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Abbiegelicht beim Golf 6 GTI | Und er hat es doch!

Themenstarteram 10. November 2009 um 22:20

Ich habe vor ein paar Tagen bei der durchsicht meiner Steuergeäte mit VCDS gesehen das ich im STG Bordnetzelektronik 09 das Abbiegelicht codiert kann. Dies habe ich Heute mal getan und schwups... Jetzt habe ich auch ein Abbiegelicht in meinem GTI. :-D

Gti-nsw
Beste Antwort im Thema

Muhaha, wer schaltet sich denn so etwas freiwillig frei?

Das sieht so affig aus und wenn ich das serienmäßig hätte würde es sofort rauscodiert.

Aber TE ich finde es gut, dass du die Gemeinde darauf hinweist, sicherlich gibt es einige, die dieses Feature gerne hätten.

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Zitat:

Original geschrieben von Benny81

Aber ich glaube nicht dass das vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist. Denn dann dürfte das

 

Und wie soll das bitte bei den normalen NSW anders funktionieren? Wenn die ein zweites Leuchtmittel hätte, dann würde der NSW bei GTI nicht leuchten nach dem umcodieren. Wenn die Leuchtmittel einfach mit weniger Spannung angesprochen werden, dann werden die das beim GTI auch. Wie schon oben erwähnt wurde, handelt es sich ja hier um dasselbe STG.

Ich denke einfach dass die GTI NSW nicht so effizient sind wie die normalen wenn sie als Abbiegelicht verwendet werden. Und da das die Kunden nur enttäuscht hätte und Jeder diese reklamieren würde, hat sich VW zu Gunsten der Optik entschieden und das aus dem Sortiment und aus der Codierung rausgenommen.

Es ist aber vom Gesetzgerber nicht erlaubt, da die normalen NSW nunmal keine Zulassung haben als Abbiegelicht.

Das hat auch nichts damit zu tun ob es codierbar ist, selten so einen Unsinn gehört.

Schließlich ist z.B. auch der Quttierungston beim verriegeln oder aufschließen codierbar wenn man eine DWA hat.

Und der ist definitiv in D nicht erlaubt.

 

Aber nur weil es in D nicht erlaubt ist, werden nicht extra zig verschiedene Steuergeäte verbaut

Zitat:

Original geschrieben von playzone23

Zitat:

Original geschrieben von Benny81

Aber ich glaube nicht dass das vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist. Denn dann dürfte das

 

Und wie soll das bitte bei den normalen NSW anders funktionieren? Wenn die ein zweites Leuchtmittel hätte, dann würde der NSW bei GTI nicht leuchten nach dem umcodieren. Wenn die Leuchtmittel einfach mit weniger Spannung angesprochen werden, dann werden die das beim GTI auch. Wie schon oben erwähnt wurde, handelt es sich ja hier um dasselbe STG.

Ich denke einfach dass die GTI NSW nicht so effizient sind wie die normalen wenn sie als Abbiegelicht verwendet werden. Und da das die Kunden nur enttäuscht hätte und Jeder diese reklamieren würde, hat sich VW zu Gunsten der Optik entschieden und das aus dem Sortiment und aus der Codierung rausgenommen.

Es ist aber vom Gesetzgerber nicht erlaubt, da die normalen NSW nunmal keine Zulassung haben als Abbiegelicht.

Das hat auch nichts damit zu tun ob es codierbar ist, selten so einen Unsinn gehört.

Schließlich ist z.B. auch der Quttierungston beim verriegeln oder aufschließen codierbar wenn man eine DWA hat.

Und der ist definitiv in D nicht erlaubt.

 

Aber nur weil es in D nicht erlaubt ist, werden nicht extra zig verschiedene Steuergeäte verbaut

Moin,

 

also ich hatte gestern ein nettes Gespräch mit der VW - Verkaufssteuerung in WOB. Die hatten mich angerufen wegen meiner Anfrage nach dem nicht vorhandenen Abbiegelicht beim GTI / GTD und ob dafür technische Hintergründe wie Bauform der NSW etc verantwortlich seien. Nachdem die gute Frau sogar für mich in der Konstruktionsabteilung nachgefragt hat bekam ich folgende Aussage: es habe keinen technischen Hintergrund!! Es würde lediglich nicht zur sportlichen Optik des Wagens passen und sei deshalb nicht bestellbar.

Also an alle die es gern codieren lassen würden und sich bisher wegen evtl. Verstöße nicht trauten: es scheint legal zu sein und ist lediglich nicht codiert.

 

Greetz Mav

 

Zitat:

 

also ich hatte gestern ein nettes Gespräch mit der VW - Verkaufssteuerung in WOB. Die hatten mich angerufen wegen meiner Anfrage nach dem nicht vorhandenen Abbiegelicht beim GTI / GTD und ob dafür technische Hintergründe wie Bauform der NSW etc verantwortlich seien. Nachdem die gute Frau sogar für mich in der Konstruktionsabteilung nachgefragt hat bekam ich folgende Aussage: es habe keinen technischen Hintergrund!! Es würde lediglich nicht zur sportlichen Optik des Wagens passen und sei deshalb nicht bestellbar.

Also an alle die es gern codieren lassen würden und sich bisher wegen evtl. Verstöße nicht trauten: es scheint legal zu sein und ist lediglich nicht codiert.

Greetz Mav

Also - dass VW in der Kundenberatung öfter mal Stuss verzapft, wissen wir hier ja alle...aber man kann zu den Abbiegelichtern stehen wie man will (mir ist das Aussehen beim einäugigen Abbiegen echt egal - die Dinger leuchten aber die Ecken tatsächlich durchaus brauchbar aus...), aber dass ein - nennen wir es mal - "Sicherheitsfeature" nicht angeboten wird, weil es (wohlgemerkt normalerweise ja im Dunkeln) "nicht zur sportlichen Optik passt", erzeugt bei mir heftiges Kopfschütteln....ich bin ja echt ein Fan dieses Konzerns und seiner Produkte - aber......selten so nen Mist von VW gehört...

Mir scheint eher, dass "Abbiegelicht-Interessierte" doch gleich unbürokratisch zu Xenons/Kurvenlicht "umgeleitet" werden sollen...v.a. weil GTI/GTD-Kunden ja sowieso mehr für ihr Fahrzeug auszugeben bereit sind...

Sch...Doppelpost - sorry....

Kurze Frage an diejenigen, die sich das Abbiegelicht am GTI codiert haben:

(Jetzt schimpft bitte nicht, dass ich den alten Thread wieder ausgrabe. :D)

Lässt sich das Abbiegelicht nach der Codierung eigentlich über die MFA Premium aktivieren/deaktivieren (wie bspw. das Regenschließen) oder nur durch erneute Codierung?

(Fahrzeug: GTI MJ11)

Danke im Voraus! ;)

Nein lässt sich leider nicht über die MFA aktivieren/deaktivieren.

am 25. Oktober 2012 um 6:23

Das Abbiegelicht sieht immer aus als wär bei den Autos der eine Nebelscheinwerfer kaputt. :)

wie das damals bei den ersten Mercedes rauskam und viele das noch nicht wussten, konnte ich oft hören: Was macht denn da Mercedes, da fahren so viele neue Autos mit kaputten Scheinwerfern rum,das soll Qualität sein? :) Jetzt is es ja normal.....

am 25. Oktober 2012 um 8:00

Da lobe ich mir das AFL von Opel, da ist das Abbiegelicht in den Hauptscheinwerfern integriert und bringt in Verbindung mit dem Kurvenlicht auch wirklich einen Mehrwert. :)

Zitat:

Original geschrieben von Benny81

Aber ich glaube nicht dass das vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist. Denn dann dürfte das

Steuergerät das erst gar nicht unterstützen. Denn so kann das jeder "unwissende" VW Mitarbeiter freischalten.

da redest Du Dir die Thematik aber gerade schön! Natürlich gibt es Dinge, die man codieren kann, die aber verboten sind, wie Tagfahrlicht über Nebelscheinwerfer. Die STG´s sind in verschiedenen Ländern indentsich, aber eben u.a. aus rechtlichen Gründen unterschiedlich codiert.

Und was ist ein "unwissender" VW Mitarbeiter?

Unwissen schützt vor Strafe nicht;)

@Antoni:

Danke, wenn's net über die MFA (de)aktivierbar ist, dann wird's bei mir auch nicht codiert. ;)

Wie oben schon geschrieben ist es ohne weiteres möglich die Nebelscheinwerfer beim GTD/GTI als Abbiegelicht zu nutzen. Sie erfüllen weitaus besser ihren Zweck als das Kurvenlicht von den Xenons und leuchten den Abbiegebereich gut aus! Umprogrammierung geht nur über VCDS.

Außerdem empfehle ich die Coming-Home auf die Nebler umzuprgrammieren, damit das Xenon nicht immer für 5 Sekunden eingeschaltet wird (verlängert die Lebensdauer). Außerdem sieht es cooler aus ;-)

Zitat:

@Polo6nn schrieb am 4. Dezember 2015 um 22:51:22 Uhr:

Wie oben schon geschrieben ist es ohne weiteres möglich die Nebelscheinwerfer beim GTD/GTI als Abbiegelicht zu nutzen. Sie erfüllen weitaus besser ihren Zweck als das Kurvenlicht von den Xenons und leuchten den Abbiegebereich gut aus! [.....]

Da beim GTI/GTD jedoch die entsprechende Kennzeichnung "K" für das Abbiegelicht auf dem Nebelscheinwerfer fehlt, darfst du mit dieser Codierung dann OHNE Plakette wieder vom TÜV nach Hause fahren. ;)

Seit wann wird beim TÜV das Abbiegelicht geprüft?

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 5. Dezember 2015 um 12:23:15 Uhr:

Zitat:

@Polo6nn schrieb am 4. Dezember 2015 um 22:51:22 Uhr:

Wie oben schon geschrieben ist es ohne weiteres möglich die Nebelscheinwerfer beim GTD/GTI als Abbiegelicht zu nutzen. Sie erfüllen weitaus besser ihren Zweck als das Kurvenlicht von den Xenons und leuchten den Abbiegebereich gut aus! [.....]

Da beim GTI/GTD jedoch die entsprechende Kennzeichnung "K" für das Abbiegelicht auf dem Nebelscheinwerfer fehlt, darfst du mit dieser Codierung dann OHNE Plakette wieder vom TÜV nach Hause fahren. ;)

Na ja, da der GTI ja so selten ist und die Prüfer ja alle Nerd's sind, total unwahrscheinlich. :):rolleyes:

Davon mal abgesehen, beim GTI mit Xenon, Kurvenlicht und der damit verbundenen breiteren Fahrbahnausleuchtung (Stadtlicht bei niedrigen Geschwindigkeiten bis ca. 40 km/h (?)) , ist das Abbiegelicht eigentlich entbehrlich. Letztlich muss ich eben meine Geschwindigkeit der Sicht anpassen. Und da macht das bisserl Abbiegelicht (bezogen auf das was die einseitige Ausleuchtung durch den Nebler beim GTI erzeugen kann) nicht wirklich einen signifikanten Unterschied.

Ausserdem gebe ich denen recht die der Meinung sind es sähe sch.... aus. :)

Dann lieber ein FC Bayern-Aufkleber, aussen horizontal angebracht, auf der Reserveradmulde :D

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