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AB-Displays

Themenstarteram 24. Juli 2006 um 20:20

Hi Jungs, meine Frage ist vielleicht banal aber ich wollt einfahc mal auf Nummer sicher gehen.

Ihr kennt ja alle diese Autobahndisplays, die flexibel die Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot usw. anzeigen. Die sind meistens über der Autobahn an so Masten angebracht.

Wenn die Displays nichts anzeien, also auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, gilt dann Unbegrenzt ?

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21 Antworten

Dann ist es so als wenn sie gar nicht da wären.

Es gilt also dann das letzte Schild vorher. Nur weil da nichts leuchtet sind nicht automatisch alle vorherigen Betrenzungen aufgehoben.

Gruß Meik

am 24. Juli 2006 um 21:22

Wo wir schon bei dem Thema sind:

Wenn ein Schild jetzt direkt vor mir umschaltet auf beispielweise (120) und ich fahre unbegrenzt bis zum nächsten Schild weiter, kann ich dann geblitzt werden? Immerhin kann mir keiner nachweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Umschaltung nicht schon hinter dem Schild war, da meine Geschwindigkeit ja variabel ist, wenn keine Begrenzung herscht.

Man sollte sich natürlich prinzipiell daran halten, da dies ja meist der Stauvermeidung dient, aber es gibt halt einfach gewisse Herrausforderungen - z.B. dass man wegen 2sec "zu langsam" dem Display noch keine Folge leisten möchte. ;)

Also: Gibt es vernetzte Blitzer und wenn ja, wonach richten die sich? Irgendwann müssen sie ja auf das neue Tempolimit umschalten? Und ganz ohne Kontrolle (durch mangelnde Technik) wärs ja lachhaft... Von ProViDas mal abgesehen, aber deren Besatzung dürfte ja auch eine gewisse Toleranz aufweisen und nicht gleich den erstbesten verfolgen.

Also bei festen Schildern ist es so, daß man 50 m davor und danach nicht blitzen darf. Wenn man das mal auf eine variabele Anzeige umlegt, dann dürfte beim direkten umschalten beim vorbeifahren noch nix passieren. Ich denke mal, daß kombinierte Blitzer/Anzeigedisplays ein Zeitfenster haben, bevor sie nach dem Umschalten den Blitzer scharf machen. :)

am 25. Juli 2006 um 5:07

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dann ist es so als wenn sie gar nicht da wären.

Es gilt also dann das letzte Schild vorher. Nur weil da nichts leuchtet sind nicht automatisch alle vorherigen Betrenzungen aufgehoben.

Das heißt aber auch: Nach Auffahrten ohne andere Schilder gilt unbegrenzt. Solange die Auffahrenden kein Tempolimit angezeigt bekommen, kann es auch nicht mehr für den restlichen Verkehr gelten.

Die 50m stimmen so nicht.

Siehe www.radarfalle.de

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sind meist 150-200m. 50 m gibts nicht.

Es ist arg unwahrscheinlich das die genau dann anfangen zu blitzen wenn so ein Schild umschaltet.

Die können ja auch nur das Blitzen was vorgeschrieben ist.

Sonst könnten die ja mal eben 30 Sekunden früher anfangen und würden mächtig Geld damit machen.

Man wird auch nicht auf die Uhr schauen und auf die Sekunde genau anfangen mit 120 zu blitzen.

Da wird man sicher schon etwas warten, sonst gäbe das sicher auch zuviel ärger, da sicher viele danach berechtigt einspruch einlegen würden.

Ich bin auch überfragt ob an solchen Stellen überhaupt oft geblitzt wird. Die Verkehrsleitsysteme laufen ja teils automatisch soweit ich weis, das könnte böse ins Auge gehen mit dem Blitzen.

am 25. Juli 2006 um 13:47

Zitat:

Original geschrieben von AcJoker

Ich bin auch überfragt ob an solchen Stellen überhaupt oft geblitzt wird. Die Verkehrsleitsysteme laufen ja teils automatisch soweit ich weis, das könnte böse ins Auge gehen mit dem Blitzen.

Das wäre ja mal eine gute Nachricht. ;)

Nein, mal ernsthaft: Es kann mir doch keiner nachweisen, wann ich am umschaltenden Schild war. Ich kann dort vorbeigefahren sein, meine Geschwindigkeit aus irgendwelchen Gründen stark verringert haben und werde dann beim rausbeschleunigen mit 200 geblitzt, obwohl ich nichts von den (120) wusste?

