Abbiegen auf der Bushaltestelle
Hallo,
bei uns im Ort ist eine Bushaltestelle die vor einer Einmündung liegt.
Wenn ich hier rechts abbiege, fahre ich immer auf der Busspur/Haltestelle (rot).
Letztes mal fuhr ein Fahrschulfahrzeug vor mir und bog nach rechts ab, bliebt aber bis zur Einmündung auf der normalen Fahrspur (blau).
Das hat mich jetzt stutzig gemacht, da wahrscheinlich ein Fahrschulauto nach StVO fährt.
Darf ich die Bushaltestelle zum Abbiegen benutzen? Ich behindere ja niemand.
Wenn nicht, warum?
207 Antworten
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 5. November 2024 um 16:28:56 Uhr:
In einer Normalen Bushaltebucht, herrscht PARKverbot, kein HALTEverbot. Sollte der Unterschied nicht klar sein, einfach googlen. Man darf also mit jedem Kfz auf eine Bushaltbucht fahren.
Ein klares "Jein".
Kommt es zu einem Rückstau, ist der 15-Meter-Bereich jeweils vor und nach dem HS-Schild in jedem Fall frei zu halten. Sogar dann, wenn anzunehmen ist, dass auch der nachfolgende Linien-/Schulbus in besagtem Rückstau feststeckt.
Bezieht sich deine Antwort speziell auf eine Haltebucht oder auf den hier diskutierten Fall einer Haltestelle auf der Fahrbahn? Aber eigentlich ist es auch egal, denn es handelt sich mal wieder um eine frei erfundene Regel, die keinerlei Grundlage in der StVO hat. Nicht mal über § 1 StVO ("vermeidbare Behinderung"😉 lässt sich das herleiten. Wenn ich regulär auf der Fahrbahn fahre und im Bereich einer Haltestelle ist Stau, dann komme ich eben notgedrungen in Höhe der Haltestelle zum Stillstand.
Das ist auch kein Halten oder Parken, sondern ein verkehrsbedingtes Warten. Und beim Warten kennt die StVO nur drei Stellen, die freizuhalten sind: Kreuzungen und Einmündungen, Fußgängerüberwege, Bahnübergänge.
Wo Bus drauf steht darf nur der Bus fahren 😉
Hier bin ich heute langgefahren und da kam mir die Frage wieder in den Sinn:
https://www.google.de/.../...w%3D152.77167296652024!7i16384!8i8192?...
An der Ampel vorne kann man geradeaus oder rechts abbiegen. Hier ist der Sachverhalt aber klarer. Es ist zwar nicht das balue Bus-Schild vorhanden, aber auf der Fahrspur für den normalen Verkehr ist ein Pfeil nach vorn und nach rechts.
Frage: Ohne das blaue Bus-Schild darf man die Haltestelle ja trotzdem befahren, richtig? Was ist, wenn da jetzt einer nach rechts abbiegt und ein anderer von der eigentlichen Fahrspur entsprechend der Beschildeurng auch?
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In dem Fall ist das eine Bushaltestelle und keine Fahrspur für den normalen Verkehr.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. November 2024 um 23:08:23 Uhr:
In dem Fall ist das eine Bushaltestelle und keine Fahrspur für den normalen Verkehr.
Achso. Plötzlich.
Und warum?
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Es ist eine Bushaltestelle auf einer ganz normalen Fahrspur. Nichts anderes ist ausgeschildert und markiert. Wenn es seitens der Stadt anders gemeint ist, ist es falsch ausgeschildert.
Bezogen auf den Eingangsbeitrag natürlich.
Zitat:
@Rockville schrieb am 10. November 2024 um 16:24:16 Uhr:
Die obigen Bilder zeigen doch ganz deutlich, dass man in vielen Fällen ganz bedenkenlos über den Schriftzug "BUS" fahren kann -
Deine Bilder zeigen, daß man bei Gegenverkehr sogar über diesen Schriftzug "BUS" fahren muß, will man hinter sich keinen Stau erzeugen. Alle Straßen auf den Bildern haben ja je Fahrtrichtung nur eine vergleichsweise enge Fahrbahn? Der Pkw auf dem 1. Bild ist übrigens auf diesem Schriftzug "Bus" tlw. drauf.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 10. November 2024 um 22:57:28 Uhr:
Wo Bus drauf steht darf nur der Bus fahren 😉
Nö
Gruß Metalhead
Zitat:
@nogel schrieb am 11. November 2024 um 06:32:06 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 10. November 2024 um 23:08:23 Uhr:
In dem Fall ist das eine Bushaltestelle und keine Fahrspur für den normalen Verkehr.
Achso. Plötzlich.
Und warum?
Eine völlig andere Situation, als im Eingangsbeitrag.
Das ist ein, durch die Gestaltung und die Entwässerungsrinne deutlich erkennbar, baulich getrennter Bereich.
Das ist eindeutig ein als Bushaltestelle definierter Bereich, keine normale Fahrspur.
Außerdem sind die Fahrspuren mit Richtungspfeilen gekennzeichnet.
Kein Autofahrer käme dort auf die Idee, das als Fahrspur zu betrachten, wozu auch?
Daß Entwässerungsrinnen etc. keinerlei verkehrsrechtliche Bedeutung haben, dürfte doch klar sein.
Daher keinerlei "völlig andere Situation", sondern die identische wie im Eingangsthread.
Und die Pfeile verdeutlichen noch zusätzlich (!), daß man rechts nichts zu suchen hat.
Auch im Eingangsthread käme niemand auf die Idee, das als Fahrspur zu betrachten, wozu auch?
Zitat:
@nogel schrieb am 11. November 2024 um 10:54:54 Uhr:
Und die Pfeile verdeutlichen noch zusätzlich, daß man rechts nichts zu suchen hat.
Im Eingangsthread gibt es keine Pfeile und keine Rinne, sondern eine gestrichelte Linie, mit der im Kreuzungsbereich sich aufteilende Fahrspuren üblicherweise gekennzeichnet sind. Also nix mit identischer Situation.
Zitat:
Auch im Eingangsthread käme niemand auf die Idee, das als Fahrspur zu betrachten, wozu auch?
Doch. Jeder der StVO-konform rechts abbiegt und sich dafür so weit wie möglich rechts einordnet. Weil es im Falle des TE nichts gibt, was dem entgegensteht. Außer der unmaßgeblichen Einzelmeinung eines angeblichen Fahrprüfers, der aber anscheinend nicht ausreichende Regelkenntnisse besitzt die entsprechenden Stellen der StVO hier mal einzustellem, wozu er schon mehrfach aufgefordert wurde.
Jetzt werden schon Entwässerungsrinnen herangezogen, was kommt noch? Gaffatape? Kabelschacht?
@Hannes1971 Dein Tonfall ist unangemessen.
aber vielleicht stellst du mal die Stelle der StVO ein, wonach Ablaufrinnen verkehrsrechtliche Wirkung entfalten.
Zitat:
@nogel schrieb am 11. November 2024 um 11:08:02 Uhr:
Dein Tonfall ist unangemessen.aber vielleicht stellst du mal die Stelle der StVO ein, wonach Ablaufrinnen verkehrsrechtliche Wirkung entfalten.
Hat das irgendwer behauptet? Mal wieder legst Du Leuten Sachen in den Mund, die sie nie gesagt haben.