Ab wann gilt ein Motorrad als Unfallfahrzeug?

Hallo alle zusammen,

könnt Ihr mir vielleicht sagen, ab wann ein Motorrad offiziell als Unfallfahrzeug deklariert werden muss?
Reicht da schon ein Ausrutscher, oder kommt das erst wenn der Rahmen etwas abbekommen hat, oder, oder, oder?
Wenn möglich bitte die Quelle mit angeben.

Vielen Dank schon mal
Tommy

15 Antworten

In der Tat eine schwierige Frage.
Erstmal, was ist überhaupt ein Unfall? Ein Unfall ist ein nichtgeplantes Ereignis das eine Beschädigung zur Folge haben kann oder auch nicht.
Ein Unfallschaden ist also eine Beschädigung die ungewollt passiert ist.
Das kann also auch ein auf den Tank gefallener Schraubenschlüssel sein der ne kleine Macke gemacht hat. Kann aber auch der Schaden sein der entsteht wenn man mit 230 in eine Hauswand fährt.

Schwierig wird es dann bei der Frage was man beim Verkauf angeben muß und was nich.
Jetzt könnte man als Faustregel annehmen das man alles angeben muß was repariert wird weil sonst die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht mehr gegeben ist, man also kaputt nicht mehr fahren kann/darf.
Nur würde das auch für einen abgefahrenen Blinker gelten. Oder das Beispiel mit der Bremsscheibe, neue Scheibe dran und gut. Wirklich sicher das die Felge, und sei es auch nur im metallischen Gefüge nicht einen mitbekommen hat und sich 5000 Km später auf Grund der entstandenen "Sollbruchstelle" in ihre Bestandteile zerlegt? Aber vielleicht ist die Felge auch 100% in Ordnung und ich kann sie noch meinen Enkeln vererben. Also angeben oder nich?

Oder mein Moped spring nich an, ich bin sauer und schiebs Bergab vor eine Wand. Erheblicher Schaden aber kein Unfall, hab ich ja absichtlich gemacht. Also angeben oder nich?

Oder Neufahrzeug, Transportschaden. Der Händler ersetzt die Kaputten Teile aber sagt mir beim Verkauf davon nichts. Ich bekomms trotzdem raus. Bin ich nu sauer oder nich?

Ich denke man ist auf der Sicheren Seite wenn man alles angibt was mit dem Moped war und der Käufer dann beurteilt wie dramatisch das nu ist.

Und so sehen es letztlich auch die Richter, die entscheiden von Fall zu Fall ob der Käufer nur ein paar Taler aus dem Verkäufer leiern will oder ein berechtigter Anspruch vorliegt.

Chrom

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