Ab wann gilt ein Motorrad als Unfallfahrzeug?
Hallo alle zusammen,
könnt Ihr mir vielleicht sagen, ab wann ein Motorrad offiziell als Unfallfahrzeug deklariert werden muss?
Reicht da schon ein Ausrutscher, oder kommt das erst wenn der Rahmen etwas abbekommen hat, oder, oder, oder?
Wenn möglich bitte die Quelle mit angeben.
Vielen Dank schon mal
Tommy
15 Antworten
Also bei autos ist das ja im allgemeinen so dass es ein unfallfahrzeug ist sobald etwas NICHT DEMONTIERBARES (sprich geschraubt und nachher absolut neuwertig) beschädigt wurde.
Motorräder sind aber hald schon relativ empfindlich was Rahmen und Fahrwerk angeht. Vonwegen Vibrationen Schwingungen und dergleichen. Ich würde sagen wenn dein Motorrad nen kleinen Crash hatte und alles Fachmännisch repariert wurde und sämtliche Teile absolut keine Schäden vom Unfall aufweisen und das Motorrad absolut einwandfrei fährt dann ist das kein Unfallfahrzeug im eigentlichen Sinne. Aber es kann fairerweise nicht schaden dazuzuschreiben dass ein Unfallschaden in einer authorisierten Fachwerkstatt vollständig behoben wurde. Gerade bei Motorrädern ist das ja schon ein etwas sensibleres Thema da ja der kleinste Riss in irgendnem wichtigen Teil das Leben kosten kann.
Hallo Rioteer,
schon mal danke für die schnelle Antwort.
Es geht nicht um den Verkauf meiner Maschine.
Mir wurde heute beim Händler eine Z750 Modell '05 mit ABS etwa 1500 km für 4.200 Euro angeboten.
Das Motorrad wurde aber schon mal hingelegt. Hat ne Delle im Tank und an der "Verkleidung" oder wie auch immer man die kleine Schürze vorne nennt. Beides sind Schleifspuren, also ist sie schon gerutscht. Der Auspuf war zu der Zeit zum Glück nicht montiert.
Gruß
Tommy
Naja solange die schäden noch sind isses sicher ein Unfall, ist ja offensichtlich. Er muss dann ja nicht ein Rotes Schild dranhängen "UNFALL"
s
Aber das sind soweit ich das jetzt sagen kann sind das ja nur kleine Schäden die man beheben kann.
Aber beim Tank heisst das hald genaugenommen dass ein neuer dran muss, nich nur den alten ausbeulen zuspachteln und drüberlackieren, weil das wäre sicher nicht Originalzustand.Selbiges bei der verkleidung. Und auf jedenfall mal ordentlich Probefahren ob man am Fahrverhalten was bemerkt... kann ned schaden.
Tank und Verkleidung tauschen ist ja nicht das Ding. Die Frage ist halt, ob ich sie, wenn ich sie später mal verkaufe trotzdem als Unfallfahrzeug deklarieren muss. Mit etwas Pech werde ich sie dann nämlich nicht wieder los.
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Servus zusammen.
Weil bei Kauf und Verkauf ein Unfall ein sensibles Thema ist sollte der Verkäufer einen solchen immer angeben.
Er ist rechtlich sogar dazu verpflichtet.
Als Unfall gilt im Zweifelsfalle sogar ein kleiner Umfaller ohne große Schäden. Ein solches Mopped darf dann nicht mehr als unfallfrei beworben werden. Im Kaufvertrag muß dies vermerkt sein.
Eine Unfallmaschine bleibt eine Unfallmaschine egal, wie gut und vollständig die Schäden behoben worden sind.
Rechtlich gesehen dürfte die große Mehrheit der Motorräder als Unfallmaschinen gelten. Im Laufe der Zeit fällt so ein Ding eben auch mal um. Da kann man noch so vorsichtig mit seinem Bike umgehen.
Zum Glück ist die Sache mit der Unfallfreiheit für die meisten Gebrauchtkäufer nicht so interessant. Es sei denn ein kompletter Totalschaden wurde wieder aufgebaut.
Ansonsten, und bei kleineren Schäden, interessiert so etwas nur "Spekulanten, Prozesshanseln oder ganz harte Tiefpreisjäger".
Aber klar, im Gegensatz zum nachweislich unfallfeien Fahrzeug, muß sich das auch im Preis widerspiegeln. Gerade bei Maschinen wie der beschriebenen Z 750.
Gruß
Schraubär
Hallo Schraubär,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Besonders der Passus:
Zitat:
Zum Glück ist die Sache mit der Unfallfreiheit für die meisten Gebrauchtkäufer nicht so interessant.
lässt mich hoffen, dass ich sie dann irgendwann auch wieder los werde.
Gruß
Tommy
ne ne ne...
Kleinere Schäden (Bagatellschäden) müssen beim Verkauf nicht angegeben werden.
Bagatellschäden sind lt. diversen quellen ca. 500€
So das Landgericht München und auch das Oberlandesgericht Karlsruhe...
(Text ist nicht zitiert)
Also sind auch umfaller kein "Unfallschäden"! Gerade wenn das Motorrad mal ein paar Jahre auf dem Buckel hat und mal umgefallen ist muss man nicht angeben dass das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist!
