Abbiegen auf der Bushaltestelle

Hallo,

bei uns im Ort ist eine Bushaltestelle die vor einer Einmündung liegt.
Wenn ich hier rechts abbiege, fahre ich immer auf der Busspur/Haltestelle (rot).
Letztes mal fuhr ein Fahrschulfahrzeug vor mir und bog nach rechts ab, bliebt aber bis zur Einmündung auf der normalen Fahrspur (blau).
Das hat mich jetzt stutzig gemacht, da wahrscheinlich ein Fahrschulauto nach StVO fährt.

Darf ich die Bushaltestelle zum Abbiegen benutzen? Ich behindere ja niemand.
Wenn nicht, warum?

Busspur
207 Antworten

Argumente belegen eine Meinung,die STVO liefert die Fakten.
Und diese sind klar erkennbar.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. November 2024 um 11:07:54 Uhr:


Textstellen in der StVO wirst du nie zu allen denkbaren Sachverhalten finden. Oder denkst du da steht irgendwo "das Abbiegen über eine Bushaltestelle ist unzulässig"?

Es muss ja nicht wörtlich in der StVO stehen, aber es müsste doch eine anwendbare, passende Rechtsgrundlage geben. Eine solche hast du bisher nicht genannt.

Mir fällt in der StVO nur eine Regelung ein, die theoretisch passen könnte, aber ausgerechnet die hat noch niemand hier im Thread genannt. ;-)

Also was genau verbietet denn nun das Rechtsabbiegen über diese Spur?

Ist schon mal jemandem aufgefallen, daß §45 StVO, Abs 9, zwischen Sonderfahrstreifen und Busssonderfahrstreifen unterscheidet? Und ein Bussonderfahrstreifen benötigt das Verkehrszeichen 245.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

Zitat:

(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von

7a. Sonderfahrstreifen,

9. Bussonderfahrstreifen (Zeichen 245),

Dieses Zeichen 245 ist blau und rund mit weißem Bus

hat es dieses Zeichen nicht, ist der Fahrstreifen/die Fahrspur schon mal keine Bussonderfahrstreifen/-fahrspur, wo nur Linienbusse fahren dürfen? Lt. Erläuterung dürfen nicht mal Schulbusse, die als das gekennzeichnet sind, da langfahren.

Wer Sonderfahrstreifen nutzen darf, die nicht als Bussonderfahrstrefien ausgeweisen sind, ist der StVO leider nicht zu entnehmen. (Finde ich darin jedenfalls nicht).

Übrigens; es war im Thema irgendwo zu lesen, daß Busse an Bushaltestellen durchgezogene Linien queren dürften? In der StVO finde ich dazu nichts.

@wauhoo
ja, ist mir aufgefallen, allerdings erst auf Seite 1

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Zitat:

@Wauhoo schrieb am 12. November 2024 um 17:56:50 Uhr:


Lt. Erläuterung dürfen nicht mal Schulbusse, die als das gekennzeichnet sind, da [auf dem Bussonderfahrstreifen] langfahren.

Nach welcher Quelle nochmal?

Zitat:

Anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen.

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO), Vorschriftzeichen

Schülerfahrten (von einer HS zur "Lehranstalt" und retour) per entsprechend gekennzeichnetem Schulbus sind nichts anderes als eine Sonderform des Linienverkehrs.

Du mußt das richtig lesen.

Das steht ANDERER FAHRVERKEHR als (....) dürfen Bussonderstreifen NICHT benutzen.

Also dürfen die genannten Fzg diese Spur nutzen.

In Stuttgart dürfen Taxis ebenfalls die Bussonderstreifen nutzen.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. November 2024 um 20:03:49 Uhr:


Also dürfen die genannten Fzg diese Spur nutzen.

Ok, hab' ich die Aussage wohl tatsächlich unpassend aufgefasst.

Was aber nichts daran ändert, daß jene Fahrspur, um die dieses Thema eröffnet wurde, keine dieser Bussonderfahrspuren ist, da ein entsprechendes Verkehszeichen fehlt? Und es insofern immer noch darum geht, ob andere Verkehrsteilnehmer diese Fahrspur benutzen dürfen? Die Meinungen dazu in diesem Theme stehen ja ca. 50 zu 50?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 12. November 2024 um 22:51:52 Uhr:


Die Meinungen dazu in diesem Theme stehen ja ca. 50 zu 50?

Es steht ungefähr 24:11 (24 Spur zum Rechtabbiegen benutzen, 11 Spur nicht benutzen).
Es waren aber bei beiden Fraktionen auch Antworten dabei, bei denen man sich keine große Gedanken darüber gemacht hat, ob es erlaubt ist ("einfach drauffahren und gut ist"😉.

Insgesamt waren die Argumente der "nicht-erlaubt-Fraktion" sehr dürftig bis nicht vorhanden. Eine klare Herleitung auf der Grundlage der StVO fehlte bei dieser Fraktion völlig.

Zitat:

@Rockville schrieb am 12. Nov. 2024 um 17:18:02 Uhr:


Mir fällt in der StVO nur eine Regelung ein, die theoretisch passen könnte, aber ausgerechnet die hat noch niemand hier im Thread genannt.

Dann laß uns doch an diesem Geheimwissen teilhaben. 🙂

Selbst wenn sich dann herausstellt, daß die "Gegenseite" doch Recht hat....

Zitat:

@nogel schrieb am 12. November 2024 um 20:03:49 Uhr:


Du mußt das richtig lesen.
Das steht ANDERER FAHRVERKEHR als (....) dürfen Bussonderstreifen NICHT benutzen.

Mein Beitrag zuvor steht in keinerlei Widerspruch zu Deinem. Wie könnte er auch, sollte ich doch die Frage, auf welchen Fahrstreifen ich mit einem Schulbus fahren darf, korrekt beantworten können 🙂

In dem Zusammenhang fällt auch mein Urteil über das Foto im Eingangsbeitrag nach etwas Recherche - u. a. im Leitfaden "Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN" - nunmehr eindeutiger als je zuvor aus.

Mein Beitrag bezog sich nicht auf deinen, sondern auf @Wauhoo , der seine Aussage auch schon richtigstellend korrigiert hat.

Zitat:

@nogel schrieb am 13. November 2024 um 06:49:27 Uhr:



Zitat:

@Rockville schrieb am 12. Nov. 2024 um 17:18:02 Uhr:


Mir fällt in der StVO nur eine Regelung ein, die theoretisch passen könnte, aber ausgerechnet die hat noch niemand hier im Thread genannt.

Dann laß uns doch an diesem Geheimwissen teilhaben. 🙂

Selbst wenn sich dann herausstellt, daß die "Gegenseite" doch Recht hat....

Und, @Rockville ?

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