A4, Handbremse vergessen, Unfall, HUK, Fahrlässigkeit

Hallo zusammen,

gestern ist mir leider etwas Saublödes passiert. Ich habe meine A4 aus der Garage gefahren, hab den Motor laufen lassen, die Handbremse angezogen und bin ausgestiegen um meinen Sohn zu holen. Und dann hab ich im Augenwinkel gesehen, dass mein Auto die Einfahrt runter rollt, durch den Garten meines Nachbars eine Böschung runter und dort mit der Front aufgeschlagen und aufgesessen. Die Handbremse scheint nicht funktioniert zu haben, habe sie aber danach getestet, hat sauber funktioniert.

Komplette Front und wer weiß was noch am Audi ist im Eimer, Sträucher und kleine Bäume vom Nachbarn umgefahren.

Bin noch hinterhergerannt und ins Auto gesprungen aber habs nicht mehr geschafft rechtzeitig zu bremsen.

Hab gestern schon bis um 2 Uhr morgens gelesen und hab irgendwie 1000 Fragen.

Handbremse vergessen fällt ja wohl unter grobe Fahrlässigkeit.
Jetzt habe ich in meiner Versicherungspolice von HUK folgenden Absatz gefunden.
Dort bin ich Vollkasko versichert und habe einen Schutzbrief, Rabattschutz und keine Werkstattbindung.

"Wir leisten auch dann, wenn der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wird. Aber wir kürzen unsere Leistung entsprechend Ihrem Verschulden in folgenden Fällen:
• Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel herbei.
• Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile."

Bedeutet das jetzt die Versicherung kommt für den Schaden doch komplett auf oder kann ich auf dem Schaden komplett sitzen bleiben oder evtl. eine Teilschuld bekommen?

Falls die Versicherung aufkommt, zahlen die auch die Rechnung für den Bergungsdienst? Was kostet sowas eigentlich?
Falls die Versicherung aufkommt, darf ich dann wie immer Vorgehen und mir einen Gutachter meiner Wahl holen und den Schaden in meiner freien Werkstatt reparieren lassen? Hier hab ich gestern gelesen, dass die Versicherung im Nachgang das Geld zurück gefordert hat.

Bei meinen letzten Schäden habe ich das jedenfalls immer so gemacht, da war ich aber auch nie Schuld sondern jemand anderes.
Das ist mein erster Unfall seit 20 Jahren bei dem ich schuld bin.

Mein Auto hatte 2021 schon mal einen größeren Frontschaden bei ein Totalschaden festgelegt wurde. Ich habe das Auto damals aber trotzdem richten lassen. Ersten weiß ich was an dem Auto alles gemacht wurde und zweitens habe ich ihn über die Jahre einfach nach meinen Vorlieben gepflegt und optisch aufgewertet. Für das Angebotene Geld gab es im Internet einfach gar nichts . Hat dieser Schaden vor drei Jahren irgendwelche Folgen bzgl. der Versicherung & Reparatur? Ich erinnere mich dass mir die Versicherung damals gesagt hat, dass Sie den Vorfall in irgendeine Datenbank eintragen werden.

Den Schaden habe ich heute auch bei der HUK gemeldet.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Vielen Dank schon mal
Viele Grüße
Joachim

100 Antworten

@Traveler
Was mich noch interessieren würde:

Die 4.100 € von damals hat sein Gutachter ermittelt.
Die gegnerische Versicherung hat den Wert dann auf 7.100 € hochkorrigiert.

Welcher Wert zählt dann in so einem Fall?
Es hätte damals ja dann tasächlich einen Käufer gegeben, der 7.100 € bezahlt hätte.

Sehr gute Frage 🙂

Grundsätzlich ist im KH Schadensfall der Restwert zu berücksichtigen, welcher der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige in seinem Gutachten ausgewiesen hat.

Ich lese aus den Beiträgen heraus, dass wohl auch dieser Restwert Berücksichtigung gefunden hat.

Ich lasse mich hier aber gern eines besseren belehren, wenn das nicht stimmen sollte.

Somit kann man eigentlich davon ausgehen, dass die HUK hier von dem 7.100 € Restwert auch keine Kenntnis hat und nur den 4.100 € Restwert kennt.

Aber man muss nun erst einmal sehen, wie die HUK hier reagiert. Es bleibt auf jeden Fall spannend

Zitat:

Deine Frage zum HIS ist hier -überflüssigem Geschwafel- geschuldet leider Untergegangen.

Ja, aber dann lass das doch einfach. Du wiederholst sehr oft immer wieder das gleiche (gefühlt zehnmal "Reparaturweg"😉, wobei es immer ein wenig dauert, bis du vorher Falsches oder nicht ganz richtig Gesagtes von dir später revidierst oder ergänzt. Das macht alles etwas langatmig und man hat dann diese "Schwafel-Assoziation", sorry.