Das heisst wenn du den Bock in ein paar Jahren wieder verkaufst und alles nach Herstellervorgaben repariert ist musst du das Motorrad nicht als Unfallfahrzeug deklarieren vorrausgesetzt der Schaden wurde wirklich komplett repariert und es hat nur ein paar hundert Euro gekostet! Wie Schrauber schon gesagt hat wäre ja sonst praktisch jedes Motorrad ein Unfallfahrzeug!
Natürlich kann ich dir nichts davon verbindlich geben, aber ich bin Kfz-Mechaniker und habe im Internet nach Urteilen und solchen sachen gesucht. Dennoch kanns aber natürlich nicht schaden den Käufer darüber aufzuklären dass das Motorrad mal umgekippt ist. Du musst es ja nicht gleich in die Anzeige schreiben, aber wenn jemand ernsthaftes Interresse hat kann man das ja mal erklären was war und dass es jetzt wieder 100%ig in Ordnung ist.
Servus.
Also das ist dann ja kompliziert.
Nehmen wir mal an: eine 12 jahre alte NTV 650 fällt beim Wenden, in Schrittgeschwindigkeit, nach links um.
Repariert werden: Lenker/Griff, Kupplungsgriff, Blinker links, Schalthebel und Kinematik. Fußrasten links. ( der Rest hat nix.) Kosten: ca: 350-500 Euronen. ( Reparatur erfolgt in der Honda Vertragswerkstatt mit Originalersatzteilen.)
Wäre demnach kein Unfallfahrzeug.
Fall 2.
Eine neuwertige 2003er GSX 600 R fällt bei der 12000er Inspektion von der Hebebühne.
Repariert werden: Verkleidung: Unterteil, Seitenteil links, Scheibe, Kupplungshebel Schaltereinheit links und das Kombianzeigegerät ( Tacho Drehzalmesser) Blinker und Halterungen links. KW-Deckel links. Fußrastenanlage, Schalthebel und Kinematik links, komplett. Verkleidungsseitenteil hinten links. Alle Halterungen die hinter der Verkleidung sitzen. Tank, und Lackschäden am Rahmen.
Kosten ca. 4500 Euro.
Reparatur wird ebenfalls in der Vertragswerkstatt durchgeführt.
Wäre also eine Unfallmaschine.
Für mich sieht es aber so aus daß Nr.2 keinen Verkehrsunfall hatte, während die NTV durchaus beim, wenn auch langamen Fahren gestürzt ist. (also einen Unfall hatte.)
Die GSX R wurde zwar schwer beschädigt, war aber in keinen Vekehrsunfall verwickelt.
Trotzdem gehören beide Schäden beim Verkauf angegeben. Ob das für Versicherungstechniker jeweils Verkehrsunfall oder nur Sachbeschädigung war interessiert mich als Käufer nicht.
Aber um dies Vorschäden wollte ich schon informiert werden.
Zwar habe ich keine Probleme mit Diesen zu leben, aber wissen wollte ich es. Als unfallfrei würde ich jedenfalls keine dieser Maschinen bezeichnen.
Gruß
Schraubär
Naja jede Maschine ist glaube ich ab nen gewissen alter schonmal umgefallen...
Aber trotzdem würde ich es angeben beim Verkauf *gg*
Hallo nochmal,
als ich mir gestern die Maschine gekauft habe, habe ich dort auch nochmal nachgefragt. Und der Verkäufer hat eigentlich genau die Aussage von Schraubär bestätigt.
Ich möchte nicht bezweifeln, Rioteer, dass es auch schon andere Urteile gab, aber ich für meinen Teil gebe es jetzt lieber einmal zuviel als einmal zuwenig an. Wer will sich schon auf unsere Richter verlassen 😉
Gruß und allzeit gute Fahrt
Tommy
Richtig so, mein persönliche meinung ist ja auch dass man es angeben sollte.
Besonders bei Motorrädern
Wenn man eine Maschine kauft, sollte man sich das "unfallfrei" per Kaufvertrag bestätigen lassen.
Verkauft man sie im selben Zustand weiter, schreibt man rein "unfallfrei gemäß Angabe des Vorbesitzers".
Das ist ein Persilschein und auch nicht gelogen.
Ansonsten gilt eine Maschine üblicherweise als unfallfrei, wenn sie "fahrsicher" ist, d.h. Fahrwerk, Rahmen, Bremsen sind i.O., auch wenn offensichtlich andere Beschädigungen am Motorrad erkennbar sind.
Und da ist es auch egal, ob die offensichtlichen Schäden 500,- oder 5.000,- kosten.
Wenn man ein Motorrad mit Motorschaden verkauft, ist es deshalb trotzdem unfallfrei.
Hat man sich ne Delle in die Bremsscheibe gefahren, ist es ganz klar ein Unfallschaden.
Ob das durch einen Verkehrsunfall oder Unfall wegen Blödheit passiert ist, ist unerheblich.
Wenn man einen Unfallschaden so reparieren kann, das er faktisch nicht mehr nachweisbar ist, in diesem Beispiel durch Auswechseln der Bremsscheibe, dann wäre man ziemlich bescheuert dies trotzdem als Unfallschaden anzugeben, oder ?
Gruß, rainman
An dem letzten satz is was dran, das ist der springende Punkt, und eben da entscheidet die höhe ob man es dennoch als Unfall deklarieren muss.