ABE oder nicht ABE???KEIN PLAN????????????????????????????????
Hi Leute,
habe mir eine Gebrauchte Duplex Jetex-Fortex Gruppe A Anlage gekauft.
Der Klang ist auf meinem I500 sehr Cool.
Jetzt die Frage:Habe einen wich mit bekommen und weis nicht ob das ein Gutachten ist oder eine ABE.
Hier steht EG geprüft e13.
EG-Betriebserlaubnis
Typ:1135
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
NEIN!Zitat:
Original geschrieben von hades86
E-Prüfzeichen ist eigentlich gleichzusetzen mit einer ABE, bloß dass du nicht mal einen Zettel mitführen müsstest.
Ein E-Prüfzeichen sagt lediglich aus, dass ein Teil geprüft wurde und dazu eine ABE bzw. Gutachten existiert. Billig erschlichene E-Zeichen lasse ich mal aussen vor 😉 Das E-Zeichen alleine genügt nicht, man muss die Papiere mitführen, bzw. das Teil eintragen lassen.
Sorry, diese Aussage ist grundlegend Falsch 😕.
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Meist steht noch eine Prüfnummer dabei, nur mit dieser ist festzustellen als was das Anbauteil geprüft und zugelassen wurde.
=> §19 STVZO
Mittlerweile ist das in der EU so geregelt das wir als Fahrzeughalter nicht in der Beweislast sind, d.h. wir müssen nicht Nachweisen das das Anbauteil XY an das Fahrzeug darf, sondern die Exekutive (Polizei etc.) ist in der Beweislast, d.h. die müssen dir nachweisen das du es nicht anbauen darfst.
Hier mal eine Auflistung, welches Land hinter welcher E-Nr. steht:
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 Tunesien
Gruß
Daniel
13 Antworten
das ist genauso gut wie eine ABE.
E-Prüfzeichen ist eigentlich gleichzusetzen mit einer ABE, bloß dass du nicht mal einen Zettel mitführen müsstest.
ABER: Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass manche Prüfzeichen in D gar nicht zugelassen sind, aber da sollte sich nochmal jemand melden, der das genauer weiß.
Nebenbei: Deine Fragezeichentaste scheint zu klemmen.
Zitat:
Original geschrieben von hades86
E-Prüfzeichen ist eigentlich gleichzusetzen mit einer ABE, bloß dass du nicht mal einen Zettel mitführen müsstest.ABER: Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass manche Prüfzeichen in D gar nicht zugelassen sind, aber da sollte sich nochmal jemand melden, der das genauer weiß.
Nebenbei: Deine Fragezeichentaste scheint zu klemmen.
Voll in Arsch die Taste😁
Das ist ein Ganzes Heft.
Hier steht noch drauf( Diese EG-Betriebserlaubnis ist nur gültig mit Original Stempel und Unterschrift )
Aufkleber/Stempel und Unterschrift sind da aber eine ABE habe ich anders in herinnerung.😕
Zitat:
Original geschrieben von Ryutscha
Voll in Arsch die Taste😁Zitat:
Original geschrieben von hades86
E-Prüfzeichen ist eigentlich gleichzusetzen mit einer ABE, bloß dass du nicht mal einen Zettel mitführen müsstest.ABER: Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass manche Prüfzeichen in D gar nicht zugelassen sind, aber da sollte sich nochmal jemand melden, der das genauer weiß.
Nebenbei: Deine Fragezeichentaste scheint zu klemmen.
Das ist ein Ganzes Heft.
Hier steht noch drauf( Diese EG-Betriebserlaubnis ist nur gültig mit Original Stempel und Unterschrift )Aufkleber/Stempel und Unterschrift sind da aber eine ABE habe ich anders in herinnerung.😕
wo wir wieder beim thema sind,das kopien von abe's auch gültig sind gell BMW325😉
MFG
Ähnliche Themen
Zitat:
wo wir wieder beim thema sind,das kopien von abe's auch gültig sind gell BMW325😉
MFG
Sorry aber wieso Kopien von ABE´s und wer ist BMW325.
Sorry aber du konntest mir nicht grade helfen!
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Ryutscha
Sorry aber wieso Kopien von ABE´s und wer ist BMW325.Zitat:
wo wir wieder beim thema sind,das kopien von abe's auch gültig sind gell BMW325😉
MFG
Sorry aber du konntest mir nicht grade helfen!
MFG
das war auch nicht an dich gerichtet,der user der gemeint ist weiß das schon😉
helfen brauch ich nicht mehr,deine frage ist bereits beantwortet😉
MFG
Zitat:
Original geschrieben von hades86
E-Prüfzeichen ist eigentlich gleichzusetzen mit einer ABE, bloß dass du nicht mal einen Zettel mitführen müsstest.
NEIN!
Ein E-Prüfzeichen sagt lediglich aus, dass ein Teil geprüft wurde und dazu eine ABE bzw. Gutachten existiert. Billig erschlichene E-Zeichen lasse ich mal aussen vor 😉 Das E-Zeichen alleine genügt nicht, man muss die Papiere mitführen, bzw. das Teil eintragen lassen.
Stimmt doch gar nicht, dann müsstest du ja jede Lampe eintragen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
NEIN!Zitat:
Original geschrieben von hades86
E-Prüfzeichen ist eigentlich gleichzusetzen mit einer ABE, bloß dass du nicht mal einen Zettel mitführen müsstest.
Ein E-Prüfzeichen sagt lediglich aus, dass ein Teil geprüft wurde und dazu eine ABE bzw. Gutachten existiert. Billig erschlichene E-Zeichen lasse ich mal aussen vor 😉 Das E-Zeichen alleine genügt nicht, man muss die Papiere mitführen, bzw. das Teil eintragen lassen.
Sorry, diese Aussage ist grundlegend Falsch 😕.
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
Meist steht noch eine Prüfnummer dabei, nur mit dieser ist festzustellen als was das Anbauteil geprüft und zugelassen wurde.
=> §19 STVZO
Mittlerweile ist das in der EU so geregelt das wir als Fahrzeughalter nicht in der Beweislast sind, d.h. wir müssen nicht Nachweisen das das Anbauteil XY an das Fahrzeug darf, sondern die Exekutive (Polizei etc.) ist in der Beweislast, d.h. die müssen dir nachweisen das du es nicht anbauen darfst.
Hier mal eine Auflistung, welches Land hinter welcher E-Nr. steht:
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR (auslaufend bis ca. 1999)
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
34 Bulgarien
36 Litauen
37 Türkei
39 Aserbaidschan
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland
49 Zypern
50 Malta
51 Südkorea
52 Malaysia
53 Thailand
56 Montenegro
58 Tunesien
Gruß
Daniel
@ Ryutscha
Wenn dein Heft was dazu hattest Gelb ist kann ich dich beruhigen, das es ausreicht. Bei meiner Jetex Fortex hatte ich auch so ein Heft dabei. Was aber wichtig wäre, das diese Anlage für dein Fahrzeug auch zugelassen ist. Sollte aber auch im Heft stehen.
und leute die sich die abe nicht ausdrucken können , können auch 30 euro bezahlen. den rest denke ich mir sonst wird s gestrichen.
http://www.realhomepage.de/members/speedyunkies/Tuev__ABEs_.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/B1.htm#22
es wird immer Kopien / Abdruck oder eine Ablichtung geschreiben.
Ich schreibs nochmal: Trotzdem steht bei Mattig drauf: Nur gültig, wenn dieser Balken blau erscheint.
Und die meinen damit sicher nicht, dass du das Geld für ne Farbkopie ausgeben sollst. 😉
Immerhin lassen sich Kopien ja leicht verfälschen.
Ja ok , die sind nur Original gültig. aber wenn der Hersteller sie auf der eigenen internetseite als download anbietet sind die ja wohl gültig.