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Abbrechnung nach Gutachten wirtschaftlicher Totalschaden

Themenstarteram 16. Juli 2014 um 17:49

Hallo,

mir ist vor 8 tagen einer auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Eine ordentliche Delle hinten links über den Rad. sie hat sich auch ganz brav bei mir gemeldet und es ihrer Versicherung gemeldet.

Auf Empfehlung der gegnerischen Versicherung habe ich einen Gutachter hinzugezogen.

Heute habe ich das Gutachten bekommen.

Inszandsetzungskosten: 2464,06€

Wiederbeschaffungswert: 1700€

Restwert: 330€

Gutachterkosten: 336,22

Jetzt wollte ich eig. ermitteln, was ich denn von der Versicherung bekomme. Aber bin da im Internet nicht ganz schlau geworden.

Kann ich das Auto weiter fahren und mir den Schaden auszahlen lassen? Und bei Bedarf das in der Garage selber versuchen zu richten? Wenn ja, in welcher Höhe kann ich was erwarten? Wenn nein, dumm gelaufen.

Ich werde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen, das kostet mich nichts. A: Rechtsschutz, B: ich war unschuldig.

 

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16 Antworten
am 17. Juli 2014 um 7:52

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Zitat:

Original geschrieben von BMW-032

Nutzungsausfallentschädigung für die geschätzte Wiederbeschaffungsdauer (ca. 10 - 14 Tage, da wirtschaftl. Totalschaden)

Nutzungsausfall gibt es aber nur wenn nachweislich angefallen, im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens muss hierzu das Fahrzeug im Gutachten als nicht verkehrssicher eingestuft worden sein, sonst kann man den ja auch ohne Reparatur einfach weiterfahren.

Ansonsten ist der Nachweis einer (Teil)Reparatur die mindestens die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit gewährleistet oder Ersatzbeschaffung nachzuweisen.

naja, da werden auch andere Meinungen vertreten: http://www.schadenfixblog.de/nutzungsausfall-im-totalschadenfall/

Zitat:

Original geschrieben von BMW-032

naja, da werden auch andere Meinungen vertreten: http://www.schadenfixblog.de/nutzungsausfall-im-totalschadenfall/

Schönes BlaBla, aber auf das eigentliche Problem geht der Link nicht ein, wenn das Fahrzeug weiterhin betriebs- und verkehrssicher ist kann der Geschädigte problemlos damit weiterfahren, dann ist Nutzungwille oder Ersatzbeschaffung egal da es keinen Nutzungsausfall gibt.

Der Link passt mit seinen Erklärungen dagegen genau auf einen "echten" Totalschaden, d.h. ein nicht mehr verkehrssicheres Fahrzeug nach dem Unfall. In dem Fall treffen alle genannten Punkte zu.

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