ABE für Originale AHK a1633150399 ?
Hi, ich suche eine ABE für Originale AHK a1633150399 ?
Beste Antwort im Thema
OF31.10-P-1000-01J
22 Antworten
Hast Du diese ABE erhalten. Wärst Du so nett und könntest einen Scan anbieten/zur Verfügung stellen? Ich habe dasselbe Problem. Danke für die Hilfe!
Als ich meine AHK (orginal MB) angabaut habe und den TÜV angerufen habe, wegen eintragen usw., sagte der mir, dass wenn es sich um die orginal AHK von MB handelt, die für den ML vorgesehen ist, muss die nicht mehr extra eingetragen werden, weil im Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) schon die nötigen Gewichte und beschränkungen stehen. Die AHK ist schon über die Typenzulassung vom Auto freigegeben und bedarf keiner weiteren Eintragung.
Nur bei nicht orginal Kupplungen muss eine Einbauanleitung mit gültiger ABE mitgeführt werden. Aber auch diese muss nicht im Schein eingetragen werden.
Das ist ähnlich wie mit den Reifen. Wenn man Sommer/Winter verschiedene Größen fährt. Es ist nur noch eine Reifengröße eingetragen.
Habe 2 ML (W163):
Wagen 1 (ML 320, Vor-MOPF, Genehmigungsdatum: 12.11.1999): Eingetragen sind 2 AHKs: E1 00-0913 UND E1 00-0457. Montiert ist E1 00-0913.
Habe leider Wagen 1 zu Schrott gefahren, deshalb Wagen 2 gekauft.
Wagen 2 (ML320, Vor-MOPF, Genehmigungsdatum: 15.03.1999): Eingetragen ist nur eine AHK: E1 00-0457. Montiert ist keine.
D.H. Wenn ich diesen ABE-Schein für E1 00-0913 (Oris. Nr D 137) nicht bekomme, kann ich die AHK, die ich habe, nicht einfach ummontieren und verwenden.
Oris hat den Schein nicht, auf MB verwiesen. Ich frag mich durch. Falls irgendjemand diesen Lappen hat, bitte um Erlösung - Danke!
Ähnliche Themen
Das Dokument für e1 00-0913 (ORIS D137) gibts bei MB unter der Nummer OF31.10-P-1000-01J.
Das ist die Abnahmebestätigung für "Selbsteinbauer-Kunden" und MB ist angewiesen diese auszudrucken und dem Kunden auszuhändigen.
Als Hinweis steht noch dabei dass o. g. Dokument bei der Anbauabnahme vorzulegen ist und dass die Bestätigung mit den Fahrzeugpapieren mit zuführen ist.
Ich denke mal das sollte kein Problem sein, das Dokument von MB auszudrucken und abstempeln zu lassen.
SUPER - DANKE !!!
OF31.10-P-1000-01J
Zitat:
Original geschrieben von Sippi-1
OF31.10-P-1000-01J
DANKE !!!
Muss das nun die MB-Werkstatt oder der TÜV abstempeln? (Wie muss der Text in "Ziffer", "Bemerkungen" lauten?) Ich frage deshalb, weil ich dann die Situation auf Österreich übertragen muss, bzw. ev. das in Deutschland vor der Fahrzeuganmeldung in Österreich regeln könnte.
Heisst das, es gibt nicht eine ABE, generell für diese Anhängevorrichtung (wie z.B. andere bei Oris-downloadbare ABEs, die bereits eine Genehmigung darstellen) und die man einfachmitführt; sondern man muss das Ding (wenngleich mit diesem vorgefertigten Formular) auf meinen Wagen bezogen abstempeln/genehmigen lassen.
DANKE, Schöne Grüße, Richa