Wenn man erst 10min nach dem Umschalten anfängt, ist das okay. Wird trotzdem eine menge Logistik sein für eine Polizei ohne großartige technische Maßnahmen. :D

Themenstarteram 25. Juli 2006 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dann ist es so als wenn sie gar nicht da wären.

Es gilt also dann das letzte Schild vorher. Nur weil da nichts leuchtet sind nicht automatisch alle vorherigen Betrenzungen aufgehoben.

Gruß Meik

ich bin heute einfach aus neugier nochmal da lang gefahren und mir ist aufgefallen das ein matrix-schild ganz zu beginn 120 gezeigt hat. dannach kamen insgesammt 10 schilder, wo nichts drauf stand und es gab währenddessen genug auffahtren auf die AB, die fahrer die dann auf die AB kamen, können ja nicht wissen was davor stand, weil alle Matrix-Schilder die vor ihnen waren keine Begrenzung anzeigten.

Wie soll das denn bitteschön geregelt sein.

 

Weiß hier niemand etwas definitiv. Heißt es also, dass wenn die Matrix-Schilder aus sind, keine G-Begrenzung vorhanden ist ?

Ja, wenn nach einer Auffahrt keine neue Begrenzung angezeigt wird, dann ist da auch keine.

Wenn danach eine Auffahrt kommt kann man davon ausgehen dass ab da keine Begrenzung mehr gilt.

Kann schonmal passieren wenn grad umgeschaltet wird dass man das Schild für das Ende der Begrenzung nicht mehr sieht oder die ganze Strecke freigegeben wird.

Durch ein ausgeschaltetes Schild alleine wird jedenfalls keine Beschränkung aufgehoben.

Gruß Meik

am 25. Juli 2006 um 20:08

Man lernt nie aus, ich wusste nicht, dass eine Auffahrt die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt.

Muß sie ja zwangsweise, der Auffahrende kann ja schlecht raten, was davor mal irgendwo stand ;)

am 25. Juli 2006 um 20:49

das schild schwarz bedeutet eine aufhebung der vorherigen begrenzung

hier auf der A44 kassel richtung dortmund sind richtung dortmund genug dieser tafeln. kommt oft genug vor, dass eines kombiniert 120 + Lkw-Überholverbot anzeigt und das nächste dann nur noch das lkw-überholverbot.

also MUSS jede tafel die begrenzung aufheben, sonst wäre diese verfahrensweise unlogisch.

Zitat:

Original geschrieben von Slaine

Muß sie ja zwangsweise, der Auffahrende kann ja schlecht raten, was davor mal irgendwo stand ;)

Da gab es aber auch schon andere Urteile, auch wenn sie nicht wirklich logisch nachvollziehbar sind. Leider finde ich sie auf die Schnelle nicht. Suche morgen noch mal in Ruhe.

am 25. Juli 2006 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von Slaine

Muß sie ja zwangsweise, der Auffahrende kann ja schlecht raten, was davor mal irgendwo stand ;)

Ja, aber dass etwas unlogisch sein mag (stimme ich Dir übrigens vollkommen zu) heisst nicht dass es auch so gesetzlich verankert sein muss (ist hier aber zum Glück, wie ich gelesen habe). Wie sonst erklärt man sich, dass ich in einer vollen Innenstadt genauso 50 km/h fahren darf wie auf einer baulich getrennten, doppelspurigen Strasse die wie eine Autobahn aussieht und am Stadtrand liegt?

Das ist lustig, die müssen nur ein Schild nach der Auffahrt vergessen und schon ist Alles aufgelöst. Ah, deswegen der Schilderwald und die x-fache Auszeichnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, die sich anscheinend! sinnlos immer wieder wiederholt.

Ich lerne irgendwie nie aus, nur diese Regel ist für mich neu, in der Fahrschule wurde das nicht explizit behandelt und in der Fahrpraxis sieht man das so nicht unbedingt, da eigentlich Alle langsam fahren bis ein entsprechendes Schild kommt und achten nicht auf Auffahrten.

Naja, dann habe ich ein Fehler gemacht, aber zum Glück einer der niemanden wehtut.

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