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ABE für schwarze Rückleuchten

Themenstarteram 24. Mai 2007 um 9:22

Halli hallo,

ich frage für meine Freundin. Sie fährt einen Nissan Primera P10. Bj 29.01.93. Das Fzg. hat schwarze Rückleuchten, aber leider ist keine ABE vorhanden. Nun rückt der TÜV-Termin immer näher.

Kann uns jemand helfen???

Viele Grüße

Paula

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18 Antworten

Hallo!!!

So habe ich Dir gefaxt!!! Bitte sag ob das Fax angekommen ist und lesbar. Und wenn du vom Tüv oder Dekra zurück bist melde dich bitte sofort, denn ich möchte schon wissen was der Prüfer bei deinen Leuchten sagt. Hoffe für dich, das sie nicht zu dunkel sind!!! Viel Glück,

Gruß Hajo.x

am 29. Juni 2007 um 12:05

Vielen Dank,

fax ist angekommen, zwar nicht ganz mittig, der rechten Hälfte fehlen ein paar Buchstaben, aber lesbar.

Wenn möglich, vielleicht kannst du es noc mal vermittelt schicken.

Melde mich direkt wenn ich vom TüV bin, dauert aber noch 2 Wochen, da ich ab Montag in Urlaub bin. Meldung folgt direkt!

Sind von einem Fachhandel lasiert worden, auch nur der Obere Teil, die Hellen Rückfahrlichter sind links wie rechts weiß geblieben.

Vielen Dank nochmal und schönes Wochenende.

am 2. Juli 2007 um 10:21

Opel Vectra GTS

 

Noch mal ne kurze Frage an alle, vielleicht kann mir jemand eine konkrete Auskunft geben.

Habe in meinem Vectra das Siemens NCDC2013 Radio/Navi verbaut. In meinem Vorgängerwagen hatte ich das Siemens NCDC2015 Radio/Tel/Navi verbaut. Ist es möglich durch simples tauschen der Module (2013 gegen 2015) die Funktionen ebenso anzusteuern und ggf. auch das Color-Display zu bekommen? oder müssen dafür separat Kabel gezogen und ein anderes Color unterstütztes Display angeschafft werden?

Vielen Dank

Re: ABE schwarze Rückleuchten Vectra c GTS

 

Zitat:

Original geschrieben von DonDiego 82

...würde es gerne mal mit deiner ABE Probieren, mehr als mich vom Hof schicken können sie nicht...

Vom Hof schicken dürfen sie dich nur, wenn du an Ort und Stelle auf eine legale Version zurückrüstest. Ansonsten müßten sie das Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen und eine Weiterfahrt untersagen.

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