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Fahrzeugverkauf nach wirtschaftlichem Totalschaden

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 16:45

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen Unfall, bei dem mein Auto wirtschaftlichen Totalschaden "erlitt".

Reparatur lohnt sich nicht, habe auch leider nur ne Teilkasko.

Die Versicherung zahlt mir also höchstens den Glasschaden.

Jetzt habe ich gehört, dass ich das Auto erst nach 6 Monaten verkaufen darf. Ist diese Info richtig?

Die Aussage habe ich nicht von der Versicherung erhalten sondern von einem Bekannten.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Beste Antwort im Thema

Da frage ich mich immer, warum keine Vollkasko bei einem Auto was noch über 10.000€ Wert ist? Ist die Kasse so klamm? Oder ist die Portokasse so prall gefühlt, dass 10t€ einen nicht jucken?

Ich werde solche Leute und diese Sparzwänge nie verstehen ;)

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ich hoffe dir ist nichts passiert?

 

Ist der Schaden selbst verursacht oder bist du geschädigt worden?

Die 6-Monats-Frist kommt vermutlich vom sogenannten Integritätsinteressen, das einem im Haftpflichtfall erst die eine oder andere Regulierungsmöglichkeit eröffnet.

Wenn kein Haftpflichtfall vorliegt spielt das keine Rolle, und wenn im Haftpflichtfall auf Totalschadenbasis abgerechnet wird auch nicht. Im Gegenteil, dann sollte man die Bindefrist des Restwertangebotes einhalten, wenn man ein solches nutzen will!

Erstmal musst Du mitteilen ob Du den Unfall durch eigene Schuld erlitten hast und du deshalb deinen Schaden selbst tragen musst.

In dem Fall ist die Aussage des Bekannten ohne Belang. Du kannst mit deinen Auto machen was du willst.

 

Oder ob Du die Haftpflichtversicherung eines anderen zur Rechenschaft ziehen kannst.

Wenn Dir z.B.jemand die Vorfahrt genommen hat.

Dann must Du ein Gutachten in Auftrag geben.

Dann weisst Du wieviel das Auto vor und nach drm Unfall wert war/ist.

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 19:01

Es war Eigenverschulden. Meine Haftpflichtversicherung trägt nur die eventuellen Kosten für die Leitplanke.

Den restlichen Schaden muss ich selbst tragen, beläuft sich auf ca. 10.000 Euro.

Wie gesagt: Dann vergiss die Aussage des Bekannten.

Kannst das Auto verkaufen,entsorgen,als Kunstwerk in den Vorgarten stellen, zum Cabrio umbauen,reparieren.

Alles was Du willst.

Da frage ich mich immer, warum keine Vollkasko bei einem Auto was noch über 10.000€ Wert ist? Ist die Kasse so klamm? Oder ist die Portokasse so prall gefühlt, dass 10t€ einen nicht jucken?

Ich werde solche Leute und diese Sparzwänge nie verstehen ;)

Themenstarteram 4. Mai 2019 um 14:01

Zitat:

Da frage ich mich immer, warum keine Vollkasko bei einem Auto was noch über 10.000€ Wert ist? Ist die Kasse so klamm? Oder ist die Portokasse so prall gefühlt, dass 10t€ einen nicht jucken?

 

Ich werde solche Leute und diese Sparzwänge nie verstehen ;)

Auf solche Kommentare kann ich verzichten. Ich bin froh dass ich heil aus dem Unfall raus gekommen bin.

Wenn du keine Antwort auf meine Frage hast dann lass es einfach.

Wäre doch interessant zu erfahren, welche Beweggründe einen Menschen leiten, keine Vollkasko abzuschließen.

... ich dachte es mir auch. Hab aber nix geschrieben. Das Kosten/Nutzen Risiko muss jeder selbst abwägen. Für 10.000 Euro kann ich mein Auto 45 Jahre VK versichern, und ich hab einen Golf mit SF10 oder so. So lange das Auto mehrere Tausend Euro Wiederbeschaffungswert hat, würde ich das so machen. Selbst als defensiver Fahrer, keiner ist fehlerfrei.

Der 'Bekannte' hat ihm wahrscheinlich geasgt: Vollkasko braucht man nur 3 Jahre. :D

Ja mei. Nur aus Fehlern lernt man...

 

Vollkasko ist was für Weicheier, echte Checker und Profis am Steuer brauchen sowas nicht! :)

 

Sorry für den Dummen Kommentar...

 

Aber wenn der TE noch jung sein sollte oder noch keine gute SF Klasse hat, finde ich es normal daß man versucht "unnötige" Kosten bei der Vers.zu vermeiden.

Ich habe seit 1984 Schon zahlreiche Autos und Motorräder gehabt und nicht ein einziges war Vollkasko versichert. Genau gesagt: Nichtmal Teilkasko (bis auf 2 Ausnahmen) immer nur Haftpflicht.

Aber das waren alles billige Fahrzeuge um die 600.- - max.4500.- €

 

Und nichtmal für die beiden "teuersten"

4500.- € bzw.8000 DM hätte sich Vollkasko im nachhinein rentiert,

 

Vielleicht fährt man dann mit fehlender Vollkaskomentalität sogar defensiver, wer weiss?

Zitat:

@Mika1991 schrieb am 3. Mai 2019 um 18:45:01 Uhr:

Hallo,

ich hatte letzte Woche einen Unfall, bei dem mein Auto wirtschaftlichen Totalschaden "erlitt".

Reparatur lohnt sich nicht, habe auch leider nur ne Teilkasko.

Die Versicherung zahlt mir also höchstens den Glasschaden.

Jetzt habe ich gehört, dass ich das Auto erst nach 6 Monaten verkaufen darf. Ist diese Info richtig?

Die Aussage habe ich nicht von der Versicherung erhalten sondern von einem Bekannten.

Freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Wenn der Regulierung deines Glasschadens (Scheiben, Scheinwerfer) über die Teilkasko abgeschlossen ist und auch der durch dich verursachte Schaden reguliert wurde, kannst du die Karre auch verkaufen.

So als Tipp:

Ich würde mal einen SV in deiner Nähe bzw. in der Nähe des Standorts deines verunfallten Fahrzeugs fragen, ob und zu welchem Preis er bereit ist, das Fahrzeug für mehrere Tage in einschlägigen Restwertbörsen einzustellen.

Ist oft mehr zu erzielen, als den Schrott privat zu verkaufen oder als Schnellschuss dem Verwerter/Abschlepper zu überlassen!

am 5. Mai 2019 um 7:50

So weit ich weiß gilt diese 6-Monate-Regelung nur wenn man die 130%-Regelung nutzt, d.h. wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, aber maximal 130%. Dann muss man den Wagen noch 6 Monate auf sich angemeldet haben um zu zeigen, dass man einen Nutzungswillen hat und es gerechtfertigt ist für mehr Geld zu reparieren als das Auto eigentlich noch wert ist.

Wenn man fiktiv abrechnet wird man ja eh nur max. den Wiederbeschaffungswert bekommen, da interessiert es dann niemanden was du mit dem Auto machst.

Zitat:

@BlauerFlitzer81 schrieb am 5. Mai 2019 um 09:50:14 Uhr:

So weit ich weiß gilt diese 6-Monate-Regelung nur wenn man die 130%-Regelung nutzt, d.h. wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, aber maximal 130%. Dann muss man den Wagen noch 6 Monate auf sich angemeldet haben um zu zeigen, dass man einen Nutzungswillen hat und es gerechtfertigt ist für mehr Geld zu reparieren als das Auto eigentlich noch wert ist.

Wenn man fiktiv abrechnet wird man ja eh nur max. den Wiederbeschaffungswert bekommen, da interessiert es dann niemanden was du mit dem Auto machst.

Hier geht es NICHT um einen Haftpflichtschaden!!!

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