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Ab wann findet ein Halterwechsel im Fahrzeugbrief statt?

Themenstarteram 19. November 2019 um 8:08

Guten Tag,

folgendes Szenario. Ich habe einen Ford Mustang GT 2017. Diesen habe ich Anfang des Jahres auf mich zugelassen.

 

Zum Winter habe ich ihn abgemeldet, da ich mich doch entschieden habe ein Winterauto zu fahren. Dieses hat nun die Kennzeichen vom Mustang.

Im Frühling würde ich den Mustang gerne wieder anmelden, dieses mal jedoch mit Saisonkennzeichen. Ich möchte aber um jeden Preis verhindern, dass ein weiterer Halter im Fahrzeugbrief steht, da ich erst der 2. Halter bin.

Meine Frage lautet jetzt: Ab wann wird ein neuer Halter im Brief eingetragen? Wenn ich nun ein anderes Kennzeichen nehme, da im Brief ja ein anderes Kennzeichen ist - also muss ich das alte Kennzeichen weiter benutzen oder kann ich dann auch ein neues aussuchen?

Ändert der Saisoneintrag etwas im Brief?

Wohnsitz, Name etc bleibt alles gleich, es kommt höchstens ein Kennzeichenwechsel in Betracht, wenn sich dadurch aber ein weiterer Halter addiert, könnte ich das alte vom jetzigen Winterauto wieder in Benutzung nehmen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Du wirst wahrscheinlich einen neuen Brief ( Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommen weil das neue Kennzeichen da eingetragen werden muss.

Die Halter Anzahl wird sich aber dadurch nicht ändern, lass dir aber den alten Brief mitgeben. Gehört für mich zu Fahrzeughistorie einfach dazu.

Gruß Tobias

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Du wirst wahrscheinlich einen neuen Brief ( Zulassungsbescheinigung Teil II) bekommen weil das neue Kennzeichen da eingetragen werden muss.

Die Halter Anzahl wird sich aber dadurch nicht ändern, lass dir aber den alten Brief mitgeben. Gehört für mich zu Fahrzeughistorie einfach dazu.

Gruß Tobias

Meine Kenntnis: jede An-/Ummeldung bringt einen Zähler bei der Anzahl der Halter. Und das ist nicht abhängig vom Kennzeichen - ich kann nun von Dir einen zugelassenen Wagen kaufen und wenn ich im selben Zulassungsbezirk wohne behalte ich bei der Ummeldung auch das Kennzeichen. Es sei denn, ich wünsche explizit etwas anderes. In Südhessen geht das sogar so weit, dass ich übergreifend über die Zulassungsbezirke das alte Kennzeichen behalten kann, man kann aus dem Kennzeichen also nicht mehr zwangsläufig den korrekten Zulassungsbezirk erkennen.

Für mich bleibt da nur: aufbewahren aller Unterlagen zur Dokumentation, dass Halter 2 und Halter 3 identisch sind.

Themenstarteram 19. November 2019 um 9:18

Hmm, danke für eure Antworten. Jetzt habe ich wieder 2 verschiedene Meinungen/Antworten.

Also wenn ich das Kennzeichen wechseln sollte kann ich mir das schon eventuell vorstellen, aber wenn ich das Auto mit dem gleichen Kennzeichen wieder anmelde ändert sich ja nichts im Brief, dementsprechend sollte sich ja eigentlich auch kein Halter summieren.

Bezüglich des Saisonkennzeichen habe ich folgendes Gefunden: Ab dem 01.01.2018 wird der Zeitraum auch im Brief (ZT2) eingetragen.

Das unterstellt aber, dass das Zulassungssystem so schlau ist den selben Halter zu erkennen und aufgrund der Namensgleichheit nicht zu zählen. Das halte ich aber weder für möglich noch für gewünscht, da es ja faktische Halterwechsel mit gleichem Namen geben könnte (Vater und Sohn haben manchmal den gleichen Namen und könnten sogar im selben Haus leben - es änderte sich weder Name noch Adresse, wäre aber ein Halterwechsel - der nach Deiner Logik fälschlicherweise nicht gezählt würde. In der Nachbarschaft meiner Großeltern gab es in der selben Straße einen Bewohner mit selbem Vor- und Nachnamen). Wie gesagt, das Kennzeichen ist dabei total egal, weil ich das mit Deinem Auto auch übernehmen kann und einen Halterwechsel mit selbem Kennzeichen durchführen kann.

