Abdeckbare scheinwerfer
Hatte mal überlegt ob man eine Grill selber bauen kann, wie die orciari front, nur das die Abdeckung bei den scheinwerfer nach unten versenken! Mit den Standlichtern in den Blinkern müsste es ja die Abname kein Problem sein! Oder?
[StVZO §49a (2)
Scheinwerfer dürfen abdeckbar oder versenkbar sein, wenn ihre ständige Betriebsfertigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.]
23 Antworten
Weil du 2 oder 4 haben darfst, wenn 4 dann müssen sich 2 in den Scheinwerfern befinden. Also sind 2 in den Blinkern ausreichend wenn genannte Höhen eingehalten werden und Blinker natürlich dafür zulässig sind.
Gruß
die sache ist aber die der tüv sieht die standlichter im scheinwerfer als hauptstandlicht an und die im blinker nur als zusatz.
desweiteren ist der scheinwerfer in der funktion in standlicht geprüft und zugelassen worden, das heisst aber auch sobald der montiert ist muss diese funktion auch funktionieren
Zitat:
Original geschrieben von vw19e
Weil du 2 oder 4 haben darfst, wenn 4 dann müssen sich 2 in den Scheinwerfern befinden. Also sind 2 in den Blinkern ausreichend wenn genannte Höhen eingehalten werden und Blinker natürlich dafür zulässig sind.
Gruß
Ich lese das so, das bei 4 Standlichtquellen vorne alle im selben Lampengehäuse sein müssen. Es gibt da z.B einen Fiat - Tipo oder so, der hat 4 Stück und die sind alle in den beiden serienmäßigen Hauptscheinwerfern...
Bei nur 2 können diese im Scheinwerfer
oderim Blinker sein.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
desweiteren ist der scheinwerfer in der funktion in standlicht geprüft und zugelassen worden, das heisst aber auch sobald der montiert ist muss diese funktion auch funktionieren
Die Blinker mit Standlicht wurden doch auch frei gegeben, also müssten die doch auch geprüft sein! Oder bin ich jetzt da auf dem Holzweg?
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sie sind geprüft auf die funktion als standlicht aber das heisst nicht das man sie alleine nutzen kann deshalb siehts der tüv als zusätzliche nur an.bei mir hat sogar dekra rumgemeckert das ich darin überhaupt welche hab zu der corrado front erst nach den schreiben gab er ruhe.
es sind 4 standlichter erlaubt, davon MÜSSEN 2 in den scheinwerfern sein. standlichtringe sind eine ausnahme dort werden 2 ringe als ein standlicht gesehen
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
sie sind geprüft auf die funktion als standlicht aber das heisst nicht das man sie alleine nutzen kann deshalb siehts der tüv als zusätzliche nur an.bei mir hat sogar dekra rumgemeckert das ich darin überhaupt welche hab zu der corrado front erst nach den schreiben gab er ruhe.
es sind 4 standlichter erlaubt, davon MÜSSEN 2 in den scheinwerfern sein. standlichtringe sind eine ausnahme dort werden 2 ringe als ein standlicht gesehen
laut stvzo aber nicht.
worauf beziehst du dich?
http://www.gothicgirl-666.de/auto/lichttechnik.jpg
hier steht klar und deutlich
zwei max. vier (jedoch 2 davon im scheinwerfer)
alles nachzulesen hier
http://www.gothicgirl-666.de/auto/AKE_Licht4303533ce5ecb.pdf
das ist vom tüv, gtü, dekra usw
dies steht sogar in §51 stvzo absatz 1
Zitat:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.
hier wird aber von orginalen standlicht ausgegangen das nicht in den scheinwerfern ist wie es bei manchen autos ist.auf die golf reihe umgeändert hiesse das zu den 2 im scheinwerfer sind 2 zusätzliche erlaubt
es steht nirgendwo das es sich dabei um orig standlicht ausserhalb der scheinwerfer handelt. ergo ermessensspielraum des prüfers.
evtl melden sich unsere beiden prüf-ingenieure mal 🙂
Leute, lest doch einfach mal den Paragraph 51 der Straßenverkehrszulassungsordnung:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf
"Kraftfahrzeuge....müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorne mit 2 Begrenzungsleuchten ausgestattet sein.....Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. !!!!
Da gibt´s nix zu diskutieren oder Ermessensspielräume auszuloten! Entweder die Blinkergehäuse dienen als Standlichtquelle, oder die Scheinwerfer. In den Scheinwerfern sind insgesamt 4 Leuchtquellen zulässig!