Ab wann kann man von einem "Schaden" sprechen?

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe vor ein paar Wochen einen kleinen Unfall mit dem VW Caddy Kastenwagen meines Vaters gebaut.
Eigentlich ist nichts schlimmes passiert. Ich habe beim ausparken einen anderen Kastenwagen an der vorderen Stoßstange an dem Schutz-Plastik Teil gestreift und dabei ist das Plastikteil etwas eingedellt. Nach einer Mitnure, nachdem ich ausgestigen bin und mit dem Fahrzeughalter die Polizei gerufen habe, ist das Plastikteil von selber wieder herausgesprungen und es war überhaupt kein Schaden zu sehen.

Jetzt hat mich die Versicherung angeschrieben und möchte von mir eine Schadensmeldung. Ich weiß gar nicht was ich machen soll, es ist ja eigentlich kein Schaden entstanden aber die Leasing Firma der der Wagen gehört hat das trotzdem der Versicherung gemeldet. Ich habe Angst dass die jetzt Profit aus dieser kleinen Sache ziehen wollen und einen kompletten Ersatz haben möchten. Mit Werkstattstunden usw wird das dann bestimmt teuer....

Hat jemand von euch vielleicht einen Rat?

Liebe Grüße,
Chaleena

Beste Antwort im Thema

Erstmal: Respekt für Deine Loyalität zum Schaden als Verursacherin. Es hauen zu viele ab und der Geschädigte steht dann dumm da. Hierfür ein Lob.

Definition Schaden: http://www.juraforum.de/lexikon/schaden

Deine Schilderung gestaltet sich kompliziert.

Sollte es ein solcher Stoßstangenschoner via Zubehör Teil sein ( http://www.ebay.de/sch/i.html?... ), denn von VW ist mir kein Original Teil bekannt, den Du beim Einparken "zerstört" hast, welcher dann elastisch wieder in seinen Ursprungszustand zurück ging, dann erkläre Dich bereit, den Schaden selbst zu ersetzen und mache es einfach. Damit weist man seine Bereitschaft zur Schadenbeseitigung auch nach, könnte in Zukunft hilfreich werden.
Die Versicherung muss dann nicht eingeschaltet werden. Die Meldung als solche ist aber korrekt.

Da die Leasinggesellschaft es nicht darauf beruhen lassen wird, steht ihr ein Schadensgutachten zu. Der Gutachter schaut von unten, ggf auch nach Demontage des Unterfahrschutzes, ob die Stoßstange und der Unterbau heil ist. Wenn ein kleiner Riss, oder auch nur eine Lasche von der Befestigung abgebrochen ist, hast Du schlechte Karten. Bei so einen Anbumser wirken auch größere Kräfte als man sich vorstellt. Dann hat der Geschädigte das Recht auf ein Neuteil, plus Lackierung, plus Montage, plus Ausfall. Macht rund 2.000 EUR.

Strittig wäre, wenn tatsächlich beim Gutachten nichts ist, kein Schaden da ist, was durchaus vorkommen kann.

Oft verwenden Leasinggesellschaften hier einen legalen Trick, die Schadensbehebung kurz vor Ablauf der regelmäßigen Verjährung (3 Jahre) in Anwendung zu bringen, bevor Deine Haftung verfallen würde. Deren Vorteil sei erklärt: Durch den weiteren Gebrauch des Autos kommen viele kleine Schäden an der Stoßstange dazu, die den Wert weiter mindern. Gibt der Leasingnehmer dann sein Fahrzeug zurück, wird jeder kleine Steinschlag und klitzekleiner Kratzer protokolliert und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Dann geht das Fahrzeug in die Aufbereitung. Hier wird dann auf Kosten Deiner Versicherung die Stoßstange gewechselt, denn noch nicht verjährt. Mir ist unbekannt, dass die Stoßstange dem Leasingnehmer "gut geschrieben" wird. Oft hat er es auch selbst vergessen. Jeder noch so kleine Lackschaden wird bei Fahrzeugrückgabe abgezogen, quasi doppelt kassiert. Das Fahrzeug wird dann auf Kosten Deiner Versicherung repariert auf den Zweitmarkt gebracht. Der neue Käufer freut sich, ein tadelloses Auto mit neuer Front und zahlt einen höheren Preis.

