ingenieur in Abwesenheit seiner geistigen Kräfte seine Kompetenzen überschritten und einfach mal so in Eigenregie ohne Kenntnis des Vorstandes eine Abgas-Abschalteinrichtung in jedes Fahrzeug eingebaut ...
52 Antworten
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 2. März 2021 um 20:09:43 Uhr:
Wäre das ein Problem? Wenn ja, welches?
Dazu war meine Aussage, wer das als Problem empfindet tankt hoffentlich kein E5.
Und ja, ich würde in alle freigegebenen Motoren E10 tanken und E5 meiden.
SuperPlus und Co haben Vorteile, aber deren Bio Anteil muss man nicht so teuer bezahlen
Ähm, also in meinem Tankdeckel steht, dass mindestens SuperPlus vorgeschrieben ist.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass was Anderes bei dir steht. Vorausgesetzt du hast keinen 2.0 TFSI...
Wer sich den Sprit für sein Auto nicht leisten kann, sollte das Auto wechseln oder gar sein lassen.
Kann, aber muss ja nicht mit Schäden zutun haben. Aber wenn was sein sollte, heißt es immer „scheiß Audi“.
Dass es u.A am falschen Sprit liegt/lag, wird verdrängt.
Ich glaube nicht, dass der Motor durch diesen Sprit Schaden nimmt - der Klopfsensor regelt den Zündzeitpunkt entsprechend, es gibt weniger Leistung und das ist alles ;
m.W. sind die Motoren auch alle schon lange für E5/E10 freigegeben ?
Zitat:
@fl0w92 schrieb am 2. März 2021 um 21:08:29 Uhr:
Ähm, also in meinem Tankdeckel steht, dass mindestens SuperPlus vorgeschrieben ist.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass was Anderes bei dir steht. Vorausgesetzt du hast keinen 2.0 TFSI...
Der EA888 2.0 TFSI braucht nur Super und der 1.8 SuperPlus? Glaube ich nicht. Der EA113 mit 200 PS hat SuperPlus gebraucht.
Und E10, das zu Entwicklungszeiten des 8J noch nicht auf dem Markt war, würde ich wegen 2 Cent Unterschied auch nicht tanken, Freigabe hin oder her.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 2. März 2021 um 22:13:45 Uhr:
Zitat:
@fl0w92 schrieb am 2. März 2021 um 21:08:29 Uhr:
Ähm, also in meinem Tankdeckel steht, dass mindestens SuperPlus vorgeschrieben ist.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass was Anderes bei dir steht. Vorausgesetzt du hast keinen 2.0 TFSI...
Der EA888 2.0 TFSI braucht nur Super und der 1.8 SuperPlus? Glaube ich nicht. Der EA113 mit 200 PS hat SuperPlus gebraucht.
Und E10, das zu Entwicklungszeiten des 8J noch nicht auf dem Markt war, würde ich wegen 2 Cent Unterschied auch nicht tanken, Freigabe hin oder her.
Wieder was gelernt, Dankeschön.
Ich habe den EA113 und habe natürlich nicht weiter gedacht, dass es ja auch noch andere Versionen des Motors gibt.
Ähnliche Themen
Wir haben jetzt 6 Cent Unterschied zu E5. Aber E5 tankt man ja eh nicht... und zu SuperPlus ist die Differenz ist größer.
Aber SuperPlus hat Bio-ETBE, E10 halt Bio so. E10 eher 97Oktan, SuperPlus 99... das passt schon.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 3. März 2021 um 07:34:21 Uhr:
Wir haben jetzt 6 Cent Unterschied zu E5. Aber E5 tankt man ja eh nicht... und zu SuperPlus ist die Differenz ist größer.
Aber SuperPlus hat Bio-ETBE, E10 halt Bio so. E10 eher 97Oktan, SuperPlus 99... das passt schon.
Na dann hau mal ein paar Quellen raus!!
Und bitte nicht irgendein Forum..
Selten so einen Quatsch gelesen! Und sowas wird hier auch noch verbreitet..
Irgendjemand unwissendes glaubt den scheiß auch noch und tankt ab heute sein Auto mit e10 statt super plus... *kopfschüttel* !!!!
Welche Frage dazu hast du genau?
Ethanol ist ein Oktanbooster.
Super wird zu SuperPlus in dem man ca. 6% Ethanol verethert und somit 3Oktan gewinnt. Quelle(schriftlich Anfrage und Antwort bei Aral, gilt auch für Ultimate).
Der Energiegehalt von SuperPlus ist geringer als bei E5.
