Abbiegespur zum überholen genutzt und geblitzt worden.
Aloah,
mir ist gestern abend etwas sehr doofes passiert.
ich hatte gestern Abend jemand auf der Bundesstraße vor mir der auf der Geraden 70-80 gefahren ist (was noch ok ist) aber IN jeder Kurve schlagartig bremste, so dass ich als in den Sicherheitsabstand reinkam und teils im dritten Gang auf der Bundestraße unterwegs war. Dieses brachte mich dann dazu an einer doch recht gut einsehbaren Stelle den Wagen zu Überholen, dass doofe war nur dass sich an dieser Stelle eine Abfahrt befand und ich die dritte Spur (die zum Abbiegen gedacht ist) zum Überholen nutzte naürlich gab der nette Mensch in diesem Moment gas so das ich mit 100 in der 70er Zone geblitzt wurde, von einem mobilen Blitzer, kein fester und nicht direkt aus einem Fahrzeug.
Die Frage ist: Welche Strafe gibt es für sowas (ich finde nichts wo die Abbiegespur "genutzt" wurde).
Mir wurde gesagt solche Aufnahmen können bei mobilen Anlagen meist nicht verwendet werden, da die Anlage nicht erkennt welches KFZ nun wirklich zu schnell war (Feste können das meist).
Dank eines Vandalismusschadens befindet sich mein Knz. aktuell unterhalb der Windschutzscheibe (Innen), wird aber nicht vom Scheibenwischer oder änlichem verdeckt, dies sollte ja auch für eine solche Anlage kein Problem sein es zu erkennen?
Also ich bin ansich kein Raser, habe auch nur einen Punkt und der kam auch eher durch unachtsamkeit zu stande.
Beste Antwort im Thema
Abwarten u. Tee trinken!
65 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. April 2017 um 01:42:38 Uhr:
Das Foto kam sicher nicht wegen der Nutzung der falschen Spur, sondern wegen der Geschwindigkeit.
Das sehe ich auch so, aber am Ende wurde ein Foto gemacht und auf dem ist dies erkennbar. Ausserdem weis ja die zuständige Stelle wo das Gerät stand und wie es vor Ort aussah.
Aber das war ja nicht die Frage, meine Frage war ob das bei euch nicht auch verboten sei oder ist es wirklich erlaubt?
Da gibt es sicher keinen Unterschied. Wenn eine durchgezogene Linie die Abbiegespur abtrennt, dann ist so ein Spurwechsel selsbt mit Blinker nicht regelkonform. Die jeweils gefahrene Geschwindigkeit ist für diesen Teilaspekt nicht von Bedeutung.
Durchgezogene Linie? Wie will man dann auf die Linksabbiegespur zum tatsächlichen Abbiegen wechseln?
Meist ist links von der Linksabbiegespur eine durchgezogene Linie (genauer: ich kenne es gar nicht anders). Wäre dort eine gestrichelte Linie, darf man sogar vollkommen legal links am Linksabbieger vorbei überholen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. April 2017 um 01:42:38 Uhr:
Und ja das unvermeidbare kommt mal wieder von mir: falls was kommt sollte der TE zum Anwalt gehen.
Warum das denn? Wenn der im Brief genannte Vorwurf plausibel ist, darf man ruhig für sein Vergehen einstehen.
Da der TE geblitzdingens wurde, das möglicherweise falsch arbeitet, sollte er eher zum Kriseninterventsionsteam, von wegen Traumata verarbeiten und so.
Ich sehe da keinen Widerspruch in unseren Beiträgen.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. April 2017 um 01:42:38 Uhr:
Das Foto kam sicher nicht wegen der Nutzung der falschen Spur, sondern wegen der Geschwindigkeit. Je nach verwendetem Messsystem ist das verwertbar oder auch nicht. War es ein mobiles Lidar-Gerät, könnte es u.U. verwertbar sein. Sonst eher nicht. Und ja das unvermeidbare kommt mal wieder von mir: falls was kommt sollte der TE zum Anwalt gehen.
Damit zu den 105 EUR Bussgeld noch 250 + x EUR Anwaltskosten dazukommen?
Die Wahrscheinlichkeit, dass es ein mobiles Lidar-System war, die ist nicht sehr groß. Die Speedophot-Varianten sind immer noch häufiger im Einsatz. Die Chance aus der Nummer rauszukommen, die ist halt da. Nutzt man sie nicht, dann wird man es nicht erfahren. Das kann jeder für sich so handhaben, wie er das für richtig hält.
