AB-Displays
Hi Jungs, meine Frage ist vielleicht banal aber ich wollt einfahc mal auf Nummer sicher gehen.
Ihr kennt ja alle diese Autobahndisplays, die flexibel die Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot usw. anzeigen. Die sind meistens über der Autobahn an so Masten angebracht.
Wenn die Displays nichts anzeien, also auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, gilt dann Unbegrenzt ?
21 Antworten
Da ist ein kleiner Unterschied Theorie und Praxis.
Rein rechtlich endet jedes Verbot erst dann wenn es durch das entsprechende Schild aufgehoben wird und durch nichts anderes. Also weder eine Einmündung noch eine ausgeschaltete Anzeigetafel können ein Verbot aufheben.
Allerdings ist das praktisch so dass ab einer Einmündung davon ausgegangen werden kann dass kein Verbot mehr gilt weil auch der auffahrende/einbiegende Fahrer von dem Verbot nichts wissen kann. Sprich bei einer Blitze kann man sich immer so rausreden gerade aufgefahren zu sein. Fährt jedoch ein Polizeiwagen hinter einem her kann man sich schlecht rausreden.
Daher gibt es die Vorschrift dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Verbot nach jeder Einmündung und bei langen Strecken in regelmässigen Abständen erneut aufgestellt werden soll.
Sinngemäss zusammengefasst nach VwV zur StVO§41, §41StVO und der Kommentierung nach Bouska/Leue mit diversen angehängten Gerichtsurteilen.
Das ist die gleiche Logik wie die Vorfahrtsproblematik bei Einbahnstrassen und falscher Benutzung. Jedes Verbot und jede Vorschrift bleibt uneingeschränkt gültig sofern sie nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen aufgehoben wird. Verbote können nur durch ein Verbotsende und Vorfahrt nur durch eine andere Vorfahrtsausschilderung oder Ampel anders geregelt werden.
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Da ist ein kleiner Unterschied Theorie und Praxis.
Rein rechtlich endet jedes Verbot erst dann wenn es durch das entsprechende Schild aufgehoben wird und durch nichts anderes. Also weder eine Einmündung noch eine ausgeschaltete Anzeigetafel können ein Verbot aufheben.
Sorry, aber in meinen Augen klingt das ziemlich unlogisch, weil wir dann ja quasi eine Art Zweiklassengesellschaft auf der Straße hätten: die, die uneingeschränkt fahren dürfen, weil sie an der richtigen Stelle aufgefahren sind, und die, die es nicht dürfen, weil sie dummerweise zu früh aufgefahren sind. Und da kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, daß das vom Gesetzgeber so vorgesehen ist 😁
Re: AB-Displays
Zitat:
Original geschrieben von Prome
Ihr kennt ja alle diese Autobahndisplays, die flexibel die Geschwindigkeitsbegrenzung, Überholverbot usw. anzeigen. Die sind meistens über der Autobahn an so Masten angebracht.Wenn die Displays nichts anzeigen, also auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, gilt dann Unbegrenzt
Diese Wechselbrücken sind sehr häufig irritierend.
Es wird einfach nicht aufgehoben,
d.h. man ist an das letzte Zeichen gebunden.
Diese Erfahrung mache ich in letzter Zeit zunehmend.
Die Wechselbrücken sind schlicht und einfach unzureichend programmiert.
Im Extremfall wechseln die permanent die Vorgabe,
ich habe zwischen 60, 80, 100, 120 und fehlender Anzeige schon alles erlebt.
Jemand der auf die Autobahn auffährt,
hat mangels Anzeige freie Fahrt.
Kann ganz schän ätzend sein,
wenn man selbst z.b. 100 als letztes Schild hatte und dies nicht aufgehoben wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Da ist ein kleiner Unterschied Theorie und Praxis.
Rein rechtlich endet jedes Verbot erst dann wenn es durch das entsprechende Schild aufgehoben wird und durch nichts anderes. Also weder eine Einmündung noch eine ausgeschaltete Anzeigetafel können ein Verbot aufheben.
Allerdings ist das praktisch so dass ab einer Einmündung davon ausgegangen werden kann dass kein Verbot mehr gilt weil auch der auffahrende/einbiegende Fahrer von dem Verbot nichts wissen kann. Sprich bei einer Blitze kann man sich immer so rausreden gerade aufgefahren zu sein. Fährt jedoch ein Polizeiwagen hinter einem her kann man sich schlecht rausreden.
Daher gibt es die Vorschrift dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Verbot nach jeder Einmündung und bei langen Strecken in regelmässigen Abständen erneut aufgestellt werden soll.
...
in der fahrschule habe ich das so gelernt, dass z.B. ein 30er schild oder überholverbot immer nur bis zur nächsten kreuzung gilt und danach wieder 50 bzw. das überholen erlaubt sind.
ebenso gilt es auf der BAB, dass wenn nach einer auffahrt kein neues schild kommt, alle bisherigen verbote aufgehoben sind.
bin damit bisher ganz gut gefahren... ^^
gruß
andy
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Zitat:
Original geschrieben von andy_112
in der fahrschule habe ich das so gelernt, dass z.B. ein 30er schild oder überholverbot immer nur bis zur nächsten kreuzung gilt und danach wieder 50 bzw. das überholen erlaubt sind.
Das solltest Du besser ganz schnell vergessen.
Es gibt längst ganze "Tempo-30-Viertel".
Da steht an allen Einfahrten ein Schild und es können noch so viele Kreuzungen kommen, es gilt immer noch Tempo 30.
Auf der Autobahn kann in jeder Einfahrt auch ein Tempolimit stehen, d.h. man kann sich keinesfalls blind auf den Wegfall eines Gebotsschildes mit dem Argument bin erst da und da aufgefahren verlassen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Das solltest Du besser ganz schnell vergessen.
Es gibt längst ganze "Tempo-30-Viertel".
Da steht an allen Einfahrten ein Schild und es können noch so viele Kreuzungen kommen, es gilt immer noch Tempo 30.
Diese sogenannten Tempo-30-Zonen sind aber auch durch gleiches Schild gekennzeichnet und nicht durch das normale 30 Schild. In der Tat gilt das innerorts ohne entsprechende Beschilderung ein Tempolimit aufgehoben wird sobald man eine Kreuzung passiert. (Ausnahmen wie o.g. Tempo-30-Zonen)
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Auf der Autobahn kann in jeder Einfahrt auch ein Tempolimit stehen, d.h. man kann sich keinesfalls blind auf den Wegfall eines Gebotsschildes mit dem Argument bin erst da und da aufgefahren verlassen.
Tempolimits die in einer Auffahrt angegeben werden gelten für die Auffahrten aber nicht für die Autobahn.
Bei uns in der Gegend erinner ich mich da spontan mehrere Auffahrten ein wonach man nach deinen Angaben auf der Autobahn nur 70 fahren dürfte. Ich denke wir bewegen uns da in einer Art Grauzone.
Grüße
BartWux
Muhaha, ich habe hier ein paar Kommentare und Urteile gefunden. Was für eine schwachsinnige Rechtssprechung...es gibt tatsächlich eine Zweiklassengesellschaft, je nachdem, woher man kommt. *Kopfschüttelt*