Ja. mir fehlt tatsächlich diese Ehrfurcht vor dir, die hier andere haben. Wenn du was Richtiges schreibst, mache ich da auch ein Haken drunter. Aber es muss halt auch richtig sein und es wird nicht dadurch etwas richtig, wenn du es als König der zu zählenden Dellen einfach mal behauptest. Jeder kann sich täuschen, ich erst recht. Du aber nicht?

Zitat:

Der Restwert ist nicht gleich der Wiederbeschaffungswert

Ich habe jetzt hier nicht in Erinnerung, dass das jemand verwechselte, ich auch nicht. Aber vielleicht liest du etwas, was keiner schrieb?

Zitat:

Und jeder der auch nur ein bisschen über den Tellerand schauen kann, wird sich daher ausmalen, welchen Beweiswert ein Foto mit einer Tageszeitung diesbezüglich hat, ausser bei dem von beachi angesprochenen Thema.

Ja, geschenkt. Wenn Teile beim 21er Unfall erneuert wurden, lässt sich das selbst nach dem neuen Unfall noch überprüfen. Spachteln auf Altteil gegenüber montiertem Neuteil kann man raus finden. Außerdem hat er ja wohl die Quittungen für die Teile.

Zitat:

Aber ich schweife wohl auch ab.

S. o. zu "Geschwafel". 🙂 Ich finde das übrigens gar nicht so schlimm, solange man es nicht zu sehr an anderen bemängelt, wenn man es selbst macht.

Laut Dellenzehler ist in diesem Fall der Geschädigte in der Beweispflicht, nicht die HUK.
Also braucht die gar nicht lang und breit nachforschen ob z.B. was gespachtelt statt ausgetauscht wurde.
Sondern der Geschädigte muss das von vornherein belegen können daß nichts billig zamgeoriemelt wurde.
Klappt das nicht, geht wohl die Versicherung (HUK) davon aus, dass billig gepfuscht (Beispiel Spachteln + Lackieren statt erneuern) wurde.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. November 2023 um 18:29:32 Uhr:


Ich lese aus den Beiträgen heraus, dass wohl auch dieser Restwert Berücksichtigung gefunden hat.

Ich glaube keiner der beiden Restwerte hat eine Rolle gespielt
Er hat ja reparieren lassen.
Der wird also einfach die Reparaturkosten abgerechnet haben.

Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 22:39:03 Uhr:


Den Unfall hab ich in einer Werkstatt reparieren lassen. Rechnung mit allen teilen und protokollen wie achsvermessung sind vorhanden.
Ähnliche Themen

Zitat:

Geschädigte in der Beweispflicht

Kann er doch. Das Auto wird eh begutachtet, egal von wem und wenn der Vortrag des Geschädigten ist, dass korrekt behoben wurde, ist das ja auch beweisbar.

Zitat:

@Traveler schrieb am 27. November 2023 um 18:59:09 Uhr:



Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. November 2023 um 18:29:32 Uhr:


Ich lese aus den Beiträgen heraus, dass wohl auch dieser Restwert Berücksichtigung gefunden hat.

Ich glaube keiner der beiden Restwerte hat eine Rolle gespielt
Er hat ja reparieren lassen.
Der wird also einfach die Reparaturkosten abgerechnet haben.

Zitat:

@Traveler schrieb am 27. November 2023 um 18:59:09 Uhr:

Zitat:

@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 22:39:03 Uhr:


Den Unfall hab ich in einer Werkstatt reparieren lassen. Rechnung mit allen teilen und protokollen wie achsvermessung sind vorhanden.

woher kennst du denn die Reparaturkosten und den Reparaturweg aus dem Gutachten? Wo hat er denn dazu etwas geschrieben?

Zitat:

@BeeKlasse schrieb am 26. November 2023 um 18:04:07 Uhr:


Der damalige Restwert ist dann nicht ganz so wichtig, wenn danach wieder sehr viel repariert wurde.

Du kannst zehnmal in 10 Jahren den gleichen Kotflügel ersetzt bekommen, wenn der immer wieder repariert wird.

Hallo. Ich hab da eine Frage wegen Deinem Beitrag von gestern Abend.
Wäre das nicht exakt das Modell der sogenannten Autobumser Banden, die früher so berüchtigt waren? Und wegen genau diesem damals diese HIS erst ins Leben gerufen wurde?

Zitat:

Wäre das nicht exakt das Modell der sogenannten Autobumser Banden, die früher so berüchtigt waren?

Jein.

Wenn tatsächlich jedes mal nachweisbar professionell repariert wird (s. Hinweis von Delle), könnten die Versicherungen rein theoretisch nichts machen. Aber: Es geht bei solchen Häufungen nicht mehr um einen Unfall, sondern um Vorsatz und das ist dann der rechtliche gamechanger.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. Nov. 2023 um 19:4:47 Uhr:


@ANGELRIPPER schrieb am 26. November 2023 um 22:39:03 Uhr:
Den Unfall hab ich in einer Werkstatt reparieren lassen. Rechnung mit allen teilen und protokollen wie achsvermessung sind vorhanden.

woher kennst du denn die Reparaturkosten und den Reparaturweg aus dem Gutachten? Wo hat er denn dazu etwas geschrieben?