Mir ist so was ähnliches mal vor ca.15 Jahren in Hessen auf einer Bundesstraße auf Linksabbiegespur passiert. Allerdings ohne Geschwindigkeitsmessung.Polizeifahrzeug stand verdeckt rechts im asphaltierten Feldweg.Hz.Geschw. war 70 km/h in der Dämmerung ca. 20.00 Uhr. Weil der vor mir fahrende provokant mit 50km/h herzuckelte,wollte -habe ich die Gelegenheit zum überholen verbotener Weise genutzt. Ende vom Lied, Blaulicht in ca.800-1000m hinter mir, irgendwann bin ich an einer Einbuchtung (Bushaltestelle) rechts ran,denn Blaulicht kam immer näher. Nach kurzem Wortwechsel mit den Beamten (die Frage, ob sie mich überhaupt weiterfahren lassen oder ich Alkohol konsumiert hätte hatte mich immer tiefer in den Fahrersitz rücken lassen) und Überprüfung meiner Personalien,wurde mir zur Last gelegt,mit weit überhöhter Geschwindigkeit über eine Sperrfläche gefahren zu sein (Linksabbiegespur),Nichtbeachten von Kelle der Polizei-Beamten und Nichtanhalten.Ergebnis: 60,-€ Verwarnung,kein Punkt und schönen Feierabend gewünscht.- Ich denke, zu heutiger Zeit hätte ich mir mindestens einen Punkt als Sonderzugabe und keine Verwarnung, sondern eine Anzeige als Bußgeldbescheid eingehandelt...
Hallo Benzli.
Auch in Deutschland ist das Überholen auf einer Richtungsfahrspur verboten.
Gruß
Das sehe ich auch so, aber am Ende wurde ein Foto gemacht und auf dem ist dies erkennbar. Ausserdem weis ja die zuständige Stelle wo das Gerät stand und wie es vor Ort aussah.
Aber das war ja nicht die Frage, meine Frage war ob das bei euch nicht auch verboten sei oder ist es wirklich erlaubt?
@wpp07
Danke für die Rückmeldung, mehr wollte ich gar nicht wissen
@wpp07
Sicher? Ich kenne nur den Tatbestand "Sperrbereich ueberfahren". Also der Bereich ueblicherweise nach der Kreuzung in der Verlaengerung der Linksabbiegespur. Solange die Linkssabbiegespur nicht durch einen durchgezogenen Strich von geradeaus getrennt ist, spricht mMn nichts gegen zweimal Spurwechsel.
Was mache ich denn, wenn ich mit erlaubten 70 km/h auf der Spur zum Linksabbiegen eine Schnarchnase auf der rechten Spur überhole und es mir kurz vor der Abbiegung noch einmal anders überlege mit dem Abbiegen? Ohne irgendwelche durchgezogenen Linien zu überfahren kann doch da keiner Vorsatz unterstellen.
Hallo Bahnfrei und Fahrspaz (und alle anderen).
Fahrspaz deine Erklärung erinnert mich an das Umfahren der roten Ampel. Diese selbst gestrickten Ausreden haben vor Gericht kurze Beine.
Bahnfrei: Ich habe das vor über 30 Jahren und mein Sohn vor 5 Jahren so gelernt. Wir sind uns einig (das geht), einen Paragrafen kann ich jedoch nicht nennen. Stellt man sich vor wie das funktionieren soll so wird klar warum dies, nach meiner Meinung, verboten ist.
Gruß
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 1. Mai 2017 um 11:29:39 Uhr:
Was mache ich denn, wenn ich mit erlaubten 70 km/h auf der Spur zum Linksabbiegen eine Schnarchnase auf der rechten Spur überhole und es mir kurz vor der Abbiegung noch einmal anders überlege mit dem Abbiegen? Ohne irgendwelche durchgezogenen Linien zu überfahren kann doch da keiner Vorsatz unterstellen.
@wpp07
Danke für deine Antwort, "Umfahren einer roten Ampel" habe ich gegoogelt, ist aber erlaubt, solange alle Verkehrsregeln eingehalten werden. Siehe https://www.anwalt.de/.../...-man-eine-rote-ampel-umfahren_049466.html
Ich frage nur, weil ich täglich solche Dinge sehe, die zum Teil auch nicht legal sind. Abfahren im Stau, U-Turn sobald möglich und über die Auffahrspur weiter vorne wieder hoch.
Sorry Fahrspaz.
Du solltest nicht googeln sondern das Thema der roten Ampel hier im Forum mit verfolgen. Auch hier gab es Antworten wie die deine von wegen "habe mir überlegt doch geradeaus zu fahren". Vermutlich hätte auch ich diese Ausrede, hat jedoch der Vollstrecker der Rennleitung mehr als eine Gehirnzelle (und davon will ich ausgehen) wird er deine "Ausrede" nur bedingt akzeptieren.
Gruß
Zitat:
@Fahrspaz schrieb am 1. Mai 2017 um 12:10:07 Uhr:
@wpp07
Danke für deine Antwort, "Umfahren einer roten Ampel" habe ich gegoogelt, ist aber erlaubt, solange alle Verkehrsregeln eingehalten werden. Siehe https://www.anwalt.de/.../...-man-eine-rote-ampel-umfahren_049466.htmlIch frage nur, weil ich täglich solche Dinge sehe, die zum Teil auch nicht legal sind. Abfahren im Stau, U-Turn sobald möglich und über die Auffahrspur weiter vorne wieder hoch.