Du kannst diesem Treiben nur entgegen treten, wenn Du den Zustand zum Tag Deiner Beschädigung selbst per Fotodokumentation fest gehalten hast und dann beweisen kannst, wenn der Rechtsstreit entfachen wird - nämlich dann, wenn das Leasing endet. Wirst Du schwer können. Und Deine Versicherung wird einfach zahlen. Es sei denn, Du machst vorher Druck, Akteneinsicht und Einsicht in das Gutachten, um etwaige Unregelmäßigkeiten festzustellen. Ob das einfach ist, weiß ich nicht, vermutlich nicht und vermutlich nur mit einem Anwalt machbar.

Wenn Du die Dinge einfach laufen läßt, kann es durchaus sein, dass Du abgezogen wirst. Aus Sicht des Geschädigten zu Recht, aus Deiner Sicht zu Unrecht.

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Am besten die Sachdenmeldung ausfüllen und an die Versicherung schicken.
Offenbar ist ja ein Schaden entstanden, den Nachweis dazu muß ein Gutachter oder eine Werkstatt taxieren und dann wird deine Versicherung je nach Sachlage bezahlen oder den Rechtsweg in Anspruch nehmen.

Ich würde sagen ein Schaden ist eine Änderungen des Ursprungszustandes. Dazu reicht auch schon ein Kratzer oder eine Strukturänderung aus. Da hier keiner den Schaden gesehen hat kann man das auch nicht schätzen.

MfG
Mike

Dass die Delle zurückgesprungen ist hat nicht zu bedeuten, dass dahinter kein Schaden vorliegt.
Du musst die Schadensmeldung ausfüllen und zurückschicken, kannst dabei aber deine Ansicht kund tun.

Erstmal: Respekt für Deine Loyalität zum Schaden als Verursacherin. Es hauen zu viele ab und der Geschädigte steht dann dumm da. Hierfür ein Lob.

Definition Schaden: http://www.juraforum.de/lexikon/schaden

Deine Schilderung gestaltet sich kompliziert.

Sollte es ein solcher Stoßstangenschoner via Zubehör Teil sein ( http://www.ebay.de/sch/i.html?... ), denn von VW ist mir kein Original Teil bekannt, den Du beim Einparken "zerstört" hast, welcher dann elastisch wieder in seinen Ursprungszustand zurück ging, dann erkläre Dich bereit, den Schaden selbst zu ersetzen und mache es einfach. Damit weist man seine Bereitschaft zur Schadenbeseitigung auch nach, könnte in Zukunft hilfreich werden.
Die Versicherung muss dann nicht eingeschaltet werden. Die Meldung als solche ist aber korrekt.

Da die Leasinggesellschaft es nicht darauf beruhen lassen wird, steht ihr ein Schadensgutachten zu. Der Gutachter schaut von unten, ggf auch nach Demontage des Unterfahrschutzes, ob die Stoßstange und der Unterbau heil ist. Wenn ein kleiner Riss, oder auch nur eine Lasche von der Befestigung abgebrochen ist, hast Du schlechte Karten. Bei so einen Anbumser wirken auch größere Kräfte als man sich vorstellt. Dann hat der Geschädigte das Recht auf ein Neuteil, plus Lackierung, plus Montage, plus Ausfall. Macht rund 2.000 EUR.

Strittig wäre, wenn tatsächlich beim Gutachten nichts ist, kein Schaden da ist, was durchaus vorkommen kann.