Die Partikelemission bei höherem Ethanolanteil/ETBE sinkt,
die Verbrennungseigenschaft von deren Anteilen steigt mit Druck/Verdichtung.
Wenn ROZ98 gefordert ist, bleiben natürlich Themen offen, überschaubarer als man denkt.
Erst einmal vergisst zu erwähnen, dass bio Ethanol schneller verbrennt und somit einen höheren Verbrauch darstellt. Zweitens hast du offensichtlich nie gelernt wissenschaftliche Texte niederzuschreiben.. Quellenangabe !!!!
Du und Mathias habt eines gemeinsam: ihr geht auf die Fragen nur bedingt ein... warum? Weil euch die Antworten fehlen!
Hör auf so einen Stuss von dir zu geben, den andere noch glauben könnten!
Schnellere Verbrennung ist kein höherer Verbrauch, im Gegenteil.
Wie gesagt, bevor ich einen haufen Quellen niederlege war der Sinn, die Frage einzugrenzen.
Zitat:
@MathiasHeinzmann schrieb am 26. Februar 2021 um 18:43:08 Uhr:
Geh doch mal zu Deinem Audi Zentrum und lass Dir schriftlich bestätigen, dass das EA 888 Motoraggregat keine Abgas-Abschalteinrichtung aufweist. Mal sehen, was dann passiert...
Bei einem sog. „Audi Zentrum“ handelt es sich entweder um einen Vetragspartner oder um eine Niederlassung. Der Vertragspartner kann und wird dir genau gar nichts bestätigen! Warum auch? Er verkauft und repariert einfach nur ein Audi-Produkt. Nicht mehr und nicht weniger. Warum soll er rechtlich bindende Aussagen zu Eigenschaften der Fahrzeuge machen, die er selbst nicht hergestellt hat?
Die Niederlassung gehört rechtlich über Umwege zur Audi AG und damit zum Hersteller, allerdings handelt und repariert sie ebenfalls nur Fahrzeuge. Daher wird auch sie genau gar nichts bestätigen. Aber diesen einfachen Zusammenhang, dass ein Audi Zentrum eben NICHT der Hersteller ist, werden 99% der Motor-Talk-Foristen nie verstehen. Da spuckt man große Töne, aber versteht die einfachsten Handelsbeziehungen nicht.
Zitat:
@raggamuffin schrieb am 3. März 2021 um 14:52:06 Uhr:
Zitat:
@MathiasHeinzmann schrieb am 26. Februar 2021 um 18:43:08 Uhr:
Geh doch mal zu Deinem Audi Zentrum und lass Dir schriftlich bestätigen, dass das EA 888 Motoraggregat keine Abgas-Abschalteinrichtung aufweist. Mal sehen, was dann passiert...Bei einem sog. „Audi Zentrum“ handelt es sich entweder um einen Vetragspartner oder um eine Niederlassung. Der Vertragspartner kann und wird dir genau gar nichts bestätigen! Warum auch? Er verkauft und repariert einfach nur ein Audi-Produkt. Nicht mehr und nicht weniger. Warum soll er rechtlich bindende Aussagen zu Eigenschaften der Fahrzeuge machen, die er selbst nicht hergestellt hat?
Die Niederlassung gehört rechtlich über Umwege zur Audi AG und damit zum Hersteller, allerdings handelt und repariert sie ebenfalls nur Fahrzeuge. Daher wird auch sie genau gar nichts bestätigen. Aber diesen einfachen Zusammenhang, dass ein Audi Zentrum eben NICHT der Hersteller ist, werden 99% der Motor-Talk-Foristen nie verstehen. Da spuckt man große Töne, aber versteht die einfachsten Handelsbeziehungen nicht.
Offenkundig hast du von Produkthaftung keine Ahnung. Ein Verkäufer einer Ware, hier Auto, steht auch immer in der Haftungskette. Etwaige Handelsbeziehungen müssen den Käufer eines Fahrzeuges nicht zwingend interessieren. Und bitte, wer soll hier auch nur im Ansatz behauptet haben, dass ein Audi Zentrum ein Hersteller sei? Die Titulierung als Audi Zentrum haben im Übrigen dieselben so gewählt. Ansonsten gilt, dass ich keine Lust habe, dir einfachste juristische Zusammenhänge zu erläutern. Jede weitere Diskussion ist daher obsolet.
Zitat:
@PaulsRocco schrieb am 3. März 2021 um 13:18:50 Uhr:
Erst einmal vergisst zu erwähnen, dass bio Ethanol schneller verbrennt und somit einen höheren Verbrauch darstellt. Zweitens hast du offensichtlich nie gelernt wissenschaftliche Texte niederzuschreiben.. Quellenangabe !!!!Du und Mathias habt eines gemeinsam: ihr geht auf die Fragen nur bedingt ein... warum? Weil euch die Antworten fehlen!