Mit den alten fahrzeugpapieren war das einfacher nachvollziehbar. Da wurde bei jeder Neuanmeldung der selbe Halter wieder eingetragen, wenn das mehrere Jahre erfolgt ist bei einem Saisonfahrzeug dann war da 8x der selbe Name als immer neuer Halter eingetragen. Da konnte man die namentliche Eintragung als Beleg hernehmen dass kein Halterwechsel erfolgte. Jetzt geht eben nur anonymisiert der Zähler hoch.

am 19. November 2019 um 9:40

Ich bin schon mehrfach mit einem Auto umgezogen, Nachnamen geändert und irgendwann von normalen auf H-Kennzeichen gewechselt. Die Anzahl der Halter wurde einfach übernommen und nicht aufaddiert.

Da war der Wagen aber nicht abgemeldet und wurde neu angemeldet - da wurden die Unterlagen korrigiert mit neuer Adresse und neuem Namen. Das ist ein Unterschied.

Themenstarteram 19. November 2019 um 10:17

Ja, ich verstehe was CivicTourer meint, aber eigentlich rein vom logischen her sollte sich die Halteranzahl ja nicht ändern. Der Name sagt ja aus, wie viele Halter dieses Fahrzeug hatte. In meinem Fall ist ja ersichtlich, dass ich via Personalausweiß belegen kann, dass ich der selbe Halter bin. Wieso sollte dann dort ein weiterer Halter eingetragen werden.

Aber wie es in der Theorie aussieht weiß ich nicht, deshalb frage ich ja. Ich glaube aber es wird so sein wie Turbotobi28 es beschrieben hat. Neuer Brief mit alter Halterzahl.

Dann halte uns auf dem Laufenden

Themenstarteram 19. November 2019 um 11:40

Ein anderer Mustangfahrer hat genau dasselbe letztes Jahr gemacht. Im November abgemeldet und im März wieder angemeldet. Gleiches Kennzeichen. Er schaut heute Abend Mal im Brief nach ob sich die Anzahl geändert hat. Ich berichte.

Was sagt denn die Zulassungsstelle? Die wirst du doch sicherlich schon gefragt haben , oder?

Muss man nicht An- und Abmeldungen und Halter trennen? Ein Halter kann ein Fahrzeug ja mehrmals an- und wieder abmelden aber deshalb hat das Fahrzeug dadurch ja nicht mehr Halter.

„Mit den alten fahrzeugpapieren war das einfacher nachvollziehbar. Da wurde bei jeder Neuanmeldung der selbe Halter wieder eingetragen, wenn das mehrere Jahre erfolgt ist bei einem Saisonfahrzeug dann war da 8x der selbe Name als immer neuer Halter eingetragen. Da konnte man die namentliche Eintragung als Beleg hernehmen dass kein Halterwechsel erfolgte. Jetzt geht eben nur anonymisiert der Zähler hoch.“

 

Stimmt nicht so ganz.

In den alten Papieren (in dem Fall betrifft das nur den KFZ Brief), wurden bei An und Abmeldung saisonbedingt nur die Felder Stillegung und Wiederinbetriebnahme auf der Briefrückseite jedesmal entsprechend neu ausgefüllt mittels Stempeln.

An der Haltereintragung hat sich rein gar nix geändert.

Die blieb gänzlich unberührt.

(Gleicher Halter und gleicher Wohnort und Kennzeichen vorausgesetzt!)

Typisches Beispiel:

Motorräder aus der Zeit vor der Einführung des Saisonkennzeichens.

Der Halter wird nicht hochgezählt. Zusätzlich hast Du noch den alten Brief als Dokument.

Themenstarteram 19. November 2019 um 21:08

Der Kollege berichtete gerade. Kein neuer Halter bei gleichem Kennzeichen.

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