Oft verwenden Leasinggesellschaften hier einen legalen Trick, die Schadensbehebung kurz vor Ablauf der regelmäßigen Verjährung (3 Jahre) in Anwendung zu bringen, bevor Deine Haftung verfallen würde. Deren Vorteil sei erklärt: Durch den weiteren Gebrauch des Autos kommen viele kleine Schäden an der Stoßstange dazu, die den Wert weiter mindern. Gibt der Leasingnehmer dann sein Fahrzeug zurück, wird jeder kleine Steinschlag und klitzekleiner Kratzer protokolliert und dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Dann geht das Fahrzeug in die Aufbereitung. Hier wird dann auf Kosten Deiner Versicherung die Stoßstange gewechselt, denn noch nicht verjährt. Mir ist unbekannt, dass die Stoßstange dem Leasingnehmer "gut geschrieben" wird. Oft hat er es auch selbst vergessen. Jeder noch so kleine Lackschaden wird bei Fahrzeugrückgabe abgezogen, quasi doppelt kassiert. Das Fahrzeug wird dann auf Kosten Deiner Versicherung repariert auf den Zweitmarkt gebracht. Der neue Käufer freut sich, ein tadelloses Auto mit neuer Front und zahlt einen höheren Preis.

Du kannst diesem Treiben nur entgegen treten, wenn Du den Zustand zum Tag Deiner Beschädigung selbst per Fotodokumentation fest gehalten hast und dann beweisen kannst, wenn der Rechtsstreit entfachen wird - nämlich dann, wenn das Leasing endet. Wirst Du schwer können. Und Deine Versicherung wird einfach zahlen. Es sei denn, Du machst vorher Druck, Akteneinsicht und Einsicht in das Gutachten, um etwaige Unregelmäßigkeiten festzustellen. Ob das einfach ist, weiß ich nicht, vermutlich nicht und vermutlich nur mit einem Anwalt machbar.

Wenn Du die Dinge einfach laufen läßt, kann es durchaus sein, dass Du abgezogen wirst. Aus Sicht des Geschädigten zu Recht, aus Deiner Sicht zu Unrecht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:06:50 Uhr:


Dass die Delle zurückgesprungen ist hat nicht zu bedeuten, dass dahinter kein Schaden vorliegt.

Nicht mal nur dahinter, wenn sie zurückspringt bleiben fast immer im Verformungsbereich Risse im Material zurück die beim flüchtigen Blick nicht gesehen werden. Damit ist aber für künftige Unfälle das Energieaufnahmevermögen deutlich reduziert. Ergo da gehört in solchen Fällen fast immer eine neue Stoßstange dran.

Hinzu kommen mögliche verdeckte Schäden hinter der Stoßstange.

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Oder auch so 😉

Zitat:

@Chaleena schrieb am 12. Dezember 2016 um 14:45:19 Uhr:


Hat jemand von euch vielleicht einen Rat?

Hallo Chaleena,

ja, die Schadenanzeige wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Du meinst das kein Schaden enstanden ist, teile das der Versicherung mit.

Vielen vielen Dank für eure tollen Ratschläge!

Ich werde also auf jeden Fall erstmal die Schadensmeldung ausfüllen aber der Versicherung auch sagen das meiner Meinung nach nichts passiert und auch ein Foto schicken, was ich nach dem Unfall von dem scheinbar nicht kaputten Teil gemacht habe.
Vielleicht kann ich den Schaden auch selber regulieren ich schaue mal was die uns da für eine Summe aufdrücken wollen -.-

Danke an euch auf alle Fälle 🙂

Du solltest dir keine falschen Hoffnungen machen.
Die Versicherung wird das regulieren und wenn die Schadenhöhe die in den AKB genannten Voraussetzungen erfüllt, kannst du das zurückkaufen, worüber die Versicherung dich dann ggf. informiert.
Lies mal was in den AKB zum Punkt "Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können" geschrieben steht.

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