Hör auf so einen Stuss von dir zu geben, den andere noch glauben könnten!
Und dir fehlt vor allem die notwendige Contenance! Kaum zu glauben, das du dich mit wissenschaftlichen Texten auskennst. Nun gut, in der heutigen Zeit bekommt ja nahezu jeder an einer Fachhochschule ein Schmalspurstudium quasi geschenkt! Ruprecht Stadler hatte im Übrigen auch nur ein Fachhochschulstudium und es ist ja hinlänglich bekannt, was am Ende dabei rauskam. Die wissenschaftlichen Lösungsansätze des Herrn Stadler kamen bei der Abgas-Abschaltungeinrichtung offenkundig zur freien Entfaltung.
...Der Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft zeichnete Stadler Mitte 2015 „für Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung und hohes Wertebewusstsein, sowohl in moralischer Hinsicht als auch im Hinblick auf die Qualität von Gütern“ aus. Er habe sich beispielhaft um die Verknüpfung von Wissenschaft und Unternehmertum verdient gemacht und suche nach wissenschaftlich fundierten Lösungsansätzen...
Und nochmal, keiner zwingt dich in irgendeiner Form, meine Postings zu lesen und auch sehe ich mich nicht in der Verpflichtung, dir irgendwelche Antworten schuldig zu sein!
Zitat:
@MathiasHeinzmann schrieb am 3. März 2021 um 16:58:36 Uhr:
Offenkundig hast du von Produkthaftung keine Ahnung. Ein Verkäufer einer Ware, hier Auto, steht auch immer in der Haftungskette. Etwaige Handelsbeziehungen müssen den Käufer eines Fahrzeuges nicht zwingend interessieren. Und bitte, wer soll hier auch nur im Ansatz behauptet haben, dass ein Audi Zentrum ein Hersteller sei? Die Titulierung als Audi Zentrum haben im Übrigen dieselben so gewählt. Ansonsten gilt, dass ich keine Lust habe, dir einfachste juristische Zusammenhänge zu erläutern. Jede weitere Diskussion ist daher obsolet.
also zunächst mal hat raggamuffin ziemlich zutreffend die Position der sog. Audizentren erklärt, von daher sind Deine Ausfälle hier völlig unangebracht;
es war ja die Antwort auf deine Ansage, Zitat:
Zitat:
@MathiasHeinzmann schrieb am 26. Februar 2021 um 18:43:08 Uhr:
Geh doch mal zu Deinem Audi Zentrum und lass Dir schriftlich bestätigen, dass das EA 888 Motoraggregat keine Abgas-Abschalteinrichtung aufweist. Mal sehen, was dann passiert...
was für ein Unsinn - als würde mir ein "Media-Markt" schriftlich geben, dass mein dort gekaufter Staubsauger 20 Jahre halten wird - nur weil Miele sagt, die Geräte seien auf 20 Jahre Gebrauch getestet;
warum sollte also ein Händler irgendwelche Erklärungen im Namen der Audi AG abgeben ?! Die Händler könnten auch selber von der Audi AG getäuscht worden sein - genauso wie die Kunden!
Du hast selber zu erkennen gegeben, dass Du einfachste juristische Zusammenhänge nicht begreifst und auch nicht suffizient googeln konntest - alles nur unsachgemäß verwendete Schlagwörter, Verwechslung von Produkthaftung vs. Sachmängelhaftung, Produkthaftungsgesetz vs. Sachmängelgewährleistung n. BGB etc. pp.
wer soviel wütenden, wirren Text postet wie Du, sollte vielleicht etwas zurückhaltender sein, andere MT-Foristen hier derartig zu titulieren.....
immerhin stehen hier noch einige wenige in dem von Dir gestarteten Thread zum Dialog zur Verfügung - willst Du die jetzt auch noch vergraulen ?!
Zitat:
@MathiasHeinzmann schrieb am 3. März 2021 um 16:58:36 Uhr:
Zitat:
@raggamuffin schrieb am 3. März 2021 um 14:52:06 Uhr:
Bei einem sog. „Audi Zentrum“ handelt es sich entweder um einen Vetragspartner oder um eine Niederlassung. Der Vertragspartner kann und wird dir genau gar nichts bestätigen! Warum auch? Er verkauft und repariert einfach nur ein Audi-Produkt. Nicht mehr und nicht weniger. Warum soll er rechtlich bindende Aussagen zu Eigenschaften der Fahrzeuge machen, die er selbst nicht hergestellt hat?