Naja, eine Werkstattrechnung beweist sehr wohl den (eigenen ) Reparaturweg, es werden sowohl die ausgeführten Arbeiten genannt, wie auch verwendete Teile.

Also kann der TE schon mal nicht so gestellt werden, als hätte er gar nix gemacht oder als wären im Hinterhof irgendwelche Gebrauchtteile aus der Bucht reingezengelt worden.

Allenfalls könnten (geringe) Abzüge erfolgen, wenn irgendein Teil gerichtet wurde statt zu erneuern.

So seh' ich das auch.

Abend,

wenn man sich bitte bei den weiteren Postings dem Thema des Eröffnungspostes widmen und abstruse Abweichungen zu "Autobumsern" unterlassen könnte, wäre wir hier schon ein Stück weiter.

Der Hauspostbote bringt noch persönliche Nachrichten, bitte das Postfach im Auge behalten.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 27. November 2023 um 19:04:47 Uhr:


woher kennst du denn die Reparaturkosten und den Reparaturweg aus dem Gutachten? Wo hat er denn dazu etwas geschrieben?

Er schreibt ja, dass er in einer Werkstatt hat reparieren lassen.

Da ihm jetzt beim Wälzen seiner Unterlagen erst auffällt, dass die gegnerische Versicherung den Restwert auf 7.100 € erhöht hat, sollte der damals keine Rolle gespielt haben.

Auch hat er ja Fotos vom reparierten Fahrzeug seinem Anwalt geschickt.

Da deutet viel darauf hin, dass es ein unter 100 Fall war, bei dem er die Reparaturkosten fiktiv abgerechnet hat.

- Hätte es eine Totalschadenabrechnung gegeben, so würde man keine Fotos vom reparierten Fahrzeug zur Versicherung schicken.
- Wäre vollständig und fachgerecht repariert worden, so gäbe es keinen HIS Eintrag.

Aber das ist natürlich nur eine Vermutung, die ich mir aus dem zusammenreime, was der TE bis jetzt geschrieben hat. Kann auch gut sein, das ich was übersehe.
Am besten wäre, wenn der TE selber schreiben würde, wie der Schaden damals abgerechnet wurde und wie umfangreich die Reparatur tatsächlich erfolgt ist.

Hier mal ein paar Zahlen und Fakten.

Informationen im Gutachten:
Gesamtsumme Reparaturkosten ohne Steuer: 12200 €
Abzüge Wertverbesserung Teile: 608 €
Schadenhöhe ohne Steuer: 11592 €
Beurteilung: Reparaturfreigabe 130 % Fall
Wiederbeschaffungswert bei fiktiver Abrechnung: 12060 €
Wiederbeschaffungswert: 12350 €
Restwertmindererlös: 4100 €
Wertminderung: 250 €
Reparaturdauer: 5 Tage
Wiederbeschaffungsdauer. 14 Tage

Schreiben HUK:
für Ihr Fahrzeug konnten wir einen höheren Restwert als den im Gutachten genannten ermitteln. Dabei wurde der Zustand It. Gutachten zu Grunde gelegt. Im Falle unserer Eintrittspflicht berücksichtigen wir diesen Restwert bei der Abrechnung des Schadens.
Das Angebot der Firma, die Ihr Fahrzeug aufkaufen möchte und auch kostenfrei abholt, ist bis zum 05.08.2021 gültig.

Wiederbeschaffungswert: 12060 €
- Restwert: 7100€
Fahrzeugschaden: 4960€

Die Rechnung von der Reparatur habe ich angehängt. Da wurde auch nix im Hinterhof gemacht. Es gibt eine ordentliche Rechnung und wie schon erwähnt auch Protokolle der Achsvermessung usw.

Rechnung-reparatur

Du hast also 4960€ von der Versicherung bekommen und hast ihn dann wieder für 2900,- € fahrtüchtig reparieren lassen?

Sorry. Aber warum spart man sich da die 2000,- € auf eine vollständige und fachgerechte Reparatur nach Gutachten?

Mir ging's da nicht um 2000 Euro. Ich hab einfach Vertrauen in die Werkstatt. Mit einem anderen Schaden war ich vor Jahren mal bei ihm. Da hat er mir immer wieder bilder per WhatsApp geschickt vom reparieren schaden auch da wo man nicht mehr hinsehen kann weil eine Stoßstange dran hängt. Seit dem bin ich in dieser Werkstatt, auch mit den normalen Services.

Evtl. Hab ich da einfach meine festgefahrene meinung aber ich finde man sollte auch kleine Werkstätten unterstützen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen