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ABE + Gutachten muss was eingetragen werden?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 13. Juli 2022 um 20:41

Hallo,

ich war heute beim Tüv wegen eines anderen Autos und dachte mir: ich kann ja mal fragen.

Anscheinend haben die keine Lust oder Zeit, ich wollte aber sicher gehen bevor ich neue Reifen kaufe und es dann heißt es muss hier und da was geändert werden und auch eingetragen werden.

Es gibt ein ABE und ein Gutachten zu den Felgen.

Die Reifen sollten dann schon 205 55 16 sein.

Muss eine Eintragung gemacht werden oder sogar eine Einzelabnahme?

Der Prüfer sagte gleich die Eintragung wäre notwendig wobei er sich die ABE nicht richtig angesehen hat.

Ich war ganz froh dass bei dem anderen Auto es bei der Nachprüfung so gut klappte und wollte nicht unangenehm auffallen.

Wäre super wenn mir Jemand der sich da gut auskennt einen Tipp geben könnte.

Vielen Dank im voraus.

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16 Antworten

Im letzten Bild hast Du den entscheidenden Absatz. Solange Du eine explizit in der ABE genannte Felgen-/Reifenkombination verwendest (und keine der für Dein Auto aufgeführten/zutreffenden Auflagen dagegenspricht) gibt es keine Eintragungspflicht. ABE ins Handschuhfach (für die Rennleitung und TÜV-Prüfer bei der HU) und gut.

Ja so sehe ich das auch.

Mache ich seit 16 Jahren so bei meinem W639 mit verschiedenen in der ABE aufgeführten Reifengrößen.

Auflage 11A sagt eindeutig: Abnahme beim TÜV erforderlich.

 

Übrigens ist es in 95% der Fälle so, daß das reine Mitführen der ABE nur dann genügt, wenn es sich um Serienbereifung handelt.

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 7:26

Also muss eine Anbauabnahme für Fahrzeugveränderungen nach Paragraph 19.3 StvZO gemacht werden?

Das gibt's in Stufe 1 für 49,90 € und Stufe 2 für 51,05 € in NDS

 

Beinhaltet das schon die Eintragung im Fahrzeug Schein?

Laut ABE erfordert es keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wenn die Reifengröße im Gutachten steht?

Damit man dass sehen kann, müsstest du alle Unterlagen posten.

Wenn in der ABE dein Fahrzeug und die Bereifung aufgeführt sind, brauchst du es nicht eintragen zu lassen.

Wenn dein Fahrzeug nicht explizit aufgeführt ist oder die Bereifung abweicht, musst du es eintragen lassen.

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 9:39

Im Gutachten ist der 124 er

Limousine aufgeführt

Betriebserlaubnis D700

FZ Hersteller 0709 = DB

0709 steht in 2.1 im FZ Schein

Siehe Bild Nr. 1

In der ABE steht: die Räder dürfen zur Verwendung mit den in dem Gutachten genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten Kraftfahrzeugen " feilgeboten" werden.

Siehe Bild: ABE

:D:confused:

Zitat:

@gelo66 schrieb am 14. Juli 2022 um 09:26:33 Uhr:

Also muss eine Anbauabnahme für Fahrzeugveränderungen nach Paragraph 19.3 StvZO gemacht werden?

Das gibt's in Stufe 1 für 49,90 € und Stufe 2 für 51,05 € in NDS

 

Beinhaltet das schon die Eintragung im Fahrzeug Schein?

Laut ABE erfordert es keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere wenn die Reifengröße im Gutachten steht?

die Abnahme kostet grob 50€, die Eintragung kostet extra, aber meist steht auf der Abnahme "die Eintragung hat bei (nächster) Gelegenheit zu erfolgen", versteh ich so beim nächsten Mal Ändern der Fahrzeugpapiere (Ummelden, Anmelden ua) solang nimmst die Abnahmebescheinignung mit ... so hat ich noch nie Probleme

und Auflage 11a besagt Abnahme durch Sachverständigen

im Zweifelsfall machen,weil 50€ ist nicht die Welt aber im Zweifelsfall hast nen Wisch wo jemand sagt er hat das abgesegnet ;)

Und wenn man dann mal neue Reifen benötigt, die eine andere lt. der ABE zulässigen Reifengröße haben, muss man dann neu zum TüV und wieder eine Abnahme machen lassen???

Zitat:

@schluchseekorsar schrieb am 14. Juli 2022 um 15:17:17 Uhr:

Und wenn man dann mal neue Reifen benötigt, die eine andere lt. der ABE zulässigen Reifengröße haben, muss man dann neu zum TüV und wieder eine Abnahme machen lassen???

Ja.

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 17:36

Danke für die Tipps.

Sollte ich mich für diese Felgen entscheiden werde ich die Abnahme machen.

Eventuell montiere ich die kurzfristig zur Probe um zu testen wie das Fahrverhalten und die Optik ist.

Sie müssten halt aufgearbeitet werden und die Reifen sollten auch neu drauf kommen.

Ich habe noch einen anderen Satz 15 er Gullideckel Alus, es müssten halt auch neue Reifen drauf.

Aktuell fährt der Wagen mit Winterreifen auf 15 er Alufelgen, es kommen aber nicht viele Kilometer drauf.

Da fällt mir gerade noch eine Frage ein.

Bekommt man den Vormopf etwas tiefer gelegt wenn man in dem die Federn aus dem Mopf2 einbaut?

Grüße.

Etwas tiefer geht's mit anderen Gummiunterlagen unter den Federn

Themenstarteram 15. Juli 2022 um 7:16

Das ist interessant.

Woher kann man die bekommen, oder eventuell eine Teilenummer rausfinden?

Der Tausch könnte hinten vielleicht auch mit wenig Aufwand machbar sein,vorne vielleicht auch nicht.

Die Gummis bekommst du bei Mercedes oder im Zubehörhandel. Kosten zwischen 3 - 6 €.

Der Höhenunterschied je Noppe liegt bei 5 mm. Das sollte ca. 8mm beim Radkasten bringen

Wenn bei dir Gummis mit 4 Noppen verbaut sind, kannst du mit 1er Gummis schon 2,5 cm rausholen.

Die Teilenummer ist A2013250944.

Hab meine erst letztens gewechselt, wobei mein Benz von Haus aus 1er Gummis drin hatte.

Viele Grüße, Kojak

Erfahrungsgemäß bringt der Wechsel von 4er auf 1er Gummis eher 1-1,5cm und wenn er jetzt so hoch ist dass es dich stört, bringt dich dass nicht weiter.

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