Die Niederlassung gehört rechtlich über Umwege zur Audi AG und damit zum Hersteller, allerdings handelt und repariert sie ebenfalls nur Fahrzeuge. Daher wird auch sie genau gar nichts bestätigen. Aber diesen einfachen Zusammenhang, dass ein Audi Zentrum eben NICHT der Hersteller ist, werden 99% der Motor-Talk-Foristen nie verstehen. Da spuckt man große Töne, aber versteht die einfachsten Handelsbeziehungen nicht.Offenkundig hast du von Produkthaftung keine Ahnung. Ein Verkäufer einer Ware, hier Auto, steht auch immer in der Haftungskette. Etwaige Handelsbeziehungen müssen den Käufer eines Fahrzeuges nicht zwingend interessieren. Und bitte, wer soll hier auch nur im Ansatz behauptet haben, dass ein Audi Zentrum ein Hersteller sei? Die Titulierung als Audi Zentrum haben im Übrigen dieselben so gewählt. Ansonsten gilt, dass ich keine Lust habe, dir einfachste juristische Zusammenhänge zu erläutern. Jede weitere Diskussion ist daher obsolet.
Ganz schön viel Arroganz für so wenig Wissen. Aber vermutlich eine Bestätigung des Dunning-Kruger-Effektes. 🙄 Offensichtlich hat der juristische Oberlehrer von Produkthaftung selbst keine Ahnung. Im Falle des vorliegenden Abgasbetrugs handelt es sich um die (Nicht-)Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Und für die Einhaltung selbiger ist laut (deutscher) Produkthaftung nicht der Händler, sondern der Hersteller verantwortlich. In den Dieselbetrugsklagen muss man als Geschädigter ja auch den Hersteller und nicht den Händler verklagen. Ansonsten gilt, dass ich keine Lust habe, dir einfachste juristische Zusammenhänge zu erläutern. Jede weitere Diskussion ist daher obsolet.
Welche Rechte habe ich?
Gegen den Verkäufer (Autohändler):
Wenn eine illegale Abschalteinrichtung vorliegt, hat das Auto nach § 434 I S. 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Mangel. Darauf hat auch der Bundesgerichtshof am 8. Januar 2019 hingewiesen (VIII ZR 225/17). Grund sei, dass die Untersagung und Stilllegung des Fahrzeugs durch die Behörden droht. Sie haben also – innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe des Autos – die üblichen Gewährleistungsansprüche.
Wurde das Fahrzeug gebraucht gekauft, kann die Verjährungsfrist im Einzelfall auf ein Jahr herabgesetzt sein.
In erster Linie haben Sie ein Recht auf Nacherfüllung – das heißt:
Das Fahrzeug muss repariert
oder ausgetauscht werden.
Welche der beiden Varianten Sie in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie als Autokäufer.
Wenn Sie eine Neulieferung wählen, sollten Sie prüfen (lassen), ob dies in Ihrem Fall in Frage kommt: Bei Neufahrzeugen hält der BGH eine Neulieferung selbst dann für grundsätzlich möglich, wenn es das damalige Modell inzwischen gar nicht mehr gibt. Dann haben Sie einen Anspruch darauf, einen neuen Wagen des gleichen Typs und der gleichen Ausstattung zu bekommen. Allerdings kann der Autohändler die Neulieferung möglicherweise wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Hierzu sollten Sie sich unbedingt juristisch beraten lassen.
Bei einer Reparatur wird es wohl in der Regel auf Softwareupdates bzw. Hardwarenachrüstungen hinauslaufen – beides kann wiederum neue Probleme auslösen (siehe unten unter "Wirkt sich die Nachrüstung negativ auf Motor- und Fahrleistung sowie den Verbrauch aus?"😉.
Gegen den Hersteller:
Hat der Fahrzeughersteller für das Fahrzeug eine Garantie gegeben, können Sie innerhalb des festgelegten Zeitraums unter Umständen auch daraus Rechte geltend machen. Maßgeblich sind die jeweils konkreten Garantiebedingungen.
Fahrzeughersteller machen sich bei bewusster Abgasmanipulation auch schadensersatzpflichtig. Der BGH hat am 25. Mai 2020 entschieden, dass der Einbau der manipulierten Abschaltsoftware eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung darstellt (Aktenzeichen VI 252/19). Auch gegen andere Hersteller sind Urteile ergangen, in denen die Fahrzeughersteller zